# taz.de -- Klage gegen das alte Heizungsgesetz: Es geht um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz
> Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann störte sich am Gebäudeenergiegesetz
> der Ampel. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine
> Klage.
(IMG) Bild: Klagefreudig: Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann
„Gibt es ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von
Gesetzentwürfen?“, fragte Ann-Kathrin Kaufhold, die neue Vizepräsidentin
des Bundesverfassungsgerichts, und fasste damit zusammen, um was es an
diesem Donnerstag in Karlsruhe ging. Verhandelt wurde über die Organklage
des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Ablauf des
Gesetzgebungsverfahrens zum [1][alten Heizungsgesetz im Sommer 2023]. Es
ging um Abgeordnetenrechte, nicht um Klimaschutz.
Es könnte ein Grundsatzurteil bevorstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat
jedenfalls gewisse Erwartungen geweckt, als es im Juli 2023 per
Eilanordnung den Beschluss des Bundestags zum Heizungsgesetz verhinderte,
um den Abgeordneten mehr Zeit zu geben.
Statt am 7. Juli wurde das Gebäudeenergiegesetz, wie es korrekt heißt, dann
erst nach der Sommerpause am 8. September beschlossen. Damals entschied
Karlsruhe nur aufgrund einer sogenannten Folgenabwägung. Die Rechtsfragen
sollen jetzt, fast drei Jahre später, im Hauptsacheverfahren geklärt
werden.
## Heilmann: Gesetzgebungsverfahren als Farce
Aus Sicht von Thomas Heilmann, der dem aktuellen Bundestag nicht mehr
angehört, weil er nicht mehr kandidierte, war das Gesetzgebungsverfahren
zum alten Heizungsgesetz eine Farce. „Der erste Gesetzentwurf der
Bundesregierung aus dem Mai 2023 war nur ein Platzhalter. Die
Ampelregierung sagte selbst, dass es noch große Änderungen geben werde“,
erinnert sich der CDU-Politiker, damals in der Opposition.
Erst am 30. Juni habe sich die zerstrittene Ampelkoalition auf einen neuen
Entwurf geeinigt, der ihm am 3. Juli um 17.43 Uhr zugegangen sei. „Wir
hatten nur 14 Stunden Zeit bis zur Beschlussfassung im Ausschuss“,
kritisiert Heilmann.
Ganz anders erinnert sich die SPD-Abgeordnete Nina Scheer: „Das war ein
ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Kein Gesetzentwurf geht so in den
Bundestag rein, wie er herauskommt.“ Zwar habe die Koalition nach ihrer
Einigung erklärt, der zweite Entwurf sei ein „Paradigmenwechsel“ im
Vergleich zum ersten Entwurf und nun werde „das Gesetz vom Kopf auf die
Füße gestellt“.
Doch das sei „nur Rhetorik“ gewesen, sagte Scheer in Karlsruhe. Beim
Heizungsgesetz habe es sogar mehr Transparenz gegeben als sonst. Denn Mitte
Juni hatten die Koalitionsfraktionen ein „Leitplanken-Papier“ verteilt, in
dem die anstehenden Änderungen, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung,
angekündigt worden waren.
## Keine Vorgaben aus Karlsruhe
Das Grundgesetz sieht keine ausdrücklichen Vorgaben für das
Gesetzgebungsverfahren vor, also auch keine Mindestberatungszeiten. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Ausgestaltung bisher weitgehend dem
Bundestag überlassen.
Das soll auch so bleiben, forderte Rechtsprofessor Heiko Sauer, der
juristische Vertreter des Bundestags. Er pochte auf die
Geschäftsordnungsautonomie des Bundestags und lehnte jede Abwägung mit
Abgeordnetenrechten ab. Allenfalls solle das Bundesverfassungsgericht eine
Missbrauchskontrolle vornehmen, um zu verhindern, dass die
Regierungsmehrheit mit Verfahrenstricks absichtlich die Opposition
ausbootet.
Darum sei es beim Heizungsgesetz 2023 aber überhaupt nicht gegangen,
betonte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg. „Wir wollten das
Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschieden, um eine
regierungszersetzende Sommerdiskussion zu vermeiden.“
Kläger Heilmann und sein Rechtsbeistand Stefan Korioth hoffen dagegen, dass
das Bundesverfassungsgericht ein Leitbild des „informierten Abgeordneten“
festschreibt. Sie pochten auf rechtzeitige Information und genügend Zeit
zur Beratung, um eine fundierte Abstimmung über Gesetzentwürfe zu
ermöglichen.
Das Bundesverfassungsgericht wollte noch den ganzen Donnerstagnachmittag
über den Fall verhandeln. Das Urteil wird dann in einigen Monaten
verkündet.
26 Feb 2026
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(DIR) Christian Rath
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