# taz.de -- Nach taz-Recherche: Urteil zu rechtsextremer Artgemeinschaft verschoben
       
       > Weil bei einer Person im Umfeld des rechtsextremen Vereins Sprengmaterial
       > gefunden wurde, verschiebt das Bundesverwaltungsgericht seine
       > Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Die Namen der Völkischen werden wohl an einem anderen Tag gerichtet werden
       
       Die Mitteilung kam überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
       wird weiter über die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ verhandeln. Eigentlich
       hätte am Dienstagmorgen ein Urteil dazu verkündet werden sollen, ob das
       Verbot der Organisation aufgehoben wird oder bestehen bleibt. Doch [1][am
       Montag erklärte das Gericht kurzfristig, dass es die mündliche Verhandlung
       wieder eröffnet].
       
       Grund sind demnach Ermittlungen gegen eine Person im Umfeld der
       Artgemeinschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff-
       und das Waffengesetz. Diese gäben „Anlass zu weiteren Erwägungen bzw.
       ergänzenden Sachverhaltsermittlungen“. Über die Ermittlungen hatten die
       Vertreter des Bundesinnenministeriums das Gericht am 5. Februar informiert.
       
       Die [2][taz hatte zuvor exklusiv über eine Razzia auf einem Hof im
       Burgenlandkreis berichtet]. Diese fand parallel zur mündlichen Verhandlung
       am 28. Januar statt. Neben Munition und Waffen, darunter Armbrüsten, hatte
       die Polizei dort nach eigenen Angaben jede Menge „sprengfähiges Material“
       sichergestellt – und zwar im zweistelligen Kilobereich. Die Fachleute
       hielten das Material für so gefährlich, dass sie es nicht transportierten,
       sondern vor Ort sprengten.
       
       Ermittelt wird gegen den 25-jährigen Thore W. Sein Vater Marcel W. ist ein
       einschlägig bekannter Rechtsextremist – und Mitglied der Artgemeinschaft.
       Mutter Janine W. ist ebenfalls in der Szene aktiv.
       
       ## Langjährige Indoktrination von Kindern
       
       Janine W. war selbst auf mindestens einem der Treffen des Vereins. Auch ihr
       Sohn Thore W. war auf rechtsextremen Veranstaltungen, etwa auf einem
       Sommerfest der NPD, einem Treffen des neuheidnischen rechten Orphischen
       Kreises oder bei einem Lager des völkisch-bündischen Sturmvogels, der aus
       der verbotenen Wiking-Jugend hervorging.
       
       Die aktuellen Ermittlungen und der Sprengstofffund berühren dabei Aspekte,
       die auch bei der Verhandlung um das Verbot der Artgemeinschaft eine Rolle
       spielen. Etwa, wie gefährlich die langjährige Indoktrination von Kindern
       und Jugendlichen in den Familien der Artgemeinschaft ist und wie ausgeprägt
       der kämpferisch-aggressive Charakter der Organisation wirklich ist.
       
       Genau darüber war beim ersten Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht
       gestritten worden. „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft
       wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ hatte gegen ihr Verbot geklagt. Das
       hatte das Bundesinnenministerium am 4. August 2023 ausgesprochen. Demnach
       richte sich [3][die „rechtsextremistische, rassistische und antisemitische
       Vereinigung“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der
       Völkerverständigung].
       
       Im Sommer 2023 waren deshalb insgesamt 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern in
       12 Bundesländern durchsucht worden. Die Polizei hatte Gold, Schusswaffen
       und rechtsextreme Propaganda beschlagnahmt.
       
       ## Ein Trinkhorn auf die Ahnen
       
       Die mündliche Verhandlung am 28. Januar gewährte seltene Einblicke in das
       Innenleben des Vereins. Die ehemalige Leiterin der Artgemeinschaft, Sabrina
       Seiferth, hatte sich für die Verhandlung mit einer schwarzen
       Langhaarperücke verkleidet. Begleitet wurde sie vom ehemaligen
       Schriftführer Alexander Donninger und den Anwälten der Artgemeinschaft,
       Wolfram Nahrath und Peter Richter – selbst langjährig in der rechtsextremen
       Szene aktiv.
       
       Gegründet wurde der rechtsextreme Verein 1951. Er gab sich ein
       „Artbekenntnis“ und „Sittengesetz unserer Art“, beschwor die „Menschen
       nordischer Rasse“ und „fälischer Rasse“ und war über Jahrzehnte hinweg
       durch den Hamburger Rechtsanwalt und NPD-Funktionär Jürgen Rieger geprägt.
       
       Die Verhandlung drehte sich unter anderem um die Frage, ob die
       Artgemeinschaft eine „Religionsgemeinschaft“ sei, wie dessen Vertreter
       behaupten. Für das Bundesinnenministerium hingegen missbraucht der Verein
       das Grundrecht der Religionsfreiheit, um eine „Rassenideologie“ zu
       verbreiten. Der Begriff „Art“ stehe dabei für „Rasse“. Das Ministerium
       verwies dafür beispielhaft auf die Schrift „Weg und Ziel der
       Artgemeinschaft“ von Rieger, in der es heißt, eine „Rassenmischung“ müsse
       verhindert werden, um die eigene „Art“ zu bewahren.
       
       Donninger erklärte dazu, nach Riegers Tod habe es einen „Generationenbruch“
       gegeben, der Begriff „Rasse“ sei längst aus der Satzung gestrichen.
       Vorträge seien „historischer“ und „esoterischer“ geworden, außerdem hätten
       Mantras stattgefunden. Man habe bei Feiern mit einem Horn Met auf Ahnen,
       Frieden und Götter angestoßen. „Unpolitisch“ sei man, so Donninger.
       
       ## Kochschürzen mit Hakenkreuzen
       
       Auch die ehemalige Vorsitzende Seiferth beteuert Harmlosigkeit. Bei einer
       Erntedankfeier habe man „kindgerechte Volkslieder“ gesungen, Theater
       gespielt, Märchen gelesen, Volkstanz gemacht. Die NS-Propaganda, etwa
       Kochschürzen mit Hakenkreuzen, die bei den Durchsuchungen gefunden wurden?
       „Wir sind geschichtsinteressiert“, erklärt Seiferth.
       
       Der Senatsvorsitzende erwähnte dagegen die Namen zahlreicher
       Rechtsextremisten, die rund um den Verein auftauchten, etwa den neurechten
       französischen Publizisten Pierre Krebs, den früheren NPD-Bundesvorsitzenden
       [4][Tobias Schulz, der sich Baldur Landogart nennt], oder Nikolai Nehrling,
       der als „Volkslehrer“ bekannt und wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde.
       Auch Frank Kraemer, Gitarrist der Rechtsrockband Stahlgewitter, sowie
       Bernhard Schaub, Gründer des Holocaustleugner-Netzwerks „Europäische
       Aktion“, seien 2023 auf eine Sonnenwendfeier des Vereins in Harztor-Ilfeld
       (Thüringen) eingeladen worden.
       
       Für die Anwälte des Ministeriums ist klar, dass der rechtsextreme Verein
       unter anderem seinen Antisemitismus habe verschleiern wollen. Ein Beispiel:
       In einer Chatnachricht forderte ein Mitglied 2023, künftig solle in einem
       Vortrag über „Freiheit“, der bei der Morgenfeier gehalten werde, das Wort
       „Juden“ durch „Dunkelmächte“ ersetzt werden. Damit wüssten alle, „was
       gemeint ist“.
       
       Während die Artgemeinschaft betont, ein isolierter Verein gewesen zu sein,
       weist das Innenministerium auf das „Hineinwirken“ in die extreme Rechte
       hin. So berichtete ein Zeuge namens Harald Schmidt unter anderem von einem
       Vortrag von Thorsten Heise bei der Artgemeinschaft. Heise ist seit
       Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv und sitzt aktuell im
       Bundesvorstand von Die Heimat (ehemals NPD).
       
       ## Rassismus im Shop
       
       Der Zeuge Schmidt war eigentlich von den Vertreter*innen der
       Artgemeinschaft geladen worden, um sie zu entlasten. Fotos zeigen den
       69-jährigen Österreicher selbst auf zahlreichen rechtsextremen
       Veranstaltungen. An Sonnenwendfeiern durften nur Mitglieder und deren
       Kinder teilnehmen. Gäste benötigten Bürgschaften aus dem Verein. Vor
       Gericht berichtete Schmidt nun von „fast 300 Leuten“, während der Verein
       nur 81 Mitglieder hatte.
       
       Bei Veranstaltungen wollte die Artgemeinschaft lieber im Verborgenen
       bleiben. Aber im Netz suchte der Verein die Öffentlichkeit. Ihm folgten
       tausende Menschen in den sozialen Medien. Im „Buchdienst“ konnten
       Interessierte eine Vielzahl rassistischer Schriften erwerben.
       
       Das berührt den „kämpferisch-aggressiven“ Charakter des Vereins, den das
       Bundesinnenministerium anführt. Anwalt Nahrath hielt dagegen,
       Artgemeinschaft-Mitglieder hätten noch nie einen muslimischen Gottesdienst
       gestört. Sein Kollege Peter Richter erklärte, die Artgemeinschaft leiste
       „biologischen Widerstand“. Ob das irgendwem weh tue, wollte er wissen, ob
       es überhaupt eine Handlung gebe, die man dem Verein vorwerfen könne.
       
       Es handle sich um ein „fortlaufendes Untergraben“ der demokratischen
       Ordnung, meinten dagegen die Vertreter*innen des
       Bundesinnenministeriums. Die Haltung sei entscheidend, weder Gewalt noch
       Straftaten nötig. Die Artgemeinschaft habe ein „ausgeprägtes
       Freund-Feind-Denken“. Die eigene „Rasse“ befinde sich vermeintlich in einem
       ständigen Kampf ums Überleben. Diesen habe der Verein mit „niederträchtiger
       Sprache“ geführt. Sein Ziel sei gewesen, „aufzustacheln“.
       
       Inwiefern dies auch für die eigenen Kinder gilt und ob der aktuelle
       Sprengstofffund auf dem Hof im Burgenlandkreis dabei eine Rolle spielt –
       das wird nun erneut mündlich verhandelt. Der Termin dafür steht noch nicht
       fest.
       
       10 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bverwg.de/pm/2026/08
 (DIR) [2] /Razzia-im-Burgenlandkreis/!6150258
 (DIR) [3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/09/verbot-artgemeinschaft.html
 (DIR) [4] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg/komplettansicht
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
 (DIR) Timo Büchner
       
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