# taz.de -- Nach taz-Recherche: Urteil zu rechtsextremer Artgemeinschaft verschoben
> Weil bei einer Person im Umfeld des rechtsextremen Vereins Sprengmaterial
> gefunden wurde, verschiebt das Bundesverwaltungsgericht seine
> Entscheidung.
(IMG) Bild: Die Namen der Völkischen werden wohl an einem anderen Tag gerichtet werden
Die Mitteilung kam überraschend: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
wird weiter über die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ verhandeln. Eigentlich
hätte am Dienstagmorgen ein Urteil dazu verkündet werden sollen, ob das
Verbot der Organisation aufgehoben wird oder bestehen bleibt. Doch [1][am
Montag erklärte das Gericht kurzfristig, dass es die mündliche Verhandlung
wieder eröffnet].
Grund sind demnach Ermittlungen gegen eine Person im Umfeld der
Artgemeinschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff-
und das Waffengesetz. Diese gäben „Anlass zu weiteren Erwägungen bzw.
ergänzenden Sachverhaltsermittlungen“. Über die Ermittlungen hatten die
Vertreter des Bundesinnenministeriums das Gericht am 5. Februar informiert.
Die [2][taz hatte zuvor exklusiv über eine Razzia auf einem Hof im
Burgenlandkreis berichtet]. Diese fand parallel zur mündlichen Verhandlung
am 28. Januar statt. Neben Munition und Waffen, darunter Armbrüsten, hatte
die Polizei dort nach eigenen Angaben jede Menge „sprengfähiges Material“
sichergestellt – und zwar im zweistelligen Kilobereich. Die Fachleute
hielten das Material für so gefährlich, dass sie es nicht transportierten,
sondern vor Ort sprengten.
Ermittelt wird gegen den 25-jährigen Thore W. Sein Vater Marcel W. ist ein
einschlägig bekannter Rechtsextremist – und Mitglied der Artgemeinschaft.
Mutter Janine W. ist ebenfalls in der Szene aktiv.
## Langjährige Indoktrination von Kindern
Janine W. war selbst auf mindestens einem der Treffen des Vereins. Auch ihr
Sohn Thore W. war auf rechtsextremen Veranstaltungen, etwa auf einem
Sommerfest der NPD, einem Treffen des neuheidnischen rechten Orphischen
Kreises oder bei einem Lager des völkisch-bündischen Sturmvogels, der aus
der verbotenen Wiking-Jugend hervorging.
Die aktuellen Ermittlungen und der Sprengstofffund berühren dabei Aspekte,
die auch bei der Verhandlung um das Verbot der Artgemeinschaft eine Rolle
spielen. Etwa, wie gefährlich die langjährige Indoktrination von Kindern
und Jugendlichen in den Familien der Artgemeinschaft ist und wie ausgeprägt
der kämpferisch-aggressive Charakter der Organisation wirklich ist.
Genau darüber war beim ersten Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht
gestritten worden. „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft
wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ hatte gegen ihr Verbot geklagt. Das
hatte das Bundesinnenministerium am 4. August 2023 ausgesprochen. Demnach
richte sich [3][die „rechtsextremistische, rassistische und antisemitische
Vereinigung“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der
Völkerverständigung].
Im Sommer 2023 waren deshalb insgesamt 26 Wohnungen von 39 Mitgliedern in
12 Bundesländern durchsucht worden. Die Polizei hatte Gold, Schusswaffen
und rechtsextreme Propaganda beschlagnahmt.
## Ein Trinkhorn auf die Ahnen
Die mündliche Verhandlung am 28. Januar gewährte seltene Einblicke in das
Innenleben des Vereins. Die ehemalige Leiterin der Artgemeinschaft, Sabrina
Seiferth, hatte sich für die Verhandlung mit einer schwarzen
Langhaarperücke verkleidet. Begleitet wurde sie vom ehemaligen
Schriftführer Alexander Donninger und den Anwälten der Artgemeinschaft,
Wolfram Nahrath und Peter Richter – selbst langjährig in der rechtsextremen
Szene aktiv.
Gegründet wurde der rechtsextreme Verein 1951. Er gab sich ein
„Artbekenntnis“ und „Sittengesetz unserer Art“, beschwor die „Menschen
nordischer Rasse“ und „fälischer Rasse“ und war über Jahrzehnte hinweg
durch den Hamburger Rechtsanwalt und NPD-Funktionär Jürgen Rieger geprägt.
Die Verhandlung drehte sich unter anderem um die Frage, ob die
Artgemeinschaft eine „Religionsgemeinschaft“ sei, wie dessen Vertreter
behaupten. Für das Bundesinnenministerium hingegen missbraucht der Verein
das Grundrecht der Religionsfreiheit, um eine „Rassenideologie“ zu
verbreiten. Der Begriff „Art“ stehe dabei für „Rasse“. Das Ministerium
verwies dafür beispielhaft auf die Schrift „Weg und Ziel der
Artgemeinschaft“ von Rieger, in der es heißt, eine „Rassenmischung“ müsse
verhindert werden, um die eigene „Art“ zu bewahren.
Donninger erklärte dazu, nach Riegers Tod habe es einen „Generationenbruch“
gegeben, der Begriff „Rasse“ sei längst aus der Satzung gestrichen.
Vorträge seien „historischer“ und „esoterischer“ geworden, außerdem hätten
Mantras stattgefunden. Man habe bei Feiern mit einem Horn Met auf Ahnen,
Frieden und Götter angestoßen. „Unpolitisch“ sei man, so Donninger.
## Kochschürzen mit Hakenkreuzen
Auch die ehemalige Vorsitzende Seiferth beteuert Harmlosigkeit. Bei einer
Erntedankfeier habe man „kindgerechte Volkslieder“ gesungen, Theater
gespielt, Märchen gelesen, Volkstanz gemacht. Die NS-Propaganda, etwa
Kochschürzen mit Hakenkreuzen, die bei den Durchsuchungen gefunden wurden?
„Wir sind geschichtsinteressiert“, erklärt Seiferth.
Der Senatsvorsitzende erwähnte dagegen die Namen zahlreicher
Rechtsextremisten, die rund um den Verein auftauchten, etwa den neurechten
französischen Publizisten Pierre Krebs, den früheren NPD-Bundesvorsitzenden
[4][Tobias Schulz, der sich Baldur Landogart nennt], oder Nikolai Nehrling,
der als „Volkslehrer“ bekannt und wegen Holocaustleugnung verurteilt wurde.
Auch Frank Kraemer, Gitarrist der Rechtsrockband Stahlgewitter, sowie
Bernhard Schaub, Gründer des Holocaustleugner-Netzwerks „Europäische
Aktion“, seien 2023 auf eine Sonnenwendfeier des Vereins in Harztor-Ilfeld
(Thüringen) eingeladen worden.
Für die Anwälte des Ministeriums ist klar, dass der rechtsextreme Verein
unter anderem seinen Antisemitismus habe verschleiern wollen. Ein Beispiel:
In einer Chatnachricht forderte ein Mitglied 2023, künftig solle in einem
Vortrag über „Freiheit“, der bei der Morgenfeier gehalten werde, das Wort
„Juden“ durch „Dunkelmächte“ ersetzt werden. Damit wüssten alle, „was
gemeint ist“.
Während die Artgemeinschaft betont, ein isolierter Verein gewesen zu sein,
weist das Innenministerium auf das „Hineinwirken“ in die extreme Rechte
hin. So berichtete ein Zeuge namens Harald Schmidt unter anderem von einem
Vortrag von Thorsten Heise bei der Artgemeinschaft. Heise ist seit
Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv und sitzt aktuell im
Bundesvorstand von Die Heimat (ehemals NPD).
## Rassismus im Shop
Der Zeuge Schmidt war eigentlich von den Vertreter*innen der
Artgemeinschaft geladen worden, um sie zu entlasten. Fotos zeigen den
69-jährigen Österreicher selbst auf zahlreichen rechtsextremen
Veranstaltungen. An Sonnenwendfeiern durften nur Mitglieder und deren
Kinder teilnehmen. Gäste benötigten Bürgschaften aus dem Verein. Vor
Gericht berichtete Schmidt nun von „fast 300 Leuten“, während der Verein
nur 81 Mitglieder hatte.
Bei Veranstaltungen wollte die Artgemeinschaft lieber im Verborgenen
bleiben. Aber im Netz suchte der Verein die Öffentlichkeit. Ihm folgten
tausende Menschen in den sozialen Medien. Im „Buchdienst“ konnten
Interessierte eine Vielzahl rassistischer Schriften erwerben.
Das berührt den „kämpferisch-aggressiven“ Charakter des Vereins, den das
Bundesinnenministerium anführt. Anwalt Nahrath hielt dagegen,
Artgemeinschaft-Mitglieder hätten noch nie einen muslimischen Gottesdienst
gestört. Sein Kollege Peter Richter erklärte, die Artgemeinschaft leiste
„biologischen Widerstand“. Ob das irgendwem weh tue, wollte er wissen, ob
es überhaupt eine Handlung gebe, die man dem Verein vorwerfen könne.
Es handle sich um ein „fortlaufendes Untergraben“ der demokratischen
Ordnung, meinten dagegen die Vertreter*innen des
Bundesinnenministeriums. Die Haltung sei entscheidend, weder Gewalt noch
Straftaten nötig. Die Artgemeinschaft habe ein „ausgeprägtes
Freund-Feind-Denken“. Die eigene „Rasse“ befinde sich vermeintlich in einem
ständigen Kampf ums Überleben. Diesen habe der Verein mit „niederträchtiger
Sprache“ geführt. Sein Ziel sei gewesen, „aufzustacheln“.
Inwiefern dies auch für die eigenen Kinder gilt und ob der aktuelle
Sprengstofffund auf dem Hof im Burgenlandkreis dabei eine Rolle spielt –
das wird nun erneut mündlich verhandelt. Der Termin dafür steht noch nicht
fest.
10 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bverwg.de/pm/2026/08
(DIR) [2] /Razzia-im-Burgenlandkreis/!6150258
(DIR) [3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/09/verbot-artgemeinschaft.html
(DIR) [4] https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/rechtsextremismus-neonazis-rekrutierung-russland-ukraine-krieg/komplettansicht
## AUTOREN
(DIR) Jean-Philipp Baeck
(DIR) Timo Büchner
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