# taz.de -- Neues niedersächsisches Polizeigesetz: Überwachung first, Bedenken second
> Niedersachsen treibt die technische Aufrüstung der Polizei voran. Das
> neue Polizeigesetz soll unter anderem den Einsatz von KI und Video
> regeln.
(IMG) Bild: Soll der Polizei nicht noch mal passieren: Daniela Klette steht in Verden vor Gericht, weil ein Podcaster sie enttarnte
Das niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) wird überarbeitet, und zwar schon
[1][seit einer ganzen Weile]. Jetzt hat es eine weitere Etappe im
Gesetzgebungsprozess passiert: die Expertenanhörung im Innenausschuss.
Im Gegensatz zu der breiten öffentlichen Debatte bei der [2][Novellierung
des NPOG im Jahr 2018/2019] unter der damaligen SPD-CDU-Regierung, als es
[3][massive Proteste gab], fehlt es dieses Mal aber an einer Opposition,
die genau hinguckt.
Damals kritisierten FDP und Grüne aus der Opposition heraus das
Polizeigesetz heftig, dieses Mal sind die Grünen Teil der Regierung. Die
aktuelle Opposition aus CDU und AfD kritisiert vor allem, dass das alles zu
langsam geht – und wollen zum Teil noch über den Regierungsentwurf
hinausgehen.
## Eine offene Tür für Palantir und Co.
Es bleibt also dem Landesdatenschutzbeauftragten Denis Lehmkemper
überlassen, mahnend die Stimme zu erheben. Er kritisiert, dass der Entwurf
an einigen Stellen übers Ziel hinausschieße und möglicherweise auch nicht
mit dem EU-Recht vereinbar sein könnte, insbesondere mit der KI-Verordnung
und der JI-Richtlinie, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
Das betrifft zum Beispiel den Einsatz von KI-Systemen bei der
automatisierten Datenanalyse. Hierbei sollen – das ist die große Hoffnung
der Sicherheitsbehörden – personenbezogene Daten aus verschiedenen
behördlichen Datenbanksystemen zusammengeführt und analysiert werden
können. Einziger Anbieter bisher: [4][Palantir Technologies aus den USA,
die Firma des hochumstrittenen, rechtslibertären Unternehmers Peter Thiel].
„Die Landesregierung sagt zwar, sie wolle Palantir nicht einsetzen, schafft
aber gleichzeitig die gesetzliche Grundlage dafür“, sagt Lehmkemper. Es sei
ja sehr schön, dass man auf eine europäische Alternative setze, aber die
gebe es am Markt ja nun einmal noch gar nicht.
Für die polizeiliche Datenverarbeitung werde hier ein Paradigmenwechsel
angestrebt: Weg von der vorgangsbezogenen Datenverarbeitung, hin zu einer
personen- und objektbezogenen Datenauswertung. Das bedeutet: Jeder, der mit
Polizeibehörden in irgendeiner Funktion in Kontakt tritt – als Opfer,
Anzeigeerstatter oder Zeuge –, muss befürchten, dass seine Daten dann in
ganz anderen Kontexten weiterverwendet werden.
Das halten neben Lehmkemper auch einige Juristen für problematisch. Wann
solche Analysen zulässig wären, wie lange die Ergebnisse gespeichert werden
und welche Personenkreise dabei einbezogen werden dürfen, müsste präziser
definiert werden, finden sie.
Ähnliches gilt für die „intelligente“ Videoüberwachung. Hier soll eine KI
anhand von Bewegungsmustern erkennen, wo es zu Vorfällen kommt, die
möglicherweise strafrechtlich relevant sind. Die Technik wird derzeit in
mehreren Städten, meist an Kriminalitäts-Hotspots, ausprobiert und
trainiert, etwa [5][am Hamburger Hansaplatz] oder [6][in Bremens
Straßenbahnen].
Im Ausschuss wurde mehrmals die Sicherung von jüdischen Einrichtungen als
Beispiel genannt. Allerdings ist umstritten, ob denen damit tatsächlich
geholfen wäre, wenn der Polizeiwagen nicht mehr vor der Tür steht, sondern
erst angefahren kommen muss, wenn das Videosystem Alarm schlägt.
Kritiker befürchten außerdem eine massive Ausweitung der Videoüberwachung.
Denn bisher ist ein begrenzender Faktor, dass man eben immer auch Personal
braucht, das auf die Monitore schaut. Das ist auch im vorliegenden Entwurf
weiterhin so. Aber wenn man sich darauf verlassen kann, dass die KI Alarm
schlägt, lässt sich die Zahl der Monitore, für die ein einzelner Beamter
zuständig ist, erhöhen.
## Das Klette-Trauma
Bauchschmerzen bekommen Datenschützer und Bürgerrechtler auch bei dem, was
hier „nachträglicher biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen
Daten“ heißt. Das bezieht sich natürlich auf den Fall Klette, die [7][von
einem Podcaster und seinem Rechercheteam mithilfe von
Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht] wurde. Einer Software, die
das LKA, das über 30 Jahre nach ihr fahndete, nicht benutzen durfte.
Aber ist es zulässig, wenn die Polizei künftig auf Tools oder Daten
zurückgreift, die illegal sind? In der Regel unterscheiden diese Werkzeuge
ja nicht, ob es hier um Fotos geht, die man selbst in sozialen Netzwerken
preisgegeben hat, oder um Bilder, die von Dritten – gegen den Willen der
Betroffenen – hochgeladen oder sogar generiert wurden, also Deepfakes.
Es gibt Dutzende weitere solcher Problemfälle. Und sie potenzieren sich,
wenn man dann auch noch versucht, diese Werkzeuge miteinander zu
verknüpfen: Drohnenaufnahmen mit Mustererkennung und
Echtzeit-Identifikation zum Beispiel.
Zwar pochen die Regierungsparteien darauf, dass alle Maßnahmen nur bei
erheblichen Gefahren und meist auch nur auf Anordnung eines Richters
benutzt werden dürfen. Aber wer schon 2018/19 einen Dammbruch befürchtete,
der könnte sich 2026 bestätigt fühlen.
26 Feb 2026
## LINKS
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(DIR) [7] /Rechercheur-ueber-Aufspueren-von-Klette/!5993206
## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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