# taz.de -- Schäden durch Erderhitzung: Obligatorischer Schutz gegen Klimaschäden kommt bald
       
       > Naturkatastrophen werden immer zerstörerischer. Die Regierung will eine
       > Pflichtversicherung gegen diese Gefahr. Die Versicherungsbranche lehnt
       > das ab.
       
 (IMG) Bild: Schäden durch Katastrophen, wie die im Ahrtal 2021, sollen zukünftig versichert sein
       
       Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet,
       dass noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren zu einer
       Pflichtversicherung für Elementarschäden wie Überschwemmungen beginnt. Das
       sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger am Mittwoch vor Journalist*innen.
       
       „Extremwetterlagen nehmen zu. Starkregen, Hochwasser und andere
       Naturgefahren verursachen häufiger und im Durchschnitt teurere Schäden“,
       sagte er. In Hochrisikogebieten würden die Prämien für Versicherungen so
       stark steigen, dass viele Haushalte sie kaum noch stemmen könnten. „Wenn
       wir nichts tun, riskieren wir die flächendeckende Versicherbarkeit zu
       verlieren“, warnte Rollinger.
       
       [1][Angesichts der sich beschleunigenden Erderhitzung], die
       Überschwemmungen, Sturmfluten und Erdrutsche [2][häufiger] [3][und]
       [4][heftiger] macht, fordern Bundesländer und
       Verbraucherschützer*innen schon seit Jahren eine verpflichtende
       Versicherung gegen Naturkatastrophen wie Überschwemmungen.
       
       Sie fürchten, dass der Staat andernfalls immer öfter und mit immer größeren
       Summen einspringen muss, wenn Betroffene nicht auf den Klimafolgekosten
       sitzen bleiben sollen. Unter der Ampelregierung [5][scheiterte das Vorhaben
       aber an FDP-Justizminister Marco Buschmann].
       
       Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
       vorgenommen, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen.
       An der Umsetzung arbeitet das Bundesjustizministerium, wie es der taz auf
       Anfrage mitteilte. Einen konkreten Zeitplan kann das Ministerium aber noch
       nicht nennen.
       
       ## GDV will gefährdete Gebäude in eigenen Topf werfen
       
       2025 stieg der Anteil der Wohnhäuser, die gegen Elementarschäden versichert
       sind, um 3 Prozentpunkte auf 57 Prozent. „Wir sind auf einem guten Weg,
       auch ohne Pflicht“, sagte Rollinger.
       
       Bereits im vergangenen Dezember hat der GDV einen [6][Vorschlag] gemacht,
       wie eine höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden aussehen könnte.
       Versicherungen für Gebäude in Hochrisikolagen sollen demnach in einem
       eigenen Topf namens „Elementar Re“ gebündelt werden. Die Kosten für die
       Versicherungen dieser Häuser – der GDV geht deutschlandweit von etwa
       400.000 aus – werden begrenzt und die Lücke zur „eigentlich
       risikogerechten“ Prämie auf alle anderen Versicherten verteilt.
       
       Der Staat soll nur einspringen, wenn eine Naturkatastrophe Schäden von mehr
       als 30 Milliarden Euro verursacht. Zudem schlägt der GDV eine
       Ausstiegsklausel vor: Während eine Wohngebäudeversicherung bislang in der
       Regel nur bei Feuer und Sturm greift, sollen künftig standardmäßig auch
       Überschwemmungen abgedeckt sein. Wer das nicht möchte, kann sich dagegen
       entscheiden, erhält dann im Ernstfall aber keine staatliche Unterstützung.
       
       ## Bund der Versicherten kritisiert Ausstiegsklausel
       
       Kritik am Vorschlag kommt vom Bund der Versicherten (BdV), der sich als
       Verbraucherschutzorganisation versteht, aber für Mitglieder auch
       Gruppenversicherungen anbietet. „Die vom Lobbyverband gelobte
       Vertragsfreiheit liegt aktuell vor allem in der Freiheit der Versicherer“,
       sagte Stephen Rehmke vom BdV. „Sie legen fest, was überhaupt versichert
       wird.“ Sturmfluten und Meereshochwasser an Flussmündungen seien
       ausgeschlossen, ebenso Regen, der als Sickerwasser in die Keller eindringt.
       
       Auch die Ausstiegsklausel und den damit verbundenen Verzicht auf staatliche
       Hilfe sieht der BdV kritisch. „Man kann den Staat nicht von einer Haftung
       freimachen oder ihn von der Pflicht zur Daseinsvorsorge und
       Klimafolgenanpassung entbinden“, sagte Rehmke.
       
       Dass der Staat in Anpassung an die Folgen der Erderhitzung investieren
       muss, fordert auch der GDV. „Eine Pflicht allein verhindert keinen einzigen
       Schaden“, sagte Rollinger. „Wer nur über Pflichten spricht, aber nichts an
       Bebauung, Raumordnung und Schutzmaßnahmen ändert, baut ein System auf
       Sand.“ Nötig sei gleichzeitig, das Klima zu schützen. „Das Geschäftsmodell
       der Versicherungswirtschaft gerät in Gefahr, wenn die Erderwärmung auf 3
       Grad zugeht.“
       
       Für den GDV werden in den kommenden Monaten die Reformen der privaten
       Altersvorsorge aber noch wichtiger als die Debatte um
       Elementarversicherungen. „Ein Neustart ist hier wichtig“, sagte Asmussen.
       „Das wird für uns positiv sein.“ Unter anderem fordert der Verband, dass
       Versicherer gegenüber Banken, Neobrokern und Fondsgesellschaften nicht
       benachteiligt werden, indem die gesetzliche Beratungspflicht ausgesetzt
       wird. Grundsätzlich hält der GDV es für notwendig, die Altersvorsorge
       stärker über Aktienmärkte zu organisieren und entsprechend zu fördern.
       
       4 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [6] https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/elementarschutz-fuer-alle-versicherer-legen-modell-fuer-sicherungssystem-gegen-naturgefahren-vor-194780
       
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 (DIR) Jonas Waack
       
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       eröffnet.