# taz.de -- Pflegereform und Einsparungen: Sind viele Pflegebedürftige noch zu fit?
> Immer mehr „leichtere Fälle“ stellen Anträge auf Geld von der
> Pflegeversicherung, sagt eine Studie im Auftrag der Kassen. Das passt zur
> Spardebatte.
(IMG) Bild: Nicht bettlägerig, aber auch nicht in der Lage, sich allein zu waschen – solche Fälle gibt es viele
Charlotte G., 74 Jahre alt, ist schwer rheumakrank und nach einer Krebs-OP
überdies noch sprachbehindert. Kartoffeln kann sie nicht mehr schälen, oft
isst sie Tiefkühlkost. Am Morgen schlüpft sie in eine Jogginghose, einen
Reissverschluss zuzuziehen ist für G. kaum noch möglich. Telefonate macht
eine Nachbarin für sie, weil G. am Telefon schwer zu verstehen ist. Eine
andere Helferin kauft schwere Waren für sie ein, G. kann nur noch mühsam
gehen.
G. hat einen Pflegegrad 2, sie bekommt monatlich 347 Euro Pflegegeld. Davon
kann G. einer Nachbarin etwas Geld geben für deren Hilfe. Sie kann sich
Fertigmenüs leisten, eine Bestellung im Versand, mal eine Taxifahrt. All
das wäre sonst nicht möglich. G. ist Grundsicherungsempfängerin. Das
Pflegegeld wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet.
Fälle wie G. gibt es zu Tausenden. Es sind gesundheitlich Eingeschränkte,
die nicht bettlägerig sind, die allein zur Toilette gehen können, die nicht
verwirrt sind – die sich aber kaum noch richtig waschen können, kaum noch
einkaufen gehen können, kein Gemüse mehr schälen können, kaum mehr vor die
Tür gehen.
In der Pflegeversicherung gibt es für diese Fälle die ersten beiden von
fünf Pflegegraden. Und diese „leichteren Fälle“ in der Pflege geraten jetzt
ins Visier der Spardebatte.
## Rasanter Anstieg der Antragssteller
Das Sozialforschungsinstitut IGES hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbands
der Krankenkassen – zu denen auch die Pflegekassen gehören – ein
[1][Gutachten] erstellt, das den rasanten Anstieg der Pflegebedürftigen
seit dem Jahre 2017 untersucht. Damals wurde ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, statt der früheren Pflegestufen
gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
Von 2017 bis 2024 habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 3 auf fast 6
Millionen in etwa verdoppelt, resümierte der Krankenkassenverband. In einem
solidarischen System müsse man aber darauf achten, dass diejenigen Hilfe
bekommen, „die wirklich darauf angewiesen sind und das System zugleich
finanzierbar bleibt“, so der GKV-Vorsitzende Oliver Blatt.
Laut IGES-Bericht sei die Hauptursache der stark gestiegenen Anzahl an
Leistungsbeziehenden eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch
im Durchschnitt jüngere, also unter 65-jährige und „weniger stark
beeinträchtigte Personen“. Über drei Viertel der
Erstantragsteller:innen erhalten im ambulanten Bereich nur den
niedrigen Pflegegrad 1 oder 2.
## Treppensteigen, Kochen werden abgefragt
Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche von Einschränkungen abgefragt,
darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung
krankheitsbedingter Belastungen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.
So wird beispielsweise gefragt, ob man sich noch selbstständig in der
Wohnung fortbewegen kann, ob man Treppensteigen kann, ob man sich selbst
Nahrung zubereiten kann, sich noch selbst duschen und die Haare waschen
kann, den Kontakt zu Personen außerhalb des direkten Umfelds pflegen kann.
Auch wenn dies nur noch „überwiegend selbstständig“, aber eben nicht mehr
völlig „selbstständig“ möglich ist, werden Punkte für die
Beeinträchtigungen vergeben. Diese Punktwerte werden gewichtet. Daraus
errechnet sich der Pflegegrad.
Laut dem IGES-Bericht machen eher geringe Beeinträchtigungen etwa in der
Mobilität und Selbstversorgung einen relativ großen Anteil bei den
Erstgutachten aus. Die IGES-Wissenschaftler:innen befragten auch
Gutachter:innen selbst. Diese erklärten laut Studie, die Schwellenwerte
für die Pflegegrade seien „sehr niedrig“. Auch würden mitunter „viele
kleine Defizite“ zusammen zu einem Pflegegrad führen, „obwohl das gewonnene
Gesamtbild der Situation keinen ausgeprägten Hilfebedarf anzeige“, heißt es
in dem Papier.
## Schwellenwerte sollen steigen
Die Wissenschaftler:innen stellten fest, dass sich die Punktwerte in
den Gutachten oft auf das „Intervall von bis zu zwei Punkten oberhalb des
Schwellenwerts“ konzentrierten. Mit anderen Worten erreichen die Gutachten
oft gerade mal den Schwellenwert, der für den nächst höheren Pflegegrad
nötig ist.
Genau an diesen Schwellenwerten wird in der anstehenden Reform der
Pflegeversicherung womöglich geschraubt. So [2][erwägen die Experten], die
Schwellenwerte für den nächst höheren Pflegegrad anzuheben. Das würde den
Pflegekassen Milliarden Euro sparen.
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, hat bereits
protestiert: Den steigenden Zahlen der Pflegebedürftigten sei „sicher nicht
dadurch zu begegnen, dass diese nicht als pflegebedürftig eingestuft
werden“. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, bis
Mitte Mai ein Konzept für die Pflegereform vorzulegen. Gespart werden soll
auch bei den Zuschüssen für die Eigenanteile von Heimbewohner:innen. Allein
im Jahre 2027 fehlten in der Pflegekasse 6 Milliarden Euro. Das Loch ist
dramatisch wie bei den [3][Krankenkassen.]
Werden die Schwellenwerte abgesenkt, hätte Charlotte G. mit ihren Punkten
womöglich gar nicht mehr den zweiten Pflegegrad erreicht, sondern nur noch
den ersten Grad. Dieser sieht keine direkten Geldleistungen an die
Pflegebedürftigen vor. „Ein schlechter Witz“, befindet die schmerzgeplagte
Berlinerin.
Die Einsparungen sollen aber nur für Neuantragsteller:innen gelten.
Kommt die Pflegereform mit diesen Änderungen ab 2027, wird es also
vermutlich einen Ansturm von Antragsteller:innen geben, noch in diesem
Jahr.
7 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/pflege_abgeschlossene_projekte_8/pflegepraevalenzen.jsp
(DIR) [2] /Zukunft-der-Pflegefinanzierung/!6137760
(DIR) [3] /Gesundheitsreform/!6171983
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
## TAGS
(DIR) Pflegeversicherung
(DIR) Pflege
(DIR) Krankenversicherung
(DIR) Sparmaßnahmen
(DIR) Gesundheitspolitik
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Schwarz-Rot
(DIR) Sozialhilfe
(DIR) Pflegeversicherung
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Gesundheitsreform: Das Sparpaket ist nicht historisch, sondern erkauft nur Zeit
Die „Gesundheitsreform“ müsste Sparpaket heißen. Die Beschlüsse sind zwar
relativ sozialverträglich, doch sie machen das System nicht zukunftssicher.
(DIR) Armut und Pflege: Nur noch alle paar Tage gewaschen werden
Armen Haushalten steht für Pflegekosten Hilfe vom Sozialamt zu. Doch laut
einer Studie nehmen Betroffene in ambulanter Pflege das selten in Anspruch.
(DIR) Zukunft der Pflegefinanzierung: Und es wird weiter geprüft
Eine Arbeitsgemeinschaft von Bund und Ländern liefert keine Antworten, wie
es mit der Finanzierung der Pflegeversicherung weitergehen soll. Von
Opposition und Verbänden kommt scharfe Kritik.