# taz.de -- Wehrpflicht und Auslandsreisen: Der Verteidigungsminister hat sich verschätzt
> Laut Bundestag durfte Boris Pistorius eine Regelung über Auslandsreisen
> von jungen Männern nicht aussetzen. Nun soll ein Gesetz Klarheit
> schaffen.
(IMG) Bild: Keine Helmpflicht im Urlaub: Die Bundeswehr hat bei Auslandsreisen auch weiterhin nichts zu melden
Es war eine Randnotiz, die erst niemand beachtete, die dann aber zu einer
überhasteten Reaktion führte: Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestags durfte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)
die sogenannte Abmeldepflicht für junge Männer, wenn sie länger ins Ausland
gehen, [1][nicht selbstständig aussetzen.] Mit einer entsprechenden
Verwaltungsvorschrift hatte Pistorius Anfang April reagiert, nachdem es
scharfe Kritik daran gab, dass sich Männer im wehrfähigen Alter
Auslandsreisen von mehr als 3 Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen
müssen. Schon damals sprach Pistorius von einem „Fehler“.
Doch mit der Aussetzung dieser Regelung überschritt Pistorius nach der
Auffassung des wissenschaftlichen Diensts wohl seine Kompetenzen. Zwar
dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der
Abmeldepflicht erlassen. Doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine
gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. Nur das
Bundesverfassungsgericht dürfe ein Gesetz oder Teile davon ganz aufheben,
heißt es in dem Gutachten.
Die überraschend klare Haltung des wissenschaftlichen Diensts des
Bundestags, der das Gutachten auf Anfrage der Linksfraktion erstellt hatte,
ist eine weitere Schlappe für den Verteidigungsminister. Eigentlich wollte
Pistorius mit seiner Änderung des Wehrdienstgesetzes möglichst
unbürokratisch für Klarheit sorgen. Seine Maßgabe war: Junge Männer können
so lange sie wollen ins Ausland gehen und müssen der Bundeswehr gar nichts
darüber mitteilen – solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall besteht.
In diese Richtung soll auch das Gesetz gehen, mit dem das
Verteidigungsministerium nun final für Klarheit in der Frage sorgen möchte.
Eine Sprecherin des Ministeriums kündigte am Montag an, dass ein sich in
Arbeit befindliches Gesetz über die Stärkung der militärischen Reserve auch
einen Passus zum Auslandsaufenthalt von jungen Männern enthalten soll. „Die
Regelung zu Auslandsaufenthalten wird ausdrücklich auf den Spannungs- und
Verteidigungsfall beschränkt“, sagte sie.
Die Allgemeinverfügung solle, bis das neue Gesetz in Kraft trete, weiterhin
gelten. „Das ganz Entscheidende ist, dass sich an der Sache nichts ändert
und derzeit auch weiterhin keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte
eingeholt werden müssen“, sagte die Sprecherin des
Verteidigungsministeriums.
3 Jun 2026
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