# taz.de -- Kopftuch-Kritik
> Liga für Menschenrechte bezeichnet Ablehnung einer Muslima für den
> Schuldienst als verfassungswidrig
Bemen taz ■ Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ kritisiert die
Entscheidung der Bremer Schulbehörde, einer kopftuchtragenden Muslima die
Ausbildung zur Lehrerin zu verweigern. Liga-Präsident Rolf Gössner sagte
dazu: „Die Verweigerung des Referendariats entbehrt der Rechtsgrundlage und
ist unverhältnismäßig.“
Da sich die Koalitionspartner noch nicht auf ein Gesetz zur Behandlung von
„religiösen Symbolen“ in Schulen geeinigt hätten, gebe es keine spezielle
Rechtsgrundlage für eine Verweigerung des Zugangs zum Lehramt und zum
Referendariat. Auf die Bremische Verfassung und das Grundgesetz könne eine
solche einschneidende Maßnahme nicht gestützt werden – im Gegenteil: „Bei
der behördlichen Verweigerung handelt es sich um einen schwerwiegenden
Eingriff in Grundrechte der Betroffenen auf Berufs- und Religionsfreiheit
sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“
Eine Abwägung dieser Rechtspositionen mit dem Neutralitätsgebot des Staates
dürfte im Fall einer angehenden Referendarin zu dem Ergebnis führen, dass
die Entscheidung der Schulbehörde unverhältnismäßig und damit
verfassungswidrig sei. Deshalb seien gerichtliche Schritte, wie vom Anwalt
der Betroffenen angekündigt, sinnvoll. Rolf Gössner: „Die staatliche Schule
hat ein Ausbildungsmonopol für Lehrerinnen und Lehrer, deshalb hat die
Lehramtskandidatin das Recht, ihren Vorbereitungsdienst im Bremischen
Schuldienst zu absolvieren und ihre Ausbildung abzuschließen.“
28 Apr 2005
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