# taz.de -- AfD-Parteitag in Sachsen-Anhalt: „Das täuscht die Wähler:innen“
       
       > In ihrem Wahlprogramm fordert die AfD viel zu Migration. Was davon ist
       > eigentlich rechtlich machbar? Zwei Juristen haben sich das angeschaut.
       
 (IMG) Bild: Ein linker Aktivist hält ein Schild mit der Aufschrift „EKEL Hafd“; hunderte Menschen protestieren gegen den AfD-Landesparteitag
       
       taz: Herr Bornschein, Herr Cuno, in Sachsen-Anhalt liegt die AfD in
       Umfragen zur Landtagswahl dieses Jahr deutlich vorne. Mal angenommen, sie
       gewinnt im September: Darf sie dann regieren, wie sie will? 
       
       Lukas Bornschein: Nein, sie müsste sich an diverse Vorgaben aus dem
       Bundesrecht, dem Verfassungsrecht und dem Europarecht halten. Eine
       Regierung darf nur so weit handeln, wie ihr das Recht das gestattet.
       
       Niklas Cuno: Genau, das ist die Kernaussage des Rechtsstaatsprinzips.
       
       taz: Sie beide haben sich im Entwurf [1][des AfD-Wahlprogramms] die
       Forderungen zur Migration angeschaut und aus juristischer Perspektive
       geprüft, inwieweit sie „rechtlich zulässig“ sind. Was heißt das genau? 
       
       Cuno: Das bedeutet, wir haben uns angeschaut, welche Regeln im
       Migrationsrecht nach der Landtagswahl im Herbst gelten und dann
       abgeglichen, ob die Forderungen der AfD rechtlich umsetzbar wären.
       
       Bornschein: Als Juristen haben wir uns auf diese Dimension begrenzt. Ob die
       Forderungen inhaltlich gut oder schlecht sind, haben wir nicht bewertet.
       
       taz: Laut Ihrer Prüfung fallen 31 von 56 Forderungen zum Thema Migration in
       den Aufgabenbereich einer Landesregierung, für die übrigen wäre etwa die
       Bundesregierung oder die EU zuständig. Wie sieht es denn bei den AfD-Ideen
       aus, die eine Landesregierung angehen könnte, sind die „rechtlich
       zulässig“? 
       
       Bornschein: Von diesen 31 Forderungen sind 18 rechtlich nicht zulässig
       machbar. Die AfD postuliert zwar immer wieder, sie könne das rechtskonform
       durchsetzen. Aber das ist gelogen. Sie gibt an diesen Stellen vor,
       rechtliche Handlungsoptionen zu haben, die sie überhaupt nicht hat. Wir
       finden: Das täuscht die Wähler:innen.
       
       taz: Laut dem Entwurf des Wahlprogramms möchte [2][die AfD in
       Sachsen-Anhalt] zum Beispiel „Sonderklassen für Flüchtlingskinder“
       einrichten. Das solle den Kindern unter anderem vermitteln, „dass ihr
       Aufenthalt in Deutschland nur ein vorübergehender“ ist. Wie sieht es damit
       aus? 
       
       Cuno: Das ist aus verschiedenen Gründen rechtlich nicht zulässig.
       Dauerhafte Sonderklassen für Kinder mit Fluchtgeschichte sind
       menschenrechtswidrig, dazu gibt es eine umfassende Rechtsprechung vom
       Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; die ist auch in Deutschland
       verbindlich. Demnach darf man zwar eigene Klassen für Kinder mit
       Fluchtgeschichte aufsetzen, aber die müssen immer darauf ausgerichtet sein,
       die Kinder in den regulären Schulbetrieb zu integrieren, und genau das will
       die AfD ja nicht.
       
       Bornschein: Außerdem gibt es noch das Europarecht, auch das ist in
       Deutschland ein zwingendes Recht. Die Vorgaben der künftigen
       Qualifikationsverordnung besagen eindeutig: Kinder, die Schutz suchen,
       müssen den gleichen Zugang zu Bildung bekommen wie Staatsangehörige dieses
       Landes. Davon gibt es keine Ausnahme.
       
       taz: Was ist mit der „Task Force Abschiebungen“, die auch im AfD-Entwurf
       steht? Wäre in Sachsen-Anhalt eine Behörde möglich, die, wie in den USA die
       ICE-Beamten, Menschen festnimmt und abschiebt? 
       
       Cuno: In der Forderung zur „Task Force“ steht nicht klar drin, dass die AfD
       damit eine ICE-Behörde meint. Rechtlich ist es so, dass ein exaktes Pendant
       in Sachsen-Anhalt nicht möglich wäre. ICE ist eine Bundesbehörde. Aber eine
       AfD-geführte Landesregierung könnte bei der Landespolizei eine eigene
       Einheit abstellen, die sich nur mit Abschiebungen beschäftigt und dabei
       ziemlich weitreichende Kompetenzen hätte. Damit ließen sich ähnlich
       gewaltvolle Bilder erzeugen wie derzeit in den USA.
       
       taz: In ihrem Programmentwurf nennt die AfD Sachsen-Anhalt immer wieder den
       Begriff „Remigration“. 
       
       Bornschein: Ja, laut dem Programm meint „Remigration“ die Rückholung
       deutscher Fachkräfte, die freiwillige Ausreise sowie das konsequente
       Abschieben von Menschen, die ausreisepflichtig sind. Aus rechtlicher
       Perspektive sind die ersten beiden Punkte unbedenklich. Bei konsequenten
       Abschiebungen gibt es im Einzelfall viel zu beachten. Man kann eine
       Abschiebung aber rechtskonform umsetzen. Allerdings: Es gibt Grund zur
       Annahme, dass das nicht das eigentliche Verständnis der AfD von
       „Remigration“ ist.
       
       taz: Inwiefern das? 
       
       Bornschein: An anderer Stelle heißt es von der AfD, sie wolle
       „millionenfach abschieben“. Wenn wir uns aber die Zahlen auf Bundesebene
       anschauen, dann gibt es deutschlandweit 40.000 ausreisepflichtige Menschen
       ohne Duldung. Nur sie dürfen rechtlich abgeschoben werden. Wer davon
       spricht, er wolle Millionen abschieben, der muss noch andere Menschen
       meinen. Das wäre nur möglich, wenn man sich nicht an das Recht hält.
       
       taz: Aber selbst wenn, wie Ihr Gutachten ergibt, bestimmte Forderungen der
       AfD rechtlich nicht zulässig sind, könnte die AfD trotzdem probieren, sie
       umzusetzen? 
       
       Cuno: Ja, da gibt es ein Gefahrenpotential. Das Recht wird nicht gut genug
       geschützt und in der Praxis immer wieder verletzt. Auch die aktuelle
       Regierung in Sachsen-Anhalt macht das zum Beispiel, wenn es darum geht, die
       Sozialleistungen von Asylbewerber:innen komplett zu streichen.
       Gerichte in Deutschland entscheiden flächendeckend, dass das eindeutig
       verfassungswidrig ist, weil es den Asylbewerber:innen das
       menschenwürdige Existenzminimum entzieht. Trotzdem weist die aktuelle
       Landesregierung ihre Behörden an, die Leistungsstreichungen vollständig
       auszureizen. Für Betroffene endet das teils in der Obdachlosigkeit. Die AfD
       möchte sich nun in dieses gemachte Nest setzen.
       
       taz: Was könnte die AfD dann in Sachsen-Anhalt davon abhalten, zu regieren
       wie sie möchte, auch ohne rechtliche Zulässigkeit? 
       
       Cuno: So ganz lässt sich das noch nicht abschätzen. Aber bei vielen
       Forderungen wäre der Bund involviert. Die Aufnahme von Asylsuchenden
       koordiniert beispielsweise das BAMF (Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge, Anm. d. Red.). Wenn Sachsen-Anhalt sagen würde, wir möchten
       keine einzige Person mehr aufnehmen, dann könnte der Bund das dem Land
       aufzwingen.
       
       Bornschein: Dafür gibt es für den Bund rechtliche Möglichkeiten, wie
       beispielsweise den Erlass von Verwaltungsvorschriften oder – im Extremfall
       – den Bundeszwang, der aber noch nie angewandt wurde. Dann bräuchte es aber
       einen entsprechenden politischen Willen aus Berlin. In anderen Fällen, etwa
       bei den Leistungseinschränkungen für Schutzsuchende, wären Personen ganz
       individuell betroffen. Die könnten den Rechtsweg beschreiten. Für die
       Gerichte stünde dann eine unfassbare Mehrbelastung an.
       
       11 Apr 2026
       
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