# taz.de -- Tierschutz in Schlachthöfen: Videoüberwachung soll Pflicht werden
> Verstöße gegen den Tierschutz in Schlachthöfen sollen künftig wirksamer
> aufgedeckt und geahndet werden können – mit zusätzlicher Technik.
(IMG) Bild: Das Tierleid bleibt an der Fleischtheke verborgen. In den Schlachthöfen sollen Kameras es bald dokumentieren
dpa/taz | In größeren Schlachthöfen sollen Kameras zur Kontrolle von
Tierschutzvorgaben zur Pflicht werden. Das Bundesagrarministerium legte
jetzt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung vor. Damit
sollen Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, „tierschutzsensible
Vorgänge“ zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden
bereitzustellen. Im Blick stehen soll unter anderem die vorgeschriebene
Betäubung der Tiere.
Minister Alois Rainer (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit der
verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir einen
blinden Fleck im Tierschutz.“ Zu dem Entwurf können nun Verbände und die
Länder Stellung nehmen. „Wir wollen zügig damit ins Kabinett“, sagte
Rainer.
## Keine heimlichen Aufnahmen
Die Verpflichtung zu Videoaufnahmen sei erforderlich, um eine umfassendere
und wirksamere Kontrolle von Schlachteinrichtungen zu ermöglichen, heißt es
in dem Entwurf. Bei Kontrollen vor Ort könnten in der Regel nur ausgewählte
Bereiche und Zeiträume betrachtet werden. Besonders in großen Schlachthöfen
liefen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab.
Die Kameras sollen sichtbar installiert werden, sodass die Beschäftigten –
[1][anders als bei heimlichen Aufnahmen] – ihr Verhalten darauf einstellen
können, wie das Ministerium erläutert. Per Video überwacht werden sollen
die Schritte vom Entladen der Transporter über Wartezonen der Tiere, die
Betäubung und das Setzen des „Entblutungsschnitts“ bis zu ersten weiteren
Schlachtarbeiten.
## Tierschutzverbände sind skeptisch
Konkret soll so zu überwachen sein, wie die Tiere auch vor dem Betäuben
behandelt und versorgt werden. Bei Verletzungen soll zu klären sein, ob sie
im Schlachthof oder schon zuvor entstanden sind. Zu sehen sein soll
außerdem, wie gut Betäubungen wirken und wie Betriebe dies selbst
kontrollieren. Die Videoaufzeichnungen sollen jeweils für die letzten 30
Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde arbeitstäglich zum
Abrufen bereitgestellt werden.
[2][Tierschutzverbände haben sich in der Vergangenheit skeptisch gezeigt],
dass eine Videoüberwachung zu einer besseren Ahndung von Verstößen oder gar
mehr Tierwohl führe. Sie führen an, dass wirksame Kontrollen schon jetzt
daran scheitern, weil Amtsveterinäre Hinweisen nicht genug nachgehen. In
Niedersachen wurde ein ähnlicher Gesetzesvorstoß aus Datenschutzgründen
2019 wieder beendet.
## Pflicht soll für rund 230 Schlachthöfe greifen
Greifen soll die Pflicht für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000
Geflügel oder Kaninchen oder 1.000 „Großvieheinheiten“ von Tieren wie
Schweinen oder Rindern schlachten. Diese Angabe entspricht in etwa einem
ausgewachsenen Rind mit 500 Kilogramm Gewicht direkt vor dem Schlachten. Ab
dieser Schwelle müssen Schlachthöfe generell auch Tierschutzbeauftragte
haben. Kleinere Betriebe sollen von der Videopflicht ausgenommen sein. Bei
konkretem Verdacht auf Verstöße soll die Behörde sie aber auch anordnen
können.
Bis die Pflicht greift, soll eine Übergangsfrist von einem Jahr ab
Inkrafttreten des Gesetzes gelten – denn die Einrichtung der Systeme
erfordere zusätzlichen Aufwand in den Betrieben. Betreffen dürfte die
Pflicht bundesweit 232 größere Schlachteinrichtungen, wie es in dem Entwurf
heißt. Das Ministerium schätzt, dass die Installation der Systeme je 1.000
Euro kostet. Dazu kommen würden jährliche laufende Kosten von insgesamt
172.000 Euro für alle 232 Betriebe.
Rainer sagte: „Die Ampelregierung hatte die Videoüberwachung angekündigt,
aber dann nicht geliefert. Wir machen das jetzt mit Tempo – so, wie wir es
im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ Der damalige Minister Cem Özdemir
(Grüne) hatte eine solche Pflicht in einer Reform des Tierschutzgesetzes
geplant. Vor dem vorzeitigen Koalitionsbruch kam sie aber nicht mehr
zustande.
8 Mar 2026
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