# taz.de -- Terrorprozess gegen Jungnazis: Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg
> In Hamburg stehen jetzt acht Jugendliche vor Gericht, denen
> rechtsextremer Terror vorgeworfen wird. Nicht alle Elternhäuser waren
> wohl ahnungslos.
(IMG) Bild: Altdöbern, 21. Mai 2025: Polizisten vor einer Hausdurchsuchung bei einem mutmaßlichen Mitglied einer rechtsextremistischen Terrorgruppe
Es waren großspurige Pläne, die Lenny, Jason oder Benny verfolgten. Von
einem bevorstehenden Rassenkrieg sollen die Teenager in ihrer
Whatsapp-Gruppe, die der „[1][Letzten Verteidigungswelle]“, fabuliert
haben. Von einer Bewaffnung, einem „Tag X“, einem Umsturz. Vorher werde man
„Kanacken“ verprügeln oder „Zecken“ töten, ihnen das Leben zur Hölle
machen, ohne Gnade. In ein paar Jahren, soll einer der Jugendlichen getönt
haben, werde man zu Tausenden sein und in Berlin mit Hakenkreuzflaggen
aufmarschieren. „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült
und ihre Existenz zerstört“, gab sich die Gruppe als Leitspruch.
[2][Dann aber stand die Polizei am 21. Mai 2025 in ihren Kinderzimmern in
Altdöbern, Neubukow oder Wismar] und nahm Lenny M., Jason R., Benjamin H.
und zwei weitere Teenager fest, alle damals 14 bis 18 Jahre alt – im
Auftrag der Bundesanwaltschaft. Drei weitere beschuldigte Jugendliche saßen
da schon wegen Straftaten in Haft. Der Vorwurf nun: Bildung einer
terroristischen Vereinigung, in zwei Fällen auch versuchter Mord, in einem
Fall Verabredung zum Mord.
Am Donnerstag beginnt gegen die acht Jugendlichen der Prozess vor dem
Oberlandesgericht Hamburg. Ihnen gegenüber steht mit der Bundesanwaltschaft
die höchste Anklagebehörde des Landes. In Hamburg findet der Prozess statt,
weil zwei der beschuldigten Anführer, Jason R. und Benjamin H., aus
Mecklenburg-Vorpommern kommen, es dort aber keine Kapazitäten für das
Verfahren gab.
Der Prozess wird der größte, [3][seit vor rund zwei Jahren bundesweit
plötzlich neue Gruppen sehr junger Neonazis auftauchten], erst auf Tiktok
oder Instagram, dann auch auf der Straße, vor allem bei Störaktionen gegen
CSDs, mit Namen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Jung und Stark“, „Der
Störtrupp“, „Elblandrevolte“ – oder eben die „Letzte Verteidigungswelle“.
Und das Verfahren ist ein Novum: Noch nie war eine von der
Bundesanwaltschaft angeklagte Terrorgruppe so jung. Dennoch soll der
Prozess öffentlich beginnen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass
sich dies noch ändern könne, wenn es „im Interesse der Erziehung“ geboten
sei.
## Mit massiver Gewalt
Noch weit stärker als die anderen Gruppen schritt die „Letzte
Verteidigungswelle“ mit massiver Gewalt zur Tat – und putschte sich zu
immer weiteren Taten auf. Schon im April 2024 soll die Gruppe entstanden
sein, über eine gleichnamige Whatsapp-Gruppe und einen dortigen
„Generalchat“, gegründet von Benjamin H. aus Neubukow und Jason R. aus
Wismar, damals 16 und 18, beide aus getrennten Elternhäusern kommend.
Benjamin H. präsentierte sich online in der Natur, Jason R. posierte in
Bomberjacken und Springerstiefeln. H. soll der Ideengeber für den
Gruppennamen gewesen sein, schon zuvor Gründungsversuche unternommen haben.
[4][Die taz gehörte zu den Ersten, die auf die Gruppe hinwiesen].
Schon kurz nach der Gründung soll auch [5][Lenny M. aus dem Brandenburger
Altdöbern] in der Chatgruppe dazugestoßen sein, 15 Jahre alt, der prompt
zum „Propagandaminister“ ernannt worden sein soll. Ein 13-Jähriger aus
Hessen, nun ebenfalls angeklagt, wurde zum Leiter der „Gestapo“. Das
Gespann soll fortan im Chat zu Straftaten angestachelt, Lenny M. Videos für
Tiktok zusammengestellt haben. Auf denen präsentierten sich Mitglieder mit
Waffen oder Hitlergrüßen, brüllten rechtsextreme Parolen. Das Gruppenlogo
zeigte den Totenkopf der Waffen-SS.
Und die Gruppe gab sich straff organisiert. Benjamin H. soll laut
Bundesanwaltschaft als Anführer fungiert haben, später Jason R. Es soll
eine Satzung gegeben haben und im Chat fast 30 regionale Untergruppen, für
Sachsen gab es einen „Gauleiter“. Bis zu 130 Mitglieder soll die Chatgruppe
zwischenzeitlich gezählt haben. Beitreten durfte offenbar nur, wer ein
Video einer Straftat schickte: ein rechtsextremes Graffiti, ein
eingeworfenes Fenster einer Geflüchtetenunterkunft, ein verprügelter
Migrant.
Mitglieder sollten sich mit Messern, Schlagringen, Schreckschusspistolen
oder Böllern bewaffnen. Auch reale Gruppentreffen soll es gegeben haben,
etwa im Januar 2025 in Jena. Zudem sollen einige Mitglieder bei Protesten
gegen [6][CSDs in Bautzen] oder [7][Wismar 2024] dabei gewesen sein.
## Jagd auf vermeintliche Pädophile
Es blieb schnell nicht bei Worten. Schon im August 2024 sollen zwei
Gruppenmitglieder in Gößnitz in Thüringen einen jungen Mann verprügelt und
ihn als „pädophile Sau“ beschimpft haben – eine sogenannte
Pedo-Hunting-Aktion, um vermeintliche Pädophile abzustrafen. Das Video der
Attacke soll danach in den „Generalchat“ eingestellt und gefeiert worden
sein. Später folgten vier weitere solcher Aktionen. Selbst ein 13-Jähriger
soll als Pädophiler beschuldigt und bedrängt worden sein.
Und dann schritt Lenny M. in Altdöbern zur Tat. Bereits im April 2024 soll
er im dortigen Kulturhaus „Kultberg“ eine Fensterscheibe eingeworfen haben
– weil das Haus angeblich von Linken übernommen worden sei. Später soll der
Zehntklässler im Chat angekündigt haben, in den Herbstferien dort etwas
Größeres zu machen.
In der Nacht vom 23. Oktober 2024 soll sich M. dann mit einem
Mitangeklagten, auch er damals 15 Jahre alt, gefilmt haben, wie er ein
Fenster beim „Kultberg“ einschlug und Brandbeschleuniger hineinkippte. Vor
den Flammen soll er noch mit Hitlergruß posiert haben. [8][Der Tanzsaal
brannte komplett nieder]. M. soll auch dieses Video in die Chatgruppe
eingestellt und in einer Rede, vermummt und im Flecktarnanzug, zu weiteren
solcher Taten aufgerufen haben, was in der Gruppe mit Beifall quittiert
worden sein soll.
Es ist diese Tat, die die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord bewertet.
Denn neben dem Tanzsaal, im gleichen Gebäudekomplex, schliefen in der Nacht
das Betreiberpaar mit ihrer kleinen Tochter und ein Bekannter. Nur weil
diese rechtzeitig durch den Rauchgeruch aufwachten, konnten sie sich
retten. Es entstand ein Sachschaden von rund 550.000 Euro. [9][Die
Betreiberfamilie verließ später Altdöbern], weil sie vor Ort keine
Perspektive mehr sah: Die Gemeinde hatte ihren Pachtvertrag nach dem Brand
gekündigt. Das Kulturhaus ist bis heute eine Brandruine.
## Anschlag auf Geflüchtetenunterkunft
Auch eine zweite Tat wertet die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord:
einen Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft im Thüringer Schmölln gut
zwei Monate später. Zwei Mitglieder sollen in der Nacht zuerst
Hakenkreuz-Graffitis an das Gebäude gesprüht, dann ein Fenster
eingeschlagen und eine Feuerwerksbatterie darauf geschossen haben. Ein
Brand entstand nicht, aber hinter dem Fenster stand ein Bewohner der
Unterkunft. Hätten sich die Vorhänge entzündet, hätte es auch hier zu
tödlichen Folgen kommen können, soll nach taz-Informationen ein Gutachter
erklärt haben.
Ein weiterer Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll dabei schon in
Planung gewesen sein, in dem Fall im Brandenburger Senftenberg. Dort werde
man Feuer legen, soll der sächsische „Gauleiter“ der „Verteidigungswelle“
im Chat geschrieben haben. Es müsse „wenigstens einen Toten geben“. Erst
sollten Möbel und Vorhänge im Erdgeschoss brennen, dann Bewohner im oberen
Stockwerk.
Zwei sogenannte Feuertöpfe für die Tat soll der 21-Jährige schon in
Tschechien besorgt haben. Dann aber wurde er im Februar 2025 festgenommen –
kurz bevor er den Anschlag laut Chat verüben wollte. Eine RTL-Journalistin,
die sich undercover in die Gruppen eingeschleust hatte, hatte zuvor die
Polizei informiert. Die Ermittler waren nach dem Brand im „Kultberg“
zunächst noch von einem technischen Defekt ausgegangen.
Ein Teil der Gruppe aber machte selbst nach der Festnahme ihres sächsischen
„Gauleiters“ weiter. Noch Mitte Mai 2025 soll Jason R. mit drei Mittätern
in Wismar einen Jugendlichen mit Fäusten und Springerstiefeltritten
traktiert haben. Das Opfer soll dabei mit dem Kopf gegen eine Metallstange
geflogen und bewusstlos geworden sein. Vier Tage später ließ die
Bundesanwaltschaft Jason R. und die anderen festnehmen.
## Zerrüttete Elternhäuser
Der Prozess gegen die Jugendlichen könnte auch aufhellen, wie es zu dieser
Radikalisierung kommen konnte. Nach taz-Informationen kommen fast alle
Angeklagten aus zerrütteten Elternhäusern, fast alle wohnten noch bei ihrer
Mutter, einer beim Stiefvater. Zwei Angeklagte gingen auf eine
Förderschule, einer verließ diese ohne Abschluss und hing danach nur noch
biertrinkend ab. Ein anderer verlor seinen Ausbildungsplatz wegen
Verschlafens, jobbte dann in einem Supermarkt. Ein dritter soll einer
Bekannten geschrieben haben, er habe es genossen, bei der
„Verteidigungswelle“ zu einer Gruppe dazuzugehören, wo er jemand sei.
Eine Ausnahme bildet Lenny M., dessen Eltern in Behörden arbeiten, [10][die
Familie lebte in Altdöbern bürgerlich in einem Neubauhaus]. Der inzwischen
16-Jährige ging aufs Gymnasium, schaffte nach taz-Informationen trotz Haft
seinen Zehnte-Klasse-Abschluss. Seine Freizeit aber verbrachte er
offensichtlich vor allem online. Im Chat der „Verteidigungswelle“ soll er
geschrieben haben, schon seit seinem siebten Lebensjahr rechtsextrem zu
sein. Gekommen sei es dazu durch einen Schulwechsel und Mobbing.
Die Eltern von Lenny M. wollen angeblich erst kurz vor der Festnahme die
Radikalisierung ihres Sohns mitbekommen haben. Andererseits sollen sie ihm
schon Wochen vor der Festnahme verboten haben, mit dem sächsischen
„Gauleiter“ nach Tschechien zu fahren, wo dieser später die Feuertöpfe
kaufte.
Anderen Eltern kann die Radikalisierung nicht verborgen geblieben sein.
Ihre Kinder kleideten sich mit Bomberjacke und Springerstiefeln wie
Neonazis der neunziger Jahre, im Zimmer zweier Angeklagter soll eine
Hakenkreuzfahne gehangen haben, einer hatte sich das Symbol auch tätowiert.
Bei einem anderen soll an der Wand ein Porträt des Hitler-Stellvertreters
Rudolf Heß gehangen haben, Polizisten fanden dort auch ein Hakenkreuz aus
Metall. Und der Vater eines Angeklagten soll seinem Sohn für eine Tat ein
Alibi angeboten und sich danach mit „Heil Hitler“ verabschiedet haben.
## Menschenleben auf dem Spiel
Verteidiger der Angeklagten ließen taz-Anfragen zu den Vorwürfen offen oder
wollten sich dazu vorerst nicht äußern. Die Anklage aber scheint gut
belegt. So soll der jüngste Angeklagte gegenüber den Ermittlern umfangreich
über die Gruppe ausgesagt haben und wurde daraufhin bereits im Juli 2025
aus der Haft entlassen.
Zudem hörte die Bundesanwaltschaft nach taz-Informationen Telefone ab,
konnte Handys auswerten, Schreckschusswaffen, Messer und Schlagringe
beschlagnahmen. Ihr sollen eine Vielzahl an Chats und Videos vorliegen.
Darin soll ein Mitglied selbst die Gruppe als „Terroreinheit“ bezeichnet
haben. Auch soll eine Fülle an Gewaltaufrufen dokumentiert sein, Migranten
oder Linke umzubringen, Häuser anzuzünden oder „bis in den Tod zu kämpfen“.
Auch Lenny M. soll sich nach dem Brandanschlag in Altdöbern bewusst gewesen
sein, dass er Menschenleben aufs Spiel gesetzt hatte. Bei der Tat sei ja
niemand getötet worden, soll ihm ein G. geschrieben haben. M.s Antwort:
„aber fast“.
Nach den Festnahmen bei der „Letzten Verteidigungswelle“ und Verurteilungen
der Anführer der „Elblandrevolte“ oder des Berliner Ablegers der „Deutschen
Jugend Voran“ waren die Aktivitäten der Jungnazi-Szene zuletzt etwas
abgeflaut. Verschwunden sind sie nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz
zufolge weisen die Gruppen „nach wie vor ein hohes Mobilisierungspotenzial“
auf. Die Anziehungskraft für internetaffine Minderjährige bleibe hoch, auch
entstünden immer wieder neue Gruppen. Für Betroffene, die ins Feindschema
der Szene fielen, bestehe „weiterhin eine abstrakte Gefährdung“.
Bei der „Verteidigungswelle“ soll sich der als Mitanführer beschuldigte
Lenny M. inzwischen in einem Aussteigerprogramm befinden. Der
Bundesgerichtshof hielt seinen Haftbefehl dennoch aufrecht, da seine
Einbindung in die rechtsextreme Szene so eng und angesichts einer zu
erwartenden hohen Strafe das Fluchtrisiko zu groß sei.
Andere Angeklagte geben eine Abkehr nicht mal vor. Im Haftraum eines
Beschuldigten sollen nach taz-Informationen an der Wand SS-Runen und ein
Hakenkreuz gefunden worden sein. Bei einem anderen ein Zettel, mit dem
Plan, eine Person zu finden, um die RTL-Journalistin zu töten, die die
Gruppe auffliegen ließ. Und ein weiterer Angeklagter soll in einem Brief
aus der Haft heraus bekräftigt haben: Er werde seine Gesinnung „niemals
ändern“.
4 Mar 2026
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