# taz.de -- Ordnungshaft in Niedersachsen: Keine Gnade für Anette W.
> Niedersachsens Justizministerin begnadigt eine Mutter nicht, die ohne
> Prozess im Gefängnis sitzt. Diese klagt nun vorm
> Bundesverfassungsgericht.
(IMG) Bild: Hier ist Anette W. seit zwei Monaten inhaftiert: Frauengefängnis in Hildesheim
Seit mehr als zwei Monaten sitzt Anette W. im Frauengefängnis Hildesheim in
Ordnungshaft. [1][Ihr Gnadengesuch], das sie noch vor Weihnachten bei der
niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) eingereicht
hatte, wurde am 24. Januar abgelehnt. Das teilte ein Sprecher des
Ministeriums der taz mit. Es lägen keine Gründe vor, die gemäß der
landeseigenen Gnadenordnung „einen Gnadenerweis rechtfertigen könnten“.
Der Fall schlug kurz vor Weihnachten hohe Wellen. Anders als im
[2][prominenten Fall Block], in dem derzeit in Hamburg in einem
Strafprozess öffentlich über die Verantwortung der an einer Entführung von
Kindern Beteiligten verhandelt wird, fand hier kein Strafprozess mit
Beweiserhebung statt.
Anette W., der vorgeworfen wird, ihre Tochter nicht an den Vater
herausgegeben zu haben, wurde im vergangenen Jahr in Abwesenheit vom
Familiengericht [3][zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt], die sie nun bis
Ende April verbüßen soll.
Im Jahr 2023 war W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt gezogen
und dort untergetaucht. Das Mädchen wurde dort [4][im Homeschooling
unterrichtet] und war in einem Sportverein sozial integriert. Die Mutter
hatte in Frankfurt eine Arbeitsstelle und eine Wohnung. Anfang November
wurde sie verhaftet und ihre Tochter vom Jugendamt in Obhut genommen.
## Strafbefehl und Ordnungshaft
Ein parallel geführtes Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger wurde
vom Amtsgericht zügig mit einem Strafbefehl und einer Bewährungsstrafe
abgeschlossen. Doch die niedersächsische Justiz erließ einen
Ordnungshaftbeschluss, um die Frau weiter festzuhalten.
Anette W.s Anwalt Christian Laue reichte das Gnadengesuch am 18. Dezember
ein. Er warnt, dass seiner Mandantin durch die fünfmonatige Haft der
Verlust ihrer bürgerlichen Existenz und sogar Obdachlosigkeit drohe.
Die Ordnungshaft habe „Bestrafungscharakter“ und genüge
verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. „Freiheitsentziehung ist der
schwerste Eingriff, den der Staat zur Verfügung hat“, sagt Laue, der
zugleich Rechtswissenschaft an der Uni Heidelberg lehrt.
## Ministerin sieht keinen Anhaltspunkt für Gnade
Im Strafrecht gebe es darum seit 150 Jahren eingeübte Verfahrensregeln wie
die Beweisaufnahme, um die verfassungsmäßigen Rechte von Angeklagten zu
schützen, so Laue. Für die [5][erst 2009 eingeführte] [6][Ordnungshaft im
Familienrecht] fehlten solche Regeln jedoch.
Doch das niedersächsische Justizministerium ließ sich Zeit. Zunächst wurde
klar, dass die Frau nicht – wie 56 andere – in den Genuss einer
„Weihnachtsgnade“ kam. Dann erklärte das Ministerium, man müsse auf
Stellungnahmen der beteiligten Gerichte warten. Nachdem diese am 6. Januar
vorgelegen hatten, dauerte es noch einmal weitere 18 Tage bis zur
Entscheidung.
Nun sieht das Ministerium „keinen Anhaltspunkt“, der ausnahmsweise einen
Eingriff der Exekutive in Form eines Gnadenerlasses rechtfertigt. Zwar
verbüße die Frau in der Tat eine Ordnungshaft mit „Strafcharakter“, da ihre
Tochter nicht mehr bei ihr lebt und der Zweck, die Herausgabe an den Vater
zu erzwingen, nicht mehr gegeben ist. Doch sie sei nach wie vor „nicht in
der Lage oder nicht bereit, ihr Fehlverhalten einzusehen“, schreibt der
Sprecher.
Anette W. habe dem Vater die Tochter trotz eines Herausgabebeschlusses des
Gerichts „bewusst und wiederholt“ über einen mehrjährigen Zeitraum
vorenthalten. Sie habe dabei durch „bewusst gewählte Isolierung“ sowie ein
„Leben im Untergrund“ unter ständiger „Gefahr der Entdeckung“ eine
Gefährdung der Entwicklung des Mädchens in Kauf genommen.
Da die Frau angekündigt habe, mit dem Mädchen nach Frankfurt zurückkehren
zu wollen, sie aber bislang noch nicht über das nötige
Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge, sei zudem eine „weitere Eskalation
vorprogrammiert“.
Aktuell befindet sich das Mädchen in einem Heim, in dem es nicht sehr
glücklich sein soll. Ihre Lage wurde am Montag im Jugendhilfeausschuss
Hannovers angesprochen, wie aus einem [7][Bericht der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung] hervorgeht. „Warum zerstört das Jugendamt ein
normales, bürgerliches Leben?“, wurde dort eine Großtante zitiert.
Anwalt Laue sagt zur Ablehnung des Gnadengesuchs, es sei befremdlich, dass
weder er noch Frau W. über das Ergebnis informiert worden seien und sie
dies erst über die Presse erfahren hätten. „Sie wird zum Objekt des
Verfahrens degradiert“, so Laue.
## Fall soll vom Verfassungsgericht überprüft werden
Auch inhaltlich habe die aktuelle Entscheidung die Behauptungen des
Amtsgerichts Hannover und des Oberlandesgerichts Celle übernommen, obwohl
er in seinem Gnadengesuch dargelegt habe, dass sie falsch seien. „Das Kind
lebte keinesfalls in einer von der Mutter ‚bewusst gewählten Isolation‘,
sondern erlebte zwei außergewöhnlich glückliche Jahre, in denen es sich ein
großes soziales Umfeld aufbauen konnte“, sagt Laue.
Auch jetzt wünsche sich die Tochter nichts sehnlicher, als dorthin
zurückzukehren. Die Gerichte wollten hier „rachsüchtig“ ihre Beschlüsse
durchsetzen, sagt der Jura-Professor. „Wir hätten uns gewünscht, dass
zumindest das Ministerium als Gnadeninstanz diesen Falschbehauptungen nicht
folgt, sondern den Willen des Kindes berücksichtigt.“
Der Ministeriumssprecher gibt noch den Hinweis, dass die Frau, sofern sie
den Strafcharakter der nach Paragraf 89 des Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen (FamFG) verfügten Ordnungshaft für verfassungswidrig hält,
die Möglichkeit gehabt hätte, dies durch das Bundesverfassungsgericht
überprüfen zu lassen. Dazu sagt Christian Laue: „Diese Klage ist auf dem
Weg.“
29 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Gnadengesuch-vor-Weihnachten/!6139933
(DIR) [2] /Entfuehrungsprozess-in-Hamburg/!6097240
(DIR) [3] /Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!6132891
(DIR) [4] /Recht-auf-Bildung-in-Niedersachsen/!5885729
(DIR) [5] https://vamv.de/de/politik/familienrecht/reform-des-familiengerichtlichen-verfahrens/
(DIR) [6] /Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008
(DIR) [7] https://www.facebook.com/HannoverscheAllgemeine/posts/mutter-und-tochter-hatten-wegen-eines-sorgerechtsstreits-jahrelang-in-der-illega/1474143770734344/
## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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