# taz.de -- „Jüdische Stimme“ verklagt Göttingen: Kein Raum für israelkritischen Juden
> Die Stadt Göttingen zog die Zusage für einen Vortrag des Politologen Shir
> Hever zurück. Nun klagen die Veranstalter: die Stadt soll das Honorar
> zahlen.
(IMG) Bild: In Göttingen unerwünscht: Der israelische Politikwissenschaftler Shir Hevrer 2015 in Stockholm
Das Göttinger Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost hat die Stadt
Göttingen auf Schadensersatz verklagt. Die Kommune hatte im Herbst
kurzfristig und angeblich ohne Rücksprache mit dem Veranstalter den
Nutzungsvertrag für das von ihr verwaltete Tagungs- und
Veranstaltungszentrum Holbornsches Haus widerrufen.
Dort sollte am 3. November auf Einladung des Bündnisses, in dem sich vor
allem Kritiker der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern
zusammengeschlossen haben, der [1][Politikwissenschaftler Shir Hever]
sprechen. „Israel am Ende? Nach zwei Jahren Krieg in Gaza ist das Land
wirtschaftlich, demographisch und moralisch isoliert“, lautete das Thema
des angekündigten Vortrags.
Hever ist für seine kritischen Analysen zur Ökonomie der israelischen
Besatzung bekannt. Er unterstützt [2][die BDS-Kampagne], eine seit 2005
bestehende transnationale Bewegung, die durch wirtschaftlichen, kulturellen
und politischen Druck eine Änderung der israelischen Politik gegenüber den
Palästinensern erzwingen will. Und er ist Geschäftsführer des Bündnisses
für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern, war zeitweise
Vorstandsmitglied des Vereins Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden
in Nahost.
Letzteres hatte Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD)
[3][als Begründung für die kurzfristige Kündigung angeführt]. Dieser Verein
werde vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft.
Der Verfassungsschutzbericht 2024 wirft der „Jüdischen Stimme“ vor,
„israelbezogenen Antisemitismus“ zu verbreiten. Nach eigenen Angaben setzt
sich die Organisation für einen Frieden ein, der auf dem Völkerrecht und
den Menschenrechten basiert, einschließlich des Rückzugs Israels aus den
besetzten Gebieten.
Tatsächlich macht die aktuelle Nutzungsordnung für das Holbornsche Haus und
weitere städtische Liegenschaften die Einstufung durch den
Verfassungsschutz zum Filter für dortige Veranstalter und Veranstaltungen.
Allerdings gilt die Nutzungsordnung erst seit dem 1. November 2025. Der
Vertrag zwischen Bündnis und Stadt Hever wurde aber vorher abgeschlossen.
Das Bündnis wähnt deshalb andere [4][politische Motive hinter der
Vertragskündigung]. „Erneut wurde in Göttingen ein jüdischer Redner zum
Schweigen gebracht“, heißt es in einer Mitteilung. Schon länger habe
Göttingen eine ansehnliche Geschichte „selektiver Diskriminierung von
Jüdinnen und Juden“.
Erinnert wird etwa an die politischen Turbulenzen rund um [5][die Vergabe
des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme für gerechten Frieden
in Nahost im Jahr 2019]. Unter anderen hatten der Vorsitzende des
Zentralrates der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und der
Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Verein als
antisemitisch kritisiert und das mit seiner Nähe zur BDS-Kampagne
begründet.
Die Stadt und die Universität Göttingen hatten ihre Unterstützung für die
Verleihfeier zurückgezogen. Statt wie sonst in der Aula der Hochschule fand
sie unter großem Publikumsandrang in einer privaten Galerie statt.
Zugleich verweist das Bündnis auf ein Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes von 2020, nach dem ein Beschluss des Münchner
Stadtrats, der Veranstaltungen mit BDS-Bezug in städtischen Räumen pauschal
ausschließt, gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Das
Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Beschluss weitgehend.
## Stadt will Teil der Kosten übernehmen
Das Bündnis für einen gerechten Frieden in Nahost verklagt die Stadt nun
beim Göttinger Amtsgericht auf Zahlung von 412,93 Euro plus Zinsen –
Auslagen für die Reisekosten und das Honorar des Redners.
Stadtsprecher Dominik Kimyon nannte die Vorwürfe auf Anfrage „absurd“. Die
von der Stadt mit Wirkung ab 1. November 2025 erlassene Nutzungsordnung für
ihre Veranstaltungsräume untersage die Vermietung an vom Verfassungsschutz
als extremistisch eingestufte Personen oder Organisationen. Das treffe auf
die „Jüdische Stimme“ zu.
Nachdem dies der Stadt kurzfristig bekannt worden sei, habe sie
unverzüglich Kontakt zum Veranstalter aufgenommen und ihn darüber
informiert, dass die Veranstaltung entsprechend der Nutzungsordnung nicht
stattfinden könne. Da der Nutzungsvertrag bereits vor Gültigkeit der neuen
Nutzungsordnung geschlossen worden sei, habe die Stadt zugesagt,
entstandene Reise- oder Übernachtungskosten zu übernehmen. Das vereinbarte
Honorar will sie jedoch nicht erstatten.
1 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Reimar Paul
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