# taz.de -- Neue Zahlen der Bundesregierung: Ukrainer*innen das Bürgergeld streichen: unbezahlbar
> Scheitert der Plan der Regierung, Sozialleistungen für Ukrainer*innen
> zu kürzen? Der Bundesrat war schon skeptisch. Jetzt explodieren die
> Kosten.
(IMG) Bild: Ankommende geflohene Ukrainer:innen am Hauptbahnhof in Berlin im März 2022
Eieiei, das wird teuer: Länder und Kommunen müssen voraussichtlich deutlich
mehr draufzahlen als bisher bekannt, wenn Flüchtlingen aus der Ukraine
tatsächlich das Bürgergeld gestrichen wird. Die Zustimmung des Bundesrats
zu den Plänen der schwarz-roten Koalition, die ohnehin schon infrage steht,
wird damit noch unwahrscheinlicher.
Das Bundeskabinett [1][hatte im November seinen Gesetzesentwurf zum
sogenannten Rechtskreiswechsel für Ukrainer*innen beschlossen.]
Personen, die nach März 2025 in Deutschland angekommen sind, sollen demnach
nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für die
Betroffenen bedeutet das: weniger Geld. Für eine alleinstehende Person nur
noch etwa 450 Euro im Monat statt 560 Euro wie beim Bürgergeld. Für die
öffentlichen Haushalte bedeutet es: Nicht mehr der Bund ist zuständig,
sondern eben Länder und Kommunen.
Mehrausgaben im Milliardenbereich wurden ihnen schon im Gesetzesentwurf der
Regierung prognostiziert. Das basierte allerdings noch auf der Annahme,
dass ab dem 1. April 2025 bis Inkrafttreten des Gesetzes pro Monat rund
12.000 Personen kommen. Tatsächlich liegt die Zahl um ein Drittel höher:
Bis Ende Januar kamen insgesamt 182.613 Menschen, im Schnitt also mehr als
18.000 pro Monat. Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine
Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der taz exklusiv
vorliegt.
Als „Schnapsidee“ bezeichnet der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus
angesichts der Zahlen den Rechtskreiswechsel. „Keine einzige
Landesregierung wird die Kostenexplosion, die mit diesem Gesetz verbunden
ist, mittragen. Die Bundesregierung muss ihre unsinnigen Pläne endgültig
stoppen“, sagte er der taz. Das Vorhaben ziehe den Kommunen das Geld aus
der Tasche, bringe weniger Menschen in Arbeit und raube „Menschen aus der
Ukraine die Chance auf eine nachhaltige Integration“.
## Länder fordern verbindliche Kostenübernahme
Im Gesetzesentwurf hatte der Bund zwar in Aussicht gestellt, Mehrausgaben
der Länder und Kommunen zu übernehmen. Von einer „pauschalisierten
Kostenentlastung“ ist darin die Rede. Konkrete Angaben fehlen aber.
Der Bundesrat äußerte daher schon im Januar in einer Stellungnahme
„erhebliche Zweifel, dass die avisierte Kostenentlastung zu einer
vollständigen und dauerhaften Kompensation der Mehrkosten“ führen werde. Er
forderte eine „verbindliche Regelung für eine vollständige und dauerhafte
Kompensation der tatsächlichen Mehrkosten“.
Auch der Deutsche Städtetag beklagte sich. „Die Finanzlage der meisten
Städte wird sich durch die Rechtsveränderung deutlich verschlechtern“,
schrieb er in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag.
## Nicht die einzige Verschärfung
Dass sich der Bund bislang ziert, die Mehrkosten voll zu übernehmen, hat
allerdings einen Grund: Er müsste dann mehr zahlen, als er durch die
Streichung des Bürgergelds einspart. Laut dem Gesetzesentwurf [2][würden
die staatlichen Ausgaben durch die Reform insgesamt steigen,] obwohl bei
den Betroffenen weniger Geld ankäme. Das liegt unter anderem an zunächst
höheren Verwaltungskosten.
Dass Ukrainer*innen bisher Bürgergeld bekommen, liegt daran, dass sie
nicht das normale Asylverfahren durchlaufen müssen. Stattdessen bekommen
sie seit der russischen Vollinvasion im Februar 2022 in Deutschland und
anderen EU-Staaten pauschal Schutz: kein Asylantrag, kein Prüfverfahren.
Damit erhalten sie auch – anders als reguläre Asylbewerber*innen –
sofort vollen Zugang zum Arbeitsmarkt und auch zu Sozialleistungen wie eben
dem Bürgergeld.
Der Rechtskreiswechsel ist nicht die einzige Verschärfung der Bedingungen
für Ukrainer*innen in Deutschland. Das Bundesinnenministerium unter
Alexander Dobrindt (CSU) [3][strich im Februar die sogenannten
Integrationskurse massiv zusammen.] In diesen Kursen sollen Zugewanderte
Deutsch lernen und Grundwissen über die deutsche Gesellschaft vermittelt
bekommen.
## Kritik von allen Seiten
Bisher finanzierte die Bundesregierung die freiwillige Teilnahme vieler
Asylbewerber*innen und Geflüchteter aus der Ukraine. Seit der Kürzung
ist damit Schluss: Anspruch hat nur noch, wer zu einer Teilnahme
verpflichtet ist. Und eine solche Verpflichtung sprechen die Ämter fast nur
für Menschen aus, die Bürgergeld beziehen. Ukrainer*innen fallen nach
dem Rechtskreiswechsel also raus, genauso wie alle Asylbewerber*innen.
Arbeitsmarktexpert*innen kritisieren die Kürzungen bei den
Integrationskursen scharf. Viele Studien zeigen, das Sprachkenntnisse mit
zu den wichtigsten Qualifikationen zählen, um einen Job zu finden. Auch
SPD, Grüne und Linke übten harte Kritik. Und selbst CDU- und
CSU-Politiker*innen sind wenig begeistert. Der Präsident des Städtetages,
Christian Schuchardt (CSU), sagte im Februar, die Kürzungen seien „ein
schlechtes Signal“.
Tatsächlich dürfte nicht nur der Rechtskreiswechsel die Länder und Kommunen
viel Geld kosten, sondern indirekt auch die Streichung der
Integrationskurse. Wenn Ukrainer*innen kaum noch Deutsch lernen können
und deshalb weniger von ihnen einen Job finden, bedeutet das umgekehrt,
dass noch mehr von ihnen im Leistungsbezug enden dürften als bisher.
23 Mar 2026
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