# taz.de -- Mietwucher in Berlin: Staat muss alle Register ziehen
       
       > Die Mietenprüfstelle hat in fast zwei Dritteln der Fälle Mietwucher
       > festgestellt. Opposition und Mieterverein fordern, Verstöße effektiver zu
       > ahnden.
       
 (IMG) Bild: Ein Hotspot der Wucherer: Berlin-Friedrichshain
       
       Mit Blick auf neue Zahlen des Senats zu Wuchermieten in Berlin fordern
       Linke, Grüne und der Berliner Mieterverein Konsequenzen. Es sei zwar gut,
       dass es mittlerweile eine landeseigene Prüfstelle gebe, die Mieter*innen
       berate und überhöhte Mieten feststelle, sagt etwa Niklas Schenker,
       wohnungspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion. „Der Senat hat aber noch
       nicht die Strukturen geschaffen, die dann zur Absenkung der Miete führen“,
       so Schenker am Dienstag zur taz.
       
       „Auf die Durchsetzung kommt es an“, betont auch Katrin Schmidberger,
       Mieten-Expertin der Grünen-Fraktion. „Es muss deutlich schneller gehen. Die
       Verfahren dauern gerade zu lang.“ Und Wibke Werner, Geschäftsführerin des
       Berliner Mietervereins, stellt klar: „Berlin kann es sich nicht leisten,
       nicht jede Möglichkeit zu nutzen, Verstöße gegen Mietpreisregulierungen zu
       kontrollieren und zu ahnden.“
       
       ## Verstöße in 94 Prozent der Fälle
       
       Am Montag hatte die landeseigene Prüfstelle für überhöhte Mieten eine erste
       Zwischenbilanz im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert. Demnach führte
       die Einrichtung zwischen April und Dezember 2025 rund 1.000 Beratungen
       durch und prüfte insgesamt 339 Verträge auf unzulässig hohe Mieten – mit
       einem eindeutigen Ergebnis.
       
       In 320 Fällen – das sind 94 Prozent der ausgewerteten Verträge – stellte
       die Mietpreisprüfstelle mutmaßliche Rechtsverstöße fest. Davon lagen 16
       geprüfte Mieten 10 bis 20 Prozent über dem Mietspiegel, hier wäre die
       Mietpreisbremse anwendbar, die Mieten von bis zu 10 Prozent über dem
       Mietspiegel erlaubt.
       
       In 82 Fällen lag die geprüfte Miete zwischen 20 und 50 Prozent über dem
       Mietspiegel. Neben der Mietpreisbremse, die auch greifen würde, wäre das
       laut Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zudem eine Ordnungswidrigkeit,
       für die ein Bußgeld gegen den Vermieter verhängt werden kann. Und ganze
       zwei Drittel der geprüften Verträge – 222 Fälle – sahen Mieten vor, die
       mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegen. Das stellt laut Gesetz
       eine Straftat dar.
       
       Die meisten Anfragen habe es aus den Bezirken Mitte,
       Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow gegeben, berichtete am Montag Sandra
       Obermeyer, Direktorin der landeseigenen Anstalt Sicheres Wohnen, an der die
       Prüfstelle angesiedelt ist. Sie hob zudem hervor: Im Januar habe es bereits
       130 Meldungen gegeben, mit einem ähnlichen Verhältnis wie im Vorjahr: „Nur
       wenige zulässige Mietüberhöhungen und ein sehr großer Teil unzulässiger
       Mieten.“
       
       Zwar suchen vor allem Menschen die Prüfstelle auf, die bereits davon
       ausgehen, dass ihre Miete zu hoch ist. Trotzdem handele es sich um eine
       drastische Bilanz, sagt Linken-Politiker Schenker: „Mietwucher ist ohnehin
       ein flächendeckendes Problem. Es ist aber erschreckend zu sehen, wie sehr
       die Mieten überhöht sind.“
       
       Besonders überrascht sei er jedoch nicht gewesen, betont Schenker. Denn die
       [1][Mietwucher-App der Linken] habe ähnliche Ergebnisse geliefert: „In
       Berlin haben wir mittlerweile 100.000 Berechnungen mit der App
       durchgeführt. Daraus ergaben sich 70.000 Verdachtsfälle von überhöhten
       Mieten, die mindestens 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen“, erklärt
       Schenker. Im Schnitt überstiegen die dort eingetragenen Mieten den
       Mietspiegel um 70 bis 80 Prozent.
       
       ## Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück
       
       Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag [2][eine
       Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen]. Eine
       Berliner Wohnungseigentümerin war erfolgreich auf die Rückzahlung von zu
       viel gezahlter Miete verklagt worden und hatte Beschwerde gegen diese
       Entscheidung eingelegt. „Die Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei
       Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verfolgt legitime
       Ziele und ist zu deren Erreichung geeignet und erforderlich“, teilte das
       Gericht nun mit.
       
       Trotzdem bleibt es [3][für Mieter*innen schwer, ihre Rechte
       durchzusetzen]. Das gilt für den Mietwucher-Paragrafen wohl noch mehr als
       für die Mietpreisbremse, was unter anderem daran liegt, dass in Berlin die
       einzelnen Bezirke für die Verfolgung von Mietwucher zuständig sind. Zudem
       sind die Hürden sehr hoch. Etwa müssen Mieter*innen nicht nur die
       überhöhte Miete nachweisen, sondern auch, dass Vermieter ihre „Zwangslage“
       ausnutzen.
       
       „Wünschenswert wäre deshalb eine bessere Verzahnung von der Prüfstelle mit
       den Bezirksämtern, damit Verstöße direkt in die Ahndung gehen können“, sagt
       Wibke Werner vom Mieterverein. Grünen-Abgeordnete Schmidberger fordert eine
       gesamtstädtische Vorgehensweise. „Ämter müssen vor allem gegen Vermieter
       vorgehen, die gezielt und systematisch gegen das Mietrecht verstoßen.“
       
       Seit Mitte 2024 versuchen die Bezirke und der Senat, das Gesetz zum
       Mietwucher häufiger anzuwenden. Bei diesem mühseligen Unterfangen ist der
       Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang Vorreiter – mit ersten Erfolgen: Im
       Oktober [4][verhängte das Wohnungsamt ein Bußgeld] gegen einen Vermieter,
       Ende Januar folgte [5][ein erstes Urteil] wegen überhöhter Miete. Und
       diesen Donnerstag findet die nächste Gerichtsverhandlung am Amtsgericht
       Tiergarten in einem Mietwucher-Fall statt.
       
       Um die Schlagzahl zu erhöhen, hat der Senat [6][19 Stellen im aktuellen
       Doppelhaushalt geschaffen] und außerdem 12 Nachwuchsbeamte in die
       Bezirksämter entsandt. Für Katrin Schmidberger kann das nur der Anfang
       sein: „Wir brauchen viele Tausend Verfahren und Urteile in kurzer Zeit“,
       sagt sie.
       
       17 Feb 2026
       
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       ## AUTOREN
       
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