# taz.de -- „Bildung einer kriminellen Vereinigung“: Zwei weitere Aktivistinnen der Letzten Generation angeklagt
> Münchener Staatsanwälte halten die Letzte Generation für eine kriminelle
> Vereinigung. Die Anklage greife in Grundrechte ein, kritisiert ein
> Anwalt.
(IMG) Bild: Straßenblockade der Letzten Generation in München 2023
Zwei weitere Mitglieder der Letzten Generation wurden von der
Generalstaatsanwaltschaft München angeklagt, eine kriminelle Vereinigung
gebildet zu haben. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft der taz.
Die gelernte IT-Projektleiterin Melanie Guttmann und die Protestforscherin
Lea Bonasera werden nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs angeklagt. Die
Bildung einer kriminellen Vereinigung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu
fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
„Wir haben friedlich für Klimaschutz protestiert“, sagt Bonasera der taz.
„Das sollte nicht kriminalisiert werden.“ Bonasera hatte sich mit anderen
Aktivist*innen der Letzten Generation unter anderem in München auf
Straßen festgeklebt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu bewegen.
Nach eigenen Angaben wurde sie deswegen bereits wegen Nötigung zu einer
Geldstrafe verurteilt. „Ich sehe die Anklage nach Paragraf 129 [1][als
politisches Verfahren]“, sagt sie.
Die Anklage gegen Bonasera und Guttmann ist die vierte gegen Mitglieder der
Letzten Generation, die inzwischen Neue Generation heißt. Daneben gibt es
eine weitere Klage in München, eine Klage in Flensburg und eine Klage in
Potsdam. Dort nahm das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft
Neuruppin [2][kürzlich an und eröffnete das Verfahren]. In den anderen
Fällen äußerten sich die Gerichte bislang nicht.
## Paragraf 129 soll organisierte Kriminalität bekämpfen
„Das gesetzgeberische Ziel von Paragraf 129 ist die Bekämpfung von
organisierter Kriminalität“, sagt Joschka Selinger der taz. Er ist
Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sich vor Gericht
für die Grundrechte einsetzt. Am Verfahren gegen die Aktivist*innen ist
er nicht beteiligt.
„Paragraf 129 soll Ermittlungen gegen solche Organisationen ermöglichen,
die Strukturen aufbauen, die früh bekämpft werden müssen“, sagt er. Der
Tatbestand greife weit im Vorfeld krimineller Handlungen, zum Beispiel
bereits beim Spenden. Die Staatsanwaltschaft erhalte weitreichende
Ermittlungsmöglichkeiten, unter anderem Wohnungen durchsuchen oder
Telekommunikation abhören zu lassen.
„Die Anwendung mag angemessen sein, wenn es um organisierte Kriminalität
geht, aber nicht bei politischem Protest“, sagt Sellinger. Protest sei
durch die Grundrechte wie Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit
geschützt, die den extrem weiten Tatbestand verfassungsrechtlich begrenzen
müssten. „Das würdigen die Staatsanwaltschaften nicht ausreichend“,
kritisiert der Anwalt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat mit Reporter ohne Grenzen und dem
Bayerischen Journalisten-Verband Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil auf Grundlage von Paragraf 129
das Pressetelefon der Letzten Generation [3][und damit viele
Journalist*innen abgehört wurden].
## Anwalt: „Die grundrechtlichen Schäden sind gigantisch“
Bonasera fürchtet, dass die Anklage Menschen einschüchtere und sie davon
abhalte, an Protesten teilzunehmen. „Das ist ein Angriff auf die
Demokratie“, sagte sie.
Auch Selinger hält die weite Auslegung von Paragraf 129 für
besorgniserregend. „Die grundrechtlichen Schäden für die Angeklagten sind
gigantisch: sowohl die Ermittlungsverfahren durch das Abhören von
Telefonaten, das Durchsuchen von Wohnungen und die Beschlagnahmung der
Website der Letzten Generation, als auch der Prozess selbst, der sich über
Jahre ziehen kann“, sagt er.
Selinger bezweifelt zudem, dass die Voraussetzungen für die Strafbarkeit
nach Paragraf 129 erfüllt sind. Dazu gehöre unter anderem, dass die
Organisation eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
darstellt. „Welche Gefahr soll denn eingetreten sein durch die Aktionen der
Letzten Generation?“, fragt er. „Sie brechen zwar bewusst das Recht, aber
erkennen die Institutionen des Rechtsstaates an.“
Zu den Vorwürfen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft München auf
taz-Anfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.
6 Mar 2026
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