# taz.de -- Den Föderalismus radikal verändern: Weg mit den Bundesländern!
> In Deutschland ist nicht nur der Bund Gesetzgeber, sondern auch noch 16
> Landesparlamente von Kiel bis München. Dadurch wird vieles unnötig
> kompliziert. Der Föderalismus auf EU-Ebene funktioniert viel besser.
(IMG) Bild: Bayern und die CSU sorgten dafür, dass die Abschaffung der Bundesländer verfassungsrechtlich kompliziert ist. Danke für nichts!
Am 23. Mai, wird das Grundgesetz 77 Jahre alt. Mithilfe des
Bundesverfassungsgerichts sichert es die Demokratie, den Rechtsstaat und
die Grundrechte. Aber das Grundgesetz garantiert auch ein großes deutsches
Manko: den Föderalismus.
Was 1949 sinnvoll war, als Gegenbild zum zentralisierten NS-Staat, ist
heute ein unnötiges Hemmnis. Der Föderalismus ist mitverantwortlich für die
Reformschwäche Deutschlands und für das allgemeine Gefühl von Stagnation
und Behäbigkeit. Er macht die Dinge übertrieben kompliziert.
So gibt es in Deutschland 16 verschiedene Baugesetze mit unterschiedlichen
Regeln zum Brandschutz, zu Autostellplätzen oder zur Barrierefreiheit. Für
die Bildung gibt es 16 verschiedene Schulgesetze. Wenn Familien oder
Lehrer:innen umziehen, haben sie ein Problem. Zwar versuchen sich die
Länder über Standards abzusprechen, aber das ist schwerfällig und
funktioniert auch nur teilweise.
Zum Glück kann der Bund in den meisten Bereichen durch Bundesgesetze
einheitliche Vorgaben machen. Allerdings werden die Bundesgesetze von den
Ländern ausgeführt. Die Landesregierungen steuern dies mit eigenen
Verwaltungsvorschriften, die sich natürlich wieder unterscheiden.
Außerdem kann jedes Land selbst bestimmen, wer das Bundesgesetz konkret
ausführt. Ist es eine obere Landesbehörde, das Regierungspräsidium, oder
sind es die Kommunen? Wo ein Flickenteppich entstehen kann, entsteht am
Ende auch ein Flickenteppich.
## Am schlimmsten ist es bei der Digitalisierung
Jedes Bundesland ist laut Grundgesetz ein eigener Staat, also ein „Staat im
Staat“. Deshalb hat jedes Bundesland eine eigene Landesverfassung, eine
eigene Landesregierung und ein eigenes Landesverfassungsgericht. Alles, was
es im Bund schon gibt, wird in den Ländern 16-fach multipliziert. Nur
Verteidigungsministerien gibt es auf Landesebene nicht. Die
Landesregierungen sind über den Bundesrat am Beschluss jedes Bundesgesetzes
beteiligt. Außerdem gibt es für jedes Politikgebiet Gremien wie die
Kultusministerkonferenz oder die Innenministerkonferenz, um sich zu
koordinieren. Was für ein Wasserkopf!
Am deutlichsten wird der Föderalismusschaden aber an der aktuellen
Schlüsselaufgabe Digitalisierung. Jedes Bundesland bastelt an eigenen
IT-Lösungen. Oft sind sie mit den IT-Lösungen anderer Bundesländer nicht
kompatibel, weil jedes Land die Daten anders erfasst. Da helfen auch
Schnittstellen nur bedingt weiter. Zwar wurde 2020 das Prinzip „Einer für
alle“ erfunden: Ein Bundesland entwickelt eine Lösung, und alle anderen
Länder übernehmen sie.
Das funktionierte aber nicht, weil jedes Land seine eigene Lösung am besten
fand (denn sie war ja schon da). Erst seit 2024 ist das „Einer für
alle“-Prinzip gesetzlich verbindlich. Ob es nun funktioniert, wird sich
zeigen. Bislang steht Deutschland bei der Staatsdigitalisierung im
EU-Vergleich [1][ziemlich am Ende].
## Politikverflechtungsfalle
Dass der Föderalismus Deutschland hemmt und lähmt, wird schon seit über 50
Jahren diskutiert. Der Politikwissenschaftler Fritz W. Scharpf hat dafür
den Begriff der „Politikverflechtungsfalle“ erfunden. Immerhin wurde durch
die Föderalismusreform 2006 der Anteil der Bundesgesetze, bei denen der
Bundesrat nicht nur mitreden darf, sondern sogar zustimmen muss, von rund
55 Prozent auf knapp 40 Prozent gesenkt.
Es ist aber immer noch fast die Hälfte aller Gesetzesprojekte, bei denen
quasi eine ganz große Koalition erforderlich ist. Schließlich hat die
Regierungskoalition im Bund meist [2][keine Mehrheit im Bundesrat]. Auch
Schwarz-Rot kann sich derzeit im Bundesrat nur auf sechs Länder stützen –
Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen –,
braucht also immer noch das Plazet anderer Länder, in denen etwa die Grünen
mitregieren.
Trotz all dieser Nachteile wurde die Existenz der Bundesländer bisher kaum
infrage gestellt. Der deutsche Föderalismus gilt eher als Merkmal einer
erfolgreichen Konsensdemokratie mit vielen checks and balances, also
Machtkontrolle durch Gewaltenteilung. Der deutsche Staat sei vielleicht
nicht der beweglichste, aber gehe auch nicht so schnell in die falsche
Richtung, sagen die Föderalismusbefürworter. Gerade in Zeiten des
aufkommenden Rechtspopulismus sei ein Bundesstaat wie Deutschland
resilienter als ein Zentralstaat wie Frankreich.
## Förderalismus war was für 1949
Ja, Föderalismus ist an sich ein gutes Prinzip. Deshalb war es 1949
richtig, Deutschland wieder föderal aufzubauen. Aber seitdem hat sich
vieles verändert.
Wir haben jetzt die Europäische Union, die immer staatsähnlicher wird.
Damit haben wir – womit 1949 nicht zu rechnen war – faktisch einen
europäischen Föderalismus. Und hier ergibt dieser heutzutage auch wirklich
Sinn. Die 27 EU-Staaten sind gewachsene Einheiten mit eigener Identität,
mit starken politischen und kulturellen Eigenheiten. Jeder EU-Staat bildet
auch einen eigenen Diskursraum. Hier ist es zweckmäßig und vorteilhaft, die
zentrale politische Steuerung im einheitlichen EU-Binnenmarkt mit der
fortbestehenden Eigenstaatlichkeit der 27 EU-Staaten zu verbinden.
Wer einen funktionierenden Föderalismus sucht, findet ihn inzwischen auf
europäischer Ebene. Auch die Abwahl der autoritären Parteien in Polen und
Ungarn war wohl nur wegen der Einbindung dieser Staaten in die EU und
entsprechenden Drucks von außen möglich.
Der deutsche Föderalismus kann also zurückgebaut werden. Die Komplexität,
die ein Föderalismus mit sich bringt, können und müssen wir in Kauf nehmen
– aber einmal genügt.
Die deutschen Bundesländer waren nach dem Krieg oft Kunstgebilde und sind
es heute noch. Bindestrichnamen wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
und Sachsen-Anhalt deuten es an. Ein echtes Wirgefühl gibt es selten. Oft
fühlen sich ganze Regionen in ihrem Bundesland sogar an den Rand gedrückt
und unverstanden, etwa Franken in Bayern, Ostwestfalen in NRW oder das
Eichsfeld in Thüringen. Sie hängen eher nicht am Fortbestand ihrer
Bundesländer.
## Die Unterschiede zwischen den Ländern sind zu groß
Mit den deutschen Bundesländern ist auch kein echter Föderalismus zu
machen, weil sie so unterschiedlich groß und stark sind. Was Bayern mühelos
selbst erledigen könnte, ist für das kleine Bremen eine deutliche
Überforderung. Bei so [3][massiven Unterschieden zwischen den Ländern] ist
auch eine sinnvolle Aufgabenzuweisung an sie schwierig. Damit der
Föderalismus überhaupt überleben kann, sind stattdessen komplizierte
Mechanismen wie der Länderfinanzausgleich nötig, die ständig zu Streit
unter den Ländern führen.
Außerdem sind die Bundesländer nicht bürgernah. Die großen Debatten finden
in Deutschland auf Bundesebene statt. Was in den Landtagen passiert,
interessiert meist nicht einmal die betreffende Bevölkerung. Und wenn sich
die Landesregierungen untereinander koordinieren, sind sogar die Landtage
ausgeschlossen. Hier reden hinter verschlossenen Türen nur noch
Beamt:innen miteinander. Der Exekutivföderalismus ist der Inbegriff von
Intransparenz.
Echte Bürgernähe würde stattdessen entstehen, wenn Kommunen mehr
Gestaltungsspielraum bekämen, etwa durch Öffnungsklauseln in Gesetzen. Wo
es gewachsene Stadt-Umland-Strukturen gibt, sollten auch Regionalverbände
wie in Stuttgart, Frankfurt oder dem Ruhrgebiet eine wichtige Rolle
behalten.
Auf Bundesebene sollten Gemeinden, Städte und Landkreise über ihre
Vertretungen formell in die Gesetzgebung eingebunden werden. Bürgernah ist
eine Politik aber insbesondere, wenn Bürger:innen über konkrete Projekte
selbst entscheiden können, insbesondere mittels kommunaler und regionaler
Bürgerentscheide.
## Verfassungsrechtliche Hürden
Es spricht also viel für die Abschaffung des überflüssigen deutschen
Föderalismus. Dennoch sind die politischen und juristischen Hürden hoch.
Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat, die für die erforderliche
Verfassungsänderung erforderlich wäre, scheint ausgeschlossen. Wenn 16
Länder ersatzlos verschwinden, würden Zehntausende Politiker:innen und
Ministerialbeamt:innen ihre Aufgabe verlieren. Sie würden dafür
sorgen, dass die Ländergremien erbitterten Widerstand leisten.
Aber über solche Verfassungsänderungen muss man gar nicht nachdenken, denn
sie sind verboten. In der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes (Artikel 79
Absatz 3) heißt es, dass eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig ist,
wenn durch sie „die Gliederung des Bundes in Länder“ und sogar die
„Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung“ berührt sind. Das hatten einst
die CSU und Bayern durchgesetzt, obwohl Bayern dann 1949 als einziges Land
das Grundgesetz ablehnte.
Ein Grundgesetz ohne Föderalismus wäre deshalb nur als neue deutsche
Verfassung gemäß Artikel 146 möglich. Ein großer Schritt. Der richtige
Moment dafür wäre vermutlich der Übergang der EU vom Staatenverbund zum
echten Bundesstaat. Auch dafür wäre eine neue deutsche Verfassung
erforderlich. Angesichts der globalen Turbulenzen ist das vielleicht
illusionär – oder schon in wenigen Jahren unausweichlich.
23 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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