# taz.de -- Berliner Mobilitätsgesetz: Traurige Bilanz
       
       > In der Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes sieht der Fuss e. V.
       > nach 5 Jahren nur einen Schritt nach vorne: den Rücktritt der
       > Verkehrssenatorin.
       
 (IMG) Bild: Der Senat Wegner setzt sich gründlich dafür ein, den Autos wieder Vortritt zu verschaffen – auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer
       
       Ein Dutzend Schuhpaare säumen den Zebrastreifen vor dem Sitz der
       Verkehrssenatorin in Mitte. In den Schuhen stecken Schilder mit
       Aufschriften wie „Mehr 30“, „Gehwege für Menschen“ oder „Bäume statt
       Asphalt“. Fünf Demonstrantinnen in grünen Warnwesten stellen sich
       nebeneinander auf den Gehweg, in ihren Händen Plakate mit der Aufschrift:
       „2021 VERSPROCHEN“. Dann, auf einmal, zeigen sie gleichzeitig die
       Rückseiten: „2026 GEBROCHEN“.
       
       Rund 15 Menschen finden am Montagvormittag vor dem Senatsgebäude am
       Köllnischen Park zusammen. Sie sind sich einig: Verkehrssenatorin Ute Bonde
       (CDU) muss zurücktreten. Die Aktion findet im Rahmen einer Kundgebung der
       „Fussgängerlobby“ Fuss e. V. statt. Der Verein setzt sich für mehr und
       sicherere Fußwege in der Autostadt Berlin ein.
       
       Die Wendeschilder sollen auf die Diskrepanz zwischen Wort und Tat der
       Senatsverwaltung – und dadurch auf das Totalversagen von Bonde – hinweisen.
       Unter der Leitung der CDU-Politikerin habe der Senat „fast nichts von dem
       getan, was das Gesetz für Berlins meist verbreitete und stadtfreundlichste
       Mobilitätsform verlangt“, sagt Fuss-Vorstand Roland Stimpel.
       
       Der rot-rot-grüne Senat hatte das Mobilitätsgesetz bereits 2018
       verabschiedet, welches maßgeblich aus dem „Volksentscheid Fahrrad“
       hervorgegangen war. Als „erstes Mobilitätsgesetz Deutschlands“ sollte es
       die Verkehrswende in der Hauptstadt substanziell vorantreiben. Im
       Hauptfokus steht die „Vision Zero“: „Niemand soll mehr im Straßenverkehr
       durch andere schwer oder gar tödlich verletzt werden“, wie es auf der
       Landesseite (www.berlin.de) heißt.
       
       Konkret würde das bedeuten, die Verkehrsstraßen Berlins mit mehr
       Tempo-30-Zonen und Zebrastreifen zu entschleunigen. Vom „Sofortprogramm“
       der 2023 angekündigten 100 Zebrastreifen habe die Verkehrsverwaltung bisher
       keinen einzigen umgesetzt, sagt Stimpel. [1][Dafür hat sie vergangenen
       Sommer wieder 20 Straßen in Berlin von Tempo 30 auf 50 umgezont.]
       
       „Drei Viertel aller tödlichen Unfälle in Berlin geschehen auf Straßen mit
       50 oder höherem Tempolimit“, argumentiert der Fußgänger:innen-Lobbyverein
       dagegen. Trotz der „Vision Zero“ wird nach Informationen von Fuss e. V.
       weiterhin in Berlin alle vier Stunden ein Mensch angefahren, der zu Fuß
       unterwegs ist. Dabei bleibt laut Stimpel noch unberücksichtigt, dass
       Unfälle aufgrund des Glatteises auf Berliner Gehwegen nicht in Statistiken
       zu Verkehrsunfällen auftauchen.
       
       Eine Anfrage der taz beantwortet die Verkehrsverwaltung lediglich mit einem
       Verweis auf ihre Pressemitteilung zu dem vermeintlich fünfjährigen Jubiläum
       des Gesetzes. Die schlittert hart an der Realität vorbei: „Entscheidend
       ist, dass Mobilität nicht zum Kulturkampf wird, sondern zu einer
       gemeinsamen Aufgabe mit klaren, fairen Regeln, statt ideologisch zu
       übersteuern.“
       
       Auch Ragnhild Sørensen, Pressesprecherin vom Fahrradverein Changing Cities,
       hat das Statement des Senats gelesen und fragt sich, „was die Senatorin
       denn geraucht hat“. Der Verein nennt „die Halluzinationen der
       Senatsverwaltung Schaufensterpolitik“ und denkt mit Blick auf die
       Rücktrittsforderung „in dieselbe Richtung“ wie der Fuss-Verein.
       
       UPDATE (10.02.26, 17.30 Uhr): In einer früheren Version dieses Artikels
       wurde eine Fehlinformation aus der Pressemitteilung des Senats übernommen,
       wonach das Mobilitätsgesetz seit fünf Jahren bestehe. Das Mobilitätsgesetz
       gibt es seit 2018. Vor fünf Jahren wurde es um einen Abschnitt zum
       Fußverkehr ergänzt.
       
       9 Feb 2026
       
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