# taz.de -- Klage gegen das alte Heizungsgesetz: Es geht um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz
       
       > Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann störte sich am Gebäudeenergiegesetz
       > der Ampel. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine
       > Klage.
       
 (IMG) Bild: Klagefreudig: Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann
       
       „Gibt es ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von
       Gesetzentwürfen?“, fragte Ann-Kathrin Kaufhold, die neue Vizepräsidentin
       des Bundesverfassungsgerichts, und fasste damit zusammen, um was es an
       diesem Donnerstag in Karlsruhe ging. Verhandelt wurde über die Organklage
       des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Ablauf des
       Gesetzgebungsverfahrens zum [1][alten Heizungsgesetz im Sommer 2023]. Es
       ging um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz.
       
       Es könnte ein Grundsatzurteil bevorstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat
       jedenfalls gewisse Erwartungen geweckt, als es im Juli 2023 per
       Eilanordnung den Beschluss des Bundestags zum Heizungsgesetz verhinderte,
       um den Abgeordneten mehr Zeit zu geben.
       
       Statt am 7. Juli wurde das Gebäudeenergiegesetz, wie es korrekt heißt, dann
       erst nach der Sommerpause am 8. September beschlossen. Damals entschied
       Karlsruhe nur aufgrund einer sogenannten Folgenabwägung. Die Rechtsfragen
       sollen jetzt, fast drei Jahre später, im Hauptsacheverfahren geklärt
       werden.
       
       ## Heilmann: Gesetzgebungsverfahren als Farce
       
       Aus Sicht von Thomas Heilmann, der dem aktuellen Bundestag nicht mehr
       angehört, weil er nicht mehr kandidierte, war das Gesetzgebungsverfahren
       zum alten Heizungsgesetz eine Farce. „Der erste Gesetzentwurf der
       Bundesregierung aus dem Mai 2023 war nur ein Platzhalter. Die
       Ampelregierung sagte selbst, dass es noch große Änderungen geben werde“,
       erinnert sich der CDU-Politiker, damals in der Opposition.
       
       Erst am 30. Juni habe sich die zerstrittene Ampelkoalition auf einen neuen
       Entwurf geeinigt, der ihm am 3. Juli um 17.43 Uhr zugegangen sei. „Wir
       hatten nur 14 Stunden Zeit bis zur Beschlussfassung im Ausschuss“,
       kritisiert Heilmann.
       
       Ganz anders erinnert sich die SPD-Abgeordnete Nina Scheer: „Das war ein
       ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Kein Gesetzentwurf geht so in den
       Bundestag rein, wie er herauskommt.“ Zwar habe die Koalition nach ihrer
       Einigung erklärt, der zweite Entwurf sei ein „Paradigmenwechsel“ im
       Vergleich zum ersten Entwurf und nun werde „das Gesetz vom Kopf auf die
       Füße gestellt“.
       
       Doch das sei „nur Rhetorik“ gewesen, sagte Scheer in Karlsruhe. Beim
       Heizungsgesetz habe es sogar mehr Transparenz gegeben als sonst. Denn Mitte
       Juni hatten die Koalitionsfraktionen ein „Leitplanken-Papier“ verteilt, in
       dem die anstehenden Änderungen, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung,
       angekündigt worden waren.
       
       ## Keine Vorgaben aus Karlsruhe
       
       Das Grundgesetz sieht keine ausdrücklichen Vorgaben für das
       Gesetzgebungsverfahren vor, also auch keine Mindestberatungszeiten. Das
       Bundesverfassungsgericht hat die Ausgestaltung bisher weitgehend dem
       Bundestag überlassen.
       
       Das soll auch so bleiben, forderte Rechtsprofessor Heiko Sauer, der
       juristische Vertreter des Bundestags. Er pochte auf die
       Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags und lehnte jede Abwägung mit
       Abgeordnetenrechten ab. Allenfalls solle das Bundesverfassungsgericht eine
       Missbrauchskontrolle vornehmen, um zu verhindern, dass die
       Regierungsmehrheit mit Verfahrenstricks absichtlich die Opposition
       ausbootet.
       
       Darum sei es beim Heizungsgesetz 2023 aber überhaupt nicht gegangen,
       betonte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg. „Wir wollten das
       Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschieden, um eine
       regierungszersetzende Sommerdiskussion zu vermeiden.“
       
       Kläger Heilmann und sein Rechtsbeistand Stefan Korioth hoffen dagegen, dass
       das Bundesverfassungsgericht ein Leitbild des „informierten Abgeordneten“
       festschreibt. Sie pochten auf rechtzeitige Information und genügend Zeit
       zur Beratung, um eine fundierte Abstimmung über Gesetzentwürfe zu
       ermöglichen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht wollte noch den ganzen Donnerstagnachmittag
       über den Fall verhandeln. Das Urteil wird dann in einigen Monaten
       verkündet.
       
       26 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundestag-debattiert-ueber-Heizungsgesetz/!5936756
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Parlament
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Gesetzgebung
 (DIR) Heizungsgesetz
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Energiekrise 
 (DIR) Ampel-Koalition
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mehr Zeit für das Parlament: Hauruck-Gesetz gegen Wegwerf-Agenten
       
       Immer wieder gibt es im Bundestag abenteuerliche Beratungsfristen für
       Gesetze. Darüber verhandelt am Donnerstag nun das Verfassungsgericht.
       
 (DIR) Thomas Heilmann über Heizungsgesetz: „Die Reihenfolge ist falsch“
       
       CDU-Politiker Thomas Heilmann hat per Verfassungsklage das
       Gebäudeenergiegesetz vorerst verhindert. Nun will er mit der Union eigene
       Vorschläge machen.
       
 (DIR) Debatte über Gebäudeenergiegesetz: Union will Tempolimit bei Gesetzen
       
       Die Koalition peitsche in zu kurzer Zeit zu viele Gesetze durchs Parlament,
       kritisiert die Opposition im Bundestag. Kritik gibt es nun auch aus dem
       Bundesrat.