# taz.de -- Antisemitischer Messerangriff in Berlin: 13 Jahre Haft für Attacke am Holocaust-Mahnmal
       
       > Weil er ihn für einen Juden hielt, brachte Wassim Al M. einen spanischen
       > Touristen in Berlin fast um. Für die Tat muss er jetzt lange ins
       > Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Antisemitismus als Motiv: Wassim Al M. am Donnerstag im Berliner Kriminalgericht Moabit
       
       Das Berliner Kammergericht hat den 20-jährigen Wassim Al M. wegen
       versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er nahe dem Berliner
       Holocaustmahnmal auf einen spanischen Touristen eingestochen hat. Das
       Gericht sah Antisemitismus als Motiv für die Tat, die sich im Februar 2025
       ereignet hatte. Al M. wurde außerdem wegen schwerer Körperverletzung und
       versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig
       gesprochen. Er habe sich im Auftrag der islamistischen Terrororganisation
       IS gewähnt. Das Opfer wurde bei dem Angriff schwer verletzt und überlebte
       nur knapp.
       
       Mit Spannung war insbesondere erwartet worden, ob das Gericht ein Urteil
       auf Grundlage des Erwachsenen– oder des deutlich milderen Jugendstrafrechts
       sprechen würde. Möglich gewesen wäre je nach geistiger Reife beides, weil
       [1][der Angeklagte] zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war und damit als
       Heranwachsender galt. Das Gericht entschied sich nun für das
       Erwachsenenstrafrecht, blieb aber deutlich hinter der Forderung der
       Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte lebenslange Haft gefordert. Die
       Verteidigung hatte sich für sieben Jahre Haft nach Jugendstrafrecht
       ausgesprochen.
       
       Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Al M., der in Leipzig wohnte, am
       21. Februar 2025 mit dem festen Plan nach Berlin gekommen sei, Juden zu
       töten. Für einen solchen habe er den spanischen Touristen Iker M. gehalten,
       der sich mit Freund*innen das Mahnmal angeschaut habe. Im Stelenfeld
       schlich sich Al M. von hinten an sein Opfer an und schnitt ihm die Kehle
       auf. Er verletzte das Opfer noch einmal an der Hand, als dieses sich vor
       weiteren Stichen zu schützen suchte. Al M. rief noch „Allahu akbar“, auf
       Deutsch: „Gott ist groß“, und floh anschließend.
       
       Das Opfer Iker M. schleppte sich schwer verletzt aus dem Areal des
       Mahnmals, wo Passant*innen erste Hilfe leisteten und Wachmänner der
       nahegelegenen amerikanischen Botschaft die Rettungskräfte riefen. Er wurde
       in ein künstliches Koma versetzt und operiert. Bei [2][einer Aussage
       während des Gerichtsprozesses] berichtete Iker M. von einer
       posttraumatischen Belastungsstörung, Albträumen, großen Narben und davon,
       bis heute nicht arbeiten zu können. „Man muss es als Wunder bezeichnen,
       dass er den Schnitt überlebt hat“, sagte die Vorsitzende Richterin bei der
       Urteilsverkündung am Donnerstag.
       
       ## 2023 aus Syrien nach Deutschland gekommen
       
       Dem Täter Al M. gelang es nach der Tat zunächst, sich der Polizei zu
       entziehen. Blutverschmiert stellte er sich nach mehreren Stunden Beamten in
       der Nähe des Mahnmals. In seinem Rucksack fanden die Behörden unter anderem
       die Tatwaffe, ein rund 20 Zentimeter langes Messer. Seitdem saß Al M. in
       Untersuchungshaft.
       
       Al M. war 2023 als Asylbewerber aus Syrien nach Deutschland gekommen, das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sprach ihm einen befristeten
       Schutztitel zu. Kurz vor seiner Tat hatte Al M. versucht, Kontakt mit
       Mitgliedern der Terrororganisation IS aufzunehmen und ein Video verschickt,
       in dem er sich als Kämpfer andiente. Im Gerichtssaal hatte Al M. sich nicht
       geäußert. Sein Anwalt hatte zwischenzeitlich nur mitgeteilt, sein Mandant
       bedauere „was geschehen sei“.
       
       Die Tat hatte im Februar eher wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhalten,
       wohl auch weil zwei Tage später die Bundestagswahl stattfand. Sie reihte
       sich ein in eine Kette von Gewalttaten mit Geflüchteten als Tätern oder
       Tatverdächtigen.
       
       5 Mar 2026
       
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