# taz.de -- Entgelttransparenz: Bundesregierung verzögert bei Equal Pay
       
       > Eine EU-Richtlinie zur Lohntransparenz wird in Deutschland
       > hinausgezögert. Sie würde Unternehmen zu sehr belasten. Die Empörung ist
       > groß.
       
 (IMG) Bild: Demonstration am Equal-Pay-Day für gleichen Lohn
       
       Noch bis zum 7. Juni hat die Bundesfrauenministerin Karin Prien Zeit. Dann
       muss eine von der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz auch in Deutschland
       umgesetzt sein. Nun ist aber klar: Ein nationales Gesetz kommt nicht
       rechtzeitig. Das CDU-geführte Ministerium räumt mittlerweile ein, dass
       Angestellte auf Lohntransparenz noch länger warten müssen, und begründet
       das mit Rücksichtnahme auf Unternehmen. Dafür hagelt es lautstark Kritik –
       auch von der SPD.
       
       Es war der 6. Juni 2023, als die EU-Kommission gegen geschlechtsspezifische
       Lohnungleichheit einen weitreichenden Beschluss gefasst hat. Mit der
       Richtlinie 2023/970 wurde damals festgelegt: Bereits vor Einstellung
       sollten Unternehmen ihre Entgeltstruktur offenlegen, auch sollten sie
       Bewerber:innen nicht mehr nach vorherigen Gehältern fragen dürfen.
       Beschäftigte selbst sollten einen Auskunftsanspruch haben. Und Unternehmen
       ab 250 Mitarbeitenden sollten alle drei Jahre Berichte über den
       Gender-Pay-Gap anfertigen.
       
       Als Gender-Pay-Gap (GPG) werden die Gehaltsunterschiede zwischen Männern
       und Frauen bezeichnet. Über die gesamte EU hinweg betrug dieser 2025
       zwischen 12 und 16 Prozent. In Deutschland lag er [1][laut Statistischem
       Bundesamt] bei 16 Prozent. Die unerklärte Lücke, also jener Teil, der sich
       nicht durch unterschiedliche Berufsfelder oder Positionen im Unternehmen
       erklären lässt, lag bei 6 Prozent. In Deutschland gilt seit 2017 zwar ein
       [2][Entgelttransparenzgesetz], dieses gilt jedoch aufgrund kaum wirksamer
       Durchsetzungsmechanismen als zahnlos.
       
       ## Bundesregierung verzögert gezielt
       
       Drei Jahre hatten europäische Mitgliedstaaten also nun Zeit, die Richtlinie
       in nationales Recht umzusetzen. Nachdem der Termin für einen Gesetzentwurf
       immer wieder verschoben wurde, ist nun klar, dass die Bundesregierung
       bewusst verzögert. Man wolle auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen
       Rücksicht nehmen, sagte eine Sprecherin des [3][Frauenministeriums]
       [4][gegenüber der Zeit] am Freitag, und „unverhältnismäßige Belastungen für
       die Wirtschaft“ vermeiden. Demnach soll das Gesetz laut Plänen des
       Ministeriums erst 2027 in Kraft treten, die Berichtspflichten für
       Unternehmen sogar erst im Juni 2028.
       
       Die Kritik folgte prompt. „Die Union muss ihre Blockade aufgeben und den
       Gesetzentwurf endlich ins Verfahren geben“, fordert die
       Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge, Vorsitzende der SPD-Frauen. „Die
       wirtschaftliche Lage vorzuschieben ist eine Milchmädchenrechnung“, sagt
       Wegge. Wer Frauen schlechter bezahle, bekomme später die Quittung in Form
       von Altersarmut, schwacher Binnennachfrage und einem Sozialsystem, das die
       Folgen tragen müsse.
       
       „Lohngleichheit ist kein Nice-to-have, sondern existenziell für
       wirtschaftliche Unabhängigkeit und die eigenständige Absicherung einer
       jeden Frau“, sagt die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. Gleicher Lohn für
       gleiche und gleichwertige Arbeit dürfe nicht daran scheitern, dass die
       Union Unternehmen vor Transparenz schützen will, forderte auch Kathi Gebel
       von der Linken.
       
       ## Unliebsame Konsequenzen?
       
       Die derzeitige Situation könnte ein Nachspiel haben, warnt Heide Pfarr vom
       Deutschen Juristinnenbund. „Laut europäischer Rechtslage tritt eine
       EU-Richtlinie mit unmittelbarer Wirkung in Kraft, soweit bestimmte
       Vorschriften hinreichend genau sind und sofort umgesetzt werden können“,
       sagt Pfarr. Für alle, die bei Bundes- oder Landesbehörden oder
       privatwirtschaftlich geführten Unternehmen des Staates arbeiten, so die
       Professorin für Arbeitsrecht, könnten Teile der Richtlinie unmittelbar
       gelten. Könnte womöglich eine Klagewelle drohen? Bis diese jedoch den
       Europäischen Gerichtshof erreicht, dauert es Jahre, so Pfarr. Für sie eine
       klare Verzögerungstaktik der Unternehmerseite.
       
       Aus Sicht der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden, Elke Hannack, ist die
       derzeitige Situation fahrlässig: „Arbeitgeber, die sich bisher nicht mit
       den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie beschäftigt haben,
       werden unter Druck geraten, je länger die Bundesregierung die Gesetzgebung
       hinauszögert.“
       
       1 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_453_621.html
 (DIR) [2] /Anwaeltin-zu-Equalpay-Klage-gegen-Daimler/!6040472
 (DIR) [3] /Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687
 (DIR) [4] https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-05/entgelttransparenz-gesetz-eu-richtlinie-deutschland-beschaeftigte/komplettansicht
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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