# taz.de -- Hinweisgeberschutzgesetz zieht nicht: Whistleblower unterliegen VW
> Zwei Manager glauben, wegen ihrer Hinweise auf Giftstoffe in VW-Campern
> kalt gestellt worden zu sein. Das Landesarbeitsgericht sieht das anders.
(IMG) Bild: VW-Auspuff: Pustet nix Gutes in die Luft, aber wurde zwei VW-Managern wirklich wegen Whistleblowing gekündigt?
Es ist schon die zweite Instanz, in der sie jetzt gegen den VW-Konzern
gescheitert sind: Zwei ehemalige VW-Manager haben versucht, den Konzern auf
zusammen rund 8 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zu
verklagen.
Sie glauben, der Wolfsburger Konzern habe [1][gegen das
Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen]. Weil sie – erst intern, dann extern –
immer wieder auf Probleme mit Schadstoffen in VW-Campern des Typs Grand
California hingewiesen haben, sei ihre Abteilung erst kaltgestellt, ihnen
dann Beförderungen versagt und schließlich gekündigt worden.
Es ist nicht das einzige Gerichtsverfahren, was aus dieser Affäre
resultiert. Gegen ihre Kündigungen sind die beiden Männer noch einmal
gesondert vorgegangen.
Außerdem gab die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer vor wenigen Tagen bekannt,
dass sie Klagen von geschädigten VW-Kunden sammeln. Die ersten 20 Klagen
haben man an Gerichten bundesweit schon eingereicht, weitere 85 sind in
Vorbereitung.
## Das Problem mit dem Camper „Grand California“
Der riecht nicht nur neu, der verursacht Kopfschmerzen und Übelkeit: So
schildern es zumindest einige der Kunden, die zwischen 2019 und 2022 einen
Camper des Typs Grand California kauften. Das Freizeitgefährt beruht auf
dem Modell „Crafter“, der vor allem für Handwerker und Transportunternehmer
gedacht ist.
Das Problem war VW lange bekannt, wie später enthüllt wurde. Schon im
Dezember 2018 stellte ein interner Revisionsbericht fest, dass das
Kunststoffhochdach bedenkliche Mengen an Schadstoffen ausdünstet, darunter
Benzol, Styrol und Formaldehyd. Trotzdem ging das Modell im April 2019 in
die Serienproduktion und wurde unverändert auf den Markt gebracht. Erst als
sich die Kundenbeschwerden häuften, besserte man nach.
In den Handbüchern zu Fahrzeugen aus den ersten Baujahren wird nun
umfangreiches Lüften empfohlen. Bei den nach Juni 2022 produzierten
Fahrzeugen ist das Dach mit einer Versiegelung versehen, die das Austreten
der Schadstoffe so weit verzögert und vermindert, dass die Grenzwerte
eingehalten werden.
Im Sommer 2025 berichteten ZDF und Braunschweiger Zeitung über den Vorgang
– und zitierten dabei aus den internen Prüfberichten.
## Die Hinweisgeber werden ausgebootet
Die beiden klagenden Manager arbeiteten für VW in einer Abteilung, [2][die
nach dem Dieselskandal eingerichtet wurde], um zu verhindern, dass sich ein
ähnliches Desaster wiederholt. Sie stießen nicht nur auf die
Grenzwertüberschreitungen beim VW Grand California, sondern auch auf
zahlreiche lückenhafte Materialdatenblätter.
In ihren Augen ergeben sich daraus Verstöße gegen das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU-Reach-Verordnung. Außerdem
kritisieren sie den Umgang mit den Erstkäufern, deren Gesundheitsgefährdung
man hätte vermeiden können, wenn man auf die ersten Hinweise reagiert
hätte.
Zwischen 2022 und April 2023 – also zu einem Zeitpunkt, an dem das Problem
zumindest für die weitere Produktion als gelöst galt – versuchten sie
zunächst diese Missstände intern zu adressieren.
Sie wandten sich an ihren direkten Vorgesetzten und den Vorstand. Doch dort
bissen sie auf Granit. Stattdessen wurde ihre Abteilung – so empfinden sie
es – Stück für Stück kaltgestellt: Sie verschwand aus dem
Telefonverzeichnis und bekommt keine Aufgaben mehr zugewiesen.
Der Konzern sagt, das sei von vorneherein so geplant gewesen – die
Abteilung diente der Aufarbeitung und sollte dann wieder aufgelöst werden.
Die klagenden Manager interpretieren das aber als Repression.
## Hinweisgeberschutz noch nicht in Kraft
Sie wenden sich im Sommer 2024 über ihren Anwalt nun an externe Stellen,
vor allem an das Bundesamt für Justiz. Auch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das LKA Niedersachsen und das
Kraftfahrtbundesamt erhalten Meldungen.
Im November 2024 werden die Kläger endgültig und vollständig aus dem
SAP-System von Volkswagen ausgeschlossen. Daraufhin reichen sie eine
Schadensersatzklage beim Arbeitsgericht Braunschweig ein.
Ihre Schadensersatzforderung von rund 4 Millionen pro Kopf ergibt sich aus
den entgangenen Einkünften (nach einer von ihnen erwarteten Beförderung)
bis zur Rente, der entgangenen Altersvorsorge und Schmerzensgeld.
Das Arbeitsgericht Braunschweig lehnt diese Klage ab und argumentiert, das
Hinweisgeberschutzgesetz könne hier nicht zu Grunde gelegt werden, weil es
erst im Juli 2023 in Kraft getreten sei – also nach den ersten internen
Meldungen.
## Das Problem mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
Der Anwalt der klagenden Manager argumentiert dagegen, dass das Gesetz vor
Repressalien schützen solle – und die kamen später. Außerdem seien auch
nach Juli 2023 noch Meldungen gemacht worden. VW hält dagegen, dass hier
wohl das Hinweisgeberschutzgesetz genutzt werden solle, um eine möglichst
hohe Abfindung herauszuschlagen – was wiederum die Kläger empört.
In den Verhandlungen durch zwei Instanzen zeigt sich aber auch, das beim –
gerade einmal drei Jahre alten -[3][Hinweisgeberschutzgesetz] eben noch
vieles unklar ist. Da geht es unter anderem darum, welche Meldewege
einzuhalten sind und wie Repressalien eigentlich nachgewiesen werden
können. Die Arbeitsgerichte halten nämlich die entgangene Beförderung für
gar nicht so sicher wie die Kläger.
Die hohe Schadensersatzforderung sorgt jedenfalls zum ersten Mal dafür,
dass der Fall mediale Aufmerksamkeit bekommt. Kurz darauf erscheinen im
ZDF, [4][unter anderem bei Frontal,] die großen Berichte über die
Schadstoffe im Camper. VW geht davon aus, dass die beiden Manager
Informationen durchgestochen haben und kündigt ihnen.
## Weitere Klagen
Eine Kündigung hat das Arbeitsgericht Braunschweig schon als rechtmäßig
anerkannt, bei der anderen will man noch Beweise erheben. Drei Kollegen
behaupten, sie hätten die Visitenkarte eines ZDF-Redakteurs,
handschriftliche Notizen und interne Revisionsberichte auf dem Schreibtisch
des Klägers gefunden. Wann dieses Verfahren weitergeht, steht noch nicht
fest.
Und dann sind da ja auch noch die Schadensersatzklagen der Käufer, die
gerade erst anfangen. Es sieht so aus, als würde der Grand California nicht
nur den Campern noch eine Weile Kopfschmerzen bereiten, sondern auch VW.
31 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gesetz-zum-Schutz-von-Hinweisgebern/!5939913
(DIR) [2] /Damals-beim-Dieselgate/!6090938
(DIR) [3] /Gesetz-zum-Schutz-von-Hinweisgebern/!5939913
(DIR) [4] https://youtu.be/oA7voqkxXMk?si=J3m1BtwWneXLhAnv
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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