# taz.de -- Kopftuch-Kritik
       
       > Liga für Menschenrechte bezeichnet Ablehnung einer Muslima für den
       > Schuldienst als verfassungswidrig
       
       Bemen taz ■ Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ kritisiert die
       Entscheidung der Bremer Schulbehörde, einer kopftuchtragenden Muslima die
       Ausbildung zur Lehrerin zu verweigern. Liga-Präsident Rolf Gössner sagte
       dazu: „Die Verweigerung des Referendariats entbehrt der Rechtsgrundlage und
       ist unverhältnismäßig.“
       
       Da sich die Koalitionspartner noch nicht auf ein Gesetz zur Behandlung von
       „religiösen Symbolen“ in Schulen geeinigt hätten, gebe es keine spezielle
       Rechtsgrundlage für eine Verweigerung des Zugangs zum Lehramt und zum
       Referendariat. Auf die Bremische Verfassung und das Grundgesetz könne eine
       solche einschneidende Maßnahme nicht gestützt werden – im Gegenteil: „Bei
       der behördlichen Verweigerung handelt es sich um einen schwerwiegenden
       Eingriff in Grundrechte der Betroffenen auf Berufs- und Religionsfreiheit
       sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“
       
       Eine Abwägung dieser Rechtspositionen mit dem Neutralitätsgebot des Staates
       dürfte im Fall einer angehenden Referendarin zu dem Ergebnis führen, dass
       die Entscheidung der Schulbehörde unverhältnismäßig und damit
       verfassungswidrig sei. Deshalb seien gerichtliche Schritte, wie vom Anwalt
       der Betroffenen angekündigt, sinnvoll. Rolf Gössner: „Die staatliche Schule
       hat ein Ausbildungsmonopol für Lehrerinnen und Lehrer, deshalb hat die
       Lehramtskandidatin das Recht, ihren Vorbereitungsdienst im Bremischen
       Schuldienst zu absolvieren und ihre Ausbildung abzuschließen.“
       
       28 Apr 2005
       
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