# taz.de -- Armut und Pflege: Nur noch alle paar Tage gewaschen werden
> Armen Haushalten steht für Pflegekosten Hilfe vom Sozialamt zu. Doch laut
> einer Studie nehmen Betroffene in ambulanter Pflege das selten in
> Anspruch.
(IMG) Bild: Wer auf Hilfe angewiesen ist, braucht Unterstützung. Und die sollte nicht vom Geldbeutel abhängen
Berlin taz | Wer sich nicht mehr alleine waschen kann und keine
opferbereiten Angehörigen hat, für den steigen die Lebenshaltungskosten
raketenartig in den Himmel. 34 Euro nimmt ein [1][Pflegedienst] in Berlin
zum Beispiel für die „erweiterte kleine Körperpflege“ am Morgen, inklusive
Anfahrt. Dazu gehört die Hilfe beim Verlassen des Bettes, das Waschen von
Händen, Gesicht und Intimbereich, Zähneputzen, Kämmen, Ankleiden. Das macht
an 30 Tagen im Monat mehr als 1.000 Euro nur für das morgendliche
Aufstehen. Wird morgens der Körper komplett gewaschen, wird es noch mal
erheblich teurer.
Und ein Tag dauert lang. Für einen Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung
mit dem mittleren Pflegegrad 3 kommen schnell über 80 Euro an täglichen
Pflegekosten zusammen – wenn man drei Einsätze, darunter das abendliche
Zubettgehen, das mittägliche Zubereiten einer Mahlzeit, das Wechseln der
Inkontinenzvorlagen und ein bisschen Spülen und Aufräumen zusammenrechnet.
Duschen oder anderer Luxus wie Spaziergänge sind da noch gar nicht dabei.
80 Euro pro Tag macht 2.400 Euro im Monat. Die Pflegekasse zahlt im
Pflegegrad 3 nur knapp 1.500 Euro. Es bleiben 900 Euro Eigenanteil, die
selbst von den Pflegebedürftigen zu zahlen sind. Doch was, wenn man sich
das nicht leisten kann?
Anika Grashof, langjährige Pflegedienstleiterin und Referentin beim
Dienstleister „Familie und Krankenpflege Bochum“, kennt dieses Problem.
„Beim Aufnahmegespräch durch den Pflegedienst wird der Bedarf ermittelt und
ein Kostenvoranschlag erstellt, aus dem auch der Eigenanteil hervorgeht“,
schildert Grashof. „Dann sagen die Betroffenen oft: ‚Das kann ich mir nicht
leisten!‘ Und dann wird gekürzt.“
## Unterversorgung droht
Statt täglich werde vielleicht nur noch zweimal in der Woche komplett
gewaschen. „Dann besteht die Gefahr einer Unterversorgung oder dass die
Angehörigen nicht ausreichend entlastet werden“, sagt Grashof.
Pflegehaushalte mit wenig Geld haben Anspruch auf ergänzende „Hilfe zur
Pflege“ vom Sozialamt, die die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzt.
In voller Höhe haben beispielsweise Alleinstehende Anspruch darauf, wenn
ihr Einkommen unter 1.126 Euro zuzüglich Wohnkosten liegt und bestimmte
Vermögensgrenzen gewahrt werden. Dann können der Pflegebedarf ermittelt,
der Kostenvoranschlag vom Pflegedienst und die eigenen Einkommensnachweise
an das Sozialamt geschickt werden, soweit mindestens der Pflegegrad 2
vorliegt.
Doch in der Praxis spielt das selten eine Rolle: Nur 1,8 Prozent der 4,2
Millionen Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5, die zu Hause leben und
ambulant versorgt werden, beziehen die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Zwar
ist auch nur ein Teil von ihnen arm genug, um überhaupt ein Anrecht auf die
Leistungen zu haben. Doch selbst aus dieser Teilgruppe realisieren im
bundesweiten Schnitt weniger als 20 Prozent ihre Ansprüche gegenüber dem
Sozialamt.
Dies ergibt eine [2][Studie] des Paritätischen Gesamtverbandes. Zum
Vergleich: Von den rund 800.000 Pflegebedürftigen, die in Heimen leben,
beziehen 42 Prozent ergänzende Leistungen vom Sozialamt.
## Nur ein Fünftel realisiert die Ansprüche
„Die Hilfe zur Pflege findet im ambulanten Bereich nur untergeordnet statt,
mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg“, sagt Thorsten Mittag,
Pflegeexperte beim Paritätischen Gesamtverband.
Dass in Berlin mehr Pflegebedürftige die Hilfe vom Sozialamt für die
ambulante Versorgung in Anspruch nehmen als anderswo, könnte laut Studie an
der Vielzahl von Pflegewohngemeinschaften in der Hauptstadt liegen. Sie
zählen in der Statistik zur ambulanten Versorgung.
In Hamburg wiederum werde besser, nämlich „leistungserschließend“, beraten,
sagt Mittag. Dort liegen den Behörden [3][Fachanweisungen] vor, wie mit den
Anträgen auf Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich umgegangen werden soll.
Der Paritätische Gesamtverband fordert, dass im gesamten Bundesgebiet mehr
„leistungserschließend“ beraten wird, erklärt Mittag. „Die Hürden sind zu
hoch.“
## Bewilligung dauert zu lange
Grashof hat erlebt, dass viele Berechtigte Angst hätten, die Hilfe vom
Sozialamt in Anspruch zu nehmen, „auch weil sie eine Stigmatisierung
fürchten. Das sind über 80-Jährige, eine Generation, die gearbeitet hat,
die sagen: Ich will doch jetzt im Alter nicht zum Sozialfall werden!“,
erzählt die langjährige Pflegedienstleiterin.
Es käme zu selten zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Sozialamt,
auch weil die Bewilligungsverfahren zu lange dauern, sagt Mittag. „Die
Pflegedienste können ja nicht in Vorkasse gehen, wenn sie nicht die
Sicherheit haben, am Ende das Geld zu bekommen.“ Oft dauern die
Bewilligungsverfahren monatelang – obwohl die Pflegebedürftigen nicht so
lange warten können.
Laut Studie erhalten etwa 300.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige trotz
Anspruch keine Hilfe zur Pflege. Die Forscher:innen haben für dieses
Ergebnis die Einkommenslagen aus der Statistik, die Wahrscheinlichkeit der
Pflegebedürftigkeit und die Statistiken der Sozialämter miteinander
abgeglichen.
## Angst vor Streichung des Pflegegeldes
Es gibt noch einen Aspekt, der womöglich eine Zögerlichkeit bei den
Anträgen auf Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erklärt. [4][86 Prozent der
Pflegebedürftigen,] also 4,9 Millionen Menschen, leben zu Hause. Davon
werden 3,1 Millionen ohne professionelle Pflegedienste versorgt und
beziehen daher ausschließlich das sogenannte Pflegegeld.
Menschen, denen von den Gutachter:innen der Medizinischen Dienste der
Krankenkassen ein Pflegegrad zugestanden wurde, können wählen, ob ihnen die
Pflegekasse das Pflegegeld oder sogenannte Sachleistungen, also
professionelle Hilfe, finanziert. Möglich ist auch eine Kombination.
Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die sogenannten
„Sachleistungen“, mit denen die Pflegedienste bezahlt werden. Es geht aber
direkt an die Pflegebedürftigen. Das erzeugt einen Konflikt für
Armutsbetroffene: Ergänzende Hilfe vom Sozialamt gibt es nur, wenn
Bedarfsrechnungen vorliegen, in denen die Kosten für Sachleistungen der
Pflegedienste aufgeführt werden. Die Pflegebedürftigen müssten also
erstvmal vom Pflegegeld auf Sachleistung umstellen und die Zahlungen der
Pflegekasse ausschöpfen, um dann womöglich ergänzende Hilfe vom Sozialamt
zu bekommen.
## Häusliche Pflege ist „Dunkelfeld“
Betroffene aber wollten „das Pflegegeld nicht verlieren, wenn sie Hilfe zur
Pflege beim Sozialamt beantragen“, sagt Grashof. Sie kenne keinen Fall, in
dem die Menschen Hilfe zur Pflege vom Sozialamt und gleichzeitig Pflegegeld
bekommen.
Frühere [5][Studien] haben ergeben, dass das Pflegegeld für arme Haushalte
auch eine Möglichkeit bietet, laufende Ausgaben eher bestreiten zu können.
Dies gilt erst recht für Grundsicherungsempfänger:innen, denn das
Pflegegeld wird nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.
Wie genau das Pflegegeld genutzt wird, auf welche körperliche Versorgung
vielleicht im Einzelnen verzichtet wird, wie viele Anträge auf Hilfen von
den Sozialämtern abgelehnt werden, darüber gibt es bisher kaum Daten. Die
häusliche Pflege „ist ein Dunkelfeld“, sagt Thorsten Mittag.
19 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://citypflege.de/unsere-leistungen/leistungskomplexe.php
(DIR) [2] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Altenhilfe-Pflege/doc/Expertise_Armut_in_der_haeuslichen_Pflege_2026.pdf
(DIR) [3] https://www.hamburg.de/resource/blob/46946/5ce373799ac0179778c3624da0b12725/fa-sgbxii-61-66a-hzp-00-pdf-data.pdf
(DIR) [4] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html
(DIR) [5] https://www.vdk.de/assets/bundesverband/dokumente/publikationen_vdk/Pflegestudie_2021/VdK-Pflegestudie_Dritter_Zwischenbericht.pdf
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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