# taz.de -- Wehrpflicht und Auslandsreisen: Der Verteidigungsminister hat sich verschätzt
       
       > Laut Bundestag durfte Boris Pistorius eine Regelung über Auslandsreisen
       > von jungen Männern nicht aussetzen. Nun soll ein Gesetz Klarheit
       > schaffen.
       
 (IMG) Bild: Keine Helmpflicht im Urlaub: Die Bundeswehr hat bei Auslandsreisen auch weiterhin nichts zu melden
       
       Es war eine Randnotiz, die erst niemand beachtete, die dann aber zu einer
       überhasteten Reaktion führte: Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen
       Dienstes des Bundestags durfte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)
       die sogenannte Abmeldepflicht für junge Männer, wenn sie länger ins Ausland
       gehen, [1][nicht selbstständig aussetzen.] Mit einer entsprechenden
       Verwaltungsvorschrift hatte Pistorius Anfang April reagiert, nachdem es
       scharfe Kritik daran gab, dass sich Männer im wehrfähigen Alter
       Auslandsreisen von mehr als 3 Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen
       müssen. Schon damals sprach Pistorius von einem „Fehler“.
       
       Doch mit der Aussetzung dieser Regelung überschritt Pistorius nach der
       Auffassung des wissenschaftlichen Diensts wohl seine Kompetenzen. Zwar
       dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der
       Abmeldepflicht erlassen. Doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine
       gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. Nur das
       Bundesverfassungsgericht dürfe ein Gesetz oder Teile davon ganz aufheben,
       heißt es in dem Gutachten.
       
       Die überraschend klare Haltung des wissenschaftlichen Diensts des
       Bundestags, der das Gutachten auf Anfrage der Linksfraktion erstellt hatte,
       ist eine weitere Schlappe für den Verteidigungsminister. Eigentlich wollte
       Pistorius mit seiner Änderung des Wehrdienstgesetzes möglichst
       unbürokratisch für Klarheit sorgen. Seine Maßgabe war: Junge Männer können
       so lange sie wollen ins Ausland gehen und müssen der Bundeswehr gar nichts
       darüber mitteilen – solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall besteht.
       
       In diese Richtung soll auch das Gesetz gehen, mit dem das
       Verteidigungsministerium nun final für Klarheit in der Frage sorgen möchte.
       Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte am Montag an, dass ein sich in
       Arbeit befindliches Gesetz über die Stärkung der militärischen Reserve auch
       einen Passus zum Auslandsaufenthalt von jungen Männern enthalten soll. „Die
       Regelung zu Auslandsaufenthalten wird ausdrücklich auf den Spannungs- und
       Verteidigungsfall beschränkt“, sagte sie.
       
       Die Allgemeinverfügung solle, bis das neue Gesetz in Kraft trete, weiterhin
       gelten. „Das ganz Entscheidende ist, dass sich an der Sache nichts ändert
       und derzeit auch weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte
       eingeholt werden müssen“, sagte die Sprecherin des
       Verteidigungsministeriums.
       
       3 Jun 2026
       
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