# taz.de -- 30-Jähriger nach Polizeigewalt im Koma: Polizeiforscher kritisiert Staatsanwaltschaft
       
       > Seine Freunde in Köln riefen den Notarzt – und der die Polizei. Jetzt
       > liegt der 30-Jährige Pedro C. im Koma. Wie ist das passiert?
       
 (IMG) Bild: Rund 90 Minuten nach Ankunft der Polizei musste C. reanimiert werden (Symbolfoto)
       
       Pedro C. brauchte Hilfe. Er war in einem psychischen Ausnahmezustand, hatte
       Wahnvorstellungen. Seine Freund*innen, die an jenem 8. April mit in seiner
       Kölner Einzimmerwohnung waren, riefen den Notarzt. Der ordnete an, den
       30-Jährigen in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuliefern. Doch C.
       schloss sich in seiner Wohnung ein, war nicht einsichtig. Der Notarzt rief
       die Polizei. Rund 90 Minuten nach deren Ankunft musste C. reanimiert
       werden.
       
       C. liegt aktuell in einem Krankenhaus im Kölner Umland. Laut seinem Anwalt,
       Simón Barrera González, liegt C. im Koma und wird wohl irreversible
       Hirnschäden davontragen. Ob er je wieder zu Bewusstsein kommt, ist unklar.
       
       Was in der Kölner Wohnung passiert ist, lässt sich anhand von Berichten von
       Barrera González sowie einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln, die
       der taz vorliegt, rekonstruieren.
       
       Demnach habe C. sich nach Eintreten zweier Polizist*innen in die
       Einzimmerwohnung mit „Händen und Füßen“ gewehrt, sodass sechs weitere
       Beamt*innen „herbeigerufen werden mussten“, wie die Staatsanwaltschaft
       schreibt. Die insgesamt acht Polizist*innen fixierten C. schließlich
       und legten ihm eine Spuckmaske an. Die dünne Haube soll die Beamt*innen
       vor ansteckenden Krankheiten schützen.
       
       ## Paradebeispiel
       
       Wenig später wurde C. auf einem Rettungstuch aus dem Haus getragen, mit
       blauem Gesicht. Vor dem Haus, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, sei er
       dann „unversehens reanimationspflichtig“ geworden. Wie genau, ist unklar.
       
       Der [1][Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes] sagte der taz, dass dieser
       Fall ein „Paradebeispiel“ dafür sei, wie man mit Menschen in psychischen
       Ausnahmesituationen besser nicht umgeht. Allein wieso eskalieren Einsätze
       der Polizei mit psychisch Kranken immer wieder?
       
       Die meisten solcher Einsätze laufen ohne Probleme ab, so Feltes. „Aber wenn
       es Probleme gibt, dann sind sich die Muster sehr ähnlich.“ Als Beispiele
       führt der Forscher [2][den Tod des 16-jährigen Mouhamed Dramé] an, der 2022
       in Dortmund durch Polizeischüsse starb, sowie den [3][Fall des 21-jährigen
       Lorenz A.], der im April 2025 in Oldenburg durch Polizeischüsse ums Leben
       kam. Das Schema ist immer gleich: Einsätze schaukeln sich durch vermeidbare
       Fehler hoch und führen zu extremer Gewalt.
       
       In der Folge hatte es jeweils Debatten um die Ausbildung der
       Polizist*innen gegeben, wie sie sich auf Begegnungen mit psychisch
       Kranken vorbereiten können, ob dafür nicht lieber andere Expert*innen
       hinzugerufen werden sollten und wen die eskalierenden Einsätze besonders
       häufig treffen.
       
       ## Eine Ewigkeit
       
       Im aktuellen Fall wollten die Polizist*innen ihren Einsatz wohl
       schnellstmöglich hinter sich bringen, vermutet Feltes. Der Einsatz dauerte
       mit 90 Minuten zwar „eine Ewigkeit“, genau das spreche aber für eine
       heftige Auseinandersetzung, bei der C. letztlich in Bauchlage fixiert
       wurde, vermutet Feltes. In dieser Position ist das Atmen schwer. Das sieht
       der Polizeiwissenschaftler ohnehin kritisch. Die Kombination aus Bauchlage
       und Maske hält Feltes für „unzulässig“, weil Erstickungsgefahr drohe.
       
       Ohnehin sei es laut Feltes ein Fehler, „Druck auf die Person auszuüben, sie
       zum Beispiel in die Enge zu treiben“. Stattdessen hätten die Einsatzkräfte
       die Lage stabilisieren und auf Experten warten sollen, zum Beispiel das
       SEK, das darauf spezialisiert ist, fremdgefährliche Menschen zu fixieren.
       Außerdem hätten die Freund*innen von C. zur Beruhigung mit einbezogen
       werden können, ebenso der Notarzt. Doch sie warteten auf Bitte der
       Beamt*innen vor dem Haus. „Ich dachte, wie wären weiter“, so Feltes.
       
       Der Einsatz liegt sechs Wochen zurück, die Suche nach Gründen für die
       Eskalation dauert an. Anwalt Barrera González vermutet einen Zusammenhang
       mit C.s venezolanischer Herkunft und seiner Hautfarbe. Sein Vorwurf:
       struktureller Rassismus. Unter anderem deswegen, so der Anwalt, habe die
       Polizei ungerechtfertigte und exzessive Polizeigewalt angewendet. Die
       Staatsanwaltschaft weist diesen Vorwurf zurück.
       
       Ob die angewendete Gewalt im vorliegenden Fall übermäßig war, ermittelt
       aktuell die Polizei Bonn. Eine Entscheidung darüber, ob ein Anfangsverdacht
       vorliegt, hat sie noch nicht getroffen. Die Polizei Bonn äußert sich nicht
       zum Stand der Ermittlungen, weil die Pressehoheit bei der
       Staatsanwaltschaft Köln liegt. Diese schreibt auf Nachfrage: „Nach
       Auswertung aller bislang vorliegenden Beweise liegen konkrete Anhaltspunkte
       für eine übermäßige, rechtswidrige Polizeigewalt nicht vor“.
       
       ## Bodycam
       
       So habe man bisher die eingesetzten Polizist*innen sowie die
       Rettungskräfte angehört und die Bodycam-Aufzeichnungen ausgewertet. Der
       „geistige Zustand des Mannes und die von ihm ausgehende Fremdgefährdung“
       hätten die Fixierung unvermeidlich gemacht. Immerhin seien sechs
       Polizeibeamte verletzt worden. Dazu komme, dass C. nicht nur unter
       Wahnvorstellungen gelitten, sondern auch unter Drogeneinfluss gestanden
       habe.
       
       Für den Polizeiwissenschaftler Feltes ist die Auskunft der
       Staatsanwaltschaft „skandalös“ und „rechtsstaatlich bedenklich“. Statt in
       ein paar Zeilen müsste ein Fall wie dieser grundlegend aufgearbeitet
       werden. Die Staatsanwaltschaft lege sich dagegen voreilig fest. „Nach so
       kurzer Prüfung sind die Erkenntnisse aber wertlos.“
       
       Sie wolle sich den Vorwürfen von strukturellem Rassismus nicht öffnen und
       schiebe den Drogeneinfluss vor; dabei stand, das belegt die Krankenakte, C.
       zum Einsatzzeitpunkt lediglich unter dem Einfluss von Cannabis, Kokain und
       Amphetamin wurden „schwach positiv“ nachgewiesen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hat Barrera González in der Kölnischen Rundschau
       angegriffen: Er sei zu seinen Anschuldigungen gelangt, ohne die Akten
       eingesehen zu haben. „Natürlich haben wir Akteneinsicht beantragt“, sagt
       González, allerdings ohne Erfolg: Ohne Anfangsverdacht gibt es nämlich kein
       Aktenzeichen. Und damit keine Aufarbeitung.
       
       26 May 2026
       
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