# taz.de -- Mutter über Gefängnis wegen Sorgestreit: „Die Haft war für mich ein totaler Schock“
       
       > Wegen eines Sorgerechtsstreits war Anette W. fünf Monate im
       > Frauengefängnis Hildesheim. Nun kam sie frei und hofft auf ein Leben mit
       > ihrer Tochter.
       
 (IMG) Bild: Anette W. saß mehr als fünf Monate im Frauengefängnis in Hildesheim: keine guten Umstände
       
       taz: Anette W., Sie wurden Freitagfrüh nach fünf Monaten aus dem
       [1][Frauengefängnis Hildesheim] entlassen. Wie geht es Ihnen? 
       
       Anette W.: Ja, ich bin sehr froh, dass ich jetzt frei bin. Das ist wirklich
       ein tolles Gefühl. Ich hatte gleich Freitagfrüh ein vielversprechendes
       Gespräch mit dem Jugendamt. Sie sind der Meinung, dass meine Tochter ab
       sofort bei mir leben soll. Das haben sie ganz klar geäußert. Ich soll eine
       ambulante Hilfe akzeptieren, aber ansonsten spreche überhaupt nichts
       dagegen.
       
       taz: Sie wurden im November 2025 in Frankfurt verhaftet, wo Sie mit Ihrer
       Tochter lebten. Wie erging es Ihnen in Haft? 
       
       Anette W.: Die Haft war für mich ein totaler Schock. Die ersten Tage
       verbrachte ich im Polizeigewahrsam in einer Zelle, wo es nichts gab außer
       einer gefliesten Pritsche, einem Waschbecken und einer Toilette. Ich hatte
       nichts zu tun, nicht mal eine Uhr. Da wird einem die Zeit wirklich lang.
       
       taz: Wie ging es weiter? 
       
       Anette W.: Dann kam ich in die Anstalt Hildesheim. Da waren die Umstände
       auch nicht gut. Es gibt Schimmel an den Wänden, es mangelt chronisch an
       Personal, sodass man häufiger eingeschlossen wurde als vorgesehen. Es gibt
       kein Programm dort. Arbeiten durfte ich auch nicht. Das heißt: Man hat viel
       Zeit, mit der man nichts anzufangen weiß.
       
       taz: Sie waren gar nicht strafrechtlich verurteilt. haben Sie verstanden,
       warum das Gericht Sie so lange einsperrte? 
       
       Anette W.: Das [2][Gericht wollte mich offensichtlich sanktionieren] für
       das, was vorher geschehen ist. Schlimm ist, dass dabei meine Tochter zu
       Schaden kam. Sie musste ins Heim, weil ich ins Gefängnis kam, und war dort
       unter sehr belastenden Bedingungen. Das finde ich schlimm. Und ich finde es
       nach wie vor unverhältnismäßig, dass ich zu 150 Tagen Ordnungshaft
       verurteilt wurde für etwas, was strafrechtlich nicht zu einer
       Freiheitsstrafe führt.
       
       taz: Ihre Tochter lief 2021 von ihrem Vater zu Ihnen. Sie zogen mit ihr von
       Hannover nach Frankfurt und tauchten quasi unter. War das der Grund für die
       Haft? 
       
       Anette W.: Untergetaucht und nach Frankfurt gezogen sind wir erst 2023 nach
       zwei Jahren Versuch einer gerichtlichen Klärung. Der Grund war, dass meine
       Tochter nicht zu ihrem Vater zurückwollte. Es wurde behauptet, ich hätte
       sie nicht herausgegeben. Ich bot aber dem Vater mehrfach an, er möge sein
       Kind abholen. Aber das wollte er nicht. Er wollte sie unbedingt mit
       [3][Polizeigewalt] zu sich zwingen. Es gab dann auch einen Polizeieinsatz,
       den diese abbrach. Und auch das Jugendamt war in unserem Haushalt und
       entschied, sie bei mir zu lassen. Und trotz allem wurde ich [4][zu einer
       Haft verurteilt], weil ich sie angeblich nicht herausgab.
       
       taz: Sie hätten sie unter dem Arm klemmen und zum Vater bringen müssen? 
       
       Anette W.: Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie man sich das vorstellen muss.
       Weil, auch während ich im Gefängnis war, hat es kein anderer Beteiligter
       geschafft, das Kind wieder zu dem Vater zu bekommen.
       
       taz: In Frankfurt hatte Ihre Tochter Online-Unterricht. Warum ging sie
       nicht zur Schule? 
       
       Anette W.: Ich habe ja [5][verzweifelt versucht], sie an der Schule
       anzumelden. Ich wollte sie damals in Hannover für die 5. Klasse anmelden.
       Dafür stellte ich einen Antrag beim Gericht, bekam aber keine Zustimmung.
       Das Gericht fand es besser, das Kind weiter nicht beschulen zu lassen und
       die Schulsorge beim Vater zu belassen.
       
       taz: Ihre Tochter möchte bei Ihnen leben und Sie möchten das auch. Wie
       stehen jetzt die Chancen dafür? 
       
       Anette W.: Das Gespräch beim Jugendamt stimmt mich optimistisch. Nur wurde
       das Sorgerecht für meine Tochter kürzlich vom Vater auf eine Amtsvormündin
       in Hannover übertragen. Und die ist im Moment noch dagegen, dass meine
       Tochter bei mir leben darf. Sie hat aber selber beantragt, die
       Vormundschaft wieder abzugeben. Und auch meine Tochter hat beantragt, einen
       anderen Vormund zu bekommen. Das muss jetzt zügig das Gericht entscheiden.
       
       taz: Sie haben noch eine jüngere Tochter. Wie ist da die Situation? 
       
       Anette W.: Die darf ich aktuell nicht sehen. Da gab es gerade einen neuen
       Beschluss. Das ist schlimm, weil wir uns schon die letzten fünf Jahre nicht
       sahen. Das Jugendamt sagte jetzt in dem Gespräch, dass sie sich für
       begleiteten Umgang und eine Umgangsanbahnung mit meiner kleinen Tochter
       einsetzen will. Und da hoffe ich sehr, dass das Amt sein Wort hält.
       
       taz: Ihre lange Haftzeit wurde von vielen Seiten als Skandal empfunden. Der
       [6][Verband Alleinerziehender] fordert, die Ordnungshaft aus dem
       Familienrecht zu streichen. Teilen Sie diese Forderung? 
       
       Anette W.: Ja, absolut. Die Bedingungen, unter denen ich zu dieser Haft
       verurteilt wurde, grenzen an Willkür. Ich wurde nicht mal persönlich
       angehört. In einem Strafverfahren wäre das gar nicht zulässig gewesen. Das
       Gericht stellte einfach falsche Tatsachenbehauptungen in den Raum. Es wurde
       bestritten, dass meine Tochter diesen Willen überhaupt hat, bei mir zu
       leben. Dann wurde behauptet, ich hätte sie geschädigt durch soziale
       Isolation. Auch das erwies sich als falsch, denn sie war sozial bestens
       integriert. Nachweislich. Und dass sie nicht beschult wurde, ließ sich auch
       widerlegen. Doch auch nachdem sich erwies, dass diese Behauptungen falsch
       waren, wurde die Ordnungshaft nicht aufgehoben. Denn dazu gibt es bei
       dieser familienrechtlichen Regelung keine Möglichkeit. Und damit saß ich
       fünfeinhalb Monate im Gefängnis, ohne dass es einen wirklichen Prozess gab.
       
       taz: Die Haft hat Sie auch existenziell geschädigt, etwa durch
       Wohnungsverlust. Können Sie im Nachhinein noch [7][was gegen die Haft
       unternehmen]? 
       
       Anette W.: Das weiß ich noch nicht. Mein Fokus liegt derzeit darauf, dass
       meine große Tochter wieder bei mir lebt und ich Kontakt zu meiner kleinen
       Tochter haben darf. Aber generell finde ich es falsch, bei Fragen, wo ein
       Kind leben will, ein Elternteil mit Haft zu sanktionieren. Denn darunter
       leidet immer das Kind.
       
       26 Apr 2026
       
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