# taz.de -- Terrorprozess gegen Jungnazis: Vom Kinderzimmer in den Rassenkrieg
       
       > In Hamburg stehen jetzt acht Jugendliche vor Gericht, denen
       > rechtsextremer Terror vorgeworfen wird. Nicht alle Elternhäuser waren
       > wohl ahnungslos.
       
 (IMG) Bild: Altdöbern, 21. Mai 2025: Polizisten vor einer Hausdurchsuchung bei einem mutmaßlichen Mitglied einer rechtsextremistischen Terrorgruppe
       
       Es waren großspurige Pläne, die Lenny, Jason oder Benny verfolgten. Von
       einem bevorstehenden Rassenkrieg sollen die Teenager in ihrer
       Whatsapp-Gruppe, die der „[1][Letzten Verteidigungswelle]“, fabuliert
       haben. Von einer Bewaffnung, einem „Tag X“, einem Umsturz. Vorher werde man
       „Kanacken“ verprügeln oder „Zecken“ töten, ihnen das Leben zur Hölle
       machen, ohne Gnade. In ein paar Jahren, soll einer der Jugendlichen getönt
       haben, werde man zu Tausenden sein und in Berlin mit Hakenkreuzflaggen
       aufmarschieren. „Wir sind die Welle, die den Dreck aus unserem Land spült
       und ihre Existenz zerstört“, gab sich die Gruppe als Leitspruch.
       
       [2][Dann aber stand die Polizei am 21. Mai 2025 in ihren Kinderzimmern in
       Altdöbern, Neubukow oder Wismar] und nahm Lenny M., Jason R., Benjamin H.
       und zwei weitere Teenager fest, alle damals 14 bis 18 Jahre alt – im
       Auftrag der Bundesanwaltschaft. Drei weitere beschuldigte Jugendliche saßen
       da schon wegen Straftaten in Haft. Der Vorwurf nun: Bildung einer
       terroristischen Vereinigung, in zwei Fällen auch versuchter Mord, in einem
       Fall Verabredung zum Mord.
       
       Am Donnerstag beginnt gegen die acht Jugendlichen der Prozess vor dem
       Oberlandesgericht Hamburg. Ihnen gegenüber steht mit der Bundesanwaltschaft
       die höchste Anklagebehörde des Landes. In Hamburg findet der Prozess statt,
       weil zwei der beschuldigten Anführer, Jason R. und Benjamin H., aus
       Mecklenburg-Vorpommern kommen, es dort aber keine Kapazitäten für das
       Verfahren gab.
       
       Der Prozess wird der größte, [3][seit vor rund zwei Jahren bundesweit
       plötzlich neue Gruppen sehr junger Neonazis auftauchten], erst auf Tiktok
       oder Instagram, dann auch auf der Straße, vor allem bei Störaktionen gegen
       CSDs, mit Namen wie „Deutsche Jugend Voran“, „Jung und Stark“, „Der
       Störtrupp“, „Elblandrevolte“ – oder eben die „Letzte Verteidigungswelle“.
       Und das Verfahren ist ein Novum: Noch nie war eine von der
       Bundesanwaltschaft angeklagte Terrorgruppe so jung. Dennoch soll der
       Prozess öffentlich beginnen. Das Gericht wies aber bereits darauf hin, dass
       sich dies noch ändern könne, wenn es „im Interesse der Erziehung“ geboten
       sei.
       
       ## Mit massiver Gewalt
       
       Noch weit stärker als die anderen Gruppen schritt die „Letzte
       Verteidigungswelle“ mit massiver Gewalt zur Tat – und putschte sich zu
       immer weiteren Taten auf. Schon im April 2024 soll die Gruppe entstanden
       sein, über eine gleichnamige Whatsapp-Gruppe und einen dortigen
       „Generalchat“, gegründet von Benjamin H. aus Neubukow und Jason R. aus
       Wismar, damals 16 und 18, beide aus getrennten Elternhäusern kommend.
       Benjamin H. präsentierte sich online in der Natur, Jason R. posierte in
       Bomberjacken und Springerstiefeln. H. soll der Ideengeber für den
       Gruppennamen gewesen sein, schon zuvor Gründungsversuche unternommen haben.
       [4][Die taz gehörte zu den Ersten, die auf die Gruppe hinwiesen].
       
       Schon kurz nach der Gründung soll auch [5][Lenny M. aus dem Brandenburger
       Altdöbern] in der Chatgruppe dazugestoßen sein, 15 Jahre alt, der prompt
       zum „Propagandaminister“ ernannt worden sein soll. Ein 13-Jähriger aus
       Hessen, nun ebenfalls angeklagt, wurde zum Leiter der „Gestapo“. Das
       Gespann soll fortan im Chat zu Straftaten angestachelt, Lenny M. Videos für
       Tiktok zusammengestellt haben. Auf denen präsentierten sich Mitglieder mit
       Waffen oder Hitlergrüßen, brüllten rechtsextreme Parolen. Das Gruppenlogo
       zeigte den Totenkopf der Waffen-SS.
       
       Und die Gruppe gab sich straff organisiert. Benjamin H. soll laut
       Bundesanwaltschaft als Anführer fungiert haben, später Jason R. Es soll
       eine Satzung gegeben haben und im Chat fast 30 regionale Untergruppen, für
       Sachsen gab es einen „Gauleiter“. Bis zu 130 Mitglieder soll die Chatgruppe
       zwischenzeitlich gezählt haben. Beitreten durfte offenbar nur, wer ein
       Video einer Straftat schickte: ein rechtsextremes Graffiti, ein
       eingeworfenes Fenster einer Geflüchtetenunterkunft, ein verprügelter
       Migrant.
       
       Mitglieder sollten sich mit Messern, Schlagringen, Schreckschusspistolen
       oder Böllern bewaffnen. Auch reale Gruppentreffen soll es gegeben haben,
       etwa im Januar 2025 in Jena. Zudem sollen einige Mitglieder bei Protesten
       gegen [6][CSDs in Bautzen] oder [7][Wismar 2024] dabei gewesen sein.
       
       ## Jagd auf vermeintliche Pädophile
       
       Es blieb schnell nicht bei Worten. Schon im August 2024 sollen zwei
       Gruppenmitglieder in Gößnitz in Thüringen einen jungen Mann verprügelt und
       ihn als „pädophile Sau“ beschimpft haben – eine sogenannte
       Pedo-Hunting-Aktion, um vermeintliche Pädophile abzustrafen. Das Video der
       Attacke soll danach in den „Generalchat“ eingestellt und gefeiert worden
       sein. Später folgten vier weitere solcher Aktionen. Selbst ein 13-Jähriger
       soll als Pädophiler beschuldigt und bedrängt worden sein.
       
       Und dann schritt Lenny M. in Altdöbern zur Tat. Bereits im April 2024 soll
       er im dortigen Kulturhaus „Kultberg“ eine Fensterscheibe eingeworfen haben
       – weil das Haus angeblich von Linken übernommen worden sei. Später soll der
       Zehntklässler im Chat angekündigt haben, in den Herbstferien dort etwas
       Größeres zu machen.
       
       In der Nacht vom 23. Oktober 2024 soll sich M. dann mit einem
       Mitangeklagten, auch er damals 15 Jahre alt, gefilmt haben, wie er ein
       Fenster beim „Kultberg“ einschlug und Brandbeschleuniger hineinkippte. Vor
       den Flammen soll er noch mit Hitlergruß posiert haben. [8][Der Tanzsaal
       brannte komplett nieder]. M. soll auch dieses Video in die Chatgruppe
       eingestellt und in einer Rede, vermummt und im Flecktarnanzug, zu weiteren
       solcher Taten aufgerufen haben, was in der Gruppe mit Beifall quittiert
       worden sein soll.
       
       Es ist diese Tat, die die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord bewertet.
       Denn neben dem Tanzsaal, im gleichen Gebäudekomplex, schliefen in der Nacht
       das Betreiberpaar mit ihrer kleinen Tochter und ein Bekannter. Nur weil
       diese rechtzeitig durch den Rauchgeruch aufwachten, konnten sie sich
       retten. Es entstand ein Sachschaden von rund 550.000 Euro. [9][Die
       Betreiberfamilie verließ später Altdöbern], weil sie vor Ort keine
       Perspektive mehr sah: Die Gemeinde hatte ihren Pachtvertrag nach dem Brand
       gekündigt. Das Kulturhaus ist bis heute eine Brandruine.
       
       ## Anschlag auf Geflüchtetenunterkunft
       
       Auch eine zweite Tat wertet die Bundesanwaltschaft als versuchten Mord:
       einen Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft im Thüringer Schmölln gut
       zwei Monate später. Zwei Mitglieder sollen in der Nacht zuerst
       Hakenkreuz-Graffitis an das Gebäude gesprüht, dann ein Fenster
       eingeschlagen und eine Feuerwerksbatterie darauf geschossen haben. Ein
       Brand entstand nicht, aber hinter dem Fenster stand ein Bewohner der
       Unterkunft. Hätten sich die Vorhänge entzündet, hätte es auch hier zu
       tödlichen Folgen kommen können, soll nach taz-Informationen ein Gutachter
       erklärt haben.
       
       Ein weiterer Anschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft soll dabei schon in
       Planung gewesen sein, in dem Fall im Brandenburger Senftenberg. Dort werde
       man Feuer legen, soll der sächsische „Gauleiter“ der „Verteidigungswelle“
       im Chat geschrieben haben. Es müsse „wenigstens einen Toten geben“. Erst
       sollten Möbel und Vorhänge im Erdgeschoss brennen, dann Bewohner im oberen
       Stockwerk.
       
       Zwei sogenannte Feuertöpfe für die Tat soll der 21-Jährige schon in
       Tschechien besorgt haben. Dann aber wurde er im Februar 2025 festgenommen –
       kurz bevor er den Anschlag laut Chat verüben wollte. Eine RTL-Journalistin,
       die sich undercover in die Gruppen eingeschleust hatte, hatte zuvor die
       Polizei informiert. Die Ermittler waren nach dem Brand im „Kultberg“
       zunächst noch von einem technischen Defekt ausgegangen.
       
       Ein Teil der Gruppe aber machte selbst nach der Festnahme ihres sächsischen
       „Gauleiters“ weiter. Noch Mitte Mai 2025 soll Jason R. mit drei Mittätern
       in Wismar einen Jugendlichen mit Fäusten und Springerstiefeltritten
       traktiert haben. Das Opfer soll dabei mit dem Kopf gegen eine Metallstange
       geflogen und bewusstlos geworden sein. Vier Tage später ließ die
       Bundesanwaltschaft Jason R. und die anderen festnehmen.
       
       ## Zerrüttete Elternhäuser
       
       Der Prozess gegen die Jugendlichen könnte auch aufhellen, wie es zu dieser
       Radikalisierung kommen konnte. Nach taz-Informationen kommen fast alle
       Angeklagten aus zerrütteten Elternhäusern, fast alle wohnten noch bei ihrer
       Mutter, einer beim Stiefvater. Zwei Angeklagte gingen auf eine
       Förderschule, einer verließ diese ohne Abschluss und hing danach nur noch
       biertrinkend ab. Ein anderer verlor seinen Ausbildungsplatz wegen
       Verschlafens, jobbte dann in einem Supermarkt. Ein dritter soll einer
       Bekannten geschrieben haben, er habe es genossen, bei der
       „Verteidigungswelle“ zu einer Gruppe dazuzugehören, wo er jemand sei.
       
       Eine Ausnahme bildet Lenny M., dessen Eltern in Behörden arbeiten, [10][die
       Familie lebte in Altdöbern bürgerlich in einem Neubauhaus]. Der inzwischen
       16-Jährige ging aufs Gymnasium, schaffte nach taz-Informationen trotz Haft
       seinen Zehnte-Klasse-Abschluss. Seine Freizeit aber verbrachte er
       offensichtlich vor allem online. Im Chat der „Verteidigungswelle“ soll er
       geschrieben haben, schon seit seinem siebten Lebensjahr rechtsextrem zu
       sein. Gekommen sei es dazu durch einen Schulwechsel und Mobbing.
       
       Die Eltern von Lenny M. wollen angeblich erst kurz vor der Festnahme die
       Radikalisierung ihres Sohns mitbekommen haben. Andererseits sollen sie ihm
       schon Wochen vor der Festnahme verboten haben, mit dem sächsischen
       „Gauleiter“ nach Tschechien zu fahren, wo dieser später die Feuertöpfe
       kaufte.
       
       Anderen Eltern kann die Radikalisierung nicht verborgen geblieben sein.
       Ihre Kinder kleideten sich mit Bomberjacke und Springerstiefeln wie
       Neonazis der neunziger Jahre, im Zimmer zweier Angeklagter soll eine
       Hakenkreuzfahne gehangen haben, einer hatte sich das Symbol auch tätowiert.
       Bei einem anderen soll an der Wand ein Porträt des Hitler-Stellvertreters
       Rudolf Heß gehangen haben, Polizisten fanden dort auch ein Hakenkreuz aus
       Metall. Und der Vater eines Angeklagten soll seinem Sohn für eine Tat ein
       Alibi angeboten und sich danach mit „Heil Hitler“ verabschiedet haben.
       
       ## Menschenleben auf dem Spiel
       
       Verteidiger der Angeklagten ließen taz-Anfragen zu den Vorwürfen offen oder
       wollten sich dazu vorerst nicht äußern. Die Anklage aber scheint gut
       belegt. So soll der jüngste Angeklagte gegenüber den Ermittlern umfangreich
       über die Gruppe ausgesagt haben und wurde daraufhin bereits im Juli 2025
       aus der Haft entlassen.
       
       Zudem hörte die Bundesanwaltschaft nach taz-Informationen Telefone ab,
       konnte Handys auswerten, Schreckschusswaffen, Messer und Schlagringe
       beschlagnahmen. Ihr sollen eine Vielzahl an Chats und Videos vorliegen.
       Darin soll ein Mitglied selbst die Gruppe als „Terroreinheit“ bezeichnet
       haben. Auch soll eine Fülle an Gewaltaufrufen dokumentiert sein, Migranten
       oder Linke umzubringen, Häuser anzuzünden oder „bis in den Tod zu kämpfen“.
       Auch Lenny M. soll sich nach dem Brandanschlag in Altdöbern bewusst gewesen
       sein, dass er Menschenleben aufs Spiel gesetzt hatte. Bei der Tat sei ja
       niemand getötet worden, soll ihm ein G. geschrieben haben. M.s Antwort:
       „aber fast“.
       
       Nach den Festnahmen bei der „Letzten Verteidigungswelle“ und Verurteilungen
       der Anführer der „Elblandrevolte“ oder des Berliner Ablegers der „Deutschen
       Jugend Voran“ waren die Aktivitäten der Jungnazi-Szene zuletzt etwas
       abgeflaut. Verschwunden sind sie nicht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz
       zufolge weisen die Gruppen „nach wie vor ein hohes Mobilisierungspotenzial“
       auf. Die Anziehungskraft für internetaffine Minderjährige bleibe hoch, auch
       entstünden immer wieder neue Gruppen. Für Betroffene, die ins Feindschema
       der Szene fielen, bestehe „weiterhin eine abstrakte Gefährdung“.
       
       Bei der „Verteidigungswelle“ soll sich der als Mitanführer beschuldigte
       Lenny M. inzwischen in einem Aussteigerprogramm befinden. Der
       Bundesgerichtshof hielt seinen Haftbefehl dennoch aufrecht, da seine
       Einbindung in die rechtsextreme Szene so eng und angesichts einer zu
       erwartenden hohen Strafe das Fluchtrisiko zu groß sei.
       
       Andere Angeklagte geben eine Abkehr nicht mal vor. Im Haftraum eines
       Beschuldigten sollen nach taz-Informationen an der Wand SS-Runen und ein
       Hakenkreuz gefunden worden sein. Bei einem anderen ein Zettel, mit dem
       Plan, eine Person zu finden, um die RTL-Journalistin zu töten, die die
       Gruppe auffliegen ließ. Und ein weiterer Angeklagter soll in einem Brief
       aus der Haft heraus bekräftigt haben: Er werde seine Gesinnung „niemals
       ändern“.
       
       4 Mar 2026
       
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