# taz.de -- Rechtsgutachten zu CDU-Thinktank: Selber nicht gemeinnützig!
> Der Verein R21 kritisiert die staatliche Unterstützung linker NGOs. Ein
> Gutachten stellt nun fest, dass die Förderung von R21 selbst fragwürdig
> ist.
(IMG) Bild: Kristina Schröder und Andreas Rödder bei der Vorstellung der neuen Denkfabrik R21 im November
Von wegen gemeinnützig: Der rechtskonservative Thinktank Republik 21 (R21),
gegründet von der ehemaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder und
dem früheren Leiter der CDU-Grundwertekommission Andreas Rödder, dürfte
keine staatliche Förderung erhalten. Zu diesem Schluss kommt ein
Rechtsgutachten, das die Kampagnenplattform Campact in Auftrag gegeben hat.
Der offiziell gemeinnützige Verein R21 soll ab 2026 jährlich 500.000 Euro
Förderung bekommen.
Das der taz vorliegende Gutachten der Frankfurter Kanzlei Winheller
argumentiert auf 76 Seiten, dass R21 nach aktueller Rechtslage die
Gemeinnützigkeit verlieren könnte: Der Verein arbeite eindeutig
parteipolitisch. R21 hatte selbst wiederholt linke NGOs kritisiert, die
Steuermittel für politische Aktivitäten nutzen – [1][zuletzt im Zuge der
Angriffe der Union auf zivilgesellschaftliche Vereine im vergangenen Jahr.]
Mittlerweile will R21 selbst [2][2 Millionen bis 2029] in Anspruch nehmen.
Das Geld dafür kommt aus dem Etat des Bundespresseamts im Kanzleramt.
Das Gutachten äußert nicht nur „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“
gegen diese Förderung, sondern zweifelt auch an der Gemeinnützigkeit von
R21, die steuervergünstigte Spenden ermöglicht. Der Thinktank vermische
inhaltlich gemeinnützige Zwecke und Politik, heißt es darin. Das Ziel von
R21 sei es, die öffentliche Meinungsbildung in verschiedenen Politikfeldern
aus bürgerlich-konservativer Perspektive zu prägen. Das stehe nach
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Widerspruch mit staatlicher
Förderung und Gemeinnützigkeit.
Als parteiähnliches Projekt umgehe R21 zudem die Regeln der
Parteienfinanzierung und gefährde die Chancengleichheit der Parteien. Die
Kombination aus steuerlich absetzbaren Spenden und staatlicher Förderung
verschaffe dem konservativen Lager Vorteile, die das System der
Parteienfinanzierung nicht vorsehe. Das Bundesverfassungsgericht fordere
jedoch eine Begrenzung solcher Umwegfinanzierungen.
## Staatliche Förderung für R21 „höchst problematisch“
Das Gutachten stützt sich auf Veröffentlichungen von R21 auf der Website
und dort regelmäßig erscheinende Podcasts. Diese zeigten ein „konsistent
politisch-programmatisches Profil“ und beeinflussten die politische
Willensbildung in einer Weise, die der Gemeinnützigkeit schade. Die
staatliche Förderung bezeichnet das Gutachten daher als „höchst
problematisch“.
Besonders ein Podcast nach der Bundestagswahl 2025 wird hervorgehoben: Dort
traten die Gesprächspartner nicht nur als Beobachter auf, sondern als
politische Akteure, die Forderungen an Regierungen stellten und ihre Rolle
als Vertreter eines bestimmten politischen Spektrums betonten. „Die Folge
verlässt damit den Rahmen einer gemeinnützigkeitskonformen, objektiven
Demokratieförderung und ist daher als Teil einer politischen
Zweckverfolgung zu werten“, schlussfolgert das Gutachten.
Zudem kritisiert das Gutachten, dass R21 weder wissenschaftlich fundiert
arbeite noch bürgerschaftliches Engagement fördere – beides zentrale
Kriterien für Gemeinnützigkeit. Die Standpunktpapiere des Thinktanks seien
keine offenen Diskussionen auf demokratischer Basis, sondern
„programmatische Stellungnahmen“, etwa gegen Klimapolitiken zugunsten des
Emissionshandels.
Insgesamt zeichne sich ein „konsistent politisch-programmatisches Profil“
ab. Ziel sei „erkennbar die Entwicklung, Zuspitzung und Bewerbung konkreter
Politikstrategien und politischer Haltungen“. Eine neutrale, pluralistische
Vermittlung demokratischer Prinzipien trete dabei in den Hintergrund.
## Touché
Angesichts des Gutachtens fordert Campact-Sprecherin Ann-Kathrin Seidel,
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) solle die Förderzusagen bis zur
rechtlichen Klärung aussetzen: „Der Verein R21 betreibt hauptsächlich
parteipolitische Stimmungsmache, um ultrakonservative Ideen durchzusetzen.
Der Vereinsvorsitzende Andreas Rödder propagiert außerdem immer wieder eine
Öffnung gegenüber der AfD. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nur ein
Feigenblatt und seine staatliche Förderung ein ungerechtfertigter Eingriff
in den Parteienwettbewerb.“ Auch weil R21 selbst immer wieder die Förderung
linker NGOs angeprangert hat, entbehrt dies nicht einer gewissen Ironie.
Für Seidel zeigt der Fall die Doppelmoral der Union: „Auf Landesebene und
in den Kommunen sorgt sie dafür, dass Demokratie-Vereine ihre finanziellen
Grundlagen verlieren, obwohl diese eindeutig gemeinnützig arbeiten. Im Bund
wiederum verschafft sie einem Verein Steuergelder, der eine Zusammenarbeit
mit der AfD salonfähig machen möchte und das Gemeinnützigkeitsrecht
bricht.“
Campact selbst verlor 2019 die Gemeinnützigkeit. Seit einem Urteil von 2014
zur politischen Betätigung der NGO Attac legen viele Finanzämter das
Gemeinnützigkeitsrecht restriktiv aus. Eine taz-Anfrage, ob es beim
Finanzamt München bereits Überprüfungen der Gemeinnützigkeit von R21 gibt,
blieb vom Bayerischen Landesamt für Steuer mit Verweis auf das
Steuergeheimnis unbeantwortet.
Der CDU-Thinktank selbst teilte auf taz-Anfrage mit, dass es zumindest
bislang kein Prüfverfahren zur Gemeinnützigkeit gegeben habe.
R21-Geschäftsführer Martin Hagen sagte, dass man dafür auch keinen Anlass
sehe, weil man die Anforderungen an Steuerbegünstigungen qua Satzung
unverändert erfülle. Die Spendeneinnahmen hätten 2025 bei rund 500.000 Euro
gelegen. Aus seiner Sicht gebe es zudem keine Diskrepanz zwischen der
Kritik des CDU-Thinktanks an „einseitiger Förderung aktivistischer NGOs“
und der eigenen Inanspruchnahme von Projektmitteln des Bundespresseamts.
Hagen machte außerdem deutlich, dass R21 sich selbst als liberalkonservativ
sehe – nicht als rechtskonservativ.
## R21 als Brandmauer-Abrissunternehmen
Politisch tut R21 jedenfalls viel dafür, nicht neutral zu wirken: Der
CDU-Thinktank verkörpert den radikalisierten Konservatismus in NGO-Form.
Die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder forderte kürzlich
Kürzungen bei Hilfen für Menschen mit Behinderungen und wetterte gegen die
vermeintliche Allmacht linker NGOs. Für [3][unterkomplexe
Extremismustheorie] ist sie schon länger bekannt. Und dem R21-Leiter,
Historiker Andreas Rödder, mangelt es offensichtlich an kritischem
Geschichtsbewusstsein, wenn er gegen „politische Korrektheit“ und
„Wokeness“ wettert und zugleich immer wieder für das Schleifen der
Brandmauer zum Rechtsextremismus wirbt. Das kostete ihn auch die Leitung
der CDU-Grundwertekommission.
Im vergangenen Jahr wetterte R21 selbst gegen staatliche Förderung
politischer Organisationen – im Einklang mit CDU-Abgeordneten, die
vermeintlich linken NGOs die Mittel streichen wollten. Noch vor der
Bundestagswahl im vergangenen Februar stellte die Unions-Fraktion im
Bundestag 551 diffamierende Fragen gegen Organisationen, die zu Protesten
aufgerufen hatten, nachdem Friedrich Merz an der Brandmauer gerüttelt und
mit der AfD einen migrationsfeindlichen Antrag durch den Bundestag gebracht
hatte. Fragen zu konservativen Nicht-Regierungsorganisationen wie etwa dem
Bauernverband hatte die Union keine.
Dieser Vorstoß griff die Gemeinnützigkeit und Förderfähigkeit vieler
zivilgesellschaftlicher Initiativen an – [4][zu Unrecht, wie sich später
zeigte]. Es war ein autoritärer Angriff auf die Zivilgesellschaft, wie man
ihn bisher eher von der extrem rechten AfD kannte. Unterstützt wurde er von
einer faktenverdrehenden Kampagne des Springer-Verlags und der Plattform
Nius. Zurück blieben eingeschüchterte gemeinnützige Initiativen, die nichts
anderes getan hatten, als für Demokratie zu demonstrieren – notfalls auch
gegen die Union, wenn diese mit der AfD kooperiert.
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern seit Langem eine Reform des
Gemeinnützigkeitsrechts, die parteiunabhängige politische Arbeit für
Menschen- und Grundrechte erleichtert. Doch seit einem Urteil gegen Attac
im Jahr 2014 ist das erheblich erschwert. Attac verlor damals die
Gemeinnützigkeit und scheiterte seither mit rechtlichen Schritten. Das
Urteil traf zahlreiche Initiativen, darunter Campact, das 2019 ebenfalls
seinen Status als gemeinnützig verlor. Mehr als 220 Vereine und Stiftungen
[5][kämpfen seitdem für eine Reform] – bislang ohne Erfolg.
Hinweis, 25.1.: Der Artikel wurde nachträglich um Antworten der bayerischen
Finanzbehörde und von R21 ergänzt, d. Red.
22 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /551-Fragen-im-Bundestag/!6072207
(DIR) [2] /Foerderung-fuer-R21/!6115914
(DIR) [3] /Extremismusklausel-ist-rechtswidrig/!5095300
(DIR) [4] /Antwort-auf-551-Fragen-zu-NGOs/!6071785
(DIR) [5] https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/die-allianz/
## AUTOREN
(DIR) Gareth Joswig
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