# taz.de -- Ordnungshaft in Niedersachsen: Keine Gnade für Anette W.
       
       > Niedersachsens Justizministerin begnadigt eine Mutter nicht, die ohne
       > Prozess im Gefängnis sitzt. Diese klagt nun vorm
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Hier ist Anette W. seit zwei Monaten inhaftiert: Frauengefängnis in Hildesheim
       
       Seit mehr als zwei Monaten sitzt Anette W. im Frauengefängnis Hildesheim in
       Ordnungshaft. [1][Ihr Gnadengesuch], das sie noch vor Weihnachten bei der
       niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) eingereicht
       hatte, wurde am 24. Januar abgelehnt. Das teilte ein Sprecher des
       Ministeriums der taz mit. Es lägen keine Gründe vor, die gemäß der
       landeseigenen Gnadenordnung „einen Gnadenerweis rechtfertigen könnten“.
       
       Der Fall schlug kurz vor Weihnachten hohe Wellen. Anders als im
       [2][prominenten Fall Block], in dem derzeit in Hamburg in einem
       Strafprozess öffentlich über die Verantwortung der an einer Entführung von
       Kindern Beteiligten verhandelt wird, fand hier kein Strafprozess mit
       Beweiserhebung statt.
       
       Anette W., der vorgeworfen wird, ihre Tochter nicht an den Vater
       herausgegeben zu haben, wurde im vergangenen Jahr in Abwesenheit vom
       Familiengericht [3][zu 150 Tagen Ordnungshaft verurteilt], die sie nun bis
       Ende April verbüßen soll.
       
       Im Jahr 2023 war W. mit ihrer Tochter von Hannover nach Frankfurt gezogen
       und dort untergetaucht. Das Mädchen wurde dort [4][im Homeschooling
       unterrichtet] und war in einem Sportverein sozial integriert. Die Mutter
       hatte in Frankfurt eine Arbeitsstelle und eine Wohnung. Anfang November
       wurde sie verhaftet und ihre Tochter vom Jugendamt in Obhut genommen.
       
       ## Strafbefehl und Ordnungshaft
       
       Ein parallel geführtes Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger wurde
       vom Amtsgericht zügig mit einem Strafbefehl und einer Bewährungsstrafe
       abgeschlossen. Doch die niedersächsische Justiz erließ einen
       Ordnungshaftbeschluss, um die Frau weiter festzuhalten.
       
       Anette W.s Anwalt Christian Laue reichte das Gnadengesuch am 18. Dezember
       ein. Er warnt, dass seiner Mandantin durch die fünfmonatige Haft der
       Verlust ihrer bürgerlichen Existenz und sogar Obdachlosigkeit drohe.
       
       Die Ordnungshaft habe „Bestrafungscharakter“ und genüge
       verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. „Freiheitsentziehung ist der
       schwerste Eingriff, den der Staat zur Verfügung hat“, sagt Laue, der
       zugleich Rechtswissenschaft an der Uni Heidelberg lehrt.
       
       ## Ministerin sieht keinen Anhaltspunkt für Gnade
       
       Im Strafrecht gebe es darum seit 150 Jahren eingeübte Verfahrensregeln wie
       die Beweisaufnahme, um die verfassungsmäßigen Rechte von Angeklagten zu
       schützen, so Laue. Für die [5][erst 2009 eingeführte] [6][Ordnungshaft im
       Familienrecht] fehlten solche Regeln jedoch.
       
       Doch das niedersächsische Justizministerium ließ sich Zeit. Zunächst wurde
       klar, dass die Frau nicht – wie 56 andere – in den Genuss einer
       „Weihnachtsgnade“ kam. Dann erklärte das Ministerium, man müsse auf
       Stellungnahmen der beteiligten Gerichte warten. Nachdem diese am 6. Januar
       vorgelegen hatten, dauerte es noch einmal weitere 18 Tage bis zur
       Entscheidung.
       
       Nun sieht das Ministerium „keinen Anhaltspunkt“, der ausnahmsweise einen
       Eingriff der Exekutive in Form eines Gnadenerlasses rechtfertigt. Zwar
       verbüße die Frau in der Tat eine Ordnungshaft mit „Strafcharakter“, da ihre
       Tochter nicht mehr bei ihr lebt und der Zweck, die Herausgabe an den Vater
       zu erzwingen, nicht mehr gegeben ist. Doch sie sei nach wie vor „nicht in
       der Lage oder nicht bereit, ihr Fehlverhalten einzusehen“, schreibt der
       Sprecher.
       
       Anette W. habe dem Vater die Tochter trotz eines Herausgabebeschlusses des
       Gerichts „bewusst und wiederholt“ über einen mehrjährigen Zeitraum
       vorenthalten. Sie habe dabei durch „bewusst gewählte Isolierung“ sowie ein
       „Leben im Untergrund“ unter ständiger „Gefahr der Entdeckung“ eine
       Gefährdung der Entwicklung des Mädchens in Kauf genommen.
       
       Da die Frau angekündigt habe, mit dem Mädchen nach Frankfurt zurückkehren
       zu wollen, sie aber bislang noch nicht über das nötige
       Aufenthaltsbestimmungsrecht verfüge, sei zudem eine „weitere Eskalation
       vorprogrammiert“.
       
       Aktuell befindet sich das Mädchen in einem Heim, in dem es nicht sehr
       glücklich sein soll. Ihre Lage wurde am Montag im Jugendhilfeausschuss
       Hannovers angesprochen, wie aus einem [7][Bericht der Hannoverschen
       Allgemeinen Zeitung] hervorgeht. „Warum zerstört das Jugendamt ein
       normales, bürgerliches Leben?“, wurde dort eine Großtante zitiert.
       
       Anwalt Laue sagt zur Ablehnung des Gnadengesuchs, es sei befremdlich, dass
       weder er noch Frau W. über das Ergebnis informiert worden seien und sie
       dies erst über die Presse erfahren hätten. „Sie wird zum Objekt des
       Verfahrens degradiert“, so Laue.
       
       ## Fall soll vom Verfassungsgericht überprüft werden
       
       Auch inhaltlich habe die aktuelle Entscheidung die Behauptungen des
       Amtsgerichts Hannover und des Oberlandesgerichts Celle übernommen, obwohl
       er in seinem Gnadengesuch dargelegt habe, dass sie falsch seien. „Das Kind
       lebte keinesfalls in einer von der Mutter ‚bewusst gewählten Isolation‘,
       sondern erlebte zwei außergewöhnlich glückliche Jahre, in denen es sich ein
       großes soziales Umfeld aufbauen konnte“, sagt Laue.
       
       Auch jetzt wünsche sich die Tochter nichts sehnlicher, als dorthin
       zurückzukehren. Die Gerichte wollten hier „rachsüchtig“ ihre Beschlüsse
       durchsetzen, sagt der Jura-Professor. „Wir hätten uns gewünscht, dass
       zumindest das Ministerium als Gnadeninstanz diesen Falschbehauptungen nicht
       folgt, sondern den Willen des Kindes berücksichtigt.“
       
       Der Ministeriumssprecher gibt noch den Hinweis, dass die Frau, sofern sie
       den Strafcharakter der nach Paragraf 89 des Gesetzes über das Verfahren in
       Familiensachen (FamFG) verfügten Ordnungshaft für verfassungswidrig hält,
       die Möglichkeit gehabt hätte, dies durch das Bundesverfassungsgericht
       überprüfen zu lassen. Dazu sagt Christian Laue: „Diese Klage ist auf dem
       Weg.“
       
       29 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [6] /Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008
 (DIR) [7] https://www.facebook.com/HannoverscheAllgemeine/posts/mutter-und-tochter-hatten-wegen-eines-sorgerechtsstreits-jahrelang-in-der-illega/1474143770734344/
       
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