# taz.de -- Gutachten zu Auslandsreisen Wehrfähiger: Debakel für Pistorius
       
       > Um Erlaubnis fragen, wenn Mann verreisen will? Das hagelte Kritik,
       > Pistorius änderte die Regel. Laut einem Gutachten überschritt er damit
       > aber seine Kompetenz.
       
 (IMG) Bild: Die Verfügung des Ministers Boris Pistorius (SPD) nimmt alle Männer von der Genehmigungspflicht aus
       
       AFP | Mithilfe einer Ausnahmeregelung stellte das
       Bundesverteidigungsministerium klar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen
       doch nicht genehmigen lassen müssen – es könnte dabei aber rechtswidrig
       gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des
       Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP
       am Montag vorlag. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz
       Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung
       habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt.
       
       Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen [1][Wehrdienstgesetz] für
       Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere
       Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium
       erließ aber kurz darauf eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung
       mehr notwendig sei – solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
       
       „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der
       Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das heißt: Allein
       das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
       
       ## Ausnahmefall als Regelfall?
       
       Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz
       definiert würden, auch noch Fälle übrigbleiben müssten, für die das Gesetz
       weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Die
       Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer
       von der Genehmigungspflicht aus.
       
       „Dies dürfte im Ergebnis dazu führen, dass die Genehmigungspflicht gänzlich
       suspendiert wird, da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht
       fällt.“ Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt.
       Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“, heißt es im
       Gutachten.
       
       Aufgrund dieser Erwägungen „dürfte angenommen werden können, dass die
       Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist“, schreibt der
       Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung laut
       Gutachten selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für
       ungültig erklären. Zuerst hatte das „ARD-Hauptstadtstudio“ über das
       Gutachten berichtet.
       
       Für Linken-Fraktionsvize Desiree Becker ist der Vorgang „ein weiterer Beleg
       für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Verteidigungsminister
       Boris Pistorius (SPD) überschreite „eindeutig seine Kompetenzen und
       untergräbt die Gewaltenteilung“, kritisierte Becker.
       
       ## Ministerium: Übergangsregelung
       
       Das Wehrressort erklärte derweil am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur
       „eine Übergangsregelung“ sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Das
       zugehörige Gesetz solle noch in diesem Jahr beschlossen werden.
       
       Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine
       [2][Wiedereinführung der Wehrerfassung] und eine verpflichtende Musterung
       für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen.
       Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.
       
       Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine [3][Rückkehr zu der seit 2011
       ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht] vor. Es öffnet aber die Tür zu einer
       sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte
       Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.
       
       1 Jun 2026
       
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