# taz.de -- Hamburger Landgericht entscheidet: Campact darf Milchmilliardär Müller AfD-Unterstützer nennen
> Der Molkereiunternehmer Theo Müller wehrt sich gegen den Vorwurf, er
> unterstütze die AfD. Doch das Netzwerk Campact sieht das anders – und
> gewinnt vor Gericht.
(IMG) Bild: Die Kampagnenorganisation Campact startet die Protest-Tour unter dem Motto „Demokratie verteidigen – auch im Supermarkt“ in Berlin
dpa/afp | Der Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem [1][Eilantrag
gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen], ihn als
Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das teilte das Hamburger Landgericht
mit. Die Entscheidung des Gerichts ist bislang zwar nicht rechtskräftig.
Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte
ergreifen. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet.
Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete
Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“
Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht,
entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung.
Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung.
Campact teilte nach der Entscheidung mit, man dürfe weiter sagen, dass
[2][Müller die AfD unterstütze]. „Das Gericht hat Müllers Versuch,
zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit
abgeschmettert.“
## Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer
Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt,
kein AfD-Mitglied zu sein – und dies auch nicht anzustreben. Müller habe
sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre.
„Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD
gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der
Partei hat zukommen lassen“, teilte der Anwalt mit. Müller sagte in einer
Stellungnahme: „Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben
diesen Spruch zu akzeptieren.“ Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft
konzentrieren.
## Weitgefasster Begriff der Unterstützung
Eine wesentliche Rolle spielte für das Hamburger Landgericht, wie aus dem
der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorliegenden Beschluss hervorgeht,
dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller.
Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder
andere „tatsächliche Handlungen“ [3][zugunsten der AfD] voraussetze, greife
juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer
Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber „eine nicht ablehnende innere
Haltung“ aufweise.
Diese gelte um so mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich
kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein
Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne „einige
Punkte“ des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die
Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit
„irgendwas dazwischen“. Es finde eben gerade keine „durchgreifende
Distanzierung von der AfD statt“, betonte die zuständige Zivilkammer.
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der
strittigen Äußerung, die „Teil einer satirischen Kritik“ an dem Unternehmer
sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers
Unternehmen etwa in Form von „Alles AfD oder was?“ setze.
## Plakate und Aufkleber
Campact hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate
in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über
zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten
der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte
und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der
Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe
Augsburg hat, gehören bekannte Marken wie Weihenstephan und Landliebe.
24 Feb 2026
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