# taz.de -- Vortrag vor Neonazis: Staatsanwalt auf Abwegen
> Ein Dresdner Staatsanwalt spricht in Baden-Baden vor Rechtsextremen über
> Volksverhetzung. Dokumente deuten auf seine Nähe zur AfD hin.
(IMG) Bild: Dubravko Mandic lud den Staatsanwalt Mike U. ein. Mandic war bis 2021 in der AfD und ist bekannter Anwalt der rechten Szene
Vermutlich ahnte Mike U. nicht, welche Konsequenzen seine Reise nach
Baden-Baden haben würde. Der Staatsanwalt aus Dresden hatte sich im
November in die Kurstadt aufgemacht, um bei einer Fortbildung einen Vortrag
vor anderen Juristen zu halten und zum Thema „Volksverhetzung und
Meinungsfreiheit“ zu referieren. Ein Vorgang, der unbedeutsam sein könnte.
Wäre da nicht das extrem rechte Publikum, das bei diesem Vortrag anwesend
war.
Fotos zeigen Mike U. im kleinen Kreis von Anwälten mit einschlägigem
politischen Profil: darunter Martin Kohlmann, Gründer und Vorsitzender
[1][der rechtsextremen „Freien Sachsen“] sowie dessen Parteikamerad Michael
Brück, ebenso wie AfD-Politiker Markus Berthold und Matthias Bauerfeind von
der neonazistischen Kleinstpartei „III. Weg“.
Dubravko Mandic, ein bundesweit bekannter Anwalt der rechten Szene und
früherer AfD-Funktionär, hatte Mike U. eingeladen. Mandic wurde dem
rechtsextremen Flügel der Partei zugerechnet und wegen Körperverletzung
verurteilt. Er ist bekannt dafür, vor Gericht gern zu provozieren – so wie
auch aktuell als Verteidiger beim Prozess gegen die mutmaßlich
rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“.
Ein Staatsanwalt im Kreise einschlägiger extremer Rechter und Neonazis? Im
Kreise von Leuten also, deren Organisationen vom Verfassungsschutz auch in
Sachsen beobachtet werden und deren Mitglieder wegen politischer Straftaten
und [2][Gewalttaten teils auch in Dresden vor Gericht stehen]? Diese
Konstellation erregte Aufmerksamkeit. Die Autonome Antifa Freiburg schrieb
einen Blogbeitrag, die Sächsische Zeitung berichtete. Und das erreichte
auch U.s Dienstherrin. Ein Disziplinarverfahren soll gegen ihn eröffnet
worden sein und ein mögliches Dienstvergehen geprüft werden.
## Keine Neonazis, nirgends
U. bestätigt auf Nachfrage einen „Vortag auf einer
Fortbildungsveranstaltung“, will sich aber gegenüber der taz vor dem
Hintergrund eines etwaigen Disziplinarverfahrens nicht weiter dazu äußern.
Gegenüber der Sächsischen Zeitung hatte U. die Vorwürfe zurückgewiesen: In
Baden-Baden habe sich niemand der Anwesenden als Rechtsextremist zu
erkennen gegeben. Er habe sich lediglich die Website des einladenden
Anwalts Mandic angeschaut und „nichts Ehrenrühriges feststellen können“.
Und: Er folge „grundsätzlich jeder Einladung“, um über seine
wissenschaftliche Arbeit zu sprechen. Auch habe er nicht als Staatsanwalt
gesprochen, sondern als Wissenschaftler.
Veranstaltungsunterlagen zeigen dabei, dass sein Vortrag durchaus mit
seiner Amtsbezeichnung beworben wurde. U. soll 2022 zudem versucht haben,
sich aus dem Justizdienst beurlauben zu lassen – um als juristischer
Berater für die AfD-Fraktion im Landtag zu arbeiten. Das Justizministerium
lehnte demnach ab, wie Sächsische Zeitung und die rechte Wochenzeitung
Junge Freiheit berichteten. Mike U. habe gegen die Ablehnung seiner
Beurlaubung geklagt und von „politischer Willkür“ gesprochen – was zu einem
weiteren Disziplinarverfahren geführt haben soll.
Es gibt Hinweise darauf, dass Mike U. der AfD und ihrer ehemaligen
Jugendorganisation Junge Alternative noch näher stand und sie länger
unterstützte, als bisher bekannt. So liegt der taz eine E-Mail vor, in der
sich Mike U. im August 2015 an die damalige AfD-Bundessprecherin Frauke
Petry gewendet haben soll, um sie zum [3][„Positionspapier zur Asyl- und
Flüchtlingsproblematik]“ zu beglückwünschen, in dem der Bundesvorstand
damals auf eine „wirksame Richtungsänderung in der deutschen Flüchtlings-
und Asylpolitik“ drängte. „Ich teile Ihre Ansätze und Ideen zur Lösung des
Migrationssturms voll und ganz“, heißt es darin von U. an Petry. „Als
gebürtiger Sachse mit jahrzehntelanger 'Westerfahrung’ bin ich gerade in
Dresden froh, dass dort das 'Rad der Geschichte’ noch um ein paar Jahre
zurückgedreht ist.“
## AfD-Spender und im E-Mail-Verteiler der Jungen Alternative?
Für die darauffolgenden zwei Jahre liegen der taz Kontounterlagen vor, die
darauf hinweisen, dass Mike U. der AfD zwei- und dreistellige
Spendenbeträge überwiesen haben könnte, etwa Ende 2015 mit der Nachricht
„Lassen Sie sich nicht spalten“.
Für 2021 liegt der taz eine E-Mail vor, in der der Sächsische
Landesvorstand der Jungen Alternative seine Mitglieder über Anträge des
Verbands auf dem anstehenden Bundeskongress informiert. Auch Mike U. ist
mit seiner privaten E-Mail-Adresse unter den Empfänger:innen. Seitdem
könnte Mike U. auch der ehemalige AfD-Politiker Mandic ein Begriff sein.
Denn der JA-Landesverband hatte im Februar 2021 seine Mitglieder zur
Wahlkampfhilfe für Mandic aufgerufen.
Die Junge Alternative wurde seit Januar 2019 vom Bundesamt wie auch vom
Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer
Verdachtsfall beobachtet und im April 2023 als erwiesene
rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der AfD-Landesverband wird seit
Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Seit Anfang
2021 wurde er als rechtsextremer „Verdachtsfall“ bewertet.
## Für Meinungsfreiheit bei Volksverhetzung
Auf Nachfrage der taz erklärte U.: „Die einzige Partei, in der ich jemals
Mitglied war, ist die Christlich Demokratische Union Deutschlands.“ Zu
„angeblichen Zahlungen oder vermeintlicher Korrespondenz“ mit Frauke Petry
könne er sich nicht dezidiert äußern, solange ihm diese nicht vorliege.
„Bekannt sind mir diese, von Ihnen angeführten Vorgänge jedenfalls nicht.“
Zeit seines Lebens trete er „leidenschaftlich für die freiheitliche
Verfassung“ und insbesondere für das Recht auf Meinungsfreiheit ein.
Tatsächlich promovierte U. 2017 zu der Frage, wie weit der Staat
Meinungsfreiheit einschränken darf, wenn es um NS-Verherrlichung geht.
Seine These: Ein zentraler Satz des Volksverhetzungsparagrafen sei
verfassungswidrig. Dabei geht es um jenen Absatz, laut dem derjenige
bestraft wird, der den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer
verletzenden Weise dadurch stört, dass er „die nationalsozialistische
Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Für
Mike U. ist dies laut Beschreibung seiner Dissertation eine
„feindstrafrechtliche Regelung“ und verletze „als Gesinnungsstrafrecht das
Prinzip der Meinungsfreiheit“.
Als Experte ordnete U. dann 2022 für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die
damalige Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch
ein. Im selben Jahr war der Jurist auch bei dem Internet-Radiosender
„Kontrafunk“ zu Gast, um über den Paragrafen zu sprechen. Bei „Kontrafunk“
kommen rechtskonservative Vordenker zu Wort, Björn Höcke ist bekennender
Fan des sogenannten Alternativmediums.
Fragt man in Dresden bei der Staatsanwaltschaft zu den Aktivitäten ihres
Mitarbeiters nach, so heißt es von deren Pressestelle nur, dass man sich
„zu personenbezogenen innerbehördlichen Vorgängen“ grundsätzlich nicht
öffentlich äußern könne.
Mike U. indes ist als Staatsanwalt weiterhin im Dienst. So zumindest
bestätigt es das Justizministerium dem grünen Abgeordneten Valentin
Lippmann auf eine jüngste Anfrage zu dem Fall im Sächsischen Landtag. Auch
eine weitere Tätigkeit übt Mike U. demnach aktuell noch aus: Bis März 2028
ist er Gleichstellungsbeauftragter der Staatsanwaltschaft Dresden.
10 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Ich-gebe-auf-zu-viele-halten-den-Mund/!6022717/
(DIR) [2] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/neonazi-schreiber-prozess-urteil-rechtsextremismus-100.html
(DIR) [3] https://web.archive.org/web/20150906024411/http://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/2015/08/Positionspapier-des-AfD-Bundesvorstandes-zur-Asyl-und-Fl%C3%BCchtlingsproblematik3.pdf
## AUTOREN
(DIR) Natalie Meinert
(DIR) Jean-Philipp Baeck
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