# taz.de -- Hetze im Netz: An den Galgen wünschen Onay nur die andern
       
       > Ein 57-Jähriger wird wegen eines Facebook-Posts angeklagt. Doch in der
       > Verhandlung vor dem Amtsgericht zeigt sich: Die Hetze war vielleicht gar
       > keine.
       
 (IMG) Bild: Der „grüne Sultan“? Belit Onay spricht auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen
       
       Christian H. ist aufgekratzt. „Richtig was los hier“, meint er mit Blick
       auf die vollen Zuschauerreihen im Saal 2283 im Amtsgericht Hannover. Von
       einem „ausverkauften Saal“ wird er später auf Facebook schreiben. Es ist
       seine Liebe zu diesem sogenannten sozialen Netzwerk und sein überbordendes
       Kommentierungsbedürfnis, das ihn hierher gebracht hat.
       
       Christian H. sitzt auf der Anklagebank, weil er im vergangenen Jahr in der
       öffentlichen Facebook-Gruppe „Hannover Gruppe“ die folgenden zwei Sätze
       schrieb: „Die überwiegende Mehrheit dieser Gruppe wünscht sich Belit am
       Galgen vom Opernplatz … Warte muss mich korrigieren der grüne Sultan wird
       er ja genannt“.
       
       Das interpretierte mindestens ein Gruppenmitglied als Hetze gegen [1][den
       grünen Oberbürgermeister Belit Onay]. Diese Person meldete den Beitrag und
       leitete ihn auch an das OB-Büro weiter. Dort wurde Anzeige erstattet, quasi
       routinemäßig, wie bei all den anderen Beleidigungen und Drohungen, [2][die
       Onay seit Amtsantritt erhält], auch.
       
       In den meisten Fällen gehen solche Anzeigen einen von zwei Wegen: Sie
       werden entweder im Laufe der Ermittlungen eingestellt (zum Beispiel weil
       der Urheber nicht zu ermitteln oder das öffentliche Interesse gering ist)
       oder per Strafbefehl erledigt. Das bedeutet, dass der Urheber eine
       Geldstrafe aufgebrummt bekommt, [3][ohne dass in der Öffentlichkeit je ein
       Mensch davon erfährt].
       
       ## Mit dem Erfolg kommen die Trolle
       
       Gegen einen solchen Strafbefehl über 900 Euro hat Christian H. aber
       Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur öffentlichen Gerichtsverhandlung
       kam. Und in der breitet Christian H., der sich selbst vertritt, nun aus,
       wie das Ganze aus seiner Sicht wirklich gemeint war.
       
       Er habe die Hannoveraner aufrütteln wollen, sagt er. In Wirklichkeit sei er
       nämlich ein Unterstützer von Onay, einer der wenigen, die ihn immer
       verteidigen würden, er habe den sogar gewählt! Unterstützt wird er dabei
       vom Gründer und Administrator der Gruppe, der überdies ein alter Freund von
       ihm ist. „Da wurde ein Zustand beschrieben, der der Wahrheit entspricht“,
       versichert er.
       
       Und beschreibt auch gleich, wie es dazu kam. Schon vor elf Jahren hat der
       Fotograf die Gruppe gegründet und die meisten nutzen sie zu harmlosen
       Zwecken: Schnappschüsse austauschen, in Nostalgie schwelgen, lokale
       Nachrichten verbreiten.
       
       Vor etwa zwei Jahren seien die Nutzerzahlen dieser Gruppe plötzlich
       explodiert: Rund 93.000 Mitglieder hat sie aktuell, in Spitzenzeiten bis zu
       200.000 Nutzer am Tag. Ein Video von Merkel in Hannover sei sogar einmal so
       viral gegangen, dass es mehr als 1,5 Millionen Aufrufe erreicht habe, sagt
       der Administrator stolz.
       
       Mit der steigenden Reichweite habe sich allerdings auch die
       Diskussionskultur geändert: Immer mehr Leute aus dem rechten Spektrum kamen
       dazu und die seien nun einmal „100 Mal lauter“ als der Rest. Einschränken
       wolle er [4][die öffentliche Gruppe] aber nicht, „das wäre ja einknicken“,
       sagt er.
       
       Beim Moderieren und Sperren verlässt er sich, zusammen mit einer Handvoll
       ehrenamtlicher Moderatoren, vor allem darauf, was Facebook automatisch als
       problematisch „flagged“ beziehungsweise was ihm von Gruppennutzern gemeldet
       wird. Über den hier angeklagten Kommentar hätten sie zwar diskutiert, ihn
       dann aber stehen lassen. „Für uns war klar, wie es gemeint war“, sagt der
       Administrator.
       
       Christian H. ist unter den Beitragenden der Gruppe unter den Top fünf, wie
       sein Kumpel sagt. Betrachtet man seine sonstigen Posts, könnte man
       allerdings schon auf die Idee kommen, dass er von der aktuellen
       Stadtverwaltung nicht so begeistert ist.
       
       Seine Beiträge bestehen zu 80 Prozent in Klagen darüber, was in den 80er-
       und 90er-Jahren alles besser war. Inklusive raunender Andeutungen wie
       „Vergesst nie, was sie uns genommen haben“ – wobei H. auch auf Nachfragen
       nicht enthüllt, wer diese „sie“ wohl sein mögen.
       
       ## Alles ein großes Missverständnis?
       
       So hundertprozentig eindeutig findet der Richter das Ganze dann auch nicht.
       Der Post sei unglücklich formuliert, man könne ihn so oder so verstehen,
       sagt er in seiner Urteilsbegründung.
       
       Aber angeklagt war nun einmal ein Vergehen nach §140 StGB – und dieser
       Paragraf setzt voraus, dass jemand eine schwere Straftat belohnt oder
       öffentlich billigt. Das, meint der Richter, sei hier nicht mit
       hinreichender Sicherheit nachzuweisen. Christian H. wird freigesprochen.
       
       11 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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