# taz.de -- Mehr Zeit für das Parlament: Hauruck-Gesetz gegen Wegwerf-Agenten
       
       > Immer wieder gibt es im Bundestag abenteuerliche Beratungsfristen für
       > Gesetze. Darüber verhandelt am Donnerstag nun das Verfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Das Hauruck-Gesetz gegen ausländische Einflussnahme dürfte das Bundesverfassungsgericht interessieren
       
       Immer wieder werden im Bundestag Gesetzentwürfe kurzfristig geändert, ohne
       dass vor der Beschlussfassung gründliche Diskussionen möglich sind. Am
       Donnerstag wird das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob es
       Mindestberatungsfristen geben muss. Ein neuer Fall von Ende Januar zeigt,
       dass solche überrumpelnden Änderungen immer wieder vorkommen.
       
       Am 29. Januar beschloss der Bundestag einen neuen Strafparagrafen 87a gegen
       sogenannte [1][Wegwerf-Agenten]. Gemeint sind Personen, die für einen
       fremden Staat, zum Beispiel Russland, für wenig Geld und ohne
       Agentenausbildung, in Deutschland illegale Aktionen durchführen.
       
       Vor der letzten Bundestagswahl wurden [2][beispielsweise Auspuffrohre von
       rund 300 Fahrzeugen mit Bauschaum verstopft], außerdem brachten die Täter
       Habeck-Aufkleber an den Autos an, um den Verdacht und den Unmut auf die
       Grünen zu lenken. Ein tatverdächtiger 18-Jähriger sagte, ihm seien 100 Euro
       pro verstopftem Auspuff geboten worden. Ermittler verfolgen Spuren nach
       Russland. Künftig können solche Taten als „Ausübung fremder Einflussnahme“
       härter bestraft werden, mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
       
       Der Vorschlag für diese neue Strafnorm war von den Abgeordneten der
       schwarz-roten Koalition allerdings erst am 27. Januar in das
       Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden, also zwei Tage vor der
       Beschlussfassung – angefügt an einen Gesetzentwurf zum Terror-Strafrecht,
       der bereits länger beraten wurde. Die Öffentlichkeit erfuhr von der neuen
       Norm erst nach der Beschlussfassung.
       
       ## „Überfallartig und konspirativ“
       
       Kritik an diesem Hauruck-Manöver kommt aber nicht von der Opposition im
       Bundestag aus Grünen, Linken und AfD, sondern vom Münchener Rechtsprofessor
       [3][Mark A. Zöller]. Er hatte am 14. Januar im Bundestag als
       Sachverständiger an einer Anhörung zum Terror-Gesetzentwurf teilgenommen.
       Der neue Paragraf 87a war dort zu seinem Bedauern noch kein Thema. Zöller
       kritisierte [4][im Verfassungsblog] die Einführung der neuen Strafnorm als
       „überfallartig“ und das Vorgehen der Koalition als „konspirativ“.
       
       Nach Informationen der taz haben sich die Abgeordneten den neuen
       Strafparagrafen nicht selbst überlegt, sondern er stammte vom
       Bundesjustizministerium. Den Abgeordneten der Koalition wurde er am 14.
       oder 15. Januar, jedenfalls direkt nach der Anhörung, übersandt.
       Offensichtlich lag die „Formulierungshilfe“ bereits in den
       Ministeriums-Schubladen. Dass die Oppositionsabgeordneten den Vorschlag
       erst 12 Tage später erhielten, kurz vor der Abstimmung im Bundestag, war
       dann die Entscheidung der Bundestags-Mehrheit.
       
       Axel Müller, der zuständige Abgeordnete der CDU/CSU, sieht darin kein
       Problem, er persönlich habe sich „stets gut informiert gefühlt“. Auch der
       Berichterstatter für die SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hält den Vorgang
       für unproblematisch. Der neue Paragraf 87a sei eine „überschaubare
       Änderung“ gewesen. Die Opposition sei nicht überrumpelt worden, schließlich
       sei von Koalitionsseite schon bei der Anhörung über die verdeckte
       Einflussnahme fremder Mächte gesprochen worden.
       
       Der Vorgang wird zumindest das Bundesverfassungsgericht interessieren. Das
       wird an diesem Donnerstag über eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten
       Thomas Heilmann verhandeln. Auf Antrag Heilmanns hatte das
       Bundesverfassungsgericht im [5][Juli 2023 per Eilbeschluss das
       Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz zeitweilig gestoppt] – die
       Abgeordneten sollten genug Zeit haben, den kurzfristig neu formulierten
       Gesetzentwurf gründlich zu durchdenken. Am Donnerstag findet die mündliche
       Verhandlung im Hauptsacheverfahren statt. Dabei wird es ausschließlich um
       Parlamentsrechte gehen, nicht um fossile Heizungen und Klimaschutz.
       
       25 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bka.de/DE/Landingpages/LLA/lla_node.html
 (DIR) [2] /Fake-News-ueber-beschaedigte-Autos/!6067635
 (DIR) [3] https://www.jura.lmu.de/de/fakultaet/personen/kontaktseite/mark-a-zoeller-e58d0885.html
 (DIR) [4] https://verfassungsblog.de/rekonstruktion-eines-phantomstraftatbestands/
 (DIR) [5] /Nach-Stopp-fuer-Heizungsgesetz/!5942181
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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