# taz.de -- Hinweisgeberschutzgesetz zieht nicht: Whistleblower unterliegen VW
       
       > Zwei Manager glauben, wegen ihrer Hinweise auf Giftstoffe in VW-Campern
       > kalt gestellt worden zu sein. Das Landesarbeitsgericht sieht das anders.
       
 (IMG) Bild: VW-Auspuff: Pustet nix Gutes in die Luft, aber wurde zwei VW-Managern wirklich wegen Whistleblowing gekündigt?
       
       Es ist schon die zweite Instanz, in der sie jetzt gegen den VW-Konzern
       gescheitert sind: Zwei ehemalige VW-Manager haben versucht, den Konzern auf
       zusammen rund 8 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu
       verklagen.
       
       Sie glauben, der Wolfsburger Konzern habe [1][gegen das
       Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen]. Weil sie – erst intern, dann extern –
       immer wieder auf Probleme mit Schadstoffen in VW-Campern des Typs Grand
       California hingewiesen haben, sei ihre Abteilung erst kaltgestellt, ihnen
       dann Beförderungen versagt und schließlich gekündigt worden.
       
       Es ist nicht das einzige Gerichtsverfahren, was aus dieser Affäre
       resultiert. Gegen ihre Kündigungen sind die beiden Männer noch einmal
       gesondert vorgegangen.
       
       Außerdem gab die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer vor wenigen Tagen bekannt,
       dass sie Klagen von geschädigten VW-Kunden sammeln. Die ersten 20 Klagen
       haben man an Gerichten bundesweit schon eingereicht, weitere 85 sind in
       Vorbereitung.
       
       ## Das Problem mit dem Camper „Grand California“
       
       Der riecht nicht nur neu, der verursacht Kopfschmerzen und Übelkeit: So
       schildern es zumindest einige der Kunden, die zwischen 2019 und 2022 einen
       Camper des Typs Grand California kauften. Das Freizeitgefährt beruht auf
       dem Modell „Crafter“, der vor allem für Handwerker und Transportunternehmer
       gedacht ist.
       
       Das Problem war VW lange bekannt, wie später enthüllt wurde. Schon im
       Dezember 2018 stellte ein interner Revisionsbericht fest, dass das
       Kunststoffhochdach bedenkliche Mengen an Schadstoffen ausdünstet, darunter
       Benzol, Styrol und Formaldehyd. Trotzdem ging das Modell im April 2019 in
       die Serienproduktion und wurde unverändert auf den Markt gebracht. Erst als
       sich die Kundenbeschwerden häuften, besserte man nach.
       
       In den Handbüchern zu Fahrzeugen aus den ersten Baujahren wird nun
       umfangreiches Lüften empfohlen. Bei den nach Juni 2022 produzierten
       Fahrzeugen ist das Dach mit einer Versiegelung versehen, die das Austreten
       der Schadstoffe so weit verzögert und vermindert, dass die Grenzwerte
       eingehalten werden.
       
       Im Sommer 2025 berichteten ZDF und Braunschweiger Zeitung über den Vorgang
       – und zitierten dabei aus den internen Prüfberichten.
       
       ## Die Hinweisgeber werden ausgebootet
       
       Die beiden klagenden Manager arbeiteten für VW in einer Abteilung, [2][die
       nach dem Dieselskandal eingerichtet wurde], um zu verhindern, dass sich ein
       ähnliches Desaster wiederholt. Sie stießen nicht nur auf die
       Grenzwertüberschreitungen beim VW Grand California, sondern auch auf
       zahlreiche lückenhafte Materialdatenblätter.
       
       In ihren Augen ergeben sich daraus Verstöße gegen das
       Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Reach-Verordnung. Außerdem
       kritisieren sie den Umgang mit den Erstkäufern, deren Gesundheitsgefährdung
       man hätte vermeiden können, wenn man auf die ersten Hinweise reagiert
       hätte.
       
       Zwischen 2022 und April 2023 – also zu einem Zeitpunkt, an dem das Problem
       zumindest für die weitere Produktion als gelöst galt – versuchten sie
       zunächst diese Missstände intern zu adressieren.
       
       Sie wandten sich an ihren direkten Vorgesetzten und den Vorstand. Doch dort
       bissen sie auf Granit. Stattdessen wurde ihre Abteilung – so empfinden sie
       es – Stück für Stück kaltgestellt: Sie verschwand aus dem
       Telefonverzeichnis und bekommt keine Aufgaben mehr zugewiesen.
       
       Der Konzern sagt, das sei von vorneherein so geplant gewesen – die
       Abteilung diente der Aufarbeitung und sollte dann wieder aufgelöst werden.
       Die klagenden Manager interpretieren das aber als Repression.
       
       ## Hinweisgeberschutz noch nicht in Kraft
       
       Sie wenden sich im Sommer 2024 über ihren Anwalt nun an externe Stellen,
       vor allem an das Bundesamt für Justiz. Auch die Bundesanstalt für
       Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das LKA Niedersachsen und das
       Kraftfahrtbundesamt erhalten Meldungen.
       
       Im November 2024 werden die Kläger endgültig und vollständig aus dem
       SAP-System von Volkswagen ausgeschlossen. Daraufhin reichen sie eine
       Schadensersatzklage beim Arbeitsgericht Braunschweig ein.
       
       Ihre Schadensersatzforderung von rund 4 Millionen pro Kopf ergibt sich aus
       den entgangenen Einkünften (nach einer von ihnen erwarteten Beförderung)
       bis zur Rente, der entgangenen Altersvorsorge und Schmerzensgeld.
       
       Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnt diese Klage ab und argumentiert, das
       Hinweisgeberschutzgesetz könne hier nicht zu Grunde gelegt werden, weil es
       erst im Juli 2023 in Kraft getreten sei – also nach den ersten internen
       Meldungen.
       
       ## Das Problem mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
       
       Der Anwalt der klagenden Manager argumentiert dagegen, dass das Gesetz vor
       Repressalien schützen solle – und die kamen später. Außerdem seien auch
       nach Juli 2023 noch Meldungen gemacht worden. VW hält dagegen, dass hier
       wohl das Hinweisgeberschutzgesetz genutzt werden solle, um eine möglichst
       hohe Abfindung herauszuschlagen – was wiederum die Kläger empört.
       
       In den Verhandlungen durch zwei Instanzen zeigt sich aber auch, das beim –
       gerade einmal drei Jahre alten -[3][Hinweisgeberschutzgesetz] eben noch
       vieles unklar ist. Da geht es unter anderem darum, welche Meldewege
       einzuhalten sind und wie Repressalien eigentlich nachgewiesen werden
       können. Die Arbeitsgerichte halten nämlich die entgangene Beförderung für
       gar nicht so sicher wie die Kläger.
       
       Die hohe Schadensersatzforderung sorgt jedenfalls zum ersten Mal dafür,
       dass der Fall mediale Aufmerksamkeit bekommt. Kurz darauf erscheinen im
       ZDF, [4][unter anderem bei Frontal,] die großen Berichte über die
       Schadstoffe im Camper. VW geht davon aus, dass die beiden Manager
       Informationen durchgestochen haben und kündigt ihnen.
       
       ## Weitere Klagen
       
       Eine Kündigung hat das Arbeitsgericht Braunschweig schon als rechtmäßig
       anerkannt, bei der anderen will man noch Beweise erheben. Drei Kollegen
       behaupten, sie hätten die Visitenkarte eines ZDF-Redakteurs,
       handschriftliche Notizen und interne Revisionsberichte auf dem Schreibtisch
       des Klägers gefunden. Wann dieses Verfahren weitergeht, steht noch nicht
       fest.
       
       Und dann sind da ja auch noch die Schadensersatzklagen der Käufer, die
       gerade erst anfangen. Es sieht so aus, als würde der Grand California nicht
       nur den Campern noch eine Weile Kopfschmerzen bereiten, sondern auch VW.
       
       31 May 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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