# taz.de -- Geschichte eines Großkonflikts
2006:Die EU beschließt eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Telefon- und Internetverbindungsdaten („wer telefoniert/mailt/simst mit wem
wo wie lange“ „Wer ist wann im Internet“) müssen mindestens sechs Monate
lang gespeichert werden.
2007:Die große Koalition aus Union und SPD beschließt zur Umsetzung ein
deutsches Gesetz. Es sieht eine sechsmonatige Speicherung vor. Federführend
ist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Gesetz tritt 2008 und 2009
gestaffelt in Kraft.
2008:Nach einer Massenklage von 34.000 Personen stoppt das
Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Verfügung vorläufig die
polizeiliche Nutzung der Daten.
2010:Das Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Gesetz endgültig für
verfassungswidrig. Eine Vorratsdatenspeicherung sei zwar grundsätzlich
möglich, doch müssten die Daten besser geschützt werden.
2010 – 2013:Die schwarz-gelbe Koalition kann sich nicht auf die Modalitäten
einer neuen Vorratsdatenspeicherung einigen. Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blockiert.
2012:Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie.
2013:Die neue große Koalition kündigt die Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung an, um EU-Zwangsgelder zu vermeiden.
2014:Der EuGH erklärt die EU-Richtlinie für unverhältnismäßig und deshalb
für nichtig. Nun gibt es keine EU-Vorgabe mehr.
2015:Die große Koalition beschließt dennoch eine neue
Vorratsdatenspeicherung, federführend ist Justizminister Heiko Maas (SPD).
Die Daten sollen nun zehn Wochen gespeichert werden, Standortdaten von
Mobiltelefonen nur vier Wochen.
2016:Der EuGH erklärt auch die nationalen Vorratsdatenspeicherungen in
Schweden und Großbritannien für EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung
behauptet, dies betreffe Deutschland nicht.
2017:Das Oberverwaltungsgericht Münster wendet das EuGH-Urteil in einem
Einzelfall auf Deutschland an.
2017:Die Bundesnetzagentur verzichtet darauf, die Vorratsdatenspeicherung
bei den Telefon- und Internetfirmen durchzusetzen. Sie steht also im
Gesetz, wird aber nicht praktiziert.
2019:Das Bundesverwaltungsgericht fragt den EuGH, ob das deutsche Gesetz
mit seinen kürzeren Speicherfristen gegen EU-Recht verstößt.
2020:Der EuGH lockert in einem französischen Fall seine strikte Ablehnung
anlassloser Vorratsdatenspeicherung und erlaubt sie für IP-Adressen zur
Bekämpfung von Kinderpornografie.
2022:Der EuGH stuft auch die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung
als EU-rechtswidrig ein.
2024:Justizminister Marco Buschmann (FDP) bringt einen Gesetzentwurf zur
Einführung von Quick Freeze (statt Vorratsdatenspeicherung) in die
Ressortabstimmung der Bundesregierung. Der Entwurf wird aber nicht mehr
beschlossen.
2024:Der EuGH erlaubt die Nutzung von vorratsgespeicherten IP-Adressen auch
gegen sonstige Kriminalität, etwa Urheberrechtsverletzungen.
23 Dec 2025
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