# taz.de -- Hamburger Landgericht entscheidet: Campact darf Milchmilliardär Müller AfD-Unterstützer nennen
       
       > Der Molkereiunternehmer Theo Müller wehrt sich gegen den Vorwurf, er
       > unterstütze die AfD. Doch das Netzwerk Campact sieht das anders – und
       > gewinnt vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Die Kampagnenorganisation Campact startet die Protest-Tour unter dem Motto „Demokratie verteidigen – auch im Supermarkt“ in Berlin
       
       dpa/afp | Der Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem [1][Eilantrag
       gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen], ihn als
       Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das teilte das Hamburger Landgericht
       mit. Die Entscheidung des Gerichts ist bislang zwar nicht rechtskräftig.
       Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte
       ergreifen. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet.
       
       Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete
       Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“
       Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht,
       entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung.
       Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung.
       
       Campact teilte nach der Entscheidung mit, man dürfe weiter sagen, dass
       [2][Müller die AfD unterstütze]. „Das Gericht hat Müllers Versuch,
       zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit
       abgeschmettert.“
       
       ## Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
       
       Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer
       Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt,
       kein AfD-Mitglied zu sein – und dies auch nicht anzustreben. Müller habe
       sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre.
       
       „Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD
       gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der
       Partei hat zukommen lassen“, teilte der Anwalt mit. Müller sagte in einer
       Stellungnahme: „Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben
       diesen Spruch zu akzeptieren.“ Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft
       konzentrieren.
       
       ## Weitgefasster Begriff der Unterstützung
       
       Eine wesentliche Rolle spielte für das Hamburger Landgericht, wie aus dem
       der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorliegenden Beschluss hervorgeht,
       dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller.
       Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder
       andere „tatsächliche Handlungen“ [3][zugunsten der AfD] voraussetze, greife
       juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer
       Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber „eine nicht ablehnende innere
       Haltung“ aufweise.
       
       Diese gelte um so mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich
       kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein
       Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne „einige
       Punkte“ des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die
       Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit
       „irgendwas dazwischen“. Es finde eben gerade keine „durchgreifende
       Distanzierung von der AfD statt“, betonte die zuständige Zivilkammer.
       
       Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der
       strittigen Äußerung, die „Teil einer satirischen Kritik“ an dem Unternehmer
       sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers
       Unternehmen etwa in Form von „Alles AfD oder was?“ setze.
       
       ## Plakate und Aufkleber
       
       Campact hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate
       in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über
       zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten
       der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
       
       Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte
       und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der
       Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe
       Augsburg hat, gehören bekannte Marken wie Weihenstephan und Landliebe.
       
       24 Feb 2026
       
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