# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung: Neuer Anlauf für die Speicherung von IP-Adressen
       
       > Internet-Provider sollen die IP-Adressen aller Internet-Nutzer:innen drei
       > Monate lang auf Vorrat speichern. Darauf hat sich jetzt die
       > Bundesregierung geeinigt.
       
 (IMG) Bild: Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt u.a. die IP-Adresse als Spur
       
       Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine dreimonatige
       Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen beschlossen. So soll vor allem
       Internet-Kriminalität besser verfolgt werden können. Justizministerin
       Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Mit diesem Entwurf haben wir die Chance,
       [1][eine zwanzigjährige Debatte] um Freiheit und Sicherheit im Netz zu
       einem vernünftigen Ergebnis zu führen.“
       
       Bei Straftaten, die im Internet stattfinden, hinterlässt die Täter:in oft
       nur eine IP-Adresse (z. B. 142.250.186.46). Typische Beispiele für Momente,
       in denen die Adresse für die Polizei interessant wird, sind der Besuch
       einer Tauschbörse für Kinderpornografie oder der Betrieb eines
       betrügerischen Online-Shops. In solchen Fällen will die Polizei wissen, wer
       hinter der IP-Adresse steckt. Dies kann sie von den Internet-Providern
       erfragen, die die IP-Adressen bei jeder Einwahl neu an ihre Kund:innen
       vergeben.
       
       Bislang speichern die Provider die Zuordnung der IP-Adresse allerdings
       meist nur wenige Tage. Die Polizei muss sich also sehr beeilen. Laut dem
       neuen Gesetzentwurf sollen die IP-Adressen aller Internet-Nutzer:innen von
       den Providern künftig drei Monate lang gespeichert werden.
       
       Die IP-Adresse kann dann von der Polizei bei Bedarf abgefragt werden. Eine
       Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. In einem
       getrennten Gesetzentwurf, der noch nicht kabinettsreif ist, sieht
       Ministerin Hubig zudem vor, dass die IP-Adressen auch für zivilrechtliche
       Klagen benutzt werden können. Opfer von „digitaler Gewalt“ sollen so
       erfahren, [2][von wem sie Schadenersatz verlangen können.]
       
       Anders als bei früheren Anläufen zur Vorratsdatenspeicherung soll diesmal
       nicht auf Vorrat gespeichert werden, wer wen wann anruft, anmailt oder
       ansimst. Auch der Standort des Mobiltelefons soll nicht mehr gespeichert
       werden. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat all dies für
       unverhältnismäßig erklärt und nur die Vorratsspeicherung von IP-Adressen
       erlaubt.
       
       Für Telefon-Anrufe, E-Mails und SMS soll die Polizei in Einzelfällen
       künftig aber eine Sicherungsanordnung erwirken können. Die Provider müssten
       dann die Verbindungsdaten eines Kunden ab Aufforderung drei Monate lang
       speichern. So kann die Polizei verhindern, dass Verbindungsdaten vorschnell
       gelöscht werden. Sie kann dann später entscheiden, ob der Verdacht deutlich
       genug ist, um die Verbindungsdaten dann tatsächlich abzurufen. Die
       Sicherungsanordnung gilt nicht als Vorratsdatenspeicherung, weil sie nicht
       anlasslos erfolgt. Sie entspricht dem Konzept „Quick Freeze“, das die Ampel
       [3][schon in der letzten Wahlperiode vorschlug], aber nicht mehr umsetzte.
       
       22 Apr 2026
       
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