# taz.de -- Gutachten zu Auslandsreisen Wehrfähiger: Debakel für Pistorius
> Um Erlaubnis fragen, wenn Mann verreisen will? Das hagelte Kritik,
> Pistorius änderte die Regel. Laut einem Gutachten überschritt er damit
> aber seine Kompetenz.
(IMG) Bild: Die Verfügung des Ministers Boris Pistorius (SPD) nimmt alle Männer von der Genehmigungspflicht aus
AFP | Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das
Bundesverteidigungsministerium klar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen
doch nicht genehmigen lassen müssen – es könnte dabei aber rechtswidrig
gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP
am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz
Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung
habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen [1][Wehrdienstgesetz] für
Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere
Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium
erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung
mehr notwendig sei – solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
„Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der
Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein
das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
## Ausnahmefall als Regelfall?
Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz
definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz
weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Die
Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer
von der Genehmigungspflicht aus.
„Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich
suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht
fällt.“ Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt.
Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“, heißt es im
Gutachten.
Aufgrund dieser Erwägungen „dürfte angenommen werden können, dass die
Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist“, schreibt der
Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut
Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für
ungültig erklären. Zuerst hatte das „ARD-Hauptstadtstudio“ über das
Gutachten berichtet.
Für Linken-Fraktionsvize Desiree Becker ist der Vorgang „ein weiterer Beleg
für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Verteidigungsminister
Boris Pistorius (SPD) überschreite „eindeutig seine Kompetenzen und
untergräbt die Gewaltenteilung“, kritisierte Becker.
## Ministerium: Übergangsregelung
Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur
„eine Übergangsregelung“ sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das
zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine
[2][Wiedereinführung der Wehrerfassung] und eine verpflichtende Musterung
für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen.
Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.
Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine [3][Rückkehr zu der seit 2011
ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht] vor. Es öffnet aber die Tür zu einer
sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte
Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.
1 Jun 2026
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