# taz.de -- Mindestalter für Social Media: Zu jung für Insta?
       
       > Die politischen Forderungen nach einer Altersbeschränkung für die Nutzung
       > von Social Media werden lauter. Doch Wissenschaftler:innen sind
       > uneins.
       
 (IMG) Bild: Wie alt diese handynutzende Person wohl ist?
       
       Australien hat vorgelegt, das EU-Parlament ist dafür, und in Deutschland
       zeigt sich auch das Bundesfamilienministerium offen, wenn es um ein
       gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Plattformen
       geht. Der jüngste Vorstoß kommt aus Frankreich: Die Regierung in Paris will
       die Nutzung von Onlineplattformen wie [1][Tiktok oder Instagram für
       Jugendliche unter 15 Jahren verbieten].
       
       Doch die wissenschaftliche Basis für solche Verbote ist weniger eindeutig,
       als es politisch mitunter dargestellt wird. „Für die Festlegung eines
       eindeutigen und klaren Mindestalters fehlt die wissenschaftliche Evidenz“,
       sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe
       Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, gegenüber dem
       Science Media Center.
       
       Im Fall von Australien ist im Dezember ein landesweites Verbot der Nutzung
       von Social-Media-Diensten für Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft
       getreten. Es betrifft Plattformen wie Facebook, Instagram, Reddit,
       Snapchat, Tiktok, Twitch, X und Youtube. Und auch in Europa deuten sich
       politische Mehrheiten für eine Altersgrenze an: So beschloss das
       EU-Parlament Ende November eine Resolution, die unter anderem ein
       Mindestalter vorsieht. Bereits im Oktober hatten die Mitgliedstaaten in
       einer Erklärung Ähnliches gefordert. Und auch die EU-Kommission scheint die
       Grenzen zu befürworten: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
       verglich im September die Gefahren von Social Media mit denen von
       [2][Zigaretten und Alkohol].
       
       Die Wissenschaft ist da zurückhaltender. „Die Evidenz, dass soziale Medien
       gefährlich sein können, ist je nach Thema schwach – etwa für psychisches
       Wohlbefinden – bis gut – bezüglich Körperbildern“, sagt Forscherin
       Brandhorst. Negative Effekte beträfen zudem nicht alle Jugendlichen. Manche
       blieben unbeeinträchtigt, andere verspürten sogar eine Steigerung des
       Wohlbefindens.
       
       ## Und was ist mit dem Prinzip Vorsorge?
       
       Und die Forschung steht noch vor weiteren Problemen: Kausalitäten, also
       Ursache-Wirkung-Beziehungen nachzuweisen, ist hier schwierig. Leichter ist
       es, Korrelationen aufzeigen. Korrelation bedeutet, dass ein Zusammenhang
       erkennbar ist.
       
       Untersuchungen fanden etwa Zusammenhänge zwischen übermäßiger Nutzung und
       einem negativen Körperbild, schlechten Leistungen in der Schule sowie
       Schlafproblemen. Im vergangenen Jahr kam zum Beispiel ein britisches
       Forschungsteam zu dem Ergebnis: [3][Jugendliche mit psychischen Störungen
       verbringen im Vergleich zu psychisch gesunden Jugendlichen mehr Zeit auf
       Social-Media-Plattformen]. Das ist eine Korrelation.
       
       Eine Kausalität aber ist deutlich schwieriger zu belegen, schließlich sind
       Menschen vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Gleichzeitig sind
       Experimentedesigns, bei denen also zwei Gruppen gezielt unterschiedlichen
       Einflüssen ausgesetzt werden, bei dieser Forschungsfrage aus praktischen
       und ethischen Gründen in der Praxis nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass
       Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, je nachdem, wie der
       Faktor psychische Gesundheit erfasst wird. Durch Fragen an die
       Studienteilnehmer:innen? Durch klinische Diagnosen? Insofern werden
       Forscher:innen sehr genau auf die Entwicklungen in Australien schauen.
       
       Doch es braucht nicht unbedingt einen harten wissenschaftlichen Nachweis
       einer Gefährdung für Verbote. Ein von Politiker:innen und mitunter
       auch der Wissenschaft angeführtes Argument ist das Vorsorgeprinzip. Das
       soll dann greifen, wenn zum Beispiel bei einer Chemikalie oder Technologie
       eine schädliche Wirkung angenommen wird, auch wenn sie (noch) nicht
       nachgewiesen werden kann. Vor- und Nachteile müssen dann aber umso
       sorgfältiger abgewogen werden. „Die Evidenz rechtfertigt nach dem
       Vorsorgeprinzip Einschränkungen – auch wenn das bedeutet, dass manche
       Jugendliche ungerechtfertigt eine Einschränkung erfahren“, erklärt
       Forscherin Brandhorst.
       
       ## Eingriff in die Kommunikationsfreiheit?
       
       Zurückhaltender ist da Stephan Dreyer, Wissenschaftler am Leibniz-Institut
       für Medienforschung: „Bei sozialen Medien handelt es sich in der Regel um
       Plattformen mit Inhalten, die größtenteils keine Jugendschutzrelevanz haben
       oder den Informationsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sogar
       optimal entsprechen“, so Dreyer gegenüber dem Science Media Center. Ein
       Verbot sei da ein besonders tiefer Eingriff in die Informations- und
       Kommunikationsfreiheit.
       
       Kinder und Jugendliche hätten ein menschenrechtlich und kinderrechtlich
       verbrieftes Recht auf Zugang zu relevanten Informationen und auf sozialen
       Austausch mit Gleichaltrigen. „Im Vergleich zu einem Mindestalter könnte
       die effektive Umsetzung der bestehenden europarechtlichen Pflicht zur
       Gestaltung altersangemessener Plattformangebote als milderes Mittel
       erscheinen.“ Dazu gehörten etwa Systeme, die die Nutzung zeitlich
       begrenzen, und eine altersgerechtere Auswahl bei den von den Plattformen
       empfohlenen Inhalten.
       
       In diese Richtung geht auch eine Empfehlung der Nationalen Akademie der
       Wissenschaften Leopodina. Die spricht sich zwar grundsätzlich für
       Altersgrenzen aus: unter 13 gar nicht, zwischen 13 und 16 nur mit
       Einverständnis der Eltern. Doch die Wissenschaftler:innen schlagen
       jenseits dessen eine Reihe an Maßnahmen vor. Dazu gehört etwa, dass es bei
       Jugendlichen unter 16 Jahren keine Pushbenachrichtigungen geben darf, kein
       Autoplay, bei dem der jeweils nächste Inhalt automatisch abgespielt wird,
       keine Livestreammöglichkeit und kein endloses Scrollen – die Webseite oder
       App muss also ein unteres Ende haben. Die Rechtsprofessorin Indra Spiecker,
       genannt Döhmann, eine der Autor:innen des Leopoldina-Papiers, sagt:
       „Kinder sollen lernen, mit sozialen Medien so umzugehen, dass sie nicht in
       Sucht- und anderes problematisches Nutzungsverhalten reingezogen werden,
       sondern von den positiven Aspekten profitieren.“
       
       Zu den Kritiker:innen eines Mindestalters gehört der Juraprofessor
       Matthias Kettemann, der am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg
       zu digitalen Kommunikationsräumen forscht. Er sagt: „Verbote sind fast nie
       die richtige Lösung – vor allem dann nicht, wenn es, wie in Europa, ein
       sehr gutes Mittel gegen eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch
       Social Media gibt.“
       
       Kettemann bezieht sich dabei auf den [4][Digital Services Act] (DSA).
       Dieses EU-Gesetz legt Regeln für Plattformen und Suchmaschinen fest.
       Besonders ins Visier genommen werden dabei die großen Anbieter mit
       monatlich 45 Millionen Nutzern innerhalb der EU. Die Plattformen sind
       demnach zu bestimmten Jugendschutzmaßnahmen verpflichtet.
       
       ## Und was tut die EU?
       
       Die Leitlinien der EU-Kommission sehen unter anderem vor, dass Konten, die
       die Plattformen Minderjährigen zuordnen, standardmäßig auf privat
       eingestellt sind. Und dass Funktionen deaktiviert sind, die zu übermäßiger
       Nutzung beitragen, etwa Autoplay und Pushnachrichten. Die Algorithmen
       sollen zudem so gestaltet sein, dass Minderjährige nicht auf Inhalte
       geleitet werden, die für sie schädlich sein können.
       
       „Die Pflichten der Plattformen müssen durchgesetzt werden, und dazu braucht
       es eine EU-Kommission, die keine Angst vor Trump hat“, sagt Matthias
       Kettemann. Kürzlich hatte die Behörde im Dezember auf Basis des DSA ein
       Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X verhängt – was direkt
       deutliche Angriffe vonseiten der US-Regierung nach sich zog.
       
       Der nächste Schritt in der Debatte über Altersgrenzen steht spätestens im
       Sommer an: Da soll die von der Bundesregierung eingesetzte
       Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre
       Ergebnisse vorstellen. Erwartet werden nicht nur Empfehlungen zum Thema
       Altersgrenzen, sondern auch zu einem weiteren Streitthema: dem Umgang mit
       Smartphones an Schulen.
       
       16 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-tiktok-100.html
 (DIR) [2] /Social-Media-ab-16-Jahren/!6137381
 (DIR) [3] https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/jugendliche-soziale-medien-100.html
 (DIR) [4] /EU-geht-gegen-X-vor/!6135776
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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