# taz.de -- Neues niedersächsisches Polizeigesetz: Überwachung first, Bedenken second
       
       > Niedersachsen treibt die technische Aufrüstung der Polizei voran. Das
       > neue Polizeigesetz soll unter anderem den Einsatz von KI und Video
       > regeln.
       
 (IMG) Bild: Soll der Polizei nicht noch mal passieren: Daniela Klette steht in Verden vor Gericht, weil ein Podcaster sie enttarnte
       
       Das niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) wird überarbeitet, und zwar schon
       [1][seit einer ganzen Weile]. Jetzt hat es eine weitere Etappe im
       Gesetzgebungsprozess passiert: die Expertenanhörung im Innenausschuss.
       
       Im Gegensatz zu der breiten öffentlichen Debatte bei der [2][Novellierung
       des NPOG im Jahr 2018/2019] unter der damaligen SPD-CDU-Regierung, als es
       [3][massive Proteste gab], fehlt es dieses Mal aber an einer Opposition,
       die genau hinguckt.
       
       Damals kritisierten FDP und Grüne aus der Opposition heraus das
       Polizeigesetz heftig, dieses Mal sind die Grünen Teil der Regierung. Die
       aktuelle Opposition aus CDU und AfD kritisiert vor allem, dass das alles zu
       langsam geht – und wollen zum Teil noch über den Regierungsentwurf
       hinausgehen.
       
       ## Eine offene Tür für Palantir und Co.
       
       Es bleibt also dem Landesdatenschutzbeauftragten Denis Lehmkemper
       überlassen, mahnend die Stimme zu erheben. Er kritisiert, dass der Entwurf
       an einigen Stellen übers Ziel hinausschieße und möglicherweise auch nicht
       mit dem EU-Recht vereinbar sein könnte, insbesondere mit der KI-Verordnung
       und der JI-Richtlinie, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
       
       Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von KI-Systemen bei der
       automatisierten Datenanalyse. Hierbei sollen – das ist die große Hoffnung
       der Sicherheitsbehörden – personenbezogene Daten aus verschiedenen
       behördlichen Datenbanksystemen zusammengeführt und analysiert werden
       können. Einziger Anbieter bisher: [4][Palantir Technologies aus den USA,
       die Firma des hochumstrittenen, rechtslibertären Unternehmers Peter Thiel].
       
       „Die Landesregierung sagt zwar, sie wolle Palantir nicht einsetzen, schafft
       aber gleichzeitig die gesetzliche Grundlage dafür“, sagt Lehmkemper. Es sei
       ja sehr schön, dass man auf eine europäische Alternative setze, aber die
       gebe es am Markt ja nun einmal noch gar nicht.
       
       Für die polizeiliche Datenverarbeitung werde hier ein Paradigmenwechsel
       angestrebt: Weg von der vorgangsbezogenen Datenverarbeitung, hin zu einer
       personen- und objektbezogenen Datenauswertung. Das bedeutet: Jeder, der mit
       Polizeibehörden in irgendeiner Funktion in Kontakt tritt – als Opfer,
       Anzeigeerstatter oder Zeuge –, muss befürchten, dass seine Daten dann in
       ganz anderen Kontexten weiterverwendet werden.
       
       Das halten neben Lehmkemper auch einige Juristen für problematisch. Wann
       solche Analysen zulässig wären, wie lange die Ergebnisse gespeichert werden
       und welche Personenkreise dabei einbezogen werden dürfen, müsste präziser
       definiert werden, finden sie.
       
       Ähnliches gilt für die „intelligente“ Videoüberwachung. Hier soll eine KI
       anhand von Bewegungsmustern erkennen, wo es zu Vorfällen kommt, die
       möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Die Technik wird derzeit in
       mehreren Städten, meist an Kriminalitäts-Hotspots, ausprobiert und
       trainiert, etwa [5][am Hamburger Hansaplatz] oder [6][in Bremens
       Straßenbahnen].
       
       Im Ausschuss wurde mehrmals die Sicherung von jüdischen Einrichtungen als
       Beispiel genannt. Allerdings ist umstritten, ob denen damit tatsächlich
       geholfen wäre, wenn der Polizeiwagen nicht mehr vor der Tür steht, sondern
       erst angefahren kommen muss, wenn das Videosystem Alarm schlägt.
       
       Kritiker befürchten außerdem eine massive Ausweitung der Videoüberwachung.
       Denn bisher ist ein begrenzender Faktor, dass man eben immer auch Personal
       braucht, das auf die Monitore schaut. Das ist auch im vorliegenden Entwurf
       weiterhin so. Aber wenn man sich darauf verlassen kann, dass die KI Alarm
       schlägt, lässt sich die Zahl der Monitore, für die ein einzelner Beamter
       zuständig ist, erhöhen.
       
       ## Das Klette-Trauma
       
       Bauchschmerzen bekommen Datenschützer und Bürgerrechtler auch bei dem, was
       hier „nachträglicher biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen
       Daten“ heißt. Das bezieht sich natürlich auf den Fall Klette, die [7][von
       einem Podcaster und seinem Rechercheteam mithilfe von
       Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht] wurde. Einer Software, die
       das LKA, das über 30 Jahre nach ihr fahndete, nicht benutzen durfte.
       
       Aber ist es zulässig, wenn die Polizei künftig auf Tools oder Daten
       zurückgreift, die illegal sind? In der Regel unterscheiden diese Werkzeuge
       ja nicht, ob es hier um Fotos geht, die man selbst in sozialen Netzwerken
       preisgegeben hat, oder um Bilder, die von Dritten – gegen den Willen der
       Betroffenen – hochgeladen oder sogar generiert wurden, also Deepfakes.
       
       Es gibt Dutzende weitere solcher Problemfälle. Und sie potenzieren sich,
       wenn man dann auch noch versucht, diese Werkzeuge miteinander zu
       verknüpfen: Drohnenaufnahmen mit Mustererkennung und
       Echtzeit-Identifikation zum Beispiel.
       
       Zwar pochen die Regierungsparteien darauf, dass alle Maßnahmen nur bei
       erheblichen Gefahren und meist auch nur auf Anordnung eines Richters
       benutzt werden dürfen. Aber wer schon 2018/19 einen Dammbruch befürchtete,
       der könnte sich 2026 bestätigt fühlen.
       
       26 Feb 2026
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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