# taz.de -- Jurist:in über Deepfakes: „Wir haben ein massives Durchsetzungsproblem“
> Der Fall Fernandes sei untypisch für die Opfer digitaler Gewalt, sagt die
> Jurist:in Petra Sußner. Nun gelte es, die Aufmerksamkeitskonjunktur zu
> nutzen.
(IMG) Bild: Normalerweise ist der Täter unbekannt, die betroffene Person ist unbekannt und der Zugang zu Recht extrem erschwert
taz: Das Europaparlament hat am Donnerstag für ein [1][Verbot von
KI-Anwendungen] gestimmt, die sexualisierte Bilder und Porno Deepfakes ohne
Einwilligung erstellen. Wie bewerten Sie diesen Schritt?
Petra Sußner: Es scheint mir grundsätzlich ein sinnvoller Schritt. Denn wir
müssen Schutzlücken schließen. Neben dem [2][Chatbot Grok] von Meta, gibt
es weitere Apps, mit denen es sehr einfach ist sexualisierte KI-Bilder zu
erstellen. Die Anwendung zu verbieten, ist ein guter Schritt. Aber wir
sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass damit das Problem gelöst ist.
Denn es sind gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die das möglich machen.
Ich glaube, Prävention kann nur mit dem funktionieren, was durch Gisèle
Pelicots Satz groß geworden ist: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Es
braucht Sensibilisierung, Problembewusstsein, Aufklärung und vor allem
Unterstützung beim Zugang zum Recht für Betroffene. Wenn wir das nicht
haben, ist eine Verschärfung des Strafrechts möglicherweise nur ein
begrenzt wirksamer Schritt. Die präventiven Effekte des Strafrechts sind,
wie wir aus der Kriminologie wissen, überschaubar.
taz: In Deutschland will Justizministerin Stefanie Hubig Haftstrafen von
bis zu zwei Jahren für die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes
einführen und Täter-Accounts sperren. Wie arbeiten EU-Ebene und
Mitgliedsstaaten zusammen?
Sußner: Die EU setzt vor allem den Rahmen. Ein zentrales Instrument ist der
[3][Digital Services Act,] eine Verordnung, die unmittelbar gilt. Das halte
ich auch für sinnvoll, weil wir es mit international agierenden Plattformen
zu tun haben. Daneben gibt es die Gewaltschutzrichtlinie, die bis Juni
nächsten Jahres von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Darin ist
zum Beispiel vorgesehen, dass bestimmte Formen digitaler Gewalt wie
Cyberstalking oder das Verbreiten von Deepfakes strafbar sein müssen.
Spannend ist, dass diese Richtlinie einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgt.
Sie beschränkt sich nicht nur auf das Strafrecht, sondern umfasst auch
Zugang zu Recht, Studien, Prävention. Das Strafrecht selbst liegt aber
überwiegend in nationaler Zuständigkeit. Das heißt: Die konkrete
Ausgestaltung passiert auf Ebene der Mitgliedstaaten.
taz: Seit einer Woche spricht Deutschland über den [4][Fall Fernandes]. Wie
nehmen Sie die Debatte wahr?
Sußner: Ambivalent. Ich habe das Gefühl, dass das Thema digitale Gewalt
oder das Sprechen darüber von zwei Komponenten geprägt ist: einerseits von
einem verständlichen Bedürfnis nach einfachen Lösungen, die ganz oft das
materielle Strafrecht betreffen, und zum anderen von
Aufmerksamkeitskonjunkturen. Und ich glaube, wir sind gerade in so einer
Aufmerksamkeitskonjunktur drinnen. Ich glaube, dass die Suche nach
einfachen Lösungen und auch diese Aufmerksamkeitskonjunktur ein gemeinsames
Problem haben: die Gefahr, dass wir uns die schwierigen Fragen nicht
stellen. Oder dass wir Fragen vermeiden, die komplexer sind. Zum Beispiel:
Was sagt uns das, was hier passiert, über den Zustand unserer Gesellschaft
und darüber, wie die Rechtsordnung darin eingebunden ist?
Gerade vor zwei Tagen habe ich mit meinem Projektkollegen Mischa Hansel
gesprochen und er hat am Ende gemeint: „Der Fall ist erst dann groß
geworden, als er untypisch geworden ist.“ Der Gedanke hat etwas.
Normalerweise ist der Täter unbekannt, die betroffene Person ist unbekannt
und der Zugang zu Recht extrem erschwert. Dieses Grundrauschen digitaler
Gewalt, die Normalisierung, dass man nichts tun kann, ist problematisch.
Jetzt haben wir einen untypischen Fall: Es gibt eine Idee, wer der Täter
ist, und eine bekannte betroffene Person. Und die Aufmerksamkeit ist da.
Die Frage ist nun: Was bedeutet das für die Vielzahl der Fälle? Was tun wir
mit der Gefahr, ganze – gewaltbetroffene – Bevölkerungsteile in der
digitalen Öffentlichkeit zu verlieren?
taz: Sind wir in Deutschland bei der juristischen Verfolgung solcher Fälle
zu spät?
Sußner: Wir haben ein massives Durchsetzungsproblem oder ein massives
Problem mit Zugängen zu Recht. Die BKA-Berichte zeigen, dass digitale
Gewalt in den letzten fünf Jahren um über 100 Prozent zugenommen hat.
Gleichzeitig zeigt die Dunkelfeldstudie des Justizministeriums, dass im
digitalen Bereich nur etwa 2,5 Prozent der Fälle angezeigt werden. Das
heißt, dass die Delikte massiv steigen, aber viele Betroffene haben nicht
die Ressourcen, dagegen vorzugehen weder ökonomisch noch psychosozial. Wenn
man betroffen ist, gibt es im Prinzip drei Wege: erstens das Strafrecht,
zweitens das Zivilrecht und drittens die Plattformverantwortlichkeit. Im
Strafrecht stellt sich zunächst die Frage, ob das Verhalten überhaupt
strafbar ist. Viele Phänomene, etwa Deepfakes, sind bisher nicht
vollständig erfasst. Es gibt eine sogenannte „synthetische Lücke“.
taz: Und auch die Plattformen erschweren die Ermittlungen
Sußner: Neben Problemen wie anonymen Täter*innen und VPN-Netzwerken
kommt der Zeitdruck hinzu. IP-Adressen werden oft nur wenige Tage
gespeichert. Eine einfache Lösung wäre etwa Vorratsdatenspeicherung. Aber
das wäre ein massiver Grundrechtseingriff, der anlasslos und pauschal gegen
europäisches Unionsrecht verstößt. Vorschläge wie die Login-Falle oder
[5][Quick Freeze] bieten grundrechtsschonender Alternativen.
taz: Und im Zivilrecht?
Sußner: Im Zivilrecht gibt es mehr Handlungsspielraum, schon das hier
geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht hat einen breiteren
Anwendungsbereich als punktuelle Straftatbestände. Betroffene können vor
Gericht Unterlassungsansprüche oder Schadensersatz geltend machen. Aber
auch hier gibt es große Hürden, wie Kosten, Zeitdruck, begrenzte
Auskunftsansprüche. Deshalb wäre es sinnvoll, über Instrumente wie
Verbandsklagerechte nachzudenken, um Betroffene zu entlasten. Und
schließlich gibt es die Plattformverantwortlichkeit: Über
Notice-and-Takedown-Verfahren nach dem Digital Services Act können Inhalte
gemeldet und entfernt werden. Das sollte stärker eingefordert werden.
Organisationen wie HateAid können als [6][„Trusted Flagger“] Meldungen
priorisieren. Auch das könnte weiter ausgebaut werden.
taz: Was sind die Vorteile von einem Verbandsklagerecht?
Sußner: In Deutschland muss man grundsätzlich selbst betroffen sein, um
klagen zu können. Es gibt aber Ausnahmen, etwa im Umweltrecht. Beim
Verbandsklagerecht können Organisationen im öffentlichen Interesse klagen.
Das könnte im digitalen Bereich helfen, die hohen Hürden, finanziell und
psychosozial, zu reduzieren.
taz: Sie bieten an der HWR Berlin unter anderem ein [7][Vertiefungsseminar
für Studierende] des gehobenen Polizeivollzugsdienstes an. Das Thema ist
digitale sexualisierte Gewalt. Was ist das Ziel Ihrer Arbeit?
Sußner: Ich habe das Glück, dass sich die Studierenden im
Vertiefungsseminar aktiv für eine Befassung mit dem Thema entscheiden. Hier
bringen viele Polizeistudierende ein hohes Interesse an digitalen
Phänomenen mit, da sie selbst in einer digital geprägten Lebenswelt
aufgewachsen sind. Sie können oft gut einschätzen, wie Plattformen
funktionieren, kennen soziale Medien und verstehen Grundprinzipien von
KI-Anwendungen. Gleichzeitig ist ihre juristische und praktische Erfahrung
in Bezug auf digitale Gewalt häufig noch begrenzt. Zwar haben sie ein
solides Basiswissen im Strafrecht, aber die spezifischen Delikte rund um
Deepfakes, sexualisierte Bilder oder nicht einvernehmliche Weitergabe von
Inhalten sind oft neu für sie.
Im Seminar analysieren wir deshalb konkrete Fallbeispiele: von
sexualisierten Deepfakes bis hin zu nicht einvernehmlichen KI-generierten
Inhalten. Wir diskutieren, welche Schritte Betroffene unternehmen können,
welche Lücken es in der Strafverfolgung gibt und wie Plattformen reagieren
müssen. Gleichzeitig versuche ich herauszuarbeiten, dass sich Daten- und
Gewaltschutz, Schutz von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten nicht
gegenseitig ausschließen. Dass diese oft skizzierten Polaritäten
Lebensrealitäten und rechtlichen Zusammenhängen nicht gerecht werden.
taz: Was sind die konkreten Ziele des Seminars?
Sußner: Die Studierenden verstehen die Notwendigkeit von schneller
Reaktionsfähigkeit. Wenn IP-Daten, Accounts oder Inhalte gelöscht werden,
bevor die Polizei oder die Betroffenen Zugriff haben, kann das Verfahren
oft nicht mehr erfolgreich geführt werden. Das führt zu einem Bewusstsein
für die Bedeutung von präventiven Maßnahmen und schnellem und sensiblen
Handeln. Auch die Wichtigkeit von sensiblem Vorgehen, der Vermeidung von
Sekundärviktimisierung war rasch ein Zwischenergebnis im Seminar. Dieses
Semester werden die Studierenden als Teil unseres Lehrforschungsprojekts in
den Praxistransfer gehen und an einem Sicherheitskonzept für
zivilgesellschaftliche Kontexte mitarbeiten. Im besten Fall geht hier eine
Generation aus der Ausbildung heraus, die es ganz selbstverständlich
schafft, die „digitalen Kompetenzinseln“ der Berliner Polizei zu stärken
und zu verbinden. Idealerweise aus meiner Sicht über ein Sonderdezernat.
Neben aller Probleme, scheint es mir wichtig, auch diese Perspektive
aufzugreifen und Raum für konstruktive Entwicklungen zu schaffen.
taz: Warum ist die Sensibilisierung der Polizei für digitale Gewalt so
entscheidend?
Sußner: Betroffene, insbesondere Frauen oder marginalisierte Gruppen,
erleben oft, dass ihre Anliegen heruntergespielt oder nicht ernst genommen
werden. Damit riskieren wir, als Gesellschaft wesentliche Stimmen in der
öffentlichen Meinungsbildung zu verlieren; die sogenannten [8][Chilling
Effects] können hier auch die Ausübung der Meinungsfreiheit betreffen. Gut
geschulte Polizei kann durch empathische Kommunikation und klare Verfahren
das Risiko sekundärer Belastungen erheblich senken. Dazu kommt, dass
digitale Gewalt die klassischen Ressortgrenzen überschreitet. Es geht um
Strafrecht, Zivilrecht, Datenschutz, Plattformverantwortlichkeit,
technische Expertise und psychosoziale Unterstützung. Eine sensibilisierte
Polizei kann diese Schnittstellen erkennen und Betroffene kompetent
begleiten bzw. verweisen, denn sie kann keine Zivilrechtsberatung leisten.
Und wenn die Polizei professionell und verständnisvoll reagiert, hat das
auch präventive Wirkung. Es signalisiert, dass digitale Gewalt ernst
genommen wird und die Scham die Seite wechseln muss.
28 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /EU-Parlament-stimmt-fuer-Verbot-von-KI-Anwendungen-fuer-Porno-Deepfakes/!6166217
(DIR) [2] /EU-Verfahren-gegen-X/!6148790
(DIR) [3] /Trotz-DSA-Online-Plattformen-machen-das-Melden-von-illegalen-Inhalten-schwer/!6159040
(DIR) [4] /Bundesweit-Demos-gegen-digitale-Gewalt/!6166105
(DIR) [5] /Vorratsdatenspeicherung/!6140770
(DIR) [6] /Strategien-gegen-Fake-News/!6044579
(DIR) [7] https://sam.hwr-berlin.de/de/vorlesungsverzeichnis.php?p_id=40&action=course.courseDetailPage&courseLectureSeriesId=56494&studyElementId=55040
(DIR) [8] /Anwalt-ueber-Berliner-Polizeigesetz/!6126976
## AUTOREN
(DIR) Anastasia Zejneli
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