# taz.de -- Pistorius im Verteidigungsmodus: War alles nicht so gemeint
> Männer zwischen 17 und 45 Jahren bräuchten für längere
> Auslandsaufenthalte keine Erlaubnis der Bundeswehr, versichert
> Verteidigungsminister Pistorius. Das könne sich aber ändern.
(IMG) Bild: Boris Pistorius (SPD), Verteidigungsminister, versichert: „Keine Genehmigung für lange Reisen nötig“
Boris Pistorius zeigt sich um Schadensbegrenzung bemüht. Wehrfähige Männer
bräuchten derzeit keine Genehmigung für längere Auslandsreisen, versicherte
der Bundesverteidigungsminister. „Wir setzen die Genehmigungspflicht aus,
solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte Pistorius der Deutschen
Presse-Agentur. Auslandsreisen müssten also auch nicht angezeigt oder
angemeldet werden. „In der aktuellen Friedenszeit wird es keine
Genehmigungsverfahren geben“, so der sozialdemokratische Minister.
Damit reagiert Pistorius auf die [1][Irritationen der vergangenen Tage],
die es um eine mögliche [2][Konsequenz aus dem neuen
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz] gegeben hat. In dem am 1. Januar dieses
Jahres in Kraft getretenen Gesetz heißt es [3][in Paragraf 3], dass
männliche Personen „nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung
des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen“ hätten, „wenn
sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen
wollen“. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus
außerhalb Deutschlands verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen
Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Eine solche Regelung enthält das Wehrpflichtgesetz bereits seit 1965, nur
dass früher eine solche Genehmigung noch formal vom zuständigen
Kreiswehrersatzamt einzuholen war. Aber mit der Aussetzung der Wehrpflicht
2011 [4][galt sie nur noch für den Spannungs- oder Verteidigungsfall]. Das
jedoch wurde mit dem neuen Gesetz geändert. Nunmehr gilt der Paragraf 3
sowohl inner- als auch explizit außerhalb des Spannungs- oder
Verteidigungsfalls.
Wobei vieles dafür spricht, dass diese Änderung schlicht gesetzgeberischer
Dilettantismus war und die daraus resultierenden Folgen nicht bedacht
wurden. Hier zeige sich, „wie handwerklich schlecht dieses Gesetz gemacht
ist“, kritisierte die Linken-Bundestagsabgeordnete Desiree Becker. Ein
allgemeines Genehmigungsverfahren für längere Auslandsreisen von Männern im
theoretisch wehrpflichtigen Alter zwischen 17 und 45 war jedenfalls vom
Bundesverteidigungsministerium tatsächlich nicht intendiert.
## Selbstverständlich
Nun will Pistorius per Erlass das leidige Thema wieder vom Tisch bekommen.
„Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich
verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, beteuerte er.
„Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine
Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird“, sagte der
Verteidigungsminister.
Schließlich sei der neue Wehrdienst freiwillig. „Folglich kommen wir
derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht
verfügbar ist“, sagte Pistorius. Wenn sich aber die Sicherheitslage
verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden
müsste, dann gebe es eine andere Ausgangslage. „Dann wäre es für uns
entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.“
Gerade solch weitreichende Eingriffe wie eine Pflicht, sich längere
Auslandsreisen genehmigen lassen zu müssen, zeigten, „wie autoritär und
entmündigend die Wehrpflicht war und auch heute wieder wäre“, sagte die
Linken-Abgeordnete Becker. Sie plädierte für die endgültige Streichung der
Wehrpflicht aus dem Grundgesetz.
8 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Maenner-zur-Meldepflicht-beim-Militaer/!6168677
(DIR) [2] /Maenner-muessen-sich-bei-Militaer-melden/!616864
(DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
(DIR) [4] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl111s1730.pdf%27%5D#/switch/tocPane?_ts=1775642086891
## AUTOREN
(DIR) Pascal Beucker
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