# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
       
       > Justizministerin Hubig will digitale Spuren länger sichern. Ein neues
       > Gesetz soll helfen gegen Online-Betrug, Missbrauchsbilder und Hass im
       > Netz vorzugehen.
       
 (IMG) Bild: Um Kinderpornografie, Online-Betrug und Hass zu ermitteln, will die Regierung IP-Adressen künftig drei Monate speichern
       
       dpa | Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter
       IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf
       von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die
       „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur
       Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch
       dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz
       gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte
       Hubig der Zeitung.
       
       ## Hubig: IP-Adressen-Speicherung kann Ermittlern helfen
       
       Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der
       dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben. Die
       Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem
       Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet
       war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen
       demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der
       IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.
       
       IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum
       hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“. „Die
       IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt
       dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn
       das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“
       
       ## Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
       
       Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die
       Telekommunikationsanbieter zu [1][einer dreimonatigen Speicherung der
       IP-Adressen zu verpflichten]. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte
       Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.
       In [2][Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an
       Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern] – besonders die FDP war gegen
       eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.
       
       Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten
       eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die
       Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. [3][Bewegungs- und
       Persönlichkeitsprofile] sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe
       eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre,
       sagte die Justizministerin.
       
       21 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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