# taz.de -- Verfahren um Millionenspende: Bundestag muss AfD-Spende nicht zurückzahlen
> Im Streit um eine Millionenspende an die AfD hat das Verwaltungsgericht
> gegen die Partei entschieden. Das hat mit der Herkunft des Geldes zu tun.
(IMG) Bild: AfD-Klage abgewiesen: Christian Kirchberg, Bevollmächtigter des Bundestages im Verwaltungsgericht
dpa/afp | Die Bundestagsverwaltung muss der AfD eine [1][von der
rechtsextremen Partei einbehaltene Parteispende in Höhe von 2,3 Millionen
Euro] nicht zurückzahlen. Es handele sich um eine unzulässige Zuwendung an
die Partei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Zu dem Zeitpunkt, an
dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den
Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer
Urteilsbegründung.
In dem Verfahren ging es um Tausende Plakate, auf denen vor der
Bundestagswahl 2025 in zahlreichen Städten für die AfD als „bürgerliche
Alternative“ geworben worden war. Die Plakate waren [2][nicht im
parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb]. Auch das Parteikürzel war
leicht verändert. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil
der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.
Die AfD gab an, dass die Kampagne von einem früheren österreichischen
Politiker, Gerhard Dingler, finanziert wurde. Der teilte das auch selbst
mit. Der Bundestag sei laut Gericht aber davon ausgegangen, dass die Spende
in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer „Strohmannkonstellation“ und
nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender stammte.
## Zwei Personen kommen als Spender infrage
Laut Gericht gibt es aber auch Anhaltspunkte dafür, dass der
deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung
steht. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD,
2,6 Millionen Euro als „Schenkung“ an Dingler überwiesen.
Die AfD hat [3][mehrere reiche Gönner], sie erhielt zuletzt sogar mehr Geld
als die CDU. Der Medizinunternehmer Winfried Stöcker etwa unterstützte die
extrem rechte Partei im Bundestagswahlkampf 2025 mit einer
[4][Rekordgroßspende von 1,5 Millionen Euro]. Es war nur [5][eine von
mehreren Millionenspenden].
Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den
Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Daher forderte dieser im
vorigen Jahr die Überweisung der Summe durch die AfD. Die AfD tat das
vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der
Spende geltend gemacht hatte. Sie reichte aber Klage beim
Verwaltungsgericht ein, um auf juristischem Weg eine Rückzahlung zu
erreichen. Damit ist sie nun gescheitert.
7 May 2026
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