# taz.de -- Gnadengesuch vor Weihnachten: Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess
       
       > Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150
       > Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?
       
 (IMG) Bild: Hier sitzt Anette W. seit November wegen eines Sorgerechtsstreits: Justizvollzugsanstalt für Frauen in Hildesheim
       
       In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der
       „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette
       W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das
       Amtsgericht Hannover für sie [1][150 Tage Ordnungshaft] verhängte. Der
       Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein
       Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich
       ist.
       
       Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W.
       und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen
       Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht
       Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein
       Politikum und steht dafür, [2][wie die Justiz mit Müttern und Kindern
       umgeht].
       
       Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht
       übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht
       funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der
       Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren.
       Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt.
       Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom
       Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit
       der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte
       ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große
       Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren
       liebsten Menschen.“
       
       ## Infolge der Haft schon die Wohnung verloren
       
       Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart
       – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um
       ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz,
       im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.
       
       Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W.
       hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt.
       In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in
       dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz
       beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein
       Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.
       
       Stattdessen wurde ihre Haft aber als [3][„Ordnungsmittel“ nach
       Familienrecht] verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009
       [4][arg umstrittenen Paragraf 89] des Gesetzes über Verfahren in
       Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
       (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des
       Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.
       
       Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht
       mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur
       Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben
       genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.
       
       Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss
       im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte
       „massive Schäden“ für ihr Kind, da es [5][nicht zur Schule gehe]. Dem
       widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine
       Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen
       Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“
       
       ## In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität
       
       Ungewöhnlich findet den Fall auch der [6][Rechtswissenschaftler Ludwig
       Salgo]. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist
       äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre
       Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber
       das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe
       es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am
       wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater
       möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit
       seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, [7][was
       treibt Mütter in die Illegalität]? Dem ging meist eine höchst
       [8][problematische Gerichtsentscheidung] voraus“.
       
       Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in
       solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der
       Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil
       zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der
       Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich
       es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden,
       wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“
       
       Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
       übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel
       Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen
       Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter
       eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille
       missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu
       streichen.
       
       Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das
       Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch
       einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin,
       dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde,
       so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.
       
       ## Gnadengesuche eingegangen
       
       Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit,
       dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von
       Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden
       unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle
       natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden. Die Gnadenordnung
       sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht
       Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden.
       
       ## Keine Freilassung vor Weihnachten
       
       Dienstagfrüh kam dann die Nachricht, dass das Amtsgericht Hannover Laues
       Antrag abgelehnt hat. Als Argument führte es an, dass die Mutter bereits im
       Februar eine Beschwerde gegen die Ordnungshaft eingereicht hatte, die vom
       Oberlandesgericht Celle abgelehnt wurde. „Abgesehen davon ist das Gericht
       nicht berechtigt, von sich aus oder auf Antrag einmal festgesetzte
       Ordnungsmittel aufzuheben“, schreibt die Richterin. Eine solche Befugnis
       gebe das [9][FamFG] hier nicht her. Auch das spricht übrigens für die
       Reformbedürftigkeit dieses Gesetztes.
       
       „Das ist bitter. Nun hoffen wir auf das Gnadengesuch“, sagt Christian Laue
       zur neuesten Entscheidung. Doch darüber wird vor den Festtagen nicht mehr
       entschieden, das teilt das Justizministerium der taz auf nochmalige
       Nachfrage mit. So muss Anette W. Weihnachten im Gefängnis verbringen.
       
       Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen aktualisiert
       und um die letzten drei Absätze ergänzt.
       
       21 Dec 2025
       
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