# taz.de -- Prozess um Horror-Schlachthof: Noch mal davongekommen
> Das letzte Verfahren um die Zustände im Bad Iburger Rinderschlachthof ist
> eingestellt. Die beiden angeklagten Tierärzte müssen Geldauflagen
> zahlen.
(IMG) Bild: Mahnwache: Tierrechtler demonstrieren vor dem Amtsgericht Bad Iburg
Es ist vorbei. Der Verfahrenskomplex um die skandalösen Tierschutz- und
Betrugszustände im Bad Iburger Rinderschlachthof Temme ist abgeschlossen.
Der Abschluss kam unerwartet. Eigentlich hätte das letzte der fast 50
Verfahren des Komplexes, ein Strafverfahren gegen Herbert E. und Eva S.,
zwei amtlich bestellte Tierärzte, am 9. April fortgesetzt werden sollen.
Stattdessen wurde es eingestellt.
E. und S., angeklagt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstößen
gegen die Lebensmittelbasisverordnung, kommen mit Geldauflagen davon, in
Höhe von 20.000 und 30.000 Euro.
Ihnen war vorgeworfen worden, in jeweils über 20 Fällen
Genusstauglichkeitskennzeichen auf dem Fleisch geschlachteter Kühe und
Rinder angebracht zu haben, obwohl sie die verpflichtende Lebendtierschau,
ohne die das Fleisch nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden
darf, nicht durchgeführt hatten.
## Durch Fäulnis für den Verzehr ungeeignet
Sie hätten gewusst, dass der Geschäftsführer des Schlachthofs das Fleisch
dennoch als Lebensmittel verkaufen werde. Zudem sei das Fleisch durch
Fäulnis, Verderb oder Zersetzung für den Verzehr ungeeignet gewesen.
Bei der Beihilfe zum Betrug gehe das Gericht weiter von einem
„hinreichenden Tatverdacht“ aus, schreibt Susanne Kirchhoff, Direktorin des
Amtsgerichts, in einer Erklärung. Belegbare Feststellungen dazu, dass das
Fleisch für den menschlichen Verzehr ungeeignet gewesen sei, seien indes
„nicht möglich“.
Das Gericht betrachte das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
durch die Zahlung von Geldauflagen als beseitigt. Der Einstellung stehe
„auch die Schwere der Schuld nicht entgegen“.
Die Verhandlung gegen die beiden Tierärzte war Teil dessen, was
[1][Friedrich Mülln, Leiter der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz],
die die Horrorzustände bei Temme 2018 aufgedeckt hatte, als „größten
[2][Tierschutz- und Fleischskandal] der jüngeren deutschen Geschichte“
bezeichnet.
„[3][Der Filz hält]!“, kommentiert Mülln gegenüber der taz die
Verfahrenseinstellung im Fall Herbert E. und Eva S. „Tierärzte sind
offenbar heilige Kühe!“, schimpft Mülln. „Es ist noch nie ernsthaft
gelungen, einen Tierarzt zu verurteilen.“ Die Einstellung sei „absurd,
wirklich hässlich, Bauerntheater“.
Man sei offenbar nicht bereit, „diesem verfilzten, korrupten Tierarztvolk“
zu Leibe zu rücken, sagt Mülln bitter. Man spürt, wie wütend ihn das macht.
Eingestellt wurde das Verfahren nach Paragraf 153a Strafprozessordnung, dem
„Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“. Die einzige
Auflage in diesem Fall ist, so Kirchhoff zur taz, die Geldzahlung. Wird
fristgerecht gezahlt, ist das Verfahren endgültig abgeschlossen, ohne
strafrechtliche Verurteilung. Staatsanwaltschaft und Angeklagte haben
zugestimmt.
Das Gericht verzichte „aus Gründen der Verfahrensökonomie“ auf eine
Fortführung, schreibt Kirchhoff. Auch im Falle einer Verurteilung wäre ja
womöglich eine Geldstrafe verhängt worden. Ein ähnliches Ergebnis wie jetzt
also – bis auf die öffentliche Wirkung.
## Schmerzen oder Leiden zugefügt
Mehr noch: Zur zweifelsfreien Zuordnung einzelner Tathandlungen seien
„weitere umfangreiche Ermittlungen erforderlich“, so das Gericht. Von einer
„erneuten vollständigen Sichtung und Auswertung des umfangreichen
Videomaterials“ bis zur „Auswertung des elektronischen Fahrtenbuchs der
56-jährigen Angeklagten“. Das koste Zeit und Personal, führe
voraussichtlich zu einer Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens. Also
Haken dran.
Anfang [4][2023 hatten die beiden Angeklagten vor dem Bad Iburger
Amtsgericht] schon einmal Glück. Auch damals kam die [5][Entscheidung
höchst überraschend].
Herbert E. und Eva S., angeklagt, Rindern durch – teils vorsätzliches –
Unterlassen, Schmerzen oder Leiden zugefügt und bei der Verwertung bereits
tot angelieferter Tiere Beihilfe zu Verstößen gegen die Tierische
Lebensmittel-Hygieneverordnung geleistet zu haben, wurden freigesprochen.
Ihnen habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie in den angeklagten
Fällen Kenntnis „von der tierschutzrechtswidrigen Abladepraxis“ hatten,
urteilte Kirchhoff damals. Festgestellt werden konnte nur, so das Gericht,
dass sie „bei ordnungsgemäßer Erbringung ihrer geschuldeten Arbeit“ diese
Abladepraxis hätten verhindern können.
1 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.soko-tierschutz.org/
(DIR) [2] /Datenbank-zu-Tierschutzfaellen/!5939191
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(DIR) [5] /Freispruch-nach-Tierschutz-Skandal/!5908002
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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