# taz.de -- Prozess zu Attentat am Schoah-Denkmal: Albtraum im Stelenfeld
> Im Prozess zum Messerangriff im Berliner Holocaust-Mahnmal sagt das Opfer
> aus. Der Spanier wurde wohl attackiert, weil er für jüdisch gehalten
> wurde.
(IMG) Bild: Der Tatort am Holocaust-Mahnmal in Berlin am 22. Februar 2025
Lange Narben an Gesicht und Hals, Flashbacks, Albträume: Im Prozess [1][zum
antisemitischen Messerangriff nahe dem Schoah-Mahnmals in Berlin] schildert
am Mittwoch das Opfer die Folgen der Tat. Angeklagt ist ein heute
19-Jähriger Geflüchteter aus Syrien. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor,
die Tat im Februar 2025 aus islamistischen Motiven begangen zu haben– und
davon ausgegangen zu sein, sein Opfer sei Jude.
Tatsächlich handelte es sich aber um einen nichtjüdischen 30-Jährigen aus
Spanien, der an jenem Wochenende in Berlin Freund*innen besuchte. Vor
Gericht erzählt er am Mittwoch, wie er mit zwei Begleiter*innen durch
das Stelenfeld des Mahnmals ging, die Sonne war schon untergegangen.
Plötzlich habe sich ihm ein Arm von hinten um den Hals gelegt und ihm dann
mit einem Messer quer durch den Hals geschnitten.
Zwei weitere Stiche trafen ihn neben dem Mund und an der Hand. Der
Angreifer rief noch „Allahu akbar“, auf Deutsch: „Gott ist groß“, blieb in
dem Chaos aber unerkannt und entkam zunächst.
Mit Hilfe seiner Begleiter*innen gelang es dem schwerverletzten Opfer,
sich aus dem Stelenfeld zu schleppen, wo Passant*innen den Notruf
wählten. Mit einer Einkaufstasche versuchten die Umstehenden die Blutungen
zu stillen. Ärzt*innen gelang es später nur knapp, ihn zu retten,
zeitweise wurde er in ein künstliches Koma versetzt. Bis heute lasse ihn
die Tat nicht los, berichtete er am Mittwoch. Seine Arbeit als
Ernährungsberater könne er noch nicht wieder ausüben.
## Tatwaffe und Koran im Rucksack
Der Mann, der für all das verantwortlich sein soll, hört alldem im
Gerichtssaal regungslos zu. Wassim Al M. kam 2023 als Asylsuchender nach
Deutschland und lebte zuletzt in einem Geflüchtetenheim in Leipzig. Er
wurde einige Stunden nach der Tat unweit des Mahnmals festgenommen, seine
Kleidung war blutverschmiert.
Wann und wie genau sich Al M. radikalisierte, ist bislang nicht bekannt.
Klar ist aber: Kurz vor der Tat schickte er von seinem Handy ein Video an
IS-Kämpfer, in denen er sich als Mitglied der Terrorgruppe anbot. In seinem
Rucksack wurde nach der Festnahme neben der Tatwaffe auch ein Koran
gefunden.
Vor einem Geständnis drückt sich der Angeklagte bislang: Über seinen Anwalt
lässt er dem Opfer am Mittwoch nur mitteilen, er bedauere, „was geschehen
sei“.
Entscheidend für das Strafmaß dürfte auch werden, ob Al M. nach Jugend-
oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Bei einem 19-Jährigen wäre
beides möglich, ausschlaggebend ist ein psychologisches Gutachten. Während
nach Jugendstrafrecht für versuchten Mord maximal 15 Jahre Haft drohen,
könnte es nach Erwachsenenstrafrecht auch eine lebenslange Freiheitsstrafe
werden. Ein Urteil soll im Januar fallen.
3 Dec 2025
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taz-Redakteur.