# taz.de -- Undurchsichtige Rüstungsaufträge der EU: BSW-Chef De Masi zieht gegen von der Leyen vor Gericht
       
       > Die EU-Kommissionschefin soll über ihre Kontakte zur Rüstungsindustrie
       > unvollständig Auskunft gegeben haben. De Masi will ein Grundsatzurteil
       > erzwingen.
       
 (IMG) Bild: In der Kritik: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
       
       Mangelnde Transparenz und undurchsichtige Geschäfte – dieser Vorwurf
       verfolgt Ursula von der Leyen seit ihrem Wechsel von Berlin nach Brüssel im
       Jahr 2019. Nun steht die deutsche Präsidentin der Europäischen Kommission
       wieder am Pranger: Der deutsche Europaabgeordnete Fabio De Masi, [1][seit
       Kurzem Chef des BSW], hat Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
       Luxemburg eingereicht. Sein Vorwurf: Mangelnde Transparenz und
       undurchsichtige Kontakte zur Rüstungsindustrie.
       
       Von der Leyen hatte 2025 die „Wiederbewaffnung“ der EU angekündigt und ein
       rund 800 Milliarden Euro schweres Aufrüstungsprogramm aufgelegt. Ein Teil
       davon wird [2][durch neue EU-Schulden finanziert] – im Eilverfahren ohne
       Parlamentsbeteiligung, weshalb bereits eine Klage vor dem EuGH läuft. Der
       Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe einstimmig die Erhebung einer
       Nichtigkeitsklage beschlossen, mit der die günstige Darlehensvergabe
       gekippt werden könnten, teilte der SPD-Europaabgeordnete René Repasi im
       Juni vergangenen Jahres mit.
       
       De Masi will nun ein weiteres Grundsatzurteil erzwingen. Von der Leyen habe
       ihre vertraglich verbriefte Pflicht verletzt, Anfragen aus dem Parlament zu
       beantworten, heißt es in der Klageschrift, die der taz vorliegt. De Masi
       verlangte im März 2025 Auskunft über alle Kontakte der Kommissionschefin
       mit Rüstungsherstellern. Er fragte nach Treffen, Telefonaten,
       Videokonferenzen, E-Mails und Briefwechseln. Die Antwort kam erst im
       Oktober 2025 und war – so De Masi – unvollständig.
       
       Kein Einzelfall: [3][EU-Abgeordnete aller Fraktionen] klagen über mangelnde
       Transparenz und schleppende Bearbeitung ihrer Anfragen durch von der Leyens
       Kommission. Statt nach sechs Wochen, wie in den EU-Verträgen vorgesehen,
       werden parlamentarische Anfrage oft erst nach mehreren Monaten, manchmal
       auch gar nicht beantwortet. Auch Nichtregierungsorganisationen wie
       „Transparency International“ und „Lobbycontrol“ kritisieren immer wieder
       mangelnde Transparenz.
       
       ## Kein Wandel bei restriktiver Informationspolitik
       
       So schlug Lobbycontrol bereits im Oktober 2024 Alarm, weil die
       EU-Kommission der Waffenlobby entgegenkommen und Rüstungsinvestitionen als
       nachhaltig erklären wollte. Auch von der Leyens [4][Handelsdeal mit
       US-Präsident Donald Trump] wurde von der deutschen NGO als intransparent
       und einseitig kritisiert. Hohe Wellen schlug auch eine Klage der New York
       Times. Sie forderte die Herausgabe von Dokumenten zur Impfstoffbeschaffung
       in der Coronakrise und bekam vor Gericht teilweise recht.
       
       An der restriktiven Informationspolitik der EU-Kommission hat sich aber
       nichts geändert. „Frau von der Leyen hält sich wohl für Ludwig XIV.“,
       kritisiert De Masi in Anspielung auf den berüchtigten „Sonnenkönig“ im
       Frankreich des 17. Jahrhunderts. Die CDU-Politikerin sei „vom
       Beschaffungsfilz der Bundeswehr bis zur Pfizer-Affäre immer wieder durch
       Missmanagement und Löschung von Akten in Erscheinung getreten“. Bei der
       Aufrüstung drohten nun „neue Beschaffungsskandale“.
       
       Die EU-Kommission kontert kühl: „Wir teilen die Rechtsauffassung von Herrn
       De Masi ausdrücklich nicht. Es ist aber sein gutes Recht, eine ihn nicht
       zufriedenstellende Verwaltungsentscheidung gerichtlich überprüfen zu
       lassen.“ Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. De Masi fährt nicht nur
       schweres Geschütz auf, sondern hat auch prominente Unterstützung:
       Prozessbevollmächtigter ist der frühere sächsische Verfassungsrichter
       Professor Christoph Degenhart.
       
       Degenhart hat 2012 Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm und
       den Fiskalpakt eingelegt und an anderen großen Verfahren zu EU-Themen
       teilgenommen. Der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht
       ist auch Prozessvertreter des BSW vor dem Bundesverfassungsgericht im
       Verfahren um eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025. Die Partei war bei
       der Wahl ganz knapp an der [5][Fünf-Prozent-Hürde] gescheitert.
       
       8 Jan 2026
       
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 (DIR) Eric Bonse
       
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