# taz.de -- Der Fall Kilani: Ermittlung unter Freunden
> Ein israelischer Militärschlag tötet 2014 eine deutsch-palästinensische
> Familie. Doch deutsche Ermittler zögern. Neue Daten zeigen mögliche
> Gründe auf.
(IMG) Bild: Hier starben 11 Angehörige der Familie Kilani: der Al-Salam Tower in Gaza-Stadt am 22. Juli 2014
Elf Jahre und sechs Monate ist es her, dass Ramsy Kilani das letzte Mal mit
seinem Vater Ibrahim telefoniert. Er ruft damals aus dem westfälischen
Siegen an. Sein Vater, ein in Deutschland ausgebildeter Architekt,
telefonierte aus dem Gazastreifen. Es ist der Sommer 2014: Israel führt
Krieg gegen die Hamas im Gazastreifen, und Ibrahim Kilani flieht mit seiner
Familie vor den Bomben in ein Bürogebäude in Gaza-Stadt.
Einen Tag nach dem Telefonat ist Ibrahim Kilani tot. Und mit ihm seine
Ehefrau, ihre fünf gemeinsamen Kinder sowie vier Geschwister der Frau.
Getötet bei einem israelischen Luftangriff auf das Bürogebäude.
Der gewaltsame Tod der Familie wird sowohl die deutsche als auch die
israelische Justiz über Jahre beschäftigen. Denn Ibrahim Kilani und seine
Kinder waren deutsche Staatsbürger. Sobald deutsche Ermittlungsbehörden
Kenntnis von einer mutmaßlich schweren Straftat gegen die eigenen
Staatsbürger erhalten, auch im Ausland, sind sie verpflichtet, sich den
Fall anzusehen. Die Generalanwaltschaft des Bundes beginnt mit
Vorermittlungen. Doch ein offizielles Ermittlungsverfahren wird nie
eröffnet.
## Neue Daten aufgetaucht
Ramsy Kilani, Sohn und Halbbruder der Opfer, verlangt Aufklärung. Und
stellt deshalb mithilfe des European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR) im Jahr 2014 einen Strafantrag. Die Tötung seiner Familie
soll nach dem Völkerstrafgesetzbuch geprüft werden.
Über den Fall – vor allem aber über die juristische Aufarbeitung und deren
Grenzen – hat [1][die taz bereits 2022 ausführlich berichtet]: Damals gab
der Generalbundesanwalt die Beendigung der Vorermittlungen bekannt. Eine
abschließende Feststellung, ob ein Kriegsverbrechen begangen wurde, sei
nicht möglich, weil die Beweise nicht zu erbringen seien, hieß es damals
zum Tod der deutsch-palästinensischen Familie.
Doch nun sind Mails aus dem isrealischen Justizministerium aufgetaucht, die
ein komplexeres Bild zeichnen. Es ist ein gewaltiges Leak interner
Dokumente, vermutlich hat eine der Islamischen Republik Iran nahestehende
Hackergruppe die Papiere erbeutet. 245 Gigabyte Daten landeten bei der
gemeinnützigen Whistleblower-Organisationen Distributed Denial of Secrets –
dort sind über zwei Millionen E-Mails, Bilder, Dokumente und weitere
Dateien abrufbar.
Das Schlagwort „Kilani“ taucht darin Hunderte Male auf, auf Deutsch und
Hebräisch: in internen Protokollen, Entwürfen für offizielle Schreiben und
Korrespondenzen mit deutschen Behörden.
## Ziemlich beste Freunde
Aus den geleakten Unterlagen geht hervor: Der Fall Kilani band im
israelischen Justizministerium erhebliche Ressourcen – und wurde als Chance
betrachtet. Um zu zeigen, dass das eigene Rechtssystem funktioniert und
Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher israelischer Kriegsverbrechen durch
Drittstaaten oder durch internationale Gerichte nicht nötig seien.
So wurde in einem internen Dokument, das sich in den Leaks befindet, auf
„den hohen zusätzlichen Nutzen“ einer eigenen Untersuchung im Fall Kilani
verwiesen, „wenn es darum geht, dass der Staat mit Versuchen umgeht, ihn
vor verschiedenen Gerichten im Ausland anzufechten“.
Darüber hinaus zeichnen die Dokumente ein Bild enger und freundschaftlicher
Kontakte zwischen der Generalbundesanwaltschaft und dem israelischen
Justizministerium.
Doch von vorne: Im Sommer 2014 herrscht im Gazastreifen wieder einmal Krieg
zwischen Israel und der Hamas, die 2007 die Kontrolle über den gesamten
Küstenstreifen mit Gewalt übernommen hatte. Die Familie Kilani flüchtet vor
den Gefechten aus ihrer Heimatstadt in das Büro eines Verwandten in
Gaza-Stadt. Am Abend des 21. Juli 2014 befindet sich in der
darunterliegenden Etage im selben Gebäude Shaban Dahdoh, ein ranghoher
Kommandant der Iran-nahen Miliz Palästinensicher Islamischer Dschihad. Ihm
galt der Angriff.
## Vorsichtige Vorermittlungen
Doch mit ihm wurden elf Angehörige der Familie ausgelöscht. Zwei Kinder aus
Ibrahim Kilanis erster Ehe, Ramsy und seine Schwester, bleiben in
Deutschland als Halbwaisen zurück.
Schon kurz nach dem Angriff gibt es [2][erste Medienberichte], die besagen:
auch Deutsche sind unter den Opfern. Am 22. Juli 2014, dem Tag nach dem
Angriff, legt die Generalbundesanwaltschaft einen sogenannten
Beobachtungsvorgang an. Die Vorermittlungen haben damit begonnen. Und sie
dauern. Im August 2015 schickt sie einen Fragenkatalog Richtung Israel. Und
betont: Darauf zu antworten, sei freiwillig.
Das Konzept der „Vorermittlungen“, das die Generalbundesanwaltschaft dabei
nutzt, ergibt sich gar nicht aus dem Gesetz, sagt Kai Ambos, Professor an
der Universität Göttingen. Eigentlich ist der Ermittlungsablauf so: Liegt
ein Anfangsverdacht auf eine Straftat vor, folgt daraus eine
Verfolgungspflicht. Dann wird durch Ermittlungen ein möglicher
Tatverdächtiger konkretisiert.
Ein formelles Ermittlungsverfahren hat Vorteile im Vergleich zu den
inoffiziellen Vorermittlungen, erklärt Andreas Schüller. Der Rechtsanwalt
betreute den Fall beim ECCHR. Er sagt: Man könne dann nicht nur ein
Rechtshilfeersuchen an den Staat, aus dem die mutmaßlichen Täter stammen,
richten und darin um Beweismittel bitten, sondern auch Zeuginnen und
Zeugen, Expertinnen und Experten befragen, ohne dass Israel zustimmen muss.
Prozessrechtlich haben die Geschädigten in einem offiziellen
Ermittlungsverfahren zudem mehr Rechte als bei Vorermittlungen.
## Tausende zivile Opfer
Der Begriff der Vorermittlungen ermöglicht es, ohne das große Besteck
auszupacken, erst einmal zu ergründen: Liegt überhaupt ein Anfangsverdacht
vor? Sprich: Haben israelische Soldaten bei dem Angriff, der die Familie
Kilani tötete, gegen das Völkerrecht verstoßen?
Das klingt fast absurd – sind doch elf Zivilisten durch Gewalt ums Leben
gekommen. Gewalt in Form einer Rakete. Ein Video, aufgenommen kurz nach dem
Einschlag, zeigt die zerrissenen Körper der Kinder, grau vom Staub der
zerstörten Wände. Nach Angaben der Vereinten Nationen starben im Krieg
zwischen der Hamas und Israel 2014 insgesamt etwa 2.250 Palästinenserinnen
und Palästinenser. Bei fast 1.500 von ihnen geht die UN davon aus, dass sie
Zivilistinnen und Zivilisten waren. Auf israelischer Seite sterben 5
Zivilisten und etwa 65 Soldaten.
Doch Recht ist kompliziert, gerade im Krieg. Zwar soll das Völkerrecht
Unbeteiligte schützen. Doch ihr Tod ist in einem Krieg nicht per se ein
Verstoß dagegen. Etwa wenn der Angreifer erklärt, alles Mögliche getan zu
haben, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Und sich das Gegenteil, also
eine Vernachlässigung dieser Sorgfaltspflicht, nicht hinreichend belegen
lässt.
Ob das der Fall ist, will auch die Generalbundesanwaltschaft ermitteln.
Darauf zielt der an Israel gesandte Fragenkatalog ab, der im Leak zu finden
ist. Er fragt etwa, ob es Alternativen zu den eingesetzten Waffen gab, die
einen wirksameren Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet hätten. Oder
welche Informationen dem Militär vor oder während des Angriffs auf das
Gebäude hinsichtlich der Anwesenheit von Zivilisten zur Verfügung standen.
## Keine Hinweise auf Fehlverhalten
Das israelische Militär selbst ist verpflichtet, jedem „außergewöhnlichen
Vorfall“ während eines Einsatzes nachzugehen. Der sogenannte
Fact-Finding-Mechanism funktioniert so: Das Militär trägt Fakten zum Fall
zusammen, dann entscheidet der Militärgeneralanwalt, ob eine offizielle
Ermittlung oder ein Verfahren gegen Soldaten eröffnet wird.
Im Fall Kilani wird die Eröffnung eines Verfahrens von dieser Stelle im
Militär abgelehnt. Der Tod der Familie sei „bedauerlich“ – aber es gebe
keine Hinweise auf kriminelles Fehlverhalten seitens des Militärs, so der
Militärgeneralanwalt. Die Argumentation: Das Militär habe nicht wissen
können, dass sich in dem Bürogebäude abends Zivilisten aufhielten.
Das ECCHR zweifelte das später an: So habe der für das Bürogebäude
verantwortliche Sicherheitsmann gegenüber einer mit dem ECCHR
zusammenarbeitenden Nichtregierungsorganisation ausgesagt, dass die Familie
mit einer Matratze und anderen persönlichen Gegenständen eingezogen sei.
Sie habe außerdem mehrfach das Gebäude betreten und wieder verlassen.
In den geleakten Nachrichten aus dem Justizministerium findet sich eine
E-Mail von Ende 2016. Adressat ist Roy Schöndorf, damals der
stellvertretende Generalstaatsanwalt Israels und zuständig für
internationales Recht. Es geht um ein Protokoll einer Sitzung mit
Vertretern des Justizministeriums, des Außenministeriums, des Büros des
Premierministers und des Militärgeneralanwalts, in der über den Kilani-Fall
gesprochen wurde.
## Israels Justiz lobt sich selbst
Laut dem Protokoll wurde dabei eine Strategie für die Behandlung des Falls
erörtert. So sei „Roy der Meinung, dass dieser Fall eine hervorragende
Gelegenheit für uns ist“, den eigenen Umgang mit solchen Fällen in ein
„positives Licht“ zu rücken. Auch im Gespräch mit der taz heute bestätigt
er: Der Fall sei eine Möglichkeit gewesen, die Arbeit der israelischen
Justiz zu zeigen. Und betont: „Ich bin stolz auf unsere Arbeit und denke,
es war eine gründliche Untersuchung.“
Im Völkerrecht gilt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip: Wenn ein
vermeintliches Kriegsverbrechen vorliegt, haben der Staat, in dem der
Angriff stattfand, oder der Staat der mutmaßlichen Täter Vorrang bei den
Ermittlungen. Ein Drittstaat muss zwar ermitteln, ob ein Verbrechen
vorliegen könnte. Er muss aber sein eigenes Verfahren nicht fortführen,
wenn in den betreffenden Staaten bereits Ermittlungen durchgeführt werden.
Als die taz zuletzt mit Roy Schöndorf zu dem Fall sprach, im Jahr 2022,
hatte er gerade seine Position im Justizministerium verlassen. Die
Geschichte der Kilanis kenne er gut, erklärte er damals: „Ich habe viel
Zeit mit dem Fall verbracht.“ Wie viel Zeit es gewesen sein muss, wird aus
den Leaks noch mal deutlich.
Aus den Mails geht weiter hervor, dass ein Treffen mit einer Delegation der
deutschen Generalstaatsanwaltschaft stattfinden soll. Im März 2017 ist es
so weit. Das Ziel, so steht es in einer zuvor versendeten Mail: „Bei diesem
Treffen wollen wir eine Einigung mit den deutschen Behörden erzielen, um
ihnen dabei zu helfen, den Fall abzuschließen. Wir hoffen auch, dass diese
Entscheidung […] mit einer positiven Stellungnahme zu den israelischen
Ermittlungsmechanismen einhergeht.“
## Danke für das schöne Dinner
Aus den E-Mails geht hervor: Man will den Besuchern zeigen, wie gut man
selbst zu ermitteln weiß. Und ihnen einen möglichst angenehmen Aufenthalt
bereiten, etwa mit einem Besuch in einem luxuriösen Restaurant in
Jerusalem.
Bei dem Treffen darf die deutsche Delegation, bestehend unter anderem aus
zwei Mitarbeitern der Generalbundesanwaltschaft, Ergebnisse der
Untersuchung des Militärgeneralstaatsanwaltes einsehen, auch solche, die
nicht öffentlich gemacht wurden. Ihnen wird die „faktische und rechtliche
Basis“ der Vorgänge erklärt. Notizen dürfen sie aber nicht machen.
Auf Anfrage der taz erklärt Roy Schöndorf heute: An Details des Treffens
mit den Kollegen aus Deutschland könne er sich heute nicht mehr erinnern.
Er betont aber: „Sie haben viele Informationen von uns erhalten. Wir haben
noch nie so viel mit einem anderen Staat geteilt.“
Aus den E-Mails lässt sich schließen: Das Treffen zum Fall der getöteten
Kilani-Familie wurde wohl als erfolgreich betrachtet. Der Ton zwischen
israelischen und deutschen Teilnehmern ist in weiteren geleakten Mails sehr
freundlich: „Ein fruchtbarer Dialog“, heißt es da etwa oder ein
„erfreuliches Treffen“. Von deutscher Seite wird sich bedankt „für die
herzliche Einladung zum schönen Dinner“.
## Ein Anfangsverdacht von sieben Jahren
Dass Beamte zweier befreundeter Staaten einen freundlichen Umgang
miteinander pflegen, ist an sich nicht ungewöhnlich. Doch im Kontext des
Falls blickt Rechtsanwalt Andreas Schüller darauf kritisch. Für das ECCHR
betreute er den Fall der Familie Kilani, war dafür auch mit der
Generalbundesanwaltschaft in Kontakt. Er sagt: Informationen zu sammeln, um
festzustellen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, dauere normalerweise zwei
bis drei Tage, vielleicht einige Wochen. Nicht aber sieben Jahre, wie im
Fall Kilani.
Die Generalbundesanwaltschaft eröffnet zwar kein Ermittlungsverfahren, doch
sie stellt die Vorermittlungen auch lange nicht ein, bis 2021. Das sorgt im
Justizministerium in Israel für weitere Arbeit.
Im Herbst 2020 geht dort ein Brief der deutschen Staatsanwaltschaft ein.
Darin werden teils Fragen aus dem Katalog von 2015 wiederholt, teils
zusätzliche Fragen aufgeführt. In einer Mail zwischen Mitarbeitenden
israelischer Ministerien steht dazu: „Wie du weißt, hatten wir im März 2017
einen intensiven Dialog hier in Jerusalem mit unseren deutschen
Ansprechpartnern. Und wir dachten, das Thema liege schon hinter uns.“
Das Justizministerium beauftragt ein Rechtsgutachten einer in Deutschland
ansässigen Anwaltskanzlei und fertigt ein eigenes Strategiepapier, in dem
es den Fall noch mal durchgeht, an. Darin wird auch auf die verschiedenen
Ermittlungsverfahren eingegangen, die in Deutschland möglich wären. Dabei
werden auch Strukturermittlungsverfahren genannt.
## Die politische Komponente
Deutschland hätte ein solches eröffnen können, sagt Andreas Schüller vom
ECCHR. Diese werden genutzt, wenn es wenig Informationen zu einem Fall
gibt, aber ein krimineller Anfangsverdacht möglich ist. Ein solches hat
Deutschland etwa im Ukrainekrieg angelegt – eine Woche nach Kriegsbeginn,
sagt Schüller – oder auch für den Bürgerkrieg in Syrien.
Schüller sagt: Noch nie habe Deutschland ein solches Verfahren zu Israel
angelegt. Nicht im Gazakrieg von 2014 und auch nicht in dem Krieg, der dem
Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 folgte. Dabei steht der Vorwurf des
Genozids vonseiten Hilfsorganisationen wie auch der Vereinten Nationen im
Raum, und der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle wegen
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Premier
Benjamin Netanjahu und seinen Ex-Verteidigungsminister Joaw Gallant
erlassen.
Warum ist das so? Schüller sagt: Es gebe eine Reihe von Faktoren. Zum
Beispiel Ressourcen, und eine damit einhergehende Priorisierung von Fällen.
Hinzu komme die politische Komponente „und die dürfte hier vermutlich
ausschlaggebend sein“. Und betont: Gerade im Krieg in Gaza ab 2023 hätten
solche Verfahren aber angelegt werden sollen.
Zurück zum Kilani-Fall: Obwohl noch Ende 2020 ein weiterer Fragenkatalog an
Israel gesendet wurde, geht im Jahr 2021 dann auf einmal alles ganz
schnell: Es gibt ein Telefonat zwischen Roy Schöndorf und einem Mitarbeiter
der Generalbundesanwaltschaft. Das geht aus den E-Mails hervor. Was darin
besprochen wird, ist nicht bekannt.
## Ein Satz für die Staatsanwaltschaft
Ein Hinweis ergibt sich aus den geleakten Mails. Dabei wird auf ein
Telefonat Bezug genommen, in dem „sie Roy über ihre Bedürfnisse
informierten“. Gemeint ist, so der weitere Kontext, die Staatsanwaltschaft.
Demnach sei ein Satz, dass „wir der Staatsanwaltschaft keine weiteren
Informationen zur Verfügung stellen können, unerlässlich, um ihm zu
ermöglichen, ‚vom Baum herunterzukommen‘, sprich: die Ermittlungen
einzustellen“. Und: „Anders als in anderen Ländern üblich, ist dieser Satz
zusammen […] für den Abschluss der Ermittlungen unerlässlich.“
Roy Schöndorf sagt: An Details des Telefonats könne er sich nicht mehr
erinnern. Doch er wolle betonen, dass die deutschen Staatsanwälte aus
seiner Sicht „professionell gearbeitet und uns keinen Gefallen getan
haben“.
Die Generalbundesanwaltschaft beendet kurz nach dem Telefonat ihre
Vorermittlungen. Sie schreibt: Die „genaue Aufhellung der Faktenlage“ sei
„unerlässlich in der zu prüfenden Situation“. Und die „vorhandenen
Erkenntnisse lassen eine rechtliche Bewertung anhand der aufgezeigten
Maßstäbe nicht zu“. Weitere Informationen seien nicht zu erlangen. Damit
sei ein Verfahren wohl „aussichtslos“.
Auf Fragen zu den Leaks möchte die Generalbundesanwaltschaft nicht
antworten. Das Jusitzministerium in Israel reagiert auf eine Anfrage der
taz nicht.
Schüller sagt: Es sei normal, dass die betroffenen Staaten, in denen sich
mögliche Täter aufhalten, diese Details nicht herausgeben wollen. „Dann
muss man eben formal ermitteln – ob der tatverdächtige Staat das will, oder
nicht.“ Rechtlich ist die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft
zulässig. Doch Schüller sagt: „Job verfehlt.“ Man hätte mehr tun können.
## Enttäuscht von Deutschland
Dass Deutschland mehr für die Aufklärung des Todes seines Vaters hätte tun
können, hatte sich Ramsi Kilani schon gedacht. Die Enttäuschung, als er von
dem Leak – und den darin ausgeführten engen Verbindungen – erfährt, ist ihm
dennoch deutlich anzumerken.
Viel ist passiert seit dem letzten Artikel im Jahr 2022. In der Welt, aber
auch im Leben von Ramsy Kilani und seiner Familie. In Deutschland: Als
Aktivist wird er immer bekannter, organisiert Demos, spricht auf
Veranstaltungen. Immer wieder verteidigt er dabei ein palästinensisches
Recht auf bewaffneten Widerstand, auch seitens der Hamas. Deswegen wird er
[3][aus der Linkspartei ausgeschlossen].
Im Gazastreifen: Weitere Mitglieder seiner Familie sterben – die Cousine,
die Frau eines Cousins. Die Familie verliert ihr Zuhause, leidet Hunger. Ob
das Grab seines Vaters überhaupt noch existiert, wisse Kilani nicht, sagt
er. Seine Heimatstadt Beit Lahia ist zu großen Teilen zerstört.
„Das Unrecht hält an“, sagt er, „für unsere Familie und für alle
PalästinenserInnen.“
Transparenzhinweis: Der Co-Autor dieses Textes, Yossi Bartal, war 2022 für
kurze Zeit beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
tätig, das den Strafantrag von Ramsy Kilani unterstützt hat. An der
juristischen Bearbeitung des Falls war er nicht beteiligt.
30 Dec 2025
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(DIR) Lisa Schneider
(DIR) Yossi Bartal
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