# taz.de -- Männer müssen sich bei Militär melden: Einfach Eier schaukeln im Ausland ist nicht
> Männer zwischen 17 und 45 brauchen für längere Auslandsaufenthalte die
> Erlaubnis der Bundeswehr. Was gilt, warum es Kritik gibt und was das
> Ministerium sagt.
(IMG) Bild: Rübermachen ist heute nicht mehr so leicht: Bundeswehrrekrut klettert über ein Hindernis
Um welche Norm geht es?
Um Paragraf 3 Absatz 2. Darin steht: „Männliche Personen haben nach
Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen
Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik
Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen […]. Das Gleiche gilt,
wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht
genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
über drei Monate ausdehnen wollen.“
Ist das neu?
Nein, diese Regelung steht schon seit Jahrzehnten im Wehrpflichtgesetz.
Früher sollte die Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt eingeholt werden, seit
August 2019 vom Karrierecenter der Bundeswehr. Außerdem war Paragraf 3 seit
2011 ausgesetzt, so wie die ganze Wehrpflicht. Die Genehmigungspflicht für
Auslandsaufenthalte sollte nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall
gelten. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt diese auch „außerhalb des
Spannungs- oder Verteidigungsfalls“ wieder, also auch heute.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Genehmigung von Auslandsaufenthalten
verweigert wird?
Im Wehrpflichtgesetz heißt es hierzu: „Die Genehmigung ist für den Zeitraum
zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum
Wehrdienst nicht heransteht.“
Das heißt: Männern, die sich nicht freiwillig zum Wehrdienst gemeldet
haben, muss sie erteilt werden. Eine Einberufung ist derzeit nicht möglich,
denn die Wehrpflicht ist weiter ausgesetzt.
Wird die Wehrpflicht wieder eingeführt?
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht wird im modernisierten Gesetz dazu
zwar erwähnt. Doch dafür wäre ein neuer Beschluss des Bundestags
erforderlich. Aktuell heißt es in Paragraf 2a: „Der Bundestag entscheidet
durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere,
wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der
Streitkräfte dies erforderlich macht.“ Wann und ob und wie die Wehrpflicht
wieder eingeführt wird, ist also offen.
Warum sorgte die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte für Empörung?
Sie betrifft jeden Mann, der Deutschland länger als drei Monate verlassen
will. Schon ein Auslandssemester bei Studenten, ein Sabbatical, Elternzeit
oder ein längerer beruflicher Aufenthalt im Ausland erfordert eine
Genehmigung. Allerdings war die Pflicht bisher überhaupt nicht bekannt.
Ihre Wiedereinführung war kein Thema in der politischen Debatte um eine
neue Wehrpflicht. Das Verteidigungsministerium hat die Genehmigungspflicht
nicht bekannt gemacht.
Was passiert, wenn ein Mann ohne Genehmigung der Bundeswehr länger als drei
Monate ins Ausland reist?
Nichts. Es gibt keine Sanktionen.
Wie reagiert das Verteidigungsministerium auf die Empörung?
Das Ministerium hat eine Verwaltungsvorschrift angekündigt, die
„klarstellen“ soll, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der
Wehrdienst freiwillig ist“. Männer, die länger ins Ausland reisen wollen,
müssen also nicht die ausdrückliche Genehmigung der Bundeswehr abwarten.
Offen ist, ob die Männer vorher eine Genehmigung beantragen müssen. Dafür
spricht, dass das Ministerium den Überblick behalten will, wer sich
längerfristig im Ausland aufhalte.
Und woher kommt die plötzliche Aufregung?
Das Gesetz gilt seit Januar, und nun stellt sich aufgrund eines Berichts
der Frankfurter Rundschau heraus, dass es auch folgende bisher nicht
beachtete Regelung enthält: [1][Alle 17- bis 45-jährigen Männer müssen
einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten genehmigen lassen].
6 Apr 2026
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(DIR) [1] https://www.fr.de/politik/brauchen-genehmigung-drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-zr-94248132.html
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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