# taz.de -- Prozess gegen sächsische Separatisten: Angeklagter AfD-Mann fühlt sich missverstanden
       
       > Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ beteuert ein
       > weiteres mutmaßliches Mitglied der Neonazimiliz seine Unschuld.
       
 (IMG) Bild: Alle verstehen sie falsch, die Armen von der AfD Sachsen-Anhalt
       
       Der Mann, der einst einen Neonazischläger zu seinem Vorbild erklärte, der
       wohlwollend über SS-Führer Heinrich Himmler chattete und
       rechtsterroristische Manifeste auf seinem Computer gespeichert hatte, er
       sagt: Es ist alles nur ein Missverständnis. Als einer von acht jungen
       Männern, die sich als „[1][Sächsische Separatisten]“ auf einen
       neonazistischen Umsturz in Deutschland vorbereitet haben sollen, steht
       Hans-Georg P. seit Januar vor dem Staatsschutzsenat des Dresdner
       Oberlandesgerichts.
       
       [2][Es geht um Terrorismus und Hochverrat.] Die Bundesanwaltschaft wirft
       dem 26-Jährigen und seinen mutmaßlichen Mitstreitern vor, von der
       Errichtung eines „ethnisch gesäuberten“ NS-Staats in möglichst großen
       Teilen Ostdeutschlands geträumt und mit paramilitärischen Wehrsportübungen
       und dem Besuch von Schießständen dafür trainiert zu haben.
       
       „Ich bin seit zehn Jahren in der politischen Rechten aktiv“, sagt der
       gelernte Straßenbauer, als er sich am Dienstag zur Anklage äußert. Anfangs
       „aktivistisch“, wie er seine Zeit in der militant-neonazistischen Szene
       umschreibt, heute als Mitglied der AfD. Und nein, gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung habe er nichts. Auch nicht gegen
       Juden.
       
       „Terrorismus schadet der politischen Rechten, weil diese dann
       kriminalisiert wird“, erklärt Hans-Georg P. Separatismus halte er „nicht
       für zielführend“, von einer Gruppe namens „Sächsische Separatisten“ habe er
       nie etwas gehört, geschweige denn ihr angehört. An den
       „Outdoor-Veranstaltungen“, so nennt das der Dresdner, will er mal nur aus
       Langeweile, mal zur Vorbereitung auf eine angestrebte Ausbildung im
       Sicherheitsgewerbe teilgenommen haben. Es sei allerdings eher enttäuschend
       gewesen.
       
       ## Anregende Gedanken von Heinrich Himmler
       
       Doch je mehr ihn Gericht und Bundesanwaltschaft befragen, desto mehr gerät
       er ins Schlingern. Muss zugeben, dass er die Totenkopfsturmmaske, wie sie
       Anhänger*innen der rechtsterroristischen „Atomwaffendivision“ zu tragen
       pflegen, doch nicht bloß für „lustige Fotos vorm Spiegel“ benutzte, sondern
       auch beim Häuserkampftraining mit Airsoftwaffen auf einem ehemaligen
       Militärflugplatz.
       
       Er windet sich, um zu erklären, warum er in Heinrich Himmlers berüchtigter
       Posener Rede über die „Endlösung der Judenfrage“ vom Oktober 1943 anregende
       Gedanken gefunden habe. Behauptet, das Manifest des rechtsterroristischen
       Massenmörders Anders Breivik nur aus „morbidem Interesse“ besessen zu
       haben. Und räumt ein, dass er Leon R., den unterdessen rechtskräftig
       verurteilten Anführer der neonazistischen Schlägertruppe Knockout 51, als
       „maskulines Rollenvorbild“ gesehen habe.
       
       Hans-Georg P. ist der dritte Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen
       einlässt. Vor ihm haben bereits Jörg S. (25), der aus einer
       österreichischen Dynastie von Rechtsextremen stammende mutmaßliche
       Rädelsführer, und die einstige AfD-Nachwuchshoffnung Kurt Hättasch (26)
       ihre Unschuld beteuert. [3][Tagelang sprach Hättasch], bis zu seiner
       Festnahme im November 2024 als Kommunalpolitiker und Funktionär für die
       sächsische AfD aktiv, und inszenierte sich dabei mit beinahe komischem
       Eifer als konservativ-spießbürgerlicher Gutmensch, der musiziert und
       volkstanzt und dem jegliche Radikalität fremd sei.
       
       Auch Kevin R., 27 Jahre alt und das dritte AfD-Mitglied auf der
       Anklagebank, hat eine Aussage angekündigt. Doch etwas überraschend erklärte
       sein Anwalt André Picker nun, dass man mit der Einlassung „aus
       verteidigungstaktischen Gründen“ bis irgendwann nach dem Beginn der
       Beweisaufnahme warten werde. Nur wenige Minuten zuvor hatte Co-Verteidiger
       Günther Herzogenrath-Amelung noch verkündet: „Wenn jemand Dreck am Stecken
       hat, hält er den Mund.“ Er meinte damit aber natürlich nicht seinen
       Mandanten.
       
       31 Mar 2026
       
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