# taz.de -- Pflegereform und Einsparungen: Sind viele Pflegebedürftige noch zu fit?
       
       > Immer mehr „leichtere Fälle“ stellen Anträge auf Geld von der
       > Pflegeversicherung, sagt eine Studie im Auftrag der Kassen. Das passt zur
       > Spardebatte.
       
 (IMG) Bild: Nicht bettlägerig, aber auch nicht in der Lage, sich allein zu waschen – solche Fälle gibt es viele
       
       Charlotte G., 74 Jahre alt, ist schwer rheumakrank und nach einer Krebs-OP
       überdies noch sprachbehindert. Kartoffeln kann sie nicht mehr schälen, oft
       isst sie Tiefkühlkost. Am Morgen schlüpft sie in eine Jogginghose, einen
       Reissverschluss zuzuziehen ist für G. kaum noch möglich. Telefonate macht
       eine Nachbarin für sie, weil G. am Telefon schwer zu verstehen ist. Eine
       andere Helferin kauft schwere Waren für sie ein, G. kann nur noch mühsam
       gehen.
       
       G. hat einen Pflegegrad 2, sie bekommt monatlich 347 Euro Pflegegeld. Davon
       kann G. einer Nachbarin etwas Geld geben für deren Hilfe. Sie kann sich
       Fertigmenüs leisten, eine Bestellung im Versand, mal eine Taxifahrt. All
       das wäre sonst nicht möglich. G. ist Grundsicherungsempfängerin. Das
       Pflegegeld wird nicht auf die Sozialleistung angerechnet.
       
       Fälle wie G. gibt es zu Tausenden. Es sind gesundheitlich Eingeschränkte,
       die nicht bettlägerig sind, die allein zur Toilette gehen können, die nicht
       verwirrt sind – die sich aber kaum noch richtig waschen können, kaum noch
       einkaufen gehen können, kein Gemüse mehr schälen können, kaum mehr vor die
       Tür gehen.
       
       In der Pflegeversicherung gibt es für diese Fälle die ersten beiden von
       fünf Pflegegraden. Und diese „leichteren Fälle“ in der Pflege geraten jetzt
       ins Visier der Spardebatte.
       
       ## Rasanter Anstieg der Antragssteller
       
       Das Sozialforschungsinstitut IGES hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbands
       der Krankenkassen – zu denen auch die Pflegekassen gehören – ein
       [1][Gutachten] erstellt, das den rasanten Anstieg der Pflegebedürftigen
       seit dem Jahre 2017 untersucht. Damals wurde ein neuer
       Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, statt der früheren Pflegestufen
       gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
       
       Von 2017 bis 2024 habe sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 3 auf fast 6
       Millionen in etwa verdoppelt, resümierte der Krankenkassenverband. In einem
       solidarischen System müsse man aber darauf achten, dass diejenigen Hilfe
       bekommen, „die wirklich darauf angewiesen sind und das System zugleich
       finanzierbar bleibt“, so der GKV-Vorsitzende Oliver Blatt.
       
       Laut IGES-Bericht sei die Hauptursache der stark gestiegenen Anzahl an
       Leistungsbeziehenden eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch
       im Durchschnitt jüngere, also unter 65-jährige und „weniger stark
       beeinträchtigte Personen“. Über drei Viertel der
       Erstantragsteller:innen erhalten im ambulanten Bereich nur den
       niedrigen Pflegegrad 1 oder 2.
       
       ## Treppensteigen, Kochen werden abgefragt
       
       Bei der Begutachtung werden sechs Bereiche von Einschränkungen abgefragt,
       darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
       Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung
       krankheitsbedingter Belastungen, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte.
       
       So wird beispielsweise gefragt, ob man sich noch selbstständig in der
       Wohnung fortbewegen kann, ob man Treppensteigen kann, ob man sich selbst
       Nahrung zubereiten kann, sich noch selbst duschen und die Haare waschen
       kann, den Kontakt zu Personen außerhalb des direkten Umfelds pflegen kann.
       Auch wenn dies nur noch „überwiegend selbstständig“, aber eben nicht mehr
       völlig „selbstständig“ möglich ist, werden Punkte für die
       Beeinträchtigungen vergeben. Diese Punktwerte werden gewichtet. Daraus
       errechnet sich der Pflegegrad.
       
       Laut dem IGES-Bericht machen eher geringe Beeinträchtigungen etwa in der
       Mobilität und Selbstversorgung einen relativ großen Anteil bei den
       Erstgutachten aus. Die IGES-Wissenschaftler:innen befragten auch
       Gutachter:innen selbst. Diese erklärten laut Studie, die Schwellenwerte
       für die Pflegegrade seien „sehr niedrig“. Auch würden mitunter „viele
       kleine Defizite“ zusammen zu einem Pflegegrad führen, „obwohl das gewonnene
       Gesamtbild der Situation keinen ausgeprägten Hilfebedarf anzeige“, heißt es
       in dem Papier.
       
       ## Schwellenwerte sollen steigen
       
       Die Wissenschaftler:innen stellten fest, dass sich die Punktwerte in
       den Gutachten oft auf das „Intervall von bis zu zwei Punkten oberhalb des
       Schwellenwerts“ konzentrierten. Mit anderen Worten erreichen die Gutachten
       oft gerade mal den Schwellenwert, der für den nächst höheren Pflegegrad
       nötig ist.
       
       Genau an diesen Schwellenwerten wird in der anstehenden Reform der
       Pflegeversicherung womöglich geschraubt. So [2][erwägen die Experten], die
       Schwellenwerte für den nächst höheren Pflegegrad anzuheben. Das würde den
       Pflegekassen Milliarden Euro sparen.
       
       Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, hat bereits
       protestiert: Den steigenden Zahlen der Pflegebedürftigten sei „sicher nicht
       dadurch zu begegnen, dass diese nicht als pflegebedürftig eingestuft
       werden“. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, bis
       Mitte Mai ein Konzept für die Pflegereform vorzulegen. Gespart werden soll
       auch bei den Zuschüssen für die Eigenanteile von Heimbewohner:innen. Allein
       im Jahre 2027 fehlten in der Pflegekasse 6 Milliarden Euro. Das Loch ist
       dramatisch wie bei den [3][Krankenkassen.]
       
       Werden die Schwellenwerte abgesenkt, hätte Charlotte G. mit ihren Punkten
       womöglich gar nicht mehr den zweiten Pflegegrad erreicht, sondern nur noch
       den ersten Grad. Dieser sieht keine direkten Geldleistungen an die
       Pflegebedürftigen vor. „Ein schlechter Witz“, befindet die schmerzgeplagte
       Berlinerin.
       
       Die Einsparungen sollen aber nur für Neuantragsteller:innen gelten.
       Kommt die Pflegereform mit diesen Änderungen ab 2027, wird es also
       vermutlich einen Ansturm von Antragsteller:innen geben, noch in diesem
       Jahr.
       
       7 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/modellprojekte/pflege_abgeschlossene_projekte_8/pflegepraevalenzen.jsp
 (DIR) [2] /Zukunft-der-Pflegefinanzierung/!6137760
 (DIR) [3] /Gesundheitsreform/!6171983
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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