# taz.de -- Mietwucher in Berlin: Staat muss alle Register ziehen
> Die Mietenprüfstelle hat in fast zwei Dritteln der Fälle Mietwucher
> festgestellt. Opposition und Mieterverein fordern, Verstöße effektiver zu
> ahnden.
(IMG) Bild: Ein Hotspot der Wucherer: Berlin-Friedrichshain
Mit Blick auf neue Zahlen des Senats zu Wuchermieten in Berlin fordern
Linke, Grüne und der Berliner Mieterverein Konsequenzen. Es sei zwar gut,
dass es mittlerweile eine landeseigene Prüfstelle gebe, die Mieter*innen
berate und überhöhte Mieten feststelle, sagt etwa Niklas Schenker,
wohnungspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion. „Der Senat hat aber noch
nicht die Strukturen geschaffen, die dann zur Absenkung der Miete führen“,
so Schenker am Dienstag zur taz.
„Auf die Durchsetzung kommt es an“, betont auch Katrin Schmidberger,
Mieten-Expertin der Grünen-Fraktion. „Es muss deutlich schneller gehen. Die
Verfahren dauern gerade zu lang.“ Und Wibke Werner, Geschäftsführerin des
Berliner Mietervereins, stellt klar: „Berlin kann es sich nicht leisten,
nicht jede Möglichkeit zu nutzen, Verstöße gegen Mietpreisregulierungen zu
kontrollieren und zu ahnden.“
## Verstöße in 94 Prozent der Fälle
Am Montag hatte die landeseigene Prüfstelle für überhöhte Mieten eine erste
Zwischenbilanz im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert. Demnach führte
die Einrichtung zwischen April und Dezember 2025 rund 1.000 Beratungen
durch und prüfte insgesamt 339 Verträge auf unzulässig hohe Mieten – mit
einem eindeutigen Ergebnis.
In 320 Fällen – das sind 94 Prozent der ausgewerteten Verträge – stellte
die Mietpreisprüfstelle mutmaßliche Rechtsverstöße fest. Davon lagen 16
geprüfte Mieten 10 bis 20 Prozent über dem Mietspiegel, hier wäre die
Mietpreisbremse anwendbar, die Mieten von bis zu 10 Prozent über dem
Mietspiegel erlaubt.
In 82 Fällen lag die geprüfte Miete zwischen 20 und 50 Prozent über dem
Mietspiegel. Neben der Mietpreisbremse, die auch greifen würde, wäre das
laut Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zudem eine Ordnungswidrigkeit,
für die ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängt werden kann. Und ganze
zwei Drittel der geprüften Verträge – 222 Fälle – sahen Mieten vor, die
mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Das stellt laut Gesetz
eine Straftat dar.
Die meisten Anfragen habe es aus den Bezirken Mitte,
Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow gegeben, berichtete am Montag Sandra
Obermeyer, Direktorin der landeseigenen Anstalt Sicheres Wohnen, an der die
Prüfstelle angesiedelt ist. Sie hob zudem hervor: Im Januar habe es bereits
130 Meldungen gegeben, mit einem ähnlichen Verhältnis wie im Vorjahr: „Nur
wenige zulässige Mietüberhöhungen und ein sehr großer Teil unzulässiger
Mieten.“
Zwar suchen vor allem Menschen die Prüfstelle auf, die bereits davon
ausgehen, dass ihre Miete zu hoch ist. Trotzdem handele es sich um eine
drastische Bilanz, sagt Linken-Politiker Schenker: „Mietwucher ist ohnehin
ein flächendeckendes Problem. Es ist aber erschreckend zu sehen, wie sehr
die Mieten überhöht sind.“
Besonders überrascht sei er jedoch nicht gewesen, betont Schenker. Denn die
[1][Mietwucher-App der Linken] habe ähnliche Ergebnisse geliefert: „In
Berlin haben wir mittlerweile 100.000 Berechnungen mit der App
durchgeführt. Daraus ergaben sich 70.000 Verdachtsfälle von überhöhten
Mieten, die mindestens 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen“, erklärt
Schenker. Im Schnitt überstiegen die dort eingetragenen Mieten den
Mietspiegel um 70 bis 80 Prozent.
## Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag [2][eine
Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen]. Eine
Berliner Wohnungseigentümerin war erfolgreich auf die Rückzahlung von zu
viel gezahlter Miete verklagt worden und hatte Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt. „Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei
Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime
Ziele und ist zu deren Erreichung geeignet und erforderlich“, teilte das
Gericht nun mit.
Trotzdem bleibt es [3][für Mieter*innen schwer, ihre Rechte
durchzusetzen]. Das gilt für den Mietwucher-Paragrafen wohl noch mehr als
für die Mietpreisbremse, was unter anderem daran liegt, dass in Berlin die
einzelnen Bezirke für die Verfolgung von Mietwucher zuständig sind. Zudem
sind die Hürden sehr hoch. Etwa müssen Mieter*innen nicht nur die
überhöhte Miete nachweisen, sondern auch, dass Vermieter ihre „Zwangslage“
ausnutzen.
„Wünschenswert wäre deshalb eine bessere Verzahnung von der Prüfstelle mit
den Bezirksämtern, damit Verstöße direkt in die Ahndung gehen können“, sagt
Wibke Werner vom Mieterverein. Grünen-Abgeordnete Schmidberger fordert eine
gesamtstädtische Vorgehensweise. „Ämter müssen vor allem gegen Vermieter
vorgehen, die gezielt und systematisch gegen das Mietrecht verstoßen.“
Seit Mitte 2024 versuchen die Bezirke und der Senat, das Gesetz zum
Mietwucher häufiger anzuwenden. Bei diesem mühseligen Unterfangen ist der
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang Vorreiter – mit ersten Erfolgen: Im
Oktober [4][verhängte das Wohnungsamt ein Bußgeld] gegen einen Vermieter,
Ende Januar folgte [5][ein erstes Urteil] wegen überhöhter Miete. Und
diesen Donnerstag findet die nächste Gerichtsverhandlung am Amtsgericht
Tiergarten in einem Mietwucher-Fall statt.
Um die Schlagzahl zu erhöhen, hat der Senat [6][19 Stellen im aktuellen
Doppelhaushalt geschaffen] und außerdem 12 Nachwuchsbeamte in die
Bezirksämter entsandt. Für Katrin Schmidberger kann das nur der Anfang
sein: „Wir brauchen viele Tausend Verfahren und Urteile in kurzer Zeit“,
sagt sie.
17 Feb 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Hanno Fleckenstein
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