# taz.de -- Verfahren um Millionenspende: Bundestag muss AfD-Spende nicht zurückzahlen
       
       > Im Streit um eine Millionenspende an die AfD hat das Verwaltungsgericht
       > gegen die Partei entschieden. Das hat mit der Herkunft des Geldes zu tun.
       
 (IMG) Bild: AfD-Klage abgewiesen: Christian Kirchberg, Bevollmächtigter des Bundestages im Verwaltungsgericht
       
       dpa/afp | Die Bundestagsverwaltung muss der AfD eine [1][von der
       rechtsextremen Partei einbehaltene Parteispende in Höhe von 2,3 Millionen
       Euro] nicht zurückzahlen. Es handele sich um eine unzulässige Zuwendung an
       die Partei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Zu dem Zeitpunkt, an
       dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den
       Spender bestanden, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter in ihrer
       Urteilsbegründung.
       
       In dem Verfahren ging es um Tausende Plakate, auf denen vor der
       Bundestagswahl 2025 in zahlreichen Städten für die AfD als „bürgerliche
       Alternative“ geworben worden war. Die Plakate waren [2][nicht im
       parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb]. Auch das Parteikürzel war
       leicht verändert. Die Partei hätte die Spende nicht annehmen dürfen, weil
       der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.
       
       Die AfD gab an, dass die Kampagne von einem früheren österreichischen
       Politiker, Gerhard Dingler, finanziert wurde. Der teilte das auch selbst
       mit. Der Bundestag sei laut Gericht aber davon ausgegangen, dass die Spende
       in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer „Strohmannkonstellation“ und
       nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender stammte.
       
       ## Zwei Personen kommen als Spender infrage
       
       Laut Gericht gibt es aber auch Anhaltspunkte dafür, dass der
       deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung
       steht. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD,
       2,6 Millionen Euro als „Schenkung“ an Dingler überwiesen.
       
       Die AfD hat [3][mehrere reiche Gönner], sie erhielt zuletzt sogar mehr Geld
       als die CDU. Der Medizinunternehmer Winfried Stöcker etwa unterstützte die
       extrem rechte Partei im Bundestagswahlkampf 2025 mit einer
       [4][Rekordgroßspende von 1,5 Millionen Euro]. Es war nur [5][eine von
       mehreren Millionenspenden].
       
       Parteien müssen unerlaubte Spenden laut Gesetz unverzüglich an den
       Bundestag überweisen, um Sanktionen zu entgehen. Daher forderte dieser im
       vorigen Jahr die Überweisung der Summe durch die AfD. Die AfD tat das
       vorsorglich, nachdem die Bundestagsverwaltung Bedenken hinsichtlich der
       Spende geltend gemacht hatte. Sie reichte aber Klage beim
       Verwaltungsgericht ein, um auf juristischem Weg eine Rückzahlung zu
       erreichen. Damit ist sie nun gescheitert.
       
       7 May 2026
       
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