# taz.de -- „Bildung einer kriminellen Vereinigung“: Zwei weitere Aktivistinnen der Letzten Generation angeklagt
       
       > Münchener Staatsanwälte halten die Letzte Generation für eine kriminelle
       > Vereinigung. Die Anklage greife in Grundrechte ein, kritisiert ein
       > Anwalt.
       
 (IMG) Bild: Straßenblockade der Letzten Generation in München 2023
       
       Zwei weitere Mitglieder der Letzten Generation wurden von der
       Generalstaatsanwaltschaft München angeklagt, eine kriminelle Vereinigung
       gebildet zu haben. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft der taz.
       
       Die gelernte IT-Projektleiterin Melanie Guttmann und die Protestforscherin
       Lea Bonasera werden nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs angeklagt. Die
       Bildung einer kriminellen Vereinigung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu
       fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
       
       „Wir haben friedlich für Klimaschutz protestiert“, sagt Bonasera der taz.
       „Das sollte nicht kriminalisiert werden.“ Bonasera hatte sich mit anderen
       Aktivist*innen der Letzten Generation unter anderem in München auf
       Straßen festgeklebt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu bewegen.
       Nach eigenen Angaben wurde sie deswegen bereits wegen Nötigung zu einer
       Geldstrafe verurteilt. „Ich sehe die Anklage nach Paragraf 129 [1][als
       politisches Verfahren]“, sagt sie.
       
       Die Anklage gegen Bonasera und Guttmann ist die vierte gegen Mitglieder der
       Letzten Generation, die inzwischen Neue Generation heißt. Daneben gibt es
       eine weitere Klage in München, eine Klage in Flensburg und eine Klage in
       Potsdam. Dort nahm das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft
       Neuruppin [2][kürzlich an und eröffnete das Verfahren]. In den anderen
       Fällen äußerten sich die Gerichte bislang nicht.
       
       ## Paragraf 129 soll organisierte Kriminalität bekämpfen
       
       „Das gesetzgeberische Ziel von Paragraf 129 ist die Bekämpfung von
       organisierter Kriminalität“, sagt Joschka Selinger der taz. Er ist
       Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sich vor Gericht
       für die Grundrechte einsetzt. Am Verfahren gegen die Aktivist*innen ist
       er nicht beteiligt.
       
       „Paragraf 129 soll Ermittlungen gegen solche Organisationen ermöglichen,
       die Strukturen aufbauen, die früh bekämpft werden müssen“, sagt er. Der
       Tatbestand greife weit im Vorfeld krimineller Handlungen, zum Beispiel
       bereits beim Spenden. Die Staatsanwaltschaft erhalte weitreichende
       Ermittlungsmöglichkeiten, unter anderem Wohnungen durchsuchen oder
       Telekommunikation abhören zu lassen.
       
       „Die Anwendung mag angemessen sein, wenn es um organisierte Kriminalität
       geht, aber nicht bei politischem Protest“, sagt Sellinger. Protest sei
       durch die Grundrechte wie Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit
       geschützt, die den extrem weiten Tatbestand verfassungsrechtlich begrenzen
       müssten. „Das würdigen die Staatsanwaltschaften nicht ausreichend“,
       kritisiert der Anwalt.
       
       Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat mit Reporter ohne Grenzen und dem
       Bayerischen Journalisten-Verband Verfassungsbeschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil auf Grundlage von Paragraf 129
       das Pressetelefon der Letzten Generation [3][und damit viele
       Journalist*innen abgehört wurden].
       
       ## Anwalt: „Die grundrechtlichen Schäden sind gigantisch“
       
       Bonasera fürchtet, dass die Anklage Menschen einschüchtere und sie davon
       abhalte, an Protesten teilzunehmen. „Das ist ein Angriff auf die
       Demokratie“, sagte sie.
       
       Auch Selinger hält die weite Auslegung von Paragraf 129 für
       besorgniserregend. „Die grundrechtlichen Schäden für die Angeklagten sind
       gigantisch: sowohl die Ermittlungsverfahren durch das Abhören von
       Telefonaten, das Durchsuchen von Wohnungen und die Beschlagnahmung der
       Website der Letzten Generation, als auch der Prozess selbst, der sich über
       Jahre ziehen kann“, sagt er.
       
       Selinger bezweifelt zudem, dass die Voraussetzungen für die Strafbarkeit
       nach Paragraf 129 erfüllt sind. Dazu gehöre unter anderem, dass die
       Organisation eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
       darstellt. „Welche Gefahr soll denn eingetreten sein durch die Aktionen der
       Letzten Generation?“, fragt er. „Sie brechen zwar bewusst das Recht, aber
       erkennen die Institutionen des Rechtsstaates an.“
       
       Zu den Vorwürfen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft München auf
       taz-Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.
       
       6 Mar 2026
       
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