# taz.de -- Hammerskin-Verbot aufgehoben: Die Justiz nicht unterschätzen
       
       > Zwei von Nancy Faesers Verboten von rechtsextremen Vereinen sind vor
       > Gericht gescheitert. Nicht wegen des Inhalts, sondern wegen föderaler
       > Zuständigkeiten.
       
 (IMG) Bild: Nancy Faeser ist nicht mehr Innenministerin, personelle Konsequenzen wird es keine geben
       
       In ihrer Amtszeit als Innenministerin hat Nancy Faeser drei
       rechtsextremistische Organisationen verboten: [1][den Compact Verlag], die
       „Hammerskins Deutschland“ und die religiös-völkische „Artgemeinschaft“.
       Zwei der drei Verbote wurden inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht
       aufgehoben, an diesem Mittwoch das Hammerskin-Verbot. Und es könnte so
       weitergehen. Am 28. Januar verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über das
       Verbot der Artgemeinschaft.
       
       Personelle Konsequenzen wird es keine geben. Nancy Faeser ist nicht mehr
       Innenministerin, sondern SPD-Obfrau im Unterausschuss für auswärtige
       Kulturpolitik. Ihr Nachfolger als Innenminister Alexander Dobrindt (CSU)
       kann sagen, dass er mit Faesers Fehlschlägen nichts zu tun hat.
       
       Aber kann man aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts etwas
       lernen? Inhaltlich wohl nicht. Das Verbot scheiterte nicht aus inhaltlichen
       Gründen. Eine Organisation, die Nazi-Propaganda verbreitet und die
       Überlegenheit der „weißen Rasse“ propagiert, kann in Deutschland verboten
       werden. Daran gibt es keinen Zweifel.
       
       Beanstandet wurde vom Gericht nur, dass es den verbotenen Verein
       „Hammerskins Deutschland“ gar nicht gibt, sondern selbständige regionale
       Hammerskin-Chapter, für die aber die Landes-Innenminister:innen zuständig
       wären. So ist das im Föderalismus.
       
       Und dieses Problem wurde auch nicht aus Schlampigkeit übersehen. Nach
       Informationen der Amadeu-Antonio-Stiftung sollten die Hammerskins bereits
       im Jahr 2000 verboten werden, gemeinsam mit dem ähnlichen Netzwerk „Blood
       and Honour“. Doch der Verfassungsschutz warnte damals, dass es „keinen
       ‚Gesamtverein‘ der Hammerskins in Deutschland gibt“ und somit ein
       bundesweites Verbot nicht möglich sei. Diese Warnung wurde 23 Jahre befolgt
       – bis Nancy Faeser kam.
       
       Zu glauben, die Gerichte werden schon kuschen, wenn es gegen
       Rechtsextremisten geht, ist kurzsichtig. Die Justiz legt auch dann – oder
       besser: gerade dann –, wenn es gegen Leute geht, die man für extremistisch,
       verrückt oder gefährlich hält, Wert auf die Einhaltung der Regeln – auf
       Zuständigkeiten, Verfahrensvorschriften und den Schutz der Grundrechte. Und
       das ist gut.
       
       Für ein AfD-Verbotsverfahren lässt sich daraus nichts Verbindliches
       ableiten. Aber auch dort entscheidet am Ende ein Gericht: das
       Bundesverfasssungsgericht. Und dort dürfte man den Schutz von verfemten
       politischen Gegnern eher noch ernster nehmen.
       
       20 Dec 2025
       
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