# taz.de -- Jurist:in über Deepfakes: „Wir haben ein massives Durchsetzungsproblem“
       
       > Der Fall Fernandes sei untypisch für die Opfer digitaler Gewalt, sagt die
       > Jurist:in Petra Sußner. Nun gelte es, die Aufmerksamkeitskonjunktur zu
       > nutzen.
       
 (IMG) Bild: Normalerweise ist der Täter unbekannt, die betroffene Person ist unbekannt und der Zugang zu Recht extrem erschwert
       
       taz: Das Europaparlament hat am Donnerstag für ein [1][Verbot von
       KI-Anwendungen] gestimmt, die sexualisierte Bilder und Porno Deepfakes ohne
       Einwilligung erstellen. Wie bewerten Sie diesen Schritt? 
       
       Petra Sußner: Es scheint mir grundsätzlich ein sinnvoller Schritt. Denn wir
       müssen Schutzlücken schließen. Neben dem [2][Chatbot Grok] von Meta, gibt
       es weitere Apps, mit denen es sehr einfach ist sexualisierte KI-Bilder zu
       erstellen. Die Anwendung zu verbieten, ist ein guter Schritt. Aber wir
       sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass damit das Problem gelöst ist.
       Denn es sind gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die das möglich machen.
       Ich glaube, Prävention kann nur mit dem funktionieren, was durch Gisèle
       Pelicots Satz groß geworden ist: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Es
       braucht Sensibilisierung, Problembewusstsein, Aufklärung und vor allem
       Unterstützung beim Zugang zum Recht für Betroffene. Wenn wir das nicht
       haben, ist eine Verschärfung des Strafrechts möglicherweise nur ein
       begrenzt wirksamer Schritt. Die präventiven Effekte des Strafrechts sind,
       wie wir aus der Kriminologie wissen, überschaubar.
       
       taz: In Deutschland will Justizministerin Stefanie Hubig Haftstrafen von
       bis zu zwei Jahren für die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes
       einführen und Täter-Accounts sperren. Wie arbeiten EU-Ebene und
       Mitgliedsstaaten zusammen? 
       
       Sußner: Die EU setzt vor allem den Rahmen. Ein zentrales Instrument ist der
       [3][Digital Services Act,] eine Verordnung, die unmittelbar gilt. Das halte
       ich auch für sinnvoll, weil wir es mit international agierenden Plattformen
       zu tun haben. Daneben gibt es die Gewaltschutzrichtlinie, die bis Juni
       nächsten Jahres von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Darin ist
       zum Beispiel vorgesehen, dass bestimmte Formen digitaler Gewalt wie
       Cyberstalking oder das Verbreiten von Deepfakes strafbar sein müssen.
       Spannend ist, dass diese Richtlinie einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgt.
       Sie beschränkt sich nicht nur auf das Strafrecht, sondern umfasst auch
       Zugang zu Recht, Studien, Prävention. Das Strafrecht selbst liegt aber
       überwiegend in nationaler Zuständigkeit. Das heißt: Die konkrete
       Ausgestaltung passiert auf Ebene der Mitgliedstaaten.
       
       taz: Seit einer Woche spricht Deutschland über den [4][Fall Fernandes]. Wie
       nehmen Sie die Debatte wahr? 
       
       Sußner: Ambivalent. Ich habe das Gefühl, dass das Thema digitale Gewalt
       oder das Sprechen darüber von zwei Komponenten geprägt ist: einerseits von
       einem verständlichen Bedürfnis nach einfachen Lösungen, die ganz oft das
       materielle Strafrecht betreffen, und zum anderen von
       Aufmerksamkeitskonjunkturen. Und ich glaube, wir sind gerade in so einer
       Aufmerksamkeitskonjunktur drinnen. Ich glaube, dass die Suche nach
       einfachen Lösungen und auch diese Aufmerksamkeitskonjunktur ein gemeinsames
       Problem haben: die Gefahr, dass wir uns die schwierigen Fragen nicht
       stellen. Oder dass wir Fragen vermeiden, die komplexer sind. Zum Beispiel:
       Was sagt uns das, was hier passiert, über den Zustand unserer Gesellschaft
       und darüber, wie die Rechtsordnung darin eingebunden ist?
       
       Gerade vor zwei Tagen habe ich mit meinem Projektkollegen Mischa Hansel
       gesprochen und er hat am Ende gemeint: „Der Fall ist erst dann groß
       geworden, als er untypisch geworden ist.“ Der Gedanke hat etwas.
       Normalerweise ist der Täter unbekannt, die betroffene Person ist unbekannt
       und der Zugang zu Recht extrem erschwert. Dieses Grundrauschen digitaler
       Gewalt, die Normalisierung, dass man nichts tun kann, ist problematisch.
       Jetzt haben wir einen untypischen Fall: Es gibt eine Idee, wer der Täter
       ist, und eine bekannte betroffene Person. Und die Aufmerksamkeit ist da.
       Die Frage ist nun: Was bedeutet das für die Vielzahl der Fälle? Was tun wir
       mit der Gefahr, ganze – gewaltbetroffene – Bevölkerungsteile in der
       digitalen Öffentlichkeit zu verlieren?
       
       taz: Sind wir in Deutschland bei der juristischen Verfolgung solcher Fälle
       zu spät? 
       
       Sußner: Wir haben ein massives Durchsetzungsproblem oder ein massives
       Problem mit Zugängen zu Recht. Die BKA-Berichte zeigen, dass digitale
       Gewalt in den letzten fünf Jahren um über 100 Prozent zugenommen hat.
       Gleichzeitig zeigt die Dunkelfeldstudie des Justizministeriums, dass im
       digitalen Bereich nur etwa 2,5 Prozent der Fälle angezeigt werden. Das
       heißt, dass die Delikte massiv steigen, aber viele Betroffene haben nicht
       die Ressourcen, dagegen vorzugehen weder ökonomisch noch psychosozial. Wenn
       man betroffen ist, gibt es im Prinzip drei Wege: erstens das Strafrecht,
       zweitens das Zivilrecht und drittens die Plattformverantwortlichkeit. Im
       Strafrecht stellt sich zunächst die Frage, ob das Verhalten überhaupt
       strafbar ist. Viele Phänomene, etwa Deepfakes, sind bisher nicht
       vollständig erfasst. Es gibt eine sogenannte „synthetische Lücke“.
       
       taz: Und auch die Plattformen erschweren die Ermittlungen
       
       Sußner: Neben Problemen wie anonymen Täter*innen und VPN-Netzwerken
       kommt der Zeitdruck hinzu. IP-Adressen werden oft nur wenige Tage
       gespeichert. Eine einfache Lösung wäre etwa Vorratsdatenspeicherung. Aber
       das wäre ein massiver Grundrechtseingriff, der anlasslos und pauschal gegen
       europäisches Unionsrecht verstößt. Vorschläge wie die Login-Falle oder
       [5][Quick Freeze] bieten grundrechtsschonender Alternativen.
       
       taz: Und im Zivilrecht? 
       
       Sußner: Im Zivilrecht gibt es mehr Handlungsspielraum, schon das hier
       geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht hat einen breiteren
       Anwendungsbereich als punktuelle Straftatbestände. Betroffene können vor
       Gericht Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz geltend machen. Aber
       auch hier gibt es große Hürden, wie Kosten, Zeitdruck, begrenzte
       Auskunftsansprüche. Deshalb wäre es sinnvoll, über Instrumente wie
       Verbandsklagerechte nachzudenken, um Betroffene zu entlasten. Und
       schließlich gibt es die Plattformverantwortlichkeit: Über
       Notice-and-Takedown-Verfahren nach dem Digital Services Act können Inhalte
       gemeldet und entfernt werden. Das sollte stärker eingefordert werden.
       Organisationen wie HateAid können als [6][„Trusted Flagger“] Meldungen
       priorisieren. Auch das könnte weiter ausgebaut werden.
       
       taz: Was sind die Vorteile von einem Verbandsklagerecht? 
       
       Sußner: In Deutschland muss man grundsätzlich selbst betroffen sein, um
       klagen zu können. Es gibt aber Ausnahmen, etwa im Umweltrecht. Beim
       Verbandsklagerecht können Organisationen im öffentlichen Interesse klagen.
       Das könnte im digitalen Bereich helfen, die hohen Hürden, finanziell und
       psychosozial, zu reduzieren.
       
       taz: Sie bieten an der HWR Berlin unter anderem ein [7][Vertiefungsseminar
       für Studierende] des gehobenen Polizeivollzugsdienstes an. Das Thema ist
       digitale sexualisierte Gewalt. Was ist das Ziel Ihrer Arbeit? 
       
       Sußner: Ich habe das Glück, dass sich die Studierenden im
       Vertiefungsseminar aktiv für eine Befassung mit dem Thema entscheiden. Hier
       bringen viele Polizeistudierende ein hohes Interesse an digitalen
       Phänomenen mit, da sie selbst in einer digital geprägten Lebenswelt
       aufgewachsen sind. Sie können oft gut einschätzen, wie Plattformen
       funktionieren, kennen soziale Medien und verstehen Grundprinzipien von
       KI-Anwendungen. Gleichzeitig ist ihre juristische und praktische Erfahrung
       in Bezug auf digitale Gewalt häufig noch begrenzt. Zwar haben sie ein
       solides Basiswissen im Strafrecht, aber die spezifischen Delikte rund um
       Deepfakes, sexualisierte Bilder oder nicht einvernehmliche Weitergabe von
       Inhalten sind oft neu für sie.
       
       Im Seminar analysieren wir deshalb konkrete Fallbeispiele: von
       sexualisierten Deepfakes bis hin zu nicht einvernehmlichen KI-generierten
       Inhalten. Wir diskutieren, welche Schritte Betroffene unternehmen können,
       welche Lücken es in der Strafverfolgung gibt und wie Plattformen reagieren
       müssen. Gleichzeitig versuche ich herauszuarbeiten, dass sich Daten- und
       Gewaltschutz, Schutz von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten nicht
       gegenseitig ausschließen. Dass diese oft skizzierten Polaritäten
       Lebensrealitäten und rechtlichen Zusammenhängen nicht gerecht werden.
       
       taz: Was sind die konkreten Ziele des Seminars? 
       
       Sußner: Die Studierenden verstehen die Notwendigkeit von schneller
       Reaktionsfähigkeit. Wenn IP-Daten, Accounts oder Inhalte gelöscht werden,
       bevor die Polizei oder die Betroffenen Zugriff haben, kann das Verfahren
       oft nicht mehr erfolgreich geführt werden. Das führt zu einem Bewusstsein
       für die Bedeutung von präventiven Maßnahmen und schnellem und sensiblen
       Handeln. Auch die Wichtigkeit von sensiblem Vorgehen, der Vermeidung von
       Sekundärviktimisierung war rasch ein Zwischenergebnis im Seminar. Dieses
       Semester werden die Studierenden als Teil unseres Lehrforschungsprojekts in
       den Praxistransfer gehen und an einem Sicherheitskonzept für
       zivilgesellschaftliche Kontexte mitarbeiten. Im besten Fall geht hier eine
       Generation aus der Ausbildung heraus, die es ganz selbstverständlich
       schafft, die „digitalen Kompetenzinseln“ der Berliner Polizei zu stärken
       und zu verbinden. Idealerweise aus meiner Sicht über ein Sonderdezernat.
       Neben aller Probleme, scheint es mir wichtig, auch diese Perspektive
       aufzugreifen und Raum für konstruktive Entwicklungen zu schaffen.
       
       taz: Warum ist die Sensibilisierung der Polizei für digitale Gewalt so
       entscheidend? 
       
       Sußner: Betroffene, insbesondere Frauen oder marginalisierte Gruppen,
       erleben oft, dass ihre Anliegen heruntergespielt oder nicht ernst genommen
       werden. Damit riskieren wir, als Gesellschaft wesentliche Stimmen in der
       öffentlichen Meinungsbildung zu verlieren; die sogenannten [8][Chilling
       Effects] können hier auch die Ausübung der Meinungsfreiheit betreffen. Gut
       geschulte Polizei kann durch empathische Kommunikation und klare Verfahren
       das Risiko sekundärer Belastungen erheblich senken. Dazu kommt, dass
       digitale Gewalt die klassischen Ressortgrenzen überschreitet. Es geht um
       Strafrecht, Zivilrecht, Datenschutz, Plattformverantwortlichkeit,
       technische Expertise und psychosoziale Unterstützung. Eine sensibilisierte
       Polizei kann diese Schnittstellen erkennen und Betroffene kompetent
       begleiten bzw. verweisen, denn sie kann keine Zivilrechtsberatung leisten.
       Und wenn die Polizei professionell und verständnisvoll reagiert, hat das
       auch präventive Wirkung. Es signalisiert, dass digitale Gewalt ernst
       genommen wird und die Scham die Seite wechseln muss.
       
       28 Mar 2026
       
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