# taz.de -- Urteil nach Schüssen in Thüringen: Rassismus nicht nachweisbar
> Vor einem Jahr schossen zwei Männer mit Gummi-Munition auf internationale
> Studierende. Die Nebenkläger sind froh, dass der Prozess vorbei ist.
(IMG) Bild: Am Fahrzeug der Täter fand sich ein Autokennzeichen, das auch NS-Szenecodes hinwies, verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Arnstadt
Am Amtsgericht Arnstadt sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie
vergangenes Jahr im April aus einem Auto mit Gummi-Munition auf Passanten
an der Technischen Universität Ilmenau geschossen haben. Sie trafen und
verletzten vor allem internationale Studierende, ein rassistisches Motiv
stand im Raum.
Am Dienstagmittag erklärte Richter Thomas Jenke bei der Urteilsverkündung,
ein solches Motiv sei nicht nachweisbar gewesen. Beide stünden das erste
Mal vor so einem Gericht und hätten Reue gezeigt. Unabhängig davon hätten
die beiden Täter großen Schaden angerichtet. Die Strafe für beide: je 1
Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage.
Der Angriff auf dem Campus der TU Ilmenau sorgte überregional für Aufsehen.
Die TU in der [1][Thüringer Stadt mit rund 39.000 Einwohner:innen gilt
als eine der internationalsten Hochschulen] in Ostdeutschland, laut MDR
kamen zuletzt rund 60 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland.
Beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche gestanden die beiden
Angeklagten H. und W. die Taten vom 10. April vergangenen Jahres. Beide
sind Anfang zwanzig. Während H. das Auto fuhr und abstoppte, schoss W. mit
einer Gaspistole gezielt auf die Betroffenen.
## „Klingt wie Bullshit“
H. gab vor Gericht an, er sei vom ersten Schuss überrascht gewesen, eine
Absprache habe es nicht gegeben. W. erzählte, er habe unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln gestanden und könne sich an vieles nicht erinnern.
Seine Ex-Freundin habe kurz zuvor die Beziehung beendet, deshalb sei er
frustriert gewesen.
An diesem Dienstag traten dann fünf Getroffene nacheinander in den
Zeugenstand und berichteten, wie sie den Abend vor elf Monaten erlebt
haben. Schlimmer als die physischen Folgen seien demnach die psychischen
Folgen gewesen, berichteten sie.
Im großen Verhandlungssaal des Amtsgerichts war es still, als auf einem
Bildschirm Fotos von der verletzten Hand des letzten Zeugen eingeblendet
wurden. Der Ringfinger, gelb, geschwollen und blutend. Eine Kunststoffkugel
hatte ihn getroffen.
Der Zeuge spricht auf Englisch, macht immer wieder Pausen, damit eine
Übersetzerin seine Worte auf Deutsch wiederholen kann. Er habe zuerst
gedacht, das laute Geräusch, „Bang“, komme von einem Auspuff. Dann habe er
den Schmerz gespürt. Einen Monat lange habe er seinen Finger nicht benutzen
können, erzählt der 30-jährige Student. Zudem sei er im „Panikmodus“
gewesen, habe sich nicht auf die Straße getraut. Seine Eltern wollten, dass
er zurück nach Bangladesch kommt.
Zuvor erzählte ein anderer Zeuge, 25 Jahre alt, Student: „Es waren meine
ersten 12 Stunden in Deutschland, ich kam gerade vom Flughafen“, da traf
ihn etwa ein halbes Dutzend Kugeln. Eine sei dicht an seinem Auge
vorbeigeflogen. „Wenn ich darüber nachdenke, bringt das immer noch mein
Blut zum Kochen.“ Neben ihm im Gerichtssaal saß ein Beistand von [2][Ezra,
der Beratungsstelle für Betroffene rassistischer Gewalt]. Die Täter habe er
nicht gesehen, es sei sehr schnell gegangen und bereits dunkel gewesen.
## Nazi-Codes als Autokennzeichen
Nachdem die Befragung des 25-jährigen Zeugen beendet war, meldeten sich die
Angeklagten zu Wort. H. sagte, er wolle sich persönlich entschuldigen. Die
beiden Täter hätten willkürlich ausgewählt, auf wen sie schießen, nicht
rassistisch. Der Zeuge nahm die Entschuldigung nicht an. „Das klingt für
mich wie Bullshit“, antwortete er mit gepresster Stimme auf Englisch.
In den Plädoyers erklärte zunächst der Staatsanwalt zur Frage, ob ein
„rassistisches oder fremdenfeindliches“ Motiv vorliege, das sei bei den
Angeklagten nicht feststellbar gewesen.
Der Anwalt der Nebenkläger – zwei Betroffene – betonte kurz danach, auch
wenn es bei den Angeklagten durchklinge: „Es handelt sich definitiv nicht
um einen Dumme-Jungen-Streich.“ Aber ein rassistisches Motiv? Es gebe
Indizien, dass H. ein rechtes Weltbild habe. Sein Autokennzeichen enthält
etwa [3][Buchstaben- und Zahlencodes der rechten Szene]. H. sagt, das sei
Zufall. Etwas anderes sei in diesem Fall nicht belegbar. Als
fremdenfeindlich oder rassistisch könne die Tat nicht verurteilt werden. So
sieht es dann auch das Gericht.
Wenige Minuten nach der Urteilsverkündung erklärten die beiden Nebenkläger
Fabian und Syed Rifat der taz vor dem Gerichtssaal, wie es ihnen mit dem
Urteil gehe. Beide wollen nur mit Vornamen in der Zeitung auftauchen. „Wir
haben ein Jahr auf das Ende gewartet“, beginnt Syed Rifat auf Englisch. Ihn
hatte eine Kugel am Knie getroffen. Er glaube, dass das Urteil eine
positive Wirkung habe. Fabian sagt, von ihm falle eine große Last ab. Ihn
hatte eine Kugel am Oberkörper getroffen.
Wie finden es die beiden, dass das Gericht kein fremdenfeindliches oder
rassistisches Motiv hinter der Tat sieht? Fabian denkt kurz nach. „Für ein
Urteil braucht es Beweise, und in diesem Fall sind Zweifel geblieben.“ Auch
wenn er Indizien für ein rassistisches Motiv sehe, sei der Urteilsspruch
richtig. Ähnlich äußert sich Syed Rifat: Er glaube immer noch, dass es eine
rassistische Tat war. „Aber nachdem ich heute die Fakten vor Gericht
gesehen und darüber nachgedacht habe, ergibt es Sinn, dass wir diese
Aussage nicht so einfach treffen können.“
Direkt nachdem Richter Jenke das Urteil verkündet hatte, erklärten
Staatsanwaltschaft und Verteidiger, dass sie keine Rechtsmittel einlegen.
Es ist damit rechtskräftig.
10 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) David Muschenich
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