# taz.de -- Gnadengesuch vor Weihnachten: Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess
> Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150
> Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?
(IMG) Bild: Hier sitzt Anette W. seit November wegen eines Sorgerechtsstreits: Justizvollzugsanstalt für Frauen in Hildesheim
In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der
„Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette
W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das
Amtsgericht Hannover für sie [1][150 Tage Ordnungshaft] verhängte. Der
Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein
Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich
ist.
Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W.
und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen
Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht
Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein
Politikum und steht dafür, [2][wie die Justiz mit Müttern und Kindern
umgeht].
Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht
übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht
funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der
Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren.
Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt.
Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom
Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit
der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte
ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große
Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren
liebsten Menschen.“
## Infolge der Haft schon die Wohnung verloren
Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart
– und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um
ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz,
im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.
Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W.
hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt.
In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in
dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz
beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein
Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.
Stattdessen wurde ihre Haft aber als [3][„Ordnungsmittel“ nach
Familienrecht] verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009
[4][arg umstrittenen Paragraf 89] des Gesetzes über Verfahren in
Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des
Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.
Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht
mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur
Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben
genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.
Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss
im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte
„massive Schäden“ für ihr Kind, da es [5][nicht zur Schule gehe]. Dem
widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine
Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen
Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“
## In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität
Ungewöhnlich findet den Fall auch der [6][Rechtswissenschaftler Ludwig
Salgo]. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist
äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre
Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber
das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe
es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am
wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater
möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit
seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, [7][was
treibt Mütter in die Illegalität]? Dem ging meist eine höchst
[8][problematische Gerichtsentscheidung] voraus“.
Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in
solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der
Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil
zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der
Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich
es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden,
wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“
Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel
Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen
Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter
eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille
missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu
streichen.
Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das
Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch
einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin,
dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde,
so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.
## Gnadengesuche eingegangen
Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit,
dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von
Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden
unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle
natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden. Die Gnadenordnung
sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht
Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden.
## Keine Freilassung vor Weihnachten
Dienstagfrüh kam dann die Nachricht, dass das Amtsgericht Hannover Laues
Antrag abgelehnt hat. Als Argument führte es an, dass die Mutter bereits im
Februar eine Beschwerde gegen die Ordnungshaft eingereicht hatte, die vom
Oberlandesgericht Celle abgelehnt wurde. „Abgesehen davon ist das Gericht
nicht berechtigt, von sich aus oder auf Antrag einmal festgesetzte
Ordnungsmittel aufzuheben“, schreibt die Richterin. Eine solche Befugnis
gebe das [9][FamFG] hier nicht her. Auch das spricht übrigens für die
Reformbedürftigkeit dieses Gesetztes.
„Das ist bitter. Nun hoffen wir auf das Gnadengesuch“, sagt Christian Laue
zur neuesten Entscheidung. Doch darüber wird vor den Festtagen nicht mehr
entschieden, das teilt das Justizministerium der taz auf nochmalige
Nachfrage mit. So muss Anette W. Weihnachten im Gefängnis verbringen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach Erscheinen aktualisiert
und um die letzten drei Absätze ergänzt.
21 Dec 2025
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