# taz.de -- Schwangerschaftsabbrüche: Kliniken haben kein Recht auf „Gewissensfreiheit“
> Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf Abtreibungen
> durchführen. Trotzdem bleibt: Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus
> dem Strafrecht.
(IMG) Bild: Joachim Volz bei einer Demonstration in Hamm in Westfalen. Mehrere hundert Menschen protestierten dort „gegen das katholische Abtreibungsverbot“ am Klinikum Lippstadt
Es ist ein kleiner Sieg: Der Chefarzt des katholischen Klinikums Lippstadt,
Joachim Volz, darf wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen – als
ambulante, kassenärztliche Nebentätigkeit. So befand am Donnerstag das
Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Volz hatte gegen seinen
Arbeitgeber geklagt. Das christliche Klinikum hatte dem Gynäkologen zuvor
untersagt, medizinisch indizierte und damit rechtmäßige
Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Das Gericht machte aber klar: [1][Volz' Erfolg] beziehe sich nur auf seine
Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfen
Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, [2][ob sie
Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht]. Grundlage dafür sei die
unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die
unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt
als eine [3][grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere]. Das ist
krass.
Während Kliniken, katholisch oder nicht, die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung abrechnen – medizinisch indizierte
Schwangerschaftsabbrüche sind Kassenleistungen –, berufen sie sich in
bestimmten Fällen auf ihr Gewissen und behalten es sich vor, auszuwählen,
welche Leistungen sie anbieten wollen. Der Mediziner Volz hat Recht, wenn
er sagt: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig
untersagbarer Einzeltätigkeiten.“
Ärztliches Handeln muss eine klar definierte und umfassende reproduktive
Gesundheitsversorgung beinhalten. Also müssen auch die über 100.000
jährlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland abgesichert
sein – rechtlich und in der Versorgung. Kliniken sollten sich künftig nicht
mehr auf eine für Unternehmen zweifelhafte „Gewissensfreiheit“ berufen
können. Die Grünen im Bundestag hat bereits angekündigt, [4][dazu einen
Antrag einzubringen]. Letztendlich geht es um eines:
Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht.
6 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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