# taz.de -- Altonaer Bezirkspolitiker fordern Gnade: Rentner soll Flaschenpfand trotz Sozialhilfe behalten dürfen
> Grüne, SPD und FDP in Altona sehen Ermessensspielraum: Stadt muss dem
> Flaschensammler Hans S. Pfandeinnahmen nicht von Sozialhilfe abziehen.
(IMG) Bild: Für manche ein wichtiges Zubrot: Flaschensammeln, hier etwas würdevoller
Eine erregte Debatte gab es wohl vergangene Woche im Sozialausschuss des
Bezirks Hamburg-Altona, nachdem bekannt geworden war, dass das Sozialamt in
Altona dem Rentner Hans S. seine gesammelten [1][58 Euro Flaschenpfand von
der Grundsicherung abgezogen hatte]. Nun bringen die Grünen, die SPD und
die FDP am Donnerstag einen Antrag ein, der die Verwaltung auffordert, die
Entscheidung zu korrigieren und auch künftig die Bestimmungen „größtmöglich
wohlwollend“ auszulegen.
Wie berichtet, war der Fall des 75-Jährigen durch die Januar-Ausgabe des
Straßenmagazins [2][Hinz+Kunzt] bekannt geworden. Auch die taz ging der
Sache nach und sprach mit dem Betroffenen. Der Mann sammelte aus Not das
Pfand, nachdem ihm seine Grundsicherung gekürzt worden war. Er ist arm und
ernährt sich von nur zwei Mahlzeiten am Tag.
„Wir haben das Thema vergangenen Dienstag im Sozialausschuss des Bezirks
besprochen“, sagt Nadine Neumann, die sozialpolitische Sprecherin der
Altonaer Grünen. Das Amt habe berichtet, wie es den Fall des Pfandsammelns
bei Grundsicherung im Alter sehe. „Wenn man auf der sicheren Seite sein
will, rechnet man alles an, aber man hat Ermessensspielraum bis 281 Euro
hoch.“
Insgesamt erscheine die Anrechnung der sehr überschaubaren Einnahmen durch
Pfandsammeln „sozial schlicht grob unbillig“, heißt es in dem [3][Antrag
der Bezirkspolitiker], die in Altona mit wechselnden Mehrheiten regieren.
Hinzu komme der Aspekt, dass Pfandsammeln nachhaltig sei, indem es der
Vermüllung durch Glas, Plastik und Blech entgegen wirke. „Man kann dies
zurecht auch als sinnvollen Dienst an der Gemeinschaft bezeichnen“,
schreiben die Politiker.
## Einschlägiges Gerichtsurteil
In dem Antrag wird das Bezirksamt aufgefordert, ab sofort „die Einnahmen
von Pfandflaschen nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen“. Auch
seien im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten „bereits erfolgte Kürzungen
zurückzunehmen“. „Wir fordern in unserem Antrag, dass das
Grundsicherungsamt seinen Spielraum ausnutzt“, sagt Nadine Neumann. „Und
die Hamburger Sozialbehörde sollte einen Leitfaden für die Ämter in den
Bezirken herausgegeben, damit die Sicherheit haben.“
Dass es einen Spielraum gibt, zeigen die unterschiedlichen Antworten der
Ämter, wenn man sie danach fragt. Wie berichtet, hörte Hans S., der sich
selbst erkundigte, von einigen Ämtern, dass sie Flaschenpfand nicht auf die
Grundsicherung anrechnen.
Ein Argument war: Der „Aufwand“ wäre zu groß. Auch hatte [4][das
Sozialgericht Düsseldorf 2020] im Fall einer 53-Jährigen entschieden, dass
sie ihre 100 Euro gesammeltes Flaschenpfand behalten darf. „Dieses Urteil
müsste auch auf die Grundsicherung im Alter übertragen werden“, fordert
Nadine Neumann.
Die taz fragte nach, was Bezirk und Sozialbehörde zu den Forderungen sagen.
Altonas Pressesprecher Mike Schlink erklärte: „Sollte der Beschluss durch
die Altonaer Politik gefasst werden, wird das Bezirksamt Altona prüfen, ob
dieser mit Recht und Gesetz vereinbar ist.“ Und Sozialbehörden-Sprecher
Wolfgang Arnhold sagte, sein Haus äußere sich dann innerhalb der vorgegeben
Frist gegenüber der Bezirksversammlung, wenn der Beschluss gefasst sei.
„Dem würde ich hier nicht vorgreifen.“
Die Sozialbehörde hatte sich vergangene Woche hinter die Kürzung des
Bezirksamtes gestellt. Sprecher Arnhold erklärte, „diese im Düsseldorfer
Urteil geltende 100-Euro-Freigrenze findet in der Grundsicherung im Alter
keine Anwendung“. Das Bezirksamt habe nach dem geltendem Gesetz gehandelt.
Und das gelte nun mal auch für Einkünfte aus dem „systematischen Sammeln
und Einlösen von Pfandflaschen“.
Das Bundessozialministerium (BMAS) in Berlin hatte indes erklärt,
„Kleinstbeträge aus Flaschensammeln“ seien nach geltender Rechtssprechung
„vollständig anrechnungsfrei“. Vor allem dann, wenn es sich um geringe und
unregelmäßige Beträge handele. Ob das Recht im Einzelfall von den
Sozialämtern richtig angewendet werde, müssten [5][die Sozialgerichte]
klären.
Hans S. will nun vor Gericht klagen. Womöglich erhält er dabei
Unterstützung von einer gemeinnützigen Organisation, die ihn juristisch
vertritt und die Verfahrenskosten übernimmt.
Olga Fritzsche, die Sozialpolitikerin der Linksfraktion in Hamburgs
Bürgerschaft, sieht hinter dem Fall ein größeres politisches Problem: „Bei
der Bürgergeldreform von 2022 wurde die Grundsicherung im Alter von den
Erleichterungen ausgenommen“, sagte sie. „Fehler und Ungerechtigkeiten, die
für die Jüngeren beseitigt wurden, behielt man für die Alten bei.“
Besonders ungerecht sei es für Menschen wie Hans S. mit kleiner Rente, die
aufstockend Grundsicherung brauchen. „Mir berichtete ein anderer Rentner,
der eine kleine Rente von 450 Euro bezieht und zusätzlich Grundsicherung
bekommt, dass ihm jeder Cent, den er dazuverdient, von dieser
Grundsicherung abgezogen wird“, sagt Fritzsche.
14 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Altersarmut-in-Hamburg/!6143537
(DIR) [2] /Gruenderin-ueber-25-Jahre-HinzKunzt/!5556551
(DIR) [3] https://bv-hh.de/altona/documents/keine-grundsicherungskuerzung-fuer-pfandsammler-innen-antrag-der-fraktionen-von-gruene-spd-und-fdp-neufassung-215705
(DIR) [4] https://www.n-tv.de/ratgeber/Pfandflaschenerloes-mindert-nicht-Hartz-IV-article21590897.html
(DIR) [5] /Urteil-in-Hamburg/!6083203
## AUTOREN
(DIR) Kaija Kutter
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