# taz.de -- „Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht: Terrorprozess hinter verschlossenen Türen
> In Hamburg stehen acht Jugendliche vor Gericht, denen rechter Terror
> vorgeworfen wird. Die Vorwürfe werden nun aber ohne Öffentlichkeit
> verhandelt.
(IMG) Bild: Wollten laut Anklage eine „Letzte Verteidigungswelle“ bilden: Angeklagte beim Prozessauftakt in Hamburg
Jason R. trägt jetzt die Haare schulterlang, sitzt im roten Pullover auf
der Anklagebank. Fotos von früher zeigen ihn dagegen noch kahlgeschoren, in
Bomberjacke und Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln. Auch andere
Angeklagte sitzen am Donnerstag im weißen Hemd oder mit zurückgekämmten
Haaren im Saal 237 des Oberlandesgerichts Hamburg. Nur einer trägt noch
Glatze, seine Arme zieren Tattoos, er winkt lächelnd ins Publikum.
Hinter den acht Angeklagten sitzen auch zwei Elternpaare und mehrere
Mütter, blicken konsterniert. Denn die Beschuldigten sind fast alle noch
Jugendliche, der jüngste erst 15 Jahre alt, der älteste 22 Jahre. Bis vor
einem Jahr saßen sie noch in ihren Kinderzimmern in Altdöbern, Neubukow
oder Wismar.
Der Vorwurf im Hamburger Gericht lautet nun aber: Bildung einer
terroristischen Vereinigung, der [1][„Letzten Verteidigungswelle“ (LVW)],
sowie versuchter Mord oder Verabredung zum Mord. Und den Jugendlichen sitzt
die Bundesanwaltschaft gegenüber, die höchste Ermittlungsbehörde des
Landes. Noch nie war eine Terrorgruppe, die die Bundesanwaltschaft
anklagte, so jung.
Die LVW ist eine der Gruppen sehr junger Rechtsextremer, die vor zwei
Jahren plötzlich bundesweit auftauchten, zuerst auf Tiktok oder Instagram,
mit Namen wie „Deutsche Jugend voran“ oder „Jung&Stark“. Die LVW fiel dabei
mit der größten Gewalt auf. In Hamburg wird nun verhandelt, weil zwei der
beschuldigten Anführer, Jason R. und Benjamin H., 16 und 19 Jahre alt, aus
Mecklenburg-Vorpommern kommen, es dort aber keine Staatsschutzsenate für
das Verfahren gab. Vor dem Gericht demonstriert am Morgen die Antifa mit
einer kleinen Kundgebung gegen rechten Terror.
## Mit gesenkten Köpfen vor Gericht
Die Angeklagten posierten in ihren Videos noch selbstbewusst mit Hitlergruß
oder filmten sich, wie sie vermeintliche Pädophile verprügelten. In Chats
tönten sie, Linke oder Migranten jagen und töten zu wollen, bis zum Ende zu
kämpfen, irgendwann werde man mit Hakenkreuzfahnen in Berlin
aufmarschieren. Nun aber sitzen die Jugendlichen mit gesenkten Köpfen im
Gericht, tragen dort artig ihre Personalien vor. Bis auf den jüngsten
Angeklagten kommen alle aus der Haft.
Dann verliest Oberstaatsanwalt Stefan Biehl für die Bundesanwaltschaft die
Anklage. Über eine Stunde dauert das, so viele Vorwürfe sind es. Biel
betont, wie die Gruppe eine „ausgeprägte Abneigung“ gegen Linke, Migranten
und Queere einte, wie sie eine „fremdenfeindliche Stimmung“ anfachen
wollte, wie sie mit Anschlägen auf einen Zusammenbruch der Bundesrepublik
hofften – und dabei auch den Tod von Menschen in Kauf nahmen. Die
Angeklagten verfolgen das regungslos, lesen teils in Akten mit. Als Biel
vorträgt, dass der jüngste Angeklagte zuständig für die „Gestapo“ in der
Gruppe war, schüttelt eine Angehörige im Publikum fassungslos den Kopf.
Im April 2024 soll sich die LVW in einer gleichnamigen Whatsapp-Chatgruppe
gegründet haben, die zwischenzeitlich bis zu 130 Mitglieder zählte. Immer
weiter wurde sich dort aufgeputscht – und dann auch zur Tat geschritten.
Schon im August 2024 sollen zwei Mitglieder in Thüringen einen jungen Mann
verprügelt und ihn als „pädophile Sau“ beschimpft haben – eine sogenannte
„Pädo-Hunting“-Aktion. Vier weitere solcher Angriffe folgten.
Im Oktober 2024 dann sollen der Brandenburger Lenny M. und ein
Mitangeklagter, beide damals 15 Jahre alt, in Altdöbern ein Kulturhaus
niedergebrannt haben, weil dieses angeblich von Linken übernommen wurde. Im
gleichen Gebäudekomplex schlief die Betreiberfamilie, die sich rechtzeitig
retten konnte. Ein Sachschaden von 550.000 Euro entstand. Diese Tat wertet
die Anklage als versuchten Mord. Genauso wie einen Angriff zweier anderer
Angeklagter auf eine Geflüchtetenunterkunft im Thüringer Schmölln wenig
später. Mit einer Feuerwerksbatterie schossen sie auf ein eingeschlagenes
Fenster, hinter dem ein Bewohner stand. Ein Brand entstand nicht.
## Hoffen auf „Signalwirkung“
Und ein weiterer Angriff, auf eine Geflüchtetenunterkunft im Brandenburger
Senftenberg, soll schon bevorgestanden haben. Zuvor aber hatte eine
RTL-Journalistin, die undercover in die Gruppe eingeschleust worden war,
die Polizei informiert. Darauf folgten [2][ab Februar 2025 die Festnahmen
der Beschuldigten.]
Im Prozess beantragen nach der Anklageverlesung gleich drei Verteidiger,
die Öffentlichkeit im Prozess auszuschließen. Ihre Angeklagten seien noch
jugendlich, es drohe eine Stigmatisierung, der Erziehungsgedanke müsse
Vorrang haben. Die Bundesanwaltschaft und der Opferanwalt widersprechen:
Das öffentliche Interesse sei wegen der schweren Terrorvorwürfe berechtigt
groß und die Angeklagten hätten sich mit ihrer Gruppe selbst in die
Öffentlichkeit begeben.
Aber der Senat braucht nur eine kurze Beratungszeit, dann entscheidet er:
Der Prozess wird wegen des jungen Alters der Angeklagten ohne
Öffentlichkeit verhandelt. Erst zum Urteil ist diese wieder zugelassen.
Stephan Martin, der Anwalt [3][der in Altdöbern angegriffenen Betreiber des
Kulturhauses], sagt der taz, die Familie wünsche sich vom Prozess „durchaus
eine Signalwirkung“. Es müsse deutlich werden, wie die Radikalisierungen in
den Familien abliefen. Und dass Kultur, Bildung und Beratung gerade auf dem
Land nicht gekürzt werden dürften. Gleichzeitig sei die Erwartung der
Familie gering, dass der Prozess an ihrer Situation etwas ändern wird, so
Martin. Die Familie hatte Altdöbern nach dem Brandanschlag verlassen, auch
weil die Gemeinde den Pachtvertrag mit ihnen gekündigt hatte.
## Videos einiger Taten liegen vor
Von den Angeklagten soll sich einer, Lenny M., inzwischen in einem
Aussteigerprogramm befinden. Andere sollen dagegen noch in der Haft mit
rechtsextremen Äußerungen oder Kritzeleien aufgefallen sein, einer soll von
dort in einem Brief geschrieben haben, er werde seine Gesinnung „niemals
ändern“.
Im Prozess dürfte nun zumindest der jüngste Angeklagte aussagen – er tat es
auch schon in den Ermittlungen. Viel abzustreiten gibt es für ihn und die
anderen aber auch nicht: Der Bundesanwaltschaft sollen mehrere Chats mit
Gewaltaufrufen und auch Videos einiger der Taten vorliegen. Den Angeklagten
drohen nun Jugendstrafen bis zu zehn Jahren Haft. Angesetzt sind
Prozesstermine bis Mai.
5 Mar 2026
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