# taz.de -- „Jüdische Stimme“ verklagt Göttingen: Kein Raum für israelkritischen Juden
       
       > Die Stadt Göttingen zog die Zusage für einen Vortrag des Politologen Shir
       > Hever zurück. Nun klagen die Veranstalter: die Stadt soll das Honorar
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: In Göttingen unerwünscht: Der israelische Politikwissenschaftler Shir Hevrer 2015 in Stockholm
       
       Das Göttinger Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost hat die Stadt
       Göttingen auf Schadensersatz verklagt. Die Kommune hatte im Herbst
       kurzfristig und angeblich ohne Rücksprache mit dem Veranstalter den
       Nutzungsvertrag für das von ihr verwaltete Tagungs- und
       Veranstaltungszentrum Holbornsches Haus widerrufen.
       
       Dort sollte am 3. November auf Einladung des Bündnisses, in dem sich vor
       allem Kritiker der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern
       zusammengeschlossen haben, der [1][Politikwissenschaftler Shir Hever]
       sprechen. „Israel am Ende? Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist das Land
       wirtschaftlich, demographisch und moralisch isoliert“, lautete das Thema
       des angekündigten Vortrags.
       
       Hever ist für seine kritischen Analysen zur Ökonomie der israelischen
       Besatzung bekannt. Er unterstützt [2][die BDS-Kampagne], eine seit 2005
       bestehende transnationale Bewegung, die durch wirtschaftlichen, kulturellen
       und politischen Druck eine Änderung der israelischen Politik gegenüber den
       Palästinensern erzwingen will. Und er ist Geschäftsführer des Bündnisses
       für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern, war zeitweise
       Vorstandsmitglied des Vereins Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden
       in Nahost.
       
       Letzteres hatte Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD)
       [3][als Begründung für die kurzfristige Kündigung angeführt]. Dieser Verein
       werde vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.
       
       Der Verfassungsschutzbericht 2024 wirft der „Jüdischen Stimme“ vor,
       „israelbezogenen Antisemitismus“ zu verbreiten. Nach eigenen Angaben setzt
       sich die Organisation für einen Frieden ein, der auf dem Völkerrecht und
       den Menschenrechten basiert, einschließlich des Rückzugs Israels aus den
       besetzten Gebieten.
       
       Tatsächlich macht die aktuelle Nutzungsordnung für das Holbornsche Haus und
       weitere städtische Liegenschaften die Einstufung durch den
       Verfassungsschutz zum Filter für dortige Veranstalter und Veranstaltungen.
       Allerdings gilt die Nutzungsordnung erst seit dem 1. November 2025. Der
       Vertrag zwischen Bündnis und Stadt Hever wurde aber vorher abgeschlossen.
       
       Das Bündnis wähnt deshalb andere [4][politische Motive hinter der
       Vertragskündigung]. „Erneut wurde in Göttingen ein jüdischer Redner zum
       Schweigen gebracht“, heißt es in einer Mitteilung. Schon länger habe
       Göttingen eine ansehnliche Geschichte „selektiver Diskriminierung von
       Jüdinnen und Juden“.
       
       Erinnert wird etwa an die politischen Turbulenzen rund um [5][die Vergabe
       des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme für gerechten Frieden
       in Nahost im Jahr 2019]. Unter anderen hatten der Vorsitzende des
       Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und der
       Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Verein als
       antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur BDS-Kampagne
       begründet.
       
       Die Stadt und die Universität Göttingen hatten ihre Unterstützung für die
       Verleihfeier zurückgezogen. Statt wie sonst in der Aula der Hochschule fand
       sie unter großem Publikumsandrang in einer privaten Galerie statt.
       
       Zugleich verweist das Bündnis auf ein Urteil des Bayerischen
       Verwaltungsgerichtshofes von 2020, nach dem ein Beschluss des Münchner
       Stadtrats, der Veranstaltungen mit BDS-Bezug in städtischen Räumen pauschal
       ausschließt, gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Das
       Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss weitgehend.
       
       ## Stadt will Teil der Kosten übernehmen
       
       Das Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost verklagt die Stadt nun
       beim Göttinger Amtsgericht auf Zahlung von 412,93 Euro plus Zinsen –
       Auslagen für die Reisekosten und das Honorar des Redners.
       
       Stadtsprecher Dominik Kimyon nannte die Vorwürfe auf Anfrage „absurd“. Die
       von der Stadt mit Wirkung ab 1. November 2025 erlassene Nutzungsordnung für
       ihre Veranstaltungsräume untersage die Vermietung an vom Verfassungsschutz
       als extremistisch eingestufte Personen oder Organisationen. Das treffe auf
       die „Jüdische Stimme“ zu.
       
       Nachdem dies der Stadt kurzfristig bekannt worden sei, habe sie
       unverzüglich Kontakt zum Veranstalter aufgenommen und ihn darüber
       informiert, dass die Veranstaltung entsprechend der Nutzungsordnung nicht
       stattfinden könne. Da der Nutzungsvertrag bereits vor Gültigkeit der neuen
       Nutzungsordnung geschlossen worden sei, habe die Stadt zugesagt,
       entstandene Reise- oder Übernachtungskosten zu übernehmen. Das vereinbarte
       Honorar will sie jedoch nicht erstatten.
       
       1 Mar 2026
       
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