# taz.de -- Schwangerschaftsabbrüche: Kliniken haben kein Recht auf „Gewissensfreiheit“
       
       > Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf Abtreibungen
       > durchführen. Trotzdem bleibt: Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus
       > dem Strafrecht.
       
 (IMG) Bild: Joachim Volz bei einer Demonstration in Hamm in Westfalen. Mehrere hundert Menschen protestierten dort „gegen das katholische Abtreibungsverbot“ am Klinikum Lippstadt
       
       Es ist ein kleiner Sieg: Der Chefarzt des katholischen Klinikums Lippstadt,
       Joachim Volz, darf wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen – als
       ambulante, kassenärztliche Nebentätigkeit. So befand am Donnerstag das
       Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Volz hatte gegen seinen
       Arbeitgeber geklagt. Das christliche Klinikum hatte dem Gynäkologen zuvor
       untersagt, medizinisch indizierte und damit rechtmäßige
       Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
       
       Das Gericht machte aber klar: [1][Volz' Erfolg] beziehe sich nur auf seine
       Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfen
       Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, [2][ob sie
       Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht]. Grundlage dafür sei die
       unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die
       unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt
       als eine [3][grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere]. Das ist
       krass.
       
       Während Kliniken, katholisch oder nicht, die Leistungen der gesetzlichen
       Krankenversicherung abrechnen – medizinisch indizierte
       Schwangerschaftsabbrüche sind Kassenleistungen –, berufen sie sich in
       bestimmten Fällen auf ihr Gewissen und behalten es sich vor, auszuwählen,
       welche Leistungen sie anbieten wollen. Der Mediziner Volz hat Recht, wenn
       er sagt: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig
       untersagbarer Einzeltätigkeiten.“
       
       Ärztliches Handeln muss eine klar definierte und umfassende reproduktive
       Gesundheitsversorgung beinhalten. Also müssen auch die über 100.000
       jährlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland abgesichert
       sein – rechtlich und in der Versorgung. Kliniken sollten sich künftig nicht
       mehr auf eine für Unternehmen zweifelhafte „Gewissensfreiheit“ berufen
       können. Die Grünen im Bundestag hat bereits angekündigt, [4][dazu einen
       Antrag einzubringen]. Letztendlich geht es um eines:
       Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht.
       
       6 Feb 2026
       
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