# taz.de -- Hetze im Netz: An den Galgen wünschen Onay nur die andern
> Ein 57-Jähriger wird wegen eines Facebook-Posts angeklagt. Doch in der
> Verhandlung vor dem Amtsgericht zeigt sich: Die Hetze war vielleicht gar
> keine.
(IMG) Bild: Der „grüne Sultan“? Belit Onay spricht auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen
Christian H. ist aufgekratzt. „Richtig was los hier“, meint er mit Blick
auf die vollen Zuschauerreihen im Saal 2283 im Amtsgericht Hannover. Von
einem „ausverkauften Saal“ wird er später auf Facebook schreiben. Es ist
seine Liebe zu diesem sogenannten sozialen Netzwerk und sein überbordendes
Kommentierungsbedürfnis, das ihn hierher gebracht hat.
Christian H. sitzt auf der Anklagebank, weil er im vergangenen Jahr in der
öffentlichen Facebook-Gruppe „Hannover Gruppe“ die folgenden zwei Sätze
schrieb: „Die überwiegende Mehrheit dieser Gruppe wünscht sich Belit am
Galgen vom Opernplatz … Warte muss mich korrigieren der grüne Sultan wird
er ja genannt“.
Das interpretierte mindestens ein Gruppenmitglied als Hetze gegen [1][den
grünen Oberbürgermeister Belit Onay]. Diese Person meldete den Beitrag und
leitete ihn auch an das OB-Büro weiter. Dort wurde Anzeige erstattet, quasi
routinemäßig, wie bei all den anderen Beleidigungen und Drohungen, [2][die
Onay seit Amtsantritt erhält], auch.
In den meisten Fällen gehen solche Anzeigen einen von zwei Wegen: Sie
werden entweder im Laufe der Ermittlungen eingestellt (zum Beispiel weil
der Urheber nicht zu ermitteln oder das öffentliche Interesse gering ist)
oder per Strafbefehl erledigt. Das bedeutet, dass der Urheber eine
Geldstrafe aufgebrummt bekommt, [3][ohne dass in der Öffentlichkeit je ein
Mensch davon erfährt].
## Mit dem Erfolg kommen die Trolle
Gegen einen solchen Strafbefehl über 900 Euro hat Christian H. aber
Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur öffentlichen Gerichtsverhandlung
kam. Und in der breitet Christian H., der sich selbst vertritt, nun aus,
wie das Ganze aus seiner Sicht wirklich gemeint war.
Er habe die Hannoveraner aufrütteln wollen, sagt er. In Wirklichkeit sei er
nämlich ein Unterstützer von Onay, einer der wenigen, die ihn immer
verteidigen würden, er habe den sogar gewählt! Unterstützt wird er dabei
vom Gründer und Administrator der Gruppe, der überdies ein alter Freund von
ihm ist. „Da wurde ein Zustand beschrieben, der der Wahrheit entspricht“,
versichert er.
Und beschreibt auch gleich, wie es dazu kam. Schon vor elf Jahren hat der
Fotograf die Gruppe gegründet und die meisten nutzen sie zu harmlosen
Zwecken: Schnappschüsse austauschen, in Nostalgie schwelgen, lokale
Nachrichten verbreiten.
Vor etwa zwei Jahren seien die Nutzerzahlen dieser Gruppe plötzlich
explodiert: Rund 93.000 Mitglieder hat sie aktuell, in Spitzenzeiten bis zu
200.000 Nutzer am Tag. Ein Video von Merkel in Hannover sei sogar einmal so
viral gegangen, dass es mehr als 1,5 Millionen Aufrufe erreicht habe, sagt
der Administrator stolz.
Mit der steigenden Reichweite habe sich allerdings auch die
Diskussionskultur geändert: Immer mehr Leute aus dem rechten Spektrum kamen
dazu und die seien nun einmal „100 Mal lauter“ als der Rest. Einschränken
wolle er [4][die öffentliche Gruppe] aber nicht, „das wäre ja einknicken“,
sagt er.
Beim Moderieren und Sperren verlässt er sich, zusammen mit einer Handvoll
ehrenamtlicher Moderatoren, vor allem darauf, was Facebook automatisch als
problematisch „flagged“ beziehungsweise was ihm von Gruppennutzern gemeldet
wird. Über den hier angeklagten Kommentar hätten sie zwar diskutiert, ihn
dann aber stehen lassen. „Für uns war klar, wie es gemeint war“, sagt der
Administrator.
Christian H. ist unter den Beitragenden der Gruppe unter den Top fünf, wie
sein Kumpel sagt. Betrachtet man seine sonstigen Posts, könnte man
allerdings schon auf die Idee kommen, dass er von der aktuellen
Stadtverwaltung nicht so begeistert ist.
Seine Beiträge bestehen zu 80 Prozent in Klagen darüber, was in den 80er-
und 90er-Jahren alles besser war. Inklusive raunender Andeutungen wie
„Vergesst nie, was sie uns genommen haben“ – wobei H. auch auf Nachfragen
nicht enthüllt, wer diese „sie“ wohl sein mögen.
## Alles ein großes Missverständnis?
So hundertprozentig eindeutig findet der Richter das Ganze dann auch nicht.
Der Post sei unglücklich formuliert, man könne ihn so oder so verstehen,
sagt er in seiner Urteilsbegründung.
Aber angeklagt war nun einmal ein Vergehen nach §140 StGB – und dieser
Paragraf setzt voraus, dass jemand eine schwere Straftat belohnt oder
öffentlich billigt. Das, meint der Richter, sei hier nicht mit
hinreichender Sicherheit nachzuweisen. Christian H. wird freigesprochen.
11 Feb 2026
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## AUTOREN
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