# taz.de -- Mindestalter für Social Media: Zu jung für Insta?
> Die politischen Forderungen nach einer Altersbeschränkung für die Nutzung
> von Social Media werden lauter. Doch Wissenschaftler:innen sind
> uneins.
(IMG) Bild: Wie alt diese handynutzende Person wohl ist?
Australien hat vorgelegt, das EU-Parlament ist dafür, und in Deutschland
zeigt sich auch das Bundesfamilienministerium offen, wenn es um ein
gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von Social-Media-Plattformen
geht. Der jüngste Vorstoß kommt aus Frankreich: Die Regierung in Paris will
die Nutzung von Onlineplattformen wie [1][Tiktok oder Instagram für
Jugendliche unter 15 Jahren verbieten].
Doch die wissenschaftliche Basis für solche Verbote ist weniger eindeutig,
als es politisch mitunter dargestellt wird. „Für die Festlegung eines
eindeutigen und klaren Mindestalters fehlt die wissenschaftliche Evidenz“,
sagt Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe
Internetnutzungsstörungen, Universitätsklinikum Tübingen, gegenüber dem
Science Media Center.
Im Fall von Australien ist im Dezember ein landesweites Verbot der Nutzung
von Social-Media-Diensten für Jugendliche unter 16 Jahren in Kraft
getreten. Es betrifft Plattformen wie Facebook, Instagram, Reddit,
Snapchat, Tiktok, Twitch, X und Youtube. Und auch in Europa deuten sich
politische Mehrheiten für eine Altersgrenze an: So beschloss das
EU-Parlament Ende November eine Resolution, die unter anderem ein
Mindestalter vorsieht. Bereits im Oktober hatten die Mitgliedstaaten in
einer Erklärung Ähnliches gefordert. Und auch die EU-Kommission scheint die
Grenzen zu befürworten: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
verglich im September die Gefahren von Social Media mit denen von
[2][Zigaretten und Alkohol].
Die Wissenschaft ist da zurückhaltender. „Die Evidenz, dass soziale Medien
gefährlich sein können, ist je nach Thema schwach – etwa für psychisches
Wohlbefinden – bis gut – bezüglich Körperbildern“, sagt Forscherin
Brandhorst. Negative Effekte beträfen zudem nicht alle Jugendlichen. Manche
blieben unbeeinträchtigt, andere verspürten sogar eine Steigerung des
Wohlbefindens.
## Und was ist mit dem Prinzip Vorsorge?
Und die Forschung steht noch vor weiteren Problemen: Kausalitäten, also
Ursache-Wirkung-Beziehungen nachzuweisen, ist hier schwierig. Leichter ist
es, Korrelationen aufzeigen. Korrelation bedeutet, dass ein Zusammenhang
erkennbar ist.
Untersuchungen fanden etwa Zusammenhänge zwischen übermäßiger Nutzung und
einem negativen Körperbild, schlechten Leistungen in der Schule sowie
Schlafproblemen. Im vergangenen Jahr kam zum Beispiel ein britisches
Forschungsteam zu dem Ergebnis: [3][Jugendliche mit psychischen Störungen
verbringen im Vergleich zu psychisch gesunden Jugendlichen mehr Zeit auf
Social-Media-Plattformen]. Das ist eine Korrelation.
Eine Kausalität aber ist deutlich schwieriger zu belegen, schließlich sind
Menschen vielfältigen Einflüssen ausgesetzt. Gleichzeitig sind
Experimentedesigns, bei denen also zwei Gruppen gezielt unterschiedlichen
Einflüssen ausgesetzt werden, bei dieser Forschungsfrage aus praktischen
und ethischen Gründen in der Praxis nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass
Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, je nachdem, wie der
Faktor psychische Gesundheit erfasst wird. Durch Fragen an die
Studienteilnehmer:innen? Durch klinische Diagnosen? Insofern werden
Forscher:innen sehr genau auf die Entwicklungen in Australien schauen.
Doch es braucht nicht unbedingt einen harten wissenschaftlichen Nachweis
einer Gefährdung für Verbote. Ein von Politiker:innen und mitunter
auch der Wissenschaft angeführtes Argument ist das Vorsorgeprinzip. Das
soll dann greifen, wenn zum Beispiel bei einer Chemikalie oder Technologie
eine schädliche Wirkung angenommen wird, auch wenn sie (noch) nicht
nachgewiesen werden kann. Vor- und Nachteile müssen dann aber umso
sorgfältiger abgewogen werden. „Die Evidenz rechtfertigt nach dem
Vorsorgeprinzip Einschränkungen – auch wenn das bedeutet, dass manche
Jugendliche ungerechtfertigt eine Einschränkung erfahren“, erklärt
Forscherin Brandhorst.
## Eingriff in die Kommunikationsfreiheit?
Zurückhaltender ist da Stephan Dreyer, Wissenschaftler am Leibniz-Institut
für Medienforschung: „Bei sozialen Medien handelt es sich in der Regel um
Plattformen mit Inhalten, die größtenteils keine Jugendschutzrelevanz haben
oder den Informationsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sogar
optimal entsprechen“, so Dreyer gegenüber dem Science Media Center. Ein
Verbot sei da ein besonders tiefer Eingriff in die Informations- und
Kommunikationsfreiheit.
Kinder und Jugendliche hätten ein menschenrechtlich und kinderrechtlich
verbrieftes Recht auf Zugang zu relevanten Informationen und auf sozialen
Austausch mit Gleichaltrigen. „Im Vergleich zu einem Mindestalter könnte
die effektive Umsetzung der bestehenden europarechtlichen Pflicht zur
Gestaltung altersangemessener Plattformangebote als milderes Mittel
erscheinen.“ Dazu gehörten etwa Systeme, die die Nutzung zeitlich
begrenzen, und eine altersgerechtere Auswahl bei den von den Plattformen
empfohlenen Inhalten.
In diese Richtung geht auch eine Empfehlung der Nationalen Akademie der
Wissenschaften Leopodina. Die spricht sich zwar grundsätzlich für
Altersgrenzen aus: unter 13 gar nicht, zwischen 13 und 16 nur mit
Einverständnis der Eltern. Doch die Wissenschaftler:innen schlagen
jenseits dessen eine Reihe an Maßnahmen vor. Dazu gehört etwa, dass es bei
Jugendlichen unter 16 Jahren keine Pushbenachrichtigungen geben darf, kein
Autoplay, bei dem der jeweils nächste Inhalt automatisch abgespielt wird,
keine Livestreammöglichkeit und kein endloses Scrollen – die Webseite oder
App muss also ein unteres Ende haben. Die Rechtsprofessorin Indra Spiecker,
genannt Döhmann, eine der Autor:innen des Leopoldina-Papiers, sagt:
„Kinder sollen lernen, mit sozialen Medien so umzugehen, dass sie nicht in
Sucht- und anderes problematisches Nutzungsverhalten reingezogen werden,
sondern von den positiven Aspekten profitieren.“
Zu den Kritiker:innen eines Mindestalters gehört der Juraprofessor
Matthias Kettemann, der am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg
zu digitalen Kommunikationsräumen forscht. Er sagt: „Verbote sind fast nie
die richtige Lösung – vor allem dann nicht, wenn es, wie in Europa, ein
sehr gutes Mittel gegen eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch
Social Media gibt.“
Kettemann bezieht sich dabei auf den [4][Digital Services Act] (DSA).
Dieses EU-Gesetz legt Regeln für Plattformen und Suchmaschinen fest.
Besonders ins Visier genommen werden dabei die großen Anbieter mit
monatlich 45 Millionen Nutzern innerhalb der EU. Die Plattformen sind
demnach zu bestimmten Jugendschutzmaßnahmen verpflichtet.
## Und was tut die EU?
Die Leitlinien der EU-Kommission sehen unter anderem vor, dass Konten, die
die Plattformen Minderjährigen zuordnen, standardmäßig auf privat
eingestellt sind. Und dass Funktionen deaktiviert sind, die zu übermäßiger
Nutzung beitragen, etwa Autoplay und Pushnachrichten. Die Algorithmen
sollen zudem so gestaltet sein, dass Minderjährige nicht auf Inhalte
geleitet werden, die für sie schädlich sein können.
„Die Pflichten der Plattformen müssen durchgesetzt werden, und dazu braucht
es eine EU-Kommission, die keine Angst vor Trump hat“, sagt Matthias
Kettemann. Kürzlich hatte die Behörde im Dezember auf Basis des DSA ein
Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X verhängt – was direkt
deutliche Angriffe vonseiten der US-Regierung nach sich zog.
Der nächste Schritt in der Debatte über Altersgrenzen steht spätestens im
Sommer an: Da soll die von der Bundesregierung eingesetzte
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre
Ergebnisse vorstellen. Erwartet werden nicht nur Empfehlungen zum Thema
Altersgrenzen, sondern auch zu einem weiteren Streitthema: dem Umgang mit
Smartphones an Schulen.
16 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-tiktok-100.html
(DIR) [2] /Social-Media-ab-16-Jahren/!6137381
(DIR) [3] https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/jugendliche-soziale-medien-100.html
(DIR) [4] /EU-geht-gegen-X-vor/!6135776
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
## TAGS
(DIR) Social Media
(DIR) Instagram
(DIR) TikTok
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Schwerpunkt Stadtland
(DIR) Social Media
(DIR) talkshow
(DIR) Smartphone
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Daniel Günther im Shitstorm: Wehrhafter Demokrat
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich kritisch zu
Social Media und Fake News geäußert - manchen passt das gar nicht.
(DIR) Social Media ab 16 Jahren: Ein Mindestalter schont die Plattformen
Die Nutzung von Social Media wird heute vielfach mit dem Konsum von Alkohol
und Tabak verglichen. Eine Gefahr, die auch für Erwachsene gilt.
(DIR) Jugend ohne Social Media: So wird das nichts, Alter!
Die EU steuert auf Altersgrenzen unter anderem für Social Media zu. Warum
das keine gute Idee ist – und was besser wäre.
(DIR) Social-Media-Verbot für Kinder: Kopenhagen zeigt, wie’s geht
Kinder und Jugendliche leiden eher unter einem schlechten Selbstbild. Um
junge Menschen zu schützen, will Dänemark soziale Medien erst ab 15
erlauben.