# taz.de -- Heizungsinstallateure gegen Abschiebung: Fouad darf bleiben
       
       > Das Team einer Fußbodenheizungsfirma hat es geschafft, die Abschiebung
       > eines Kollegen abzuwenden. Er ist in Hamburg geboren und aufgewachsen. 
       
 (IMG) Bild: Erfährt Solidarität von Kolleg*innen: Fouad (2. Reihe, 3. v.l) und Team mit Geschäftsführer David Burckhardt (2. Reihe, 1. v.r.)
       
       Ihr Engagement hat sich gelohnt: Den Mitarbeiter*innen einer Hamburger
       Heizungsfirma ist es gelungen, die Abschiebung eines Kollegen abzuwenden.
       Wie die Pressestelle der Finanzbehörde der taz auf Anfrage mitteilte, darf
       Fouad (Nachname ist der Redaktion bekannt) in Deutschland bleiben.
       
       Alles andere wäre aus Sicht seiner Kolleg*innen und Chefs auch absurd
       gewesen. Der 49-jährige Fouad ist in Hamburg geboren, hier zur Schule
       gegangen, hat hier seine Ausbildung gemacht und jahrelang in verschiedenen
       handwerklichen Berufen gearbeitet. Seit anderthalb Jahren ist er
       unbefristet als Monteur bei der Firma für Fußbodenheizungen angestellt.
       
       Trotzdem sollte er an einem Dienstag Ende Juni nach Marokko abgeschoben
       werden. Sein Chef und seine Kolleg*innen wollten das nicht hinnehmen.
       Sie schrieben einen Brief an Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter
       Tschentscher (SPD).
       
       Fouad sei ein „feiner Kollege“ und „ein Hamburger Jung, wie er im Buche
       steht“, steht im Brief an den Ersten Bürgermeister. Er sei „ein Mensch, der
       seine Umgebung fröhlicher und positiver macht“. „Warum soll so jemand das
       Land verlassen, wir verstehen das einfach nicht?“ Unterschrieben haben die
       beiden Geschäftsführer und neun Kolleg*innen.
       
       ## Grund für die Abschiebung war ein Auslandsaufenthalt
       
       David Burckhardt, einer der Geschäftsführer, sprudelte im Gespräch mit der
       taz los. „Wenn man sich eine Geschichte ausdenken würde, wie Behörden
       manchmal so gegen jedes Rechtsgefühl handeln, käme das bei raus“, sagte er.
       Fouad selbst wollte nicht in der Öffentlichkeit stehen. Deswegen sprach
       Burckhardt für ihn.
       
       Er kannte die Behördenschreiben in Fouads Fall, hatte die Lokalpresse
       angeschrieben und die Idee gehabt, den Ersten Bürgermeister zu
       kontaktieren. Das ganze Team sei fassungslos gewesen, berichtete er. Es sei
       aber nicht nur die Arbeit, die Fouad in Hamburg halte. Er kümmere sich
       gemeinsam mit seiner 71-jährigen Mutter um eine pflegebedürftige Schwester.
       
       In einem Schreiben, das der taz vorliegt, hatte die Ausländerbehörde Fouad
       aufgefordert, Deutschland bis zum 30. Juni zu verlassen. Die Behörde
       begründete die Abschiebung damit, dass seine Duldung auslaufe. Das hing
       damit zusammen, dass er von 2015 bis 2022 in Marokko gelebt hat – aus
       familiären Gründen.
       
       Damit war sein vorheriger unbefristeter Aufenthalt, eine sogenannte
       Niederlassungserlaubnis, nicht mehr gültig. Das regelt der [1][Paragraf 51
       des deutschen Aufenthaltsrechts]. Demnach erlischt jeder Aufenthaltstitel,
       wenn Menschen sich ohne zulässige Begründung länger als sechs Monate im
       Ausland aufhalten. Die Regel lässt nur wenig Spielraum.
       
       Fouad ist kein Einzelfall. Immer wieder verlieren Menschen wegen
       Aufenthalten im Ausland das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die taz
       berichtete 2022 über den [2][Fall eines ehemaligen DDR-Vertragsarbeiters
       aus Vietnam, der nach mehr als 30 Jahren in Deutschland seinen Aufenthalt
       wegen eines Urlaubs verlor].
       
       Fouad, sagte sein Chef, sei das nicht klar gewesen. Er ist 2022 einfach
       wieder nach Deutschland gekommen und hatte begonnen zu arbeiten – wie
       zuvor. Erst bei einer Verkehrskontrolle kam heraus, dass er keinen gültigen
       Aufenthalt und damit auch keine Arbeitsgenehmigung mehr hatte. Später bekam
       er nur noch eine Duldung.
       
       Sein Chef sagte, als er ihn vor anderthalb Jahren eingestellt habe, sei er
       gar nicht auf den Gedanken gekommen, Fouad nach einer Arbeitsgenehmigung zu
       fragen. „Wenn jemand vor dir steht, der fließend Deutsch spricht, denkst du
       doch daran nicht.“
       
       Dass jemand wie Fouad, der in Hamburg geboren und aufgewachsen ist und bis
       zu seinem 41. Lebensjahr hier gewohnt hat, nicht in Deutschland bleiben
       darf, liegt auch am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Es ist immer noch
       so geregelt, dass Kinder, die hier geboren sind, nicht automatisch die
       deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Fouads Eltern vererbten ihrem Sohn
       bei seiner Geburt die marokkanische.
       
       Laut seinem Chef war Fouads [3][Antrag auf Einbürgerung] Mitte der 1990er
       abgelehnt worden, weil er damals als Berufsschüler kein eigenes Einkommen
       hatte. Stattdessen bekam er den unbefristeten Aufenthalt, der dann wegen
       der Jahre in Marokko erlosch.
       
       ## Fehlender Integrationskurs
       
       Dass er in Hamburg geboren ist und den Großteil seines Lebens hier
       verbracht hat, hätte eine Ausnahme begründen können. Für das Amt für
       Migration war aber „kein atypischer Sachverhalt erkennbar“, wie in dem
       Schreiben steht.
       
       Vielmehr wird als zusätzlicher Grund für die Abschiebung aufgeführt, dass
       Fouad kein Zertifikat über seine Deutschkenntnisse A2 habe vorlegen können.
       Auch [4][fehle ihm der Integrationskurs] „Leben in Deutschland“, um
       ausreichende Kenntnisse über das Leben in Deutschland vorzuweisen.
       
       Das regte seinen Chef besonders auf: „Wenige Seiten vorher wird sein
       Lebenslauf zitiert, geboren in Hamburg, Schule in Hamburg, Ausbildung,
       Arbeit, das passt doch nicht zusammen.“
       
       Dem ist der Hamburg Service als zuständige Stelle jetzt unter Verweis auf
       Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes gefolgt. Dieser ermögliche es, den
       Aufenthalt „bei nachhaltiger Integration“ zu gewähren. Im Ergebnis müsse
       der Betroffene also keine Abschiebung fürchten.
       
       27 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html
 (DIR) [2] /DDR-Vertragsarbeiter-aus-Vietnam/!5824863
 (DIR) [3] /Klage-gegen-Ruecknahme-der-Einbuergerung/!6181676
 (DIR) [4] /Einigung-bei-Integrationskursen/!6178578
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amira Klute
       
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