# taz.de -- Geschichte eines Großkonflikts
       
       2006:Die EU beschließt eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
       Telefon- und Internetverbindungsdaten („wer telefoniert/mailt/simst mit wem
       wo wie lange“ „Wer ist wann im Internet“) müssen mindestens sechs Monate
       lang gespeichert werden.
       
       2007:Die große Koalition aus Union und SPD beschließt zur Umsetzung ein
       deutsches Gesetz. Es sieht eine sechsmonatige Speicherung vor. Federführend
       ist Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Das Gesetz tritt 2008 und 2009
       gestaffelt in Kraft.
       
       2008:Nach einer Massenklage von 34.000 Personen stoppt das
       Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Verfügung vorläufig die
       polizeiliche Nutzung der Daten.
       
       2010:Das Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Gesetz endgültig für
       verfassungswidrig. Eine Vorratsdatenspeicherung sei zwar grundsätzlich
       möglich, doch müssten die Daten besser geschützt werden.
       
       2010 – 2013:Die schwarz-gelbe Koalition kann sich nicht auf die Modalitäten
       einer neuen Vorratsdatenspeicherung einigen. Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blockiert.
       
       2012:Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie.
       
       2013:Die neue große Koalition kündigt die Wiedereinführung der
       Vorratsdatenspeicherung an, um EU-Zwangsgelder zu vermeiden.
       
       2014:Der EuGH erklärt die EU-Richtlinie für unverhältnismäßig und deshalb
       für nichtig. Nun gibt es keine EU-Vorgabe mehr.
       
       2015:Die große Koalition beschließt dennoch eine neue
       Vorratsdatenspeicherung, federführend ist Justizminister Heiko Maas (SPD).
       Die Daten sollen nun zehn Wochen gespeichert werden, Standortdaten von
       Mobiltelefonen nur vier Wochen.
       
       2016:Der EuGH erklärt auch die nationalen Vorratsdatenspeicherungen in
       Schweden und Großbritannien für EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung
       behauptet, dies betreffe Deutschland nicht.
       
       2017:Das Oberverwaltungsgericht Münster wendet das EuGH-Urteil in einem
       Einzelfall auf Deutschland an.
       
       2017:Die Bundesnetzagentur verzichtet darauf, die Vorratsdatenspeicherung
       bei den Telefon- und Internetfirmen durchzusetzen. Sie steht also im
       Gesetz, wird aber nicht praktiziert.
       
       2019:Das Bundesverwaltungsgericht fragt den EuGH, ob das deutsche Gesetz
       mit seinen kürzeren Speicherfristen gegen EU-Recht verstößt.
       
       2020:Der EuGH lockert in einem französischen Fall seine strikte Ablehnung
       anlassloser Vorratsdatenspeicherung und erlaubt sie für IP-Adressen zur
       Bekämpfung von Kinderpornografie.
       
       2022:Der EuGH stuft auch die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung
       als EU-rechtswidrig ein.
       
       2024:Justizminister Marco Buschmann (FDP) bringt einen Gesetzentwurf zur
       Einführung von Quick Freeze (statt Vorratsdatenspeicherung) in die
       Ressortabstimmung der Bundesregierung. Der Entwurf wird aber nicht mehr
       beschlossen.
       
       2024:Der EuGH erlaubt die Nutzung von vorratsgespeicherten IP-Adressen auch
       gegen sonstige Kriminalität, etwa Urheberrechtsverletzungen.
       
       23 Dec 2025
       
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