# taz.de -- Verzögerung bei Entgelttransparenz: „Sie wollten der Richtlinie sämtliche Zähne ziehen“
       
       > Deutschland zögert ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit hinaus. Das
       > könnte zu einer Klagewelle führen, warnt Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr.
       
 (IMG) Bild: Gleich und Gleich gesellt sich gern! Demo in Berlin 2025
       
       taz: Frau Pfarr, wie leicht war es für mich als taz-Angestellte bisher,
       festzustellen, ob meine Kollegen bei der taz mehr verdienen als ich? 
       
       Heide Pfarr: Sie haben schon nach dem deutschen Transparenzgesetz seit 2017
       das Recht, von Ihrem Arbeitgeber zu erfahren, wie viel Kolleg:innen mit
       gleichwertiger Arbeit verdienen – vorausgesetzt, Ihr Betrieb hat mehr als
       200 Beschäftigte, eine Voraussetzung, die nach der europäischen Richtlinie
       nicht mehr gilt.
       
       taz: Das hat er … 
       
       Pfarr: Falls Sie dann einen Lohnunterschied feststellen und glauben, der
       sei eine [1][Folge ihres Geschlechts], müssten Sie dann aber selbst den
       Klageweg beschreiten.
       
       taz: Das glaube ich zwar nicht. Aber angenommen, es wäre so, was würde dann
       passieren? 
       
       Pfarr: Sie würden also für Ihre Klage lediglich vortragen müssen, [2][dass
       Ihr Kollege mehr verdient, obwohl er die gleiche Arbeit macht]. Und der
       Arbeitgeber ist es, der dann beweisen muss, dass der Unterschied nichts mit
       dem Geschlecht zu tun hat. Falls ein Arbeitsgericht dann tatsächlich
       feststellen sollte, dass die unterschiedliche Bezahlung nicht
       gerechtfertigt ist, dann gilt das nur für Sie, nicht für Ihre Kolleg:innen,
       die genauso betroffen sind. Die neue EU-Richtlinie würde Ihre Rechte da auf
       jeden Fall schon stärken.
       
       taz: Diese Richtlinie zur Entgelttransparenz wurde 2023 beschlossen, um
       Geschlechtergleichstellung in der Arbeitswelt zu verbessern. Jetzt ist
       2026. Wieso ist in Deutschland noch nichts passiert? 
       
       Pfarr: Die Bundesrepublik hat noch niemals eine europäische Richtlinie im
       Bereich des Gleichstellungsrechts fristgerecht und 1:1 umgesetzt. Wirklich
       alle Verbesserungen für die Geschlechtergleichstellung sind durch Europa
       gegen Widerstände erzwungen worden. In Deutschland heißt es sofort, die
       deutsche Wirtschaft bräche unmittelbar zusammen, wenn die
       verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung Wirklichkeit werden
       soll. Das wird auch nun wieder prophezeit, sogar [3][René Pfister schrieb
       selbiges vor ein paar Tagen im Spiegel]. Das war und bleibt absurd.
       Frankreich arbeitet schon länger nach einem Modell wie die Richtlinie zur
       Entgelttransparenz, offensichtlich, ohne dass die französische Wirtschaft
       zusammengebrochen ist.
       
       taz: Hat die Wirtschaft Angst vor geschlechtergerechter Bezahlung? 
       
       Pfarr: Ich betone, dass der militante Widerstand von den
       Wirtschaftsverbänden kommt, nicht von den Unternehmen. Es gibt eine
       wissenschaftlich gestützte Befragung, wonach die Mehrheit der Unternehmen
       die Richtlinie sogar positiv einschätzen, weil sie meinen, dass es an der
       Zeit sei, ihre Personalpolitik zu ändern, transparenter und objektiver zu
       machen. Entgeltsysteme sind vor allem ein Ergebnis von Machtverhältnissen
       zwischen durchsetzungsstarken und weniger durchsetzungsstarken
       Arbeitnehmer:innen und Unternehmen, zum Nachteil vor allem von Frauen.
       Eine Forderung nach Veränderung wird schnell als Einschränkung der
       unternehmerischen Freiheit interpretiert, und das haben
       Unternehmensverbände grundsätzlich nicht gerne. Und weil sie politisch
       mächtiger sind, werden dann Gleichstellungsfragen schnell als Gender-Gaga
       gelabelt.
       
       taz: Trotzdem wird der bürokratische Aufwand oft als Argument angeführt.
       Trägt das? 
       
       Pfarr: Nein. Digitale Instrumente mindern den Bürokratieaufwand
       entscheidend. Fast alle Unternehmen verwenden Softwareprogramme für die
       Berechnung der Entgelte der Beschäftigten. Natürlich müssen Unternehmen für
       den ersten Bericht ihre Entgeltsysteme und Personaldaten überprüfen. Aber
       es gibt heute Tools auf dem Markt, die diese Daten der
       Entgelttransparenzrichtlinie entsprechend verarbeiten können, die aufzeigen
       können, ob und wo es Entgeltunterschiede mit Bezug auf die Geschlechter
       gibt und Handlungsbedarf. Die Tools funktionieren auch für kleine
       Unternehmen, selbst wenn die noch mit Excel-Tabellen arbeiten.
       
       taz: Sie waren 2025 Teil einer Kommission, die Vorschläge für ein explizit
       bürokratiearmes Entgelttransparenzgesetz machen sollte. Haben Sie das da
       nicht vorgeschlagen? 
       
       Pfarr: Doch, das haben sowohl die Vertreterin des DGB als auch ich
       eingebracht, um bürokratiearm zu arbeiten. Genau das hat die große
       wirtschaftsnahe Mehrheit der Kommissionsmitglieder aber abgeblockt. Deren
       Interesse lag ja nicht in einer bürokratiearmen Umsetzung, sondern sie
       wollten der Richtlinie sämtliche Zähne ziehen.
       
       taz: Das scheint funktioniert zu haben, Frauenministerin Karin Prien und
       die Union haben eingeräumt, [4][die Entgelttransparenz zu verzögern], um
       Unternehmen nicht zu überfordern. 
       
       Pfarr: Mich hat gewundert, dass Frau Prien als Juristin das so trägt. Bei
       der CDU-Fraktion wiederum war klar, dass kein politischer Wille besteht,
       diese Richtlinie auch nur annäherungsweise adäquat umzusetzen. Überhaupt
       keiner.
       
       taz: Wie geht es jetzt weiter? 
       
       Pfarr: Je länger sie verschieben, umso teurer wird es. Die EU-Kommission
       wird dann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Und das kann teuer
       werden. Ausbaden müssen diese Rechtsunsicherheit und ihre finanziellen
       Folgen übrigens die Unternehmen. Und für Unternehmen ist Rechtsunsicherheit
       viel unangenehmer als ein bürokratischer Aufwand, der mittels eines
       digitalen Tools absolut handelbar ist.
       
       taz: Der Deutschen Juristinnenbund und der DGB weisen darauf hin, dass für
       manche Beschäftigte die Richtlinie jetzt auch schon gilt. Was bedeutet das
       genau? 
       
       Pfarr: Das europäische Recht möchte nicht, dass Staaten, die ihre Pflichten
       verletzen, dadurch einen Vorteil haben. Sonst würde der Staat als
       Arbeitgeber ja Profit daraus ziehen, dass er der Umsetzung europäischen
       Rechts nicht nachkommt. Deswegen treten alle Bestimmungen in der
       EU-Richtlinie, die hinreichend bestimmt sind, für den öffentlichen Dienst
       und alle vom Staat geführten privatwirtschaftlichen Unternehmen mit dem 8.
       Juni in Kraft. Das heißt, alle dort Beschäftigten und die Personal- und
       Betriebsräte beispielsweise bei der Müllabfuhr oder in staatlich geführten
       Krankenhäusern können sich unmittelbar auf die Richtlinien beziehen. Und da
       sind vielleicht wirklich welche dabei, die durchaus willens sind, auf diese
       Rechte auch zu bestehen.
       
       taz: Das heißt, das könnte ein Nachspiel haben? Eine Klagewelle sogar? 
       
       Pfarr: Ich hoffe das. Offensichtlich kann nur so politischer Druck erzeugt
       werden, damit die Bundesrepublik wieder rechtstreu wird. Die je
       prognostizierte Klageflut ist faktisch noch nie eingetreten. Und es ist ja
       auch verständlich, wer verklagt schon gerne seinen Arbeitgeber? Aber ich
       hoffe, dass es diesmal genug ist. Deswegen machen wir beim Deutschen
       Juristinnenbund und auch die Gewerkschaften jetzt Aufklärungsarbeit dazu,
       dass sich die Rechtslage geändert hat. Denn damit die Betroffenen klagen
       können, müssen sie erst mal die neue Rechtslage kennen.
       
       4 Jun 2026
       
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