# taz.de -- Rechtsgutachten zu CDU-Thinktank: Selber nicht gemeinnützig!
       
       > Der Verein R21 kritisiert die staatliche Unterstützung linker NGOs. Ein
       > Gutachten stellt nun fest, dass die Förderung von R21 selbst fragwürdig
       > ist.
       
 (IMG) Bild: Kristina Schröder und Andreas Rödder bei der Vorstellung der neuen Denkfabrik R21 im November
       
       Von wegen gemeinnützig: Der rechtskonservative Thinktank Republik 21 (R21),
       gegründet von der ehemaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder und
       dem früheren Leiter der CDU-Grundwertekommission Andreas Rödder, dürfte
       keine staatliche Förderung erhalten. Zu diesem Schluss kommt ein
       Rechtsgutachten, das die Kampagnenplattform Campact in Auftrag gegeben hat.
       Der offiziell gemeinnützige Verein R21 soll ab 2026 jährlich 500.000 Euro
       Förderung bekommen.
       
       Das der taz vorliegende Gutachten der Frankfurter Kanzlei Winheller
       argumentiert auf 76 Seiten, dass R21 nach aktueller Rechtslage die
       Gemeinnützigkeit verlieren könnte: Der Verein arbeite eindeutig
       parteipolitisch. R21 hatte selbst wiederholt linke NGOs kritisiert, die
       Steuermittel für politische Aktivitäten nutzen – [1][zuletzt im Zuge der
       Angriffe der Union auf zivilgesellschaftliche Vereine im vergangenen Jahr.]
       Mittlerweile will R21 selbst [2][2 Millionen bis 2029] in Anspruch nehmen.
       Das Geld dafür kommt aus dem Etat des Bundespresseamts im Kanzleramt.
       
       Das Gutachten äußert nicht nur „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“
       gegen diese Förderung, sondern zweifelt auch an der Gemeinnützigkeit von
       R21, die steuervergünstigte Spenden ermöglicht. Der Thinktank vermische
       inhaltlich gemeinnützige Zwecke und Politik, heißt es darin. Das Ziel von
       R21 sei es, die öffentliche Meinungsbildung in verschiedenen Politikfeldern
       aus bürgerlich-konservativer Perspektive zu prägen. Das stehe nach
       Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes im Widerspruch mit staatlicher
       Förderung und Gemeinnützigkeit.
       
       Als parteiähnliches Projekt umgehe R21 zudem die Regeln der
       Parteienfinanzierung und gefährde die Chancengleichheit der Parteien. Die
       Kombination aus steuerlich absetzbaren Spenden und staatlicher Förderung
       verschaffe dem konservativen Lager Vorteile, die das System der
       Parteienfinanzierung nicht vorsehe. Das Bundesverfassungsgericht fordere
       jedoch eine Begrenzung solcher Umwegfinanzierungen.
       
       ## Staatliche Förderung für R21 „höchst problematisch“
       
       Das Gutachten stützt sich auf Veröffentlichungen von R21 auf der Website
       und dort regelmäßig erscheinende Podcasts. Diese zeigten ein „konsistent
       politisch-programmatisches Profil“ und beeinflussten die politische
       Willensbildung in einer Weise, die der Gemeinnützigkeit schade. Die
       staatliche Förderung bezeichnet das Gutachten daher als „höchst
       problematisch“.
       
       Besonders ein Podcast nach der Bundestagswahl 2025 wird hervorgehoben: Dort
       traten die Gesprächspartner nicht nur als Beobachter auf, sondern als
       politische Akteure, die Forderungen an Regierungen stellten und ihre Rolle
       als Vertreter eines bestimmten politischen Spektrums betonten. „Die Folge
       verlässt damit den Rahmen einer gemeinnützigkeitskonformen, objektiven
       Demokratieförderung und ist daher als Teil einer politischen
       Zweckverfolgung zu werten“, schlussfolgert das Gutachten.
       
       Zudem kritisiert das Gutachten, dass R21 weder wissenschaftlich fundiert
       arbeite noch bürgerschaftliches Engagement fördere – beides zentrale
       Kriterien für Gemeinnützigkeit. Die Standpunktpapiere des Thinktanks seien
       keine offenen Diskussionen auf demokratischer Basis, sondern
       „programmatische Stellungnahmen“, etwa gegen Klimapolitiken zugunsten des
       Emissionshandels.
       
       Insgesamt zeichne sich ein „konsistent politisch-programmatisches Profil“
       ab. Ziel sei „erkennbar die Entwicklung, Zuspitzung und Bewerbung konkreter
       Politikstrategien und politischer Haltungen“. Eine neutrale, pluralistische
       Vermittlung demokratischer Prinzipien trete dabei in den Hintergrund.
       
       ## Touché
       
       Angesichts des Gutachtens fordert Campact-Sprecherin Ann-Kathrin Seidel,
       Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) solle die Förderzusagen bis zur
       rechtlichen Klärung aussetzen: „Der Verein R21 betreibt hauptsächlich
       parteipolitische Stimmungsmache, um ultrakonservative Ideen durchzusetzen.
       Der Vereinsvorsitzende Andreas Rödder propagiert außerdem immer wieder eine
       Öffnung gegenüber der AfD. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist nur ein
       Feigenblatt und seine staatliche Förderung ein ungerechtfertigter Eingriff
       in den Parteienwettbewerb.“ Auch weil R21 selbst immer wieder die Förderung
       linker NGOs angeprangert hat, entbehrt dies nicht einer gewissen Ironie.
       
       Für Seidel zeigt der Fall die Doppelmoral der Union: „Auf Landesebene und
       in den Kommunen sorgt sie dafür, dass Demokratie-Vereine ihre finanziellen
       Grundlagen verlieren, obwohl diese eindeutig gemeinnützig arbeiten. Im Bund
       wiederum verschafft sie einem Verein Steuergelder, der eine Zusammenarbeit
       mit der AfD salonfähig machen möchte und das Gemeinnützigkeitsrecht
       bricht.“
       
       Campact selbst verlor 2019 die Gemeinnützigkeit. Seit einem Urteil von 2014
       zur politischen Betätigung der NGO Attac legen viele Finanzämter das
       Gemeinnützigkeitsrecht restriktiv aus. Eine taz-Anfrage, ob es beim
       Finanzamt München bereits Überprüfungen der Gemeinnützigkeit von R21 gibt,
       blieb vom Bayerischen Landesamt für Steuer mit Verweis auf das
       Steuergeheimnis unbeantwortet.
       
       Der CDU-Thinktank selbst teilte auf taz-Anfrage mit, dass es zumindest
       bislang kein Prüfverfahren zur Gemeinnützigkeit gegeben habe.
       R21-Geschäftsführer Martin Hagen sagte, dass man dafür auch keinen Anlass
       sehe, weil man die Anforderungen an Steuerbegünstigungen qua Satzung
       unverändert erfülle. Die Spendeneinnahmen hätten 2025 bei rund 500.000 Euro
       gelegen. Aus seiner Sicht gebe es zudem keine Diskrepanz zwischen der
       Kritik des CDU-Thinktanks an „einseitiger Förderung aktivistischer NGOs“
       und der eigenen Inanspruchnahme von Projektmitteln des Bundespresseamts.
       Hagen machte außerdem deutlich, dass R21 sich selbst als liberalkonservativ
       sehe – nicht als rechtskonservativ.
       
       ## R21 als Brandmauer-Abrissunternehmen
       
       Politisch tut R21 jedenfalls viel dafür, nicht neutral zu wirken: Der
       CDU-Thinktank verkörpert den radikalisierten Konservatismus in NGO-Form.
       Die frühere CDU-Familienministerin Kristina Schröder forderte kürzlich
       Kürzungen bei Hilfen für Menschen mit Behinderungen und wetterte gegen die
       vermeintliche Allmacht linker NGOs. Für [3][unterkomplexe
       Extremismustheorie] ist sie schon länger bekannt. Und dem R21-Leiter,
       Historiker Andreas Rödder, mangelt es offensichtlich an kritischem
       Geschichtsbewusstsein, wenn er gegen „politische Korrektheit“ und
       „Wokeness“ wettert und zugleich immer wieder für das Schleifen der
       Brandmauer zum Rechtsextremismus wirbt. Das kostete ihn auch die Leitung
       der CDU-Grundwertekommission.
       
       Im vergangenen Jahr wetterte R21 selbst gegen staatliche Förderung
       politischer Organisationen – im Einklang mit CDU-Abgeordneten, die
       vermeintlich linken NGOs die Mittel streichen wollten. Noch vor der
       Bundestagswahl im vergangenen Februar stellte die Unions-Fraktion im
       Bundestag 551 diffamierende Fragen gegen Organisationen, die zu Protesten
       aufgerufen hatten, nachdem Friedrich Merz an der Brandmauer gerüttelt und
       mit der AfD einen migrationsfeindlichen Antrag durch den Bundestag gebracht
       hatte. Fragen zu konservativen Nicht-Regierungsorganisationen wie etwa dem
       Bauernverband hatte die Union keine.
       
       Dieser Vorstoß griff die Gemeinnützigkeit und Förderfähigkeit vieler
       zivilgesellschaftlicher Initiativen an – [4][zu Unrecht, wie sich später
       zeigte]. Es war ein autoritärer Angriff auf die Zivilgesellschaft, wie man
       ihn bisher eher von der extrem rechten AfD kannte. Unterstützt wurde er von
       einer faktenverdrehenden Kampagne des Springer-Verlags und der Plattform
       Nius. Zurück blieben eingeschüchterte gemeinnützige Initiativen, die nichts
       anderes getan hatten, als für Demokratie zu demonstrieren – notfalls auch
       gegen die Union, wenn diese mit der AfD kooperiert.
       
       Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern seit Langem eine Reform des
       Gemeinnützigkeitsrechts, die parteiunabhängige politische Arbeit für
       Menschen- und Grundrechte erleichtert. Doch seit einem Urteil gegen Attac
       im Jahr 2014 ist das erheblich erschwert. Attac verlor damals die
       Gemeinnützigkeit und scheiterte seither mit rechtlichen Schritten. Das
       Urteil traf zahlreiche Initiativen, darunter Campact, das 2019 ebenfalls
       seinen Status als gemeinnützig verlor. Mehr als 220 Vereine und Stiftungen
       [5][kämpfen seitdem für eine Reform] – bislang ohne Erfolg.
       
       Hinweis, 25.1.: Der Artikel wurde nachträglich um Antworten der bayerischen
       Finanzbehörde und von R21 ergänzt, d. Red.
       
       22 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /551-Fragen-im-Bundestag/!6072207
 (DIR) [2] /Foerderung-fuer-R21/!6115914
 (DIR) [3] /Extremismusklausel-ist-rechtswidrig/!5095300
 (DIR) [4] /Antwort-auf-551-Fragen-zu-NGOs/!6071785
 (DIR) [5] https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/die-allianz/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
       ## TAGS
       
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       taz hat die Antwort der Bundesregierung vorliegen.